Cybersicherheit & NISG 2026 Ministerratsbeschluss â Unternehmen mĂŒssen handeln
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Die Bundesregierung hat die Regierungsvorlage zum NISG 2026 am 20. November beschlossen. Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens wird damit die Cybersicherheits-Richtlinie NIS-2 in Ăsterreich umgesetzt.
Mittlere und groĂe Unternehmen bestimmter Sektoren wie digitale Infrastruktur, verarbeitendes Gewerbe oder Abfallbewirtschaftung mĂŒssen RisikomanagementmaĂnahmen wie z.B. Multifaktorauthentifizierung oder Backupmanagement implementieren und erhebliche SicherheitsvorfĂ€lle melden. Auch die Sicherheit der Lieferkette ist zu gewĂ€hrleisten, sodass auch Dienstleister und Lieferanten MaĂnahmen umsetzen und nachweisen mĂŒssen.
Verantwortlich fĂŒr die Umsetzung ist die GeschĂ€ftsleitung (GeschĂ€ftsfĂŒhrer:in, Vorstand), die auch persönlich haftet und an Schulungen teilnehmen muss.
Das NISG soll 9 Monate nach Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, Unternehmen sollten bereits frĂŒhzeitig mit der Umsetzung beginnen.
Infos: https://wko.at/nis