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Cyber Resilience Act tritt in Kraft

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Mann arbeitet am Laptop mit Handy in der Hand

©Shutterstock

Neue Sicherheitsanforderungen an Produkte mit digitalen Komponenten
Mit dem Cyber Resilience Act werden EU-weite Cybersicherheitsanforderungen fĂŒr Konzeption, Entwicklung, Herstellung und Inverkehrbringen von Hardware- und Softwareprodukten eingefĂŒhrt. Ziel ist die Erhöhung der Cyberresilienz und Schaffung eines EU-weit einheitlichen Rechtsrahmens fĂŒr Cybersicherheitsanforderungen von Produkten mit digitalen Elementen. Die Produktpalette ist umfassend.
Die Verordnung gilt fĂŒr Produkte, die direkt oder indirekt mit einem anderen GerĂ€t oder einem Netz verbunden sind. Software- und Hardwareprodukte mĂŒssen kĂŒnftig mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, die darauf hinweist, dass sie den Anforderungen der Verordnung entsprechen. So soll es Verbrauchern und Unternehmen erleichtert werden, Hardware- und Softwareprodukte mit den entsprechenden Cybersicherheitsmerkmalen zu erkennen.

Produkte mit digitalen Elementen, die ab 11.12.2027 in der EU in Verkehr gebracht werden, mĂŒssen die Anforderungen vollumfĂ€nglich erfĂŒllen.
NĂ€here Informationen: Cyber Resilience Act - WKO