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Veranstaltungsrückblick: Die neue Maschinenverordnung 2023/1230

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Am 6.5.2024 veranstaltete der FV Metalltechnische Industrie gemeinsam mit der Bundesinnung der Mechatroniker und der Metalltechniker und dem Maschinenhandel, sowie der Europaabteilung der WKÖ (Enterprise Europe Network – EEN) und dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft eine Informationsveranstaltung zu den wesentlichen Änderungen am Weg von der Maschinen-Richtlinie (MRL) zur Maschinen-Verordnung (MVO).

Die neue Maschinen-Verordnung gilt ab dem 20. Jänner 2027, grundsätzlich ohne Übergangsbestimmungen. D.h. Anwender:innen müssen die Vorgaben der Verordnung ab diesem Zeitpunkt erfüllen. Ob es schon die Möglichkeit gibt, gewisse Änderungen früher anzuwenden (zB die Betriebsanleitung in elektronischer Form zu übergeben) ist von der Europäischen Kommission noch nicht geklärt. Der FV wird darüber informieren.

Veröffentlich wurde die Maschinen-Verordnung am 29.6.2023 (im Amtsblatt L 165/39) und trat am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Bitte beachten Sie, dass der Europäischen Kommission bei der Veröffentlichung ein Fehler bei diversen Datumsregelungen passiert ist, dazu lesen Sie immer auch das Corrigendum (Amtsblatt L 169/35 vom 4.7.2023)!

Eine Vielzahl relevanter Unterlagen zur CE-Kennzeichnung, und im Speziellen auch zur Veranstaltung vom 6.5.2024 finden Sie auf dieser unserer HP unter: https://www.metalltechnischeindustrie.at/recht-umwelt/rahmenbedingungen/ce-kennzeichnung-1/