Transformation der Industrie: Bedarfserhebung für 2026: Frist für Unternehmen 4.11.2025
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Im Rahmen der Förderung der Transformation der Industrie wird die größtmögliche Reduktion von Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung von fossilen Energieträgern oder unmittelbar aus industriellen Produktionsprozessen gefördert, um so zur Dekarbonisierung dieser Wirtschaftsbereiche bis 2040 beizutragen.
Link zu Informationen des BMWET: Transformation der Industrie. Förderfähig sind Maßnahmen, die zur Reduktion von Treibhausgasemissionen gemäß § 24 Abs. 2 UFG bei industriellen Anlagen der im UFG Anhang genannten Sektoren oder Teilsektoren führen.
Diese Bedarfserhebung dient der Ausgestaltung der Ausschreibungen für das Jahr 2026, insbesondere hinsichtlich Ausschreibungsvolumen, maximalen Förderhöhen, maximalen Euro/Tonne CO2eq u.dgl. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen mit der ausgefüllten Bedarfserhebung ihr Projekt bis 4. November 2025 vorab einmelden, damit für die Anträge im Jahr 2026 auch genug Förderbudget vorgesehen wird.