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Cybersicherheit & NISG 2026 Ministerratsbeschluss – Unternehmen mĂŒssen handeln

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Mann arbeitet am Laptop mit Handy in der Hand

©Shutterstock

Die Bundesregierung hat die Regierungsvorlage zum NISG 2026 am 20. November beschlossen. Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens wird damit die Cybersicherheits-Richtlinie NIS-2 in Österreich umgesetzt. 
Mittlere und große Unternehmen bestimmter Sektoren wie digitale Infrastruktur, verarbeitendes Gewerbe oder Abfallbewirtschaftung mĂŒssen Risikomanagementmaßnahmen wie z.B. Multifaktorauthentifizierung oder Backupmanagement implementieren und erhebliche SicherheitsvorfĂ€lle melden. Auch die Sicherheit der Lieferkette ist zu gewĂ€hrleisten, sodass auch Dienstleister und Lieferanten Maßnahmen umsetzen und nachweisen mĂŒssen.

Verantwortlich fĂŒr die Umsetzung ist die GeschĂ€ftsleitung (GeschĂ€ftsfĂŒhrer:in, Vorstand), die auch persönlich haftet und an Schulungen teilnehmen muss. 
Das NISG soll 9 Monate nach Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, Unternehmen sollten bereits frĂŒhzeitig mit der Umsetzung beginnen.

Infos: https://wko.at/nis