EU-Kommission veröffentlicht aktualisierte FAQs zur Verpackungsverordnung PPWR
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Die aktualisierte FAQ-Fassung der EU-Kommission enthält neue Klarstellungen zur Umsetzung der PPWR, insbesondere zu Transportverpackungen, EPR und Vollzug. Für Unternehmen wichtig: Nichtkonforme Verpackungen führen ab 12. August 2026 laut FAQ-Auslegung nicht automatisch zu einem Marktverbot. Unternehmen sollen zunächst Gelegenheit zur Korrektur erhalten.
Die Europäische Kommission hat eine aktualisierte Fassung der häufig gestellten Fragen zur EU-Verpackungsverordnung, Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), veröffentlicht. Die neue Fassung wurde am 3. August 2026 publiziert und enthält gegenüber der ersten Version vom März 2026 neue und aktualisierte Informationen. Änderungen sind im Dokument jeweils mit „NEW“ oder „UPDATED“ gekennzeichnet.
Für die metalltechnische Industrie sind insbesondere Klarstellungen zu folgenden Bereichen relevant:
- Transportverpackungen: Ergänzende Antworten finden sich insbesondere in Abschnitt II der FAQs.
- Erweiterte Herstellerverantwortung, EPR: Abschnitt XIII enthält eine relevante Klarstellung zur EPR.
- Vollzug: Abschnitt XVI enthält Hinweise zur Vorgehensweise der Marktüberwachungsbehörden.
Besonders praxisrelevant ist die Klarstellung zum Vollzug. Nach der FAQ-Auslegung sollen Produkte nicht automatisch vom EU-Markt ausgeschlossen werden, wenn ihre Verpackungen ab 12. August 2026 nicht vollständig den neuen Vorgaben entsprechen. Vielmehr soll der betroffene Wirtschaftsakteur zunächst eine Warnung und Gelegenheit erhalten, die festgestellte Nichtkonformität zu beheben. Erst wenn die Nichtkonformität fortbesteht, können weitergehende Maßnahmen wie Verbot, Rückruf oder Rücknahme nichtkonformer Verpackungen erfolgen.
Die PPWR ist bereits am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich ab 12. August 2026. Bestimmte Anforderungen werden jedoch erst später anwendbar, etwa Vorgaben zur Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Verpackungsverbote und Wiederverwendungsziele ab 2030. Die Kommissionsseite zur PPWR bestätigt diese zeitliche Einordnung.
Empfehlung: Unternehmen sollten die aktualisierten FAQs sorgfältig prüfen und ihre Vorbereitungen auf die PPWR fortsetzen. Relevante Punkte sind insbesondere die Klärung der eigenen Rolle in der Lieferkette, die Erfassung eingesetzter Verpackungen, die Vorbereitung technischer Dokumentation und Konformitätserklärungen sowie die Prüfung möglicher EPR-Registrierungspflichten.
Die aktualisierten FAQs sind auf der Website der EU-Kommission abrufbar: FAQ on Packaging and Packaging Waste Regulation.