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Investitionszuwachsprämie (IZP) für Großunternehmen

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Drei Personen bei der Terminkoordination mit Notizbuch, Handy und Tablet

Anträge können bereits eingereicht werden

Am 28.2.2017 wurde im Ministerrat eine Investitionszuwachsprämie für Unter-nehmen ab 250 Mitarbeiter beschlossen.

Von einer vorzeitigen Abschreibung, wie im Regierungsprogramm beschrieben, hat man wieder Abstand genommen, da diese, als selektive steuerliche Maßnahme und damit als staatliche Beihilfe einzustufen gewesen wäre.

 

Die Investitionsförderung erfolgt in Form einer Prämie in Höhe von 10 % des Investitionszuwachses (= der den Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre übersteigende Investitionsbetrag), maximal wird ein Zuwachs von 10 Millionen Euro gefördert. Für diese bis 31. Dezember 2017 begrenzte Maßnahme sollen insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen (nach dem first-come, first-served Prinzip).

Anträge zur Investitionszuwachsprämie für Großunternehmen können bereits eingereicht werden.

 

Den Link zum Austria Wirtschaftsservice mit weiteren Informationen finden Sie hier.

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