Springe zum Seiteninhalt
Metalltechnische Industrie Logo

Neue Informationen zu den Grenzübergängen in die Slowakei: Pendler sind weiterhin ausgenommen

Der internationale Güterverkehr ist von der Ausgangssperre/Testerfordernis weitgehend nicht betroffen – Details sind Kursiv. 


Grenze Österreich-Slowakei offen – Bewegung in der SK ab 2.11. nur mit negativem PCR-Testergebnis möglich (oder mit neg. Antigen-Test von der Massentestung)

Die Slowakei belässt die Grenze zu Österreich (sowie zu HU und PL) derzeit noch offen – slowakische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können weiterhin zu ihrem Arbeitsplatz in Österreich pendeln. Aufgrund der ab 2.11. geltenden strikten Ausgangssperre ist für alle in die Slowakei einreisenden Personen, auch wenn die Grenze ohne Kontrolle passiert werden kann, die freie Bewegung im Land nur noch mit negativem PCR- Testergebnis auf Covid-19 bzw. Antigen-Testergebnis von der Massentestung möglich. Der PCR Test darf nicht früher als am 29.10. durchgeführt worden sein.
Wenn Österreicher also eine Geschäftsreise in die Slowakei unternehmen möchten, müssen sie ein negatives PCR-Testergebnis mitbringen – sonst müsste man in der Slowakei in 10tägige Heimquarantäne. Diese Regelung gilt für alle Personen in der Slowakei im Zuge der Massentestung & Ausgangssperre – Details siehe Punkt „Eindämmungsmaßnahme: „Lockdown“/Ausgangssperre ab Samstag 24.10. für die gesamte Slowakei“.

Wer darf sich ab dem 2.11. OHNE negatives PCR-Testergebnis bzw. Antigen-Testergebnis von der Massentestung in der Slowakei außer Haus bewegen?

  • LKW-Fahrer, die sich zur Zeit der Massentestung am Wochenende 30.10.-1.11. beruflich im Ausland befinden, dürfen ohne PCR-Test die Fahrt beenden und zum Wohnort in der SK zurückkehren. 
    Information des SK Verkehrsministeriums dazu: 

    Fahrer von Transportunternehmen, die im Zeitraum von 30.10. do 1.11.2020 aufgrund der Arbeitstätigkeit außerhalb der Sowakei waren und ab dem 2.11.2020 zurück in die Slowakei fahren, zum Zweck der Beendigung der Transporttätigkeit oder zur Rückkehr zum Aufenthaltsort in der Slowakei, sind bei diesen Tätigkeiten nicht verpflichtet einen Nachweis über einen negativen PCR-Test oder Antigentest mit Zertifikat von der Massentestung vorzulegen.

    Das Verkehrsministerium empfiehlt stark, dass sich diese Fahrer im eigenen Interesse unverzüglich testen lassen, wenn es ihnen die Ausübung der Arbeit ermöglicht, da diese Anweisung sich ausschließlich auf die Tätigkeiten im Zusammenhang mit Erfüllung der Arbeitsaufgaben bei der Durchführung von Transporten bezieht und keine Ausnahme von dem Regierungsbeschluss für andere Zwecke begründet.

     
  • Fahrer im Bereich Gütertransporte, die aus anderen Ländern zwecks Ausübung eines Transports in die Slowakei einreisen oder durch die Slowakei transitieren, ist aufgrund des gültigen Einreise-Beschlusses die Einreise in die Slowakei zur Ausübung ihrer Tätigkeit ohne Auflagen (ohne neg. PCR-Testergebnis) möglich. Dasselbe gilt für Piloten, Besatzung von Flugzeugen oder anderes Flugpersonal, Besatzung von Cargo-Schiffen, Lokführer, Wagenmeister, Zugpersonal und Begleitpersonal im Bahn-Cargo-Verkehr, Fahrer und Besatzung von Gesundheitsdienstfahrzeugen sowie Fahrer von Bestattungsdiensten. (Details siehe englische Fassung des Beschlusses des SK Amtes für öffentliches Gesundheitswesen)

Wie das Grenzregime weiter gehandhabt wird, ist derzeit in Diskussion. Premierminister Matovič wiederholte in einer Pressekonferenz am 26.10. seine Absicht, nach der Massentestung der slowakischen Bevölkerung auch eine Testung an allen 60 Grenzübergängen bei Einreise in die Slowakei einzuführen. Am Mittwoch, den 28.10., tagte eine neu zusammengestellte Expertengruppe um ein neues Grenzregime zu entwerfen – die Ergebnisse wurden bis 30.10. | 12:00h noch nicht bekanntgegeben. Medial wird kolportiert, dass für die Slowakei Test an den Grenzen zur Ukraine und zu Tschechien Priorität haben. 

