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UFI-News: Hilfe für hochwasserbetroffene Betriebe

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@Shutterstock

Um die aufgrund der jüngsten Hochwasserereignisse außergewöhnlichen finanziellen Belastungen für betroffene Betriebe zu unterstützen, hat sich die WKÖ für eine Hilfe für hochwasserbetroffene Betriebe eingesetzt. Dementsprechend wurden für ausgewählte Förderungsangebote der Umweltförderung im Inland und des Energieeffizienzprogramms vereinfachte Förderungsbedingungen für eine Antragstellung beschlossen:

Für bestehende fossile Heizungssysteme, die beim Hochwasser beschädigt wurden und nun gegen eine Holzheizung oder Wärmepumpe getauscht werden, wurden die Auflagen vereinfacht.
Bestehende Holzheizungen und Wärmepumpen mit einer thermischen Leistung < 100 kW, die beim Hochwasser beschädigt wurden, werden mit einem Zuschlag von 2.500 EUR gefördert.
Thermisch sanierte Gebäude, die beim Hochwasser beschädigt wurden, werden unter erleichterten Bedingungen gefördert.

Die Sonderaktion ist befristet:

  • Bei Holzheizungen < 100 kW, Wärmepumpen < 100 kW und Thermischer Bauteilsanierung muss der Antrag bis 31.12.2025 gestellt werden.
  • Bei Holzheizungen ≥ 100 kW, Wärmepumpen ≥ 100 kW und Umfassender Gebäudesanierung muss der Antrag bis 31.03.2025 gestellt werden.
    Weitere Details im Infoblatt.

Nachfolgend die Links zu den entsprechenden Förderungen für Betriebe:

Auch für Gemeinden und Privatpersonen gibt es vereinfachte Förderbedingungen; Details finden Sie hier.