Umwelt & Nachhaltigkeitsberichterstattung
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Aufruf zur Teilnahme am Praxistest â KMU-Standards Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS LSME und VSME) â CSRD
Auf EU-Ebene werden derzeit die KMU-Standards fĂŒr die Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgearbeitet. Die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) wurde damit beauftragt, diese Standards zu entwickeln. Um eine praxisnahe Ausgestaltung sicherzustellen, ruft EFRAG daher KMUs und Nutzer dazu auf, sich am Praxistest der EntwĂŒrfe zu beteiligen, und zwar an den EntwĂŒrfen fĂŒr:
- die freiwillige Nachhaltigkeitsberichtsstandards fĂŒr nicht börsennotierte KMUs (VSME). Dieser Standard soll ein einfaches Berichtsinstrument sein, das von KMUs verwendet wird, um ihre Nachhaltigkeitsleistung zu monitoren und den wachsenden und unterschiedlichen Anfragen nach ESG-Daten von ihren GeschĂ€ftspartnern (z.B. Banken, Investoren oder gröĂeren Unternehmen in der Wertschöpfungskette) gerecht zu werden.
- Nachhaltigkeitsberichtsstandards fĂŒr börsennotierte KMUs (ESRS LSME). Dieser Standards hat die Funktion, die VerfĂŒgbarkeit von ESG-Daten zu verbessern, um so den Zugang zu nachhaltigen Portfolios zu erhöhen und Diskriminierung aufgrund fehlender Nachhaltigkeitsinformationen zu vermeiden. Der Standard soll ab 2026 mit einer zusĂ€tzlichen Opt-out-Option von 2 Jahren gelten.
Praxistest: WĂ€hrend des Konsultationszeitraums, welcher fĂŒr Anfang des Jahres 2024 vorgesehen ist, wird EFRAG einen Praxistest der Standards durchfĂŒhren. Der Praxistest besteht darin, einen Fragebogen zu beantworten und (Teile der) in den EntwĂŒrfen enthaltenen Offenlegungen vorzubereiten. Es ist nicht erforderlich, den gesamten Standard zu testen, d.h. es wird möglich sein, Listen von Offenlegungen selektiv zu testen. Unternehmen werden zu Einzelinterviews eingeladen, um ihre Kommentare zur Machbarkeit, den Kosten, Herausforderungen, Vorteilen und der NĂŒtzlichkeit der einzelnen Offenlegungen sowie ihre vorgeschlagenen Verbesserungen abzugeben.
Dieser Aufruf richtet sich an:
bezĂŒglich VSME:
- Ersteller, d.h. europÀische nicht börsennotierte KMUs und Mikrounternehmen, um die Anforderungen des Entwurfs zu testen
- Kreditgeber und Investoren, die Daten von nicht börsennotierten KMUs sammeln, um ihre eigenen ESRS-Pflichten zu erfĂŒllen
- Unternehmen, die Daten von nicht börsennotierten KMU-Lieferanten sammeln, um ihre eigenen ESRS-Pflichten zu erfĂŒllen
- Datenaggregatoren oder Plattformen, die die Bereitstellung von Daten von KMUs an Unternehmenskunden unterstĂŒtzen
bezĂŒglich ESRS LSME:
- Ersteller, d.h. kapitalmarktorientierte KMU, SNCIs und captive insurance and reinsurance undertakings, um die Anforderungen des Entwurfs zu testen
- Nutzer von Berichtsinformationen von börsennotierten KMUs, einschlieĂlich Investoren (Vermögensverwalter, Banken, andere Finanzmarktteilnehmer) und andere Arten von Nutzern.
Die Bekundung des Interesses an diesem Praxistest teilzunehmen kann bis zum 31. JĂ€nner 2024 erfolgen, und zwar per E-Mail an
- fĂŒr VSME-EntwĂŒrfe: VSME@efrag.org
- fĂŒr ESRS LSME-EntwĂŒrfe: LSME@efrag.org
FĂŒr weitere Informationen sehen Sie hier.
Einen Ăberblick der Webinnarreihe finden Sie unter folgendem Link https://www.wko.at/nachhaltigkeit/nachhaltigkeit-webinare?p=ZW1haWw9ZDJUaFRVL0IzZ2VYOUJvaVVLdHJ2b1U4NGNWZ01qajBkRzN4Q1ZscHRqND0%3D
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