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UFI-News: Fördercall "Energieeffizienz-Ausschreibung"

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Detailaufnahme eines Tisches, auf dem eine liegende Glühbirne, gestapelte Euro-Münzen und ein Label zu Energieeffizienzen liegen. Im Hintergrund sitzt eine Person, die in der rechten Hand einen Stift hält

© Maria Fuchs | stock.adobe.com

Am 1. Juli 2026 war der Start der Energieeffizienz-Ausschreibung, die Anreize für Investitionen zur Verbesserung der Endenergieeffizienz bei bestehenden gewerblichen und industriellen Anlagen und Prozessen mit überwiegend betrieblicher Nutzung setzt, sofern diese freiwillig umgesetzt werden und im Rahmen des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (BGBl. I Nr. 72/2014, idF BGBl. I Nr. 29/2024) anrechenbar sind.

Die Förderungsvergabe im vorliegenden Programm erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens, um die vorhandenen Förderungsmittel effizient einzusetzen und die größtmögliche Wirkung mit den vorhandenen Mitteln zu erzielen.

Was wird gefördert?

  • Effizienzsteigerungen bei industriellen Anlagen und Prozessen mit einer maßgeblichen technologischen und ökologischen Verbesserung zur Bestandsanlage.
  • Wärmerückgewinnungen beziehungsweise Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (zum Beispiel Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme.
  • Wärmerückgewinnungen an Kälteanlagen oder Lüftungsanlagen (sofern diese nicht durch Bescheide beziehungsweise Auflagen im Rahmen der OIB-Richtlinie 6 in der geltenden Fassung vorgeschrieben sind).
  • Heizungsoptimierung in überwiegend betrieblich genutzten Bestandsgebäuden (Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Heizungsverteiler, Regelungs- und Steuerungstechnik).
  • Free-Cooling zum Beispiel auf Basis von Grund,- Fluss- oder Brunnenwasser.

Voraussetzungen

  • Die geplanten umweltrelevanten Investitionskosten zur Erzielung der Endenergieeffizienzsteigerung müssen mindestens 1,0 Mio EUR (netto) betragen.
  • Durch die eingereichte Maßnahme muss mindestens 1,0 GWh anrechenbare Endenergie pro Jahr eingespart werden.
  • Die geförderte Maßnahme muss bis spätestens 31.12.2029 wirksam werden (Endenergieeinsparung).

Die Details sind unter folgendem Link zu finden: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/energieeffizienz-2-2026

Leitfaden:  https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/umweltfoerderung/betriebe/Energieeffizienz/UFI_2026_07_Leitfaden_ENEFF_AUS.pdf
Eine Antragstellung ist bis zum 12.10.2026, 12:00 Uhr (CEST) abzuschließen.

Es ist zu beachten, dass

  • das Ansuchen vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, bei der Abwicklungsstelle einlangen muss.
  • nur fristgerecht und vollständig bei der Abwicklungsstelle eingereichte Förderansuchen berücksichtigt werden. Jede Antragstellung ist nach dem Absenden endgültig.

Webinare der KPC:

  • 14.07.2026 – 10:00 Uhr
  • 17.09.2026 – 10:00 Uhr

Die Webinare werden via MS-Teams abgehalten. Der Besprechungslink wird ca. 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn unter folgedem Link veröffentlicht: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/energieeffizienz-2-2026

Anmerkung:
Projekte unterhalb der festgelegten Investitionssumme („Ausschreibungsgrenze“) von 1 Mio EUR können im Rahmen des Förderangebots der Umweltförderung im Inland (Förderungsbereich „Energiesparen in Betrieben“, fixer Förderungssatz, keine Ausschreibung, kein Preiswettbewerb) eingereicht werden.