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Lohnnebenkosten

Merkblatt Lohnnebenkosten

Für Arbeiter, Angestellte und Lehrlinge, die dem Kollektivvertrag für Eisen- und Metallerzeugende und –verarbeitende Industrie unterliegen

Mit 1.1.2004 wurde letztmalig vom WIFI Österreich ein Merkblatt erstellt, das in übersichtlicher und leicht nachvollziehbarer Form die aktuellen Lohnnebenkosten für kalkulatorische Zwecke darstellt.

Der Fachverband hat mit der KMU Forschung Austria ein Merkblatt der Lohnnebenkosten erstellt, das jährlich aktualisiert Ihnen zur Verfügung steht. Dieses Merkblatt ist explizit am Kollektivvertrag der Eisen- und Metall be- und verarbeitenden Industrie für Arbeiter/Angestellte erarbeitet worden. Die Daten für Berechnungen in diesem Merkblatt beruhen, sofern sie nicht direkt dem Kollektivvertrag entnommen wurden, auf den aktuellsten verfügbaren statistischen Durchschnittswerten. Daher kann es auf Branchenebene zu betriebsindividuellen Unterschieden kommen, insbesondere im Hinblick auf Anwesenheitszeiten bzw. sonstige Nebenkosten.

Mit diesem aktuellen Merkblatt wollen wir Ihnen allgemeine Richtwerte und eine Orientierungshilfe bieten, betriebsintern individuell die Lohnnebenkosten ermitteln zu können.

Download-Box


Änderungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung/Beitragssenkung

Die gestaffelte Beitragssenkung des Dienstnehmeranteiles des Arbeitslosenversicherungsbeitrages bei geringem Einkommen wurde am 26.6.2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist mit 1.7.2008 in Kraft getreten.

Änderung im Bereich der Arbeitslosenversicherung/Entfall des ALV-Beitrages ab Vollendung des 57. Lebensjahres.

Der gesamte Arbeitslosenversicherungsbeitrag (sowohl Dienstgeber als auch Dienstnehmeranteil vom insgesamt 6 Prozent) entfällt ab Beginn des Folgemonats ab Vollendung des 57. Lebensjahres des Dienstnehmers (geschlechtsneutral) ab 1.7.2008.

Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge

Mit Ministerratsbeschluss vom 9. April 2008 wurde nunmehr die aus dem Regierungsprogramm bekannte Änderung der Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge umgesetzt.

Diese neue Aufttraggeberhaftung betrifft alle Unternehmen, die bereits heute dem Revers Charge Umsatzsteuermodell unterliegen und daher auch Betriebe der Maschinen und Metallwarenindustrie. Im § 67a ASVG neu wird eine direkte Haftung für diese auftraggebenden Unternehmen an beauftragte Unternehmen bei Bauleistungen in der Form eingeführt, dass bis zum Höchstausmaß von 20% des geleisteten Werklohnes quasi ein Pfand für die Gebietskrankenkassa bestellt ist, insoferne als die beauftragten Unternehmen nicht in einer eigenen neu zu erstellenden Liste der haftungsfreien Unternehmen aufgeführt sind.

Aufgrund der umfassenden administrativen und datenverarbeitungstechnischen Vorbereitungsnotwendigkeiten wurde uns von Seiten des Hauptverbandes informell angekündigt, dass mit einer Umsetzung heuer nicht mehr gerechnet werden kann.

In der darauffolgenden Downloadbox finden Sie das Rundschreiben der Bundesinnung Bau und Bauindustrie mit einer ergänzenden graphischen Darstellung und der vom Ministerrat beschlossene Gesetzesentwurf.

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