Ein konkreter Startermin für die Grenztestung wurde noch nicht bekanntgegeben – es wird seitens der Regierung aber betont, dass während der Massentestungen alle Kapazitäten gebunden sind, ein Testen an der Grenze wird demnach frühestens ab 9.11., nach Abschluss der geplanten 2. Testrunde der slowakischen Bevölkerung starten können. Ob diese zweite Testrunde wie angekündigt am Wochenende 7.-8.11. abgehalten wird, wird nach Ablauf der ersten Testrunde 31.10.-1.11. entschieden. Es ist damit zu rechnen, dass eine Testung aller Einreisenden an allen Grenzübergängen zu Staus bei der Einreise aus Österreich in die Slowakei führen wird. 

Öffentlicher Verkehr: Die Busunternehmen RegioJet und Flixbus bedienen ab 26.10. nicht mehr die Strecke Bratislava-Wien. Slovak Lines fährt jedoch weiterhin.

„Lockdown“/Ausgangssperre ab Samstag 24.10. für die gesamte Slowakei 

Ausgangssperre im Zeitraum 2.11.-8.11.:

Die Ausgangssperre gilt in der gesamten Slowakei und stellt für Personen ohne negatives Testergebnis eine Verschärfung ggü. der Vorwoche dar. Insbesondere der Weg zur Arbeit und die Bewegung in freier Natur sind ab 2.11. ohne negatives Testergebnis nicht mehr gestattet, Lebensmitteleinkauf z.B. jedoch weiterhin.
Jeder, der die Grenze überschreitet, muss sich an die Bedingungen halten. Personen, die ein negatives Testergebnis auf Covid-19 bzw. Antigen-Testergebnis von der Massentestung vorweisen können, können sich frei bewegen, unter Einhaltung der allgemeinen Beschränkungen des öffentlichen Lebens (z.B. Versammlungsverbot für mehr als 6 Personen).

Details zur Ausgangssperre finden Sie im Regierungsbeschluss vom 28.10. Die Ausgangssperre wird voraussichtlich bis 15.11. aufrecht bleiben. 

Ausnahmen von der Ausgangssperre ab 2.11.:

  • Personen mit negativem PCR-Testergebnis auf Covid-19, durchgeführt zwischen 29.10. und 1.11. oder mit Zertifikat des Gesundheitsministeriums über Durchführung eines negativen Antigentests auf Covid-19, durchgeführt zwischen 29.10. und 1.11. im Rahmen der Aktion „Gemeinsame Verantwortung“ [= Massentestung]
  • Personen mit negativem PCR-Testergebnis, durchgeführt während der Geltung der Ausgangsbeschränkung
  • Wege im unverzichtbaren Ausmaß zur Besorgung unverzichtbarer Notwendigkeiten (Einkauf von Lebensmitteln, Medikamenten, Gesundheitsmaterial, Hygieneartikeln, Drogerieartikeln, Tierfutter, Gewährleistung der Fürsorge für Kinder, Tanken) zur nächsten Einzelhandelsverkaufsstelle vom Wohnsitz und zurück
  • Weg zur Gesundheitseinrichtung für unaufschiebbare Untersuchungen, einschließlich Begleitung einer nahestehenden Person, und zurück
  • Weg zur PCR-Testung und zurück
  • zwischen 1.00 – 5.00 Uhr Früh
  • Weg zum Begräbnis einer nahestehenden Person, zur Hochzeit und Taufe und zurück
  • Weg zur Fürsorge für eine nahestehende Person, die darauf angewiesen ist, und zurück
  • Ausführen des Hundes oder der Katze im Umkreis von 100 m vom Wohnsitz, Weg zur Fürsorge für Wirtschaftstiere und zurück
  • Kinder bis 10 Jahre
  • Weg von Kindern in den Kindergarten, in die Grundschule (erste vier Jahrgänge)
  • Personen, die nachweislich COVID-19 in den letzten drei Monaten überwunden haben, mit Diagnose der Krankheit zwischen 1. August und 15. Oktober
  • Personen mit mittelschwerer oder schwerer geistiger Behinderung
  • Personen mit schwerem Immundefizit
  • onkologische Patienten nach Chemotherapie oder Transplantation; Personen, die in einer Behandlung stehen, die das Immunsystem beeinflusst und auf die Behandlung angewiesen sind
  • Personen, die sich zum Zeitpunkt der Massentestung in angeordneter Heimisolation befinden

XS SM MD LG XL