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Ukraine-Konflikt - aktuelle Informationen für Unternehmen

Aufgrund der Eskalation in der Ukraine hat die Wirtschaftskammer Österreich eine Informations- und FAQ-Seite zur Situation in der Ukraine für Unternehmen eingerichtet.


Update 27.04.2026


Der Rat hat das 20. Sanktionspaket angenommen, das neue restriktiven Maßnahmen gegen Russland und Belarus beinhaltet, und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Restriktiven Maßnahmen treten am 24.04.2026 in Kraft.

Russland

Öl/Erdgas 

  • Neu: Dienstleistungsverbot für Flüssigerdgasterminals (LNG-Terminals) –die entsprechenden Verträge für die betreffenden LNG-Terminal-Dienste enden automatisch am 1. Januar 2027.
  • Änderung der Preisobergrenze für russisches Rohöl und russische Erdölerzeugnisse
  • Erweiterung der Liste der Partnerländer für die Einfuhr von Erdölerzeugnissen


Handel

  • Listung von weiteren 60 Organisationen, die strengeren Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck unterliegen
  • Ausweitung des bestehenden Exportverbots
  • Ausweitung des Importverbots
  • Ausweitung der Güter und Technologien, die einem Durchfuhrverbot durch das Hoheitsgebiet von Russland unterliegen

Diverses
Listung von Personen/Organisationen/Einrichtungen

Belarus

  • Listung von drei juristischen Personen
  • Anpassung der Handelsmaßnahmen an jene gegen Russland
    - Ausweitung des bestehenden Exportverbots
    - Ausweitung des Importverbots
    - Ausweitung der Güter und Technologien, die einem Durchfuhrverbot durch das Hoheitsgebiet von Belarus unterliegen
     

Russland

Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 durch Verordnung (EU) 2026/506 (Amtsblatt vom 23. April 2026)

Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 durch Verordnung (EU) 2026/511 und Durchführungsverordnung (EU) 2026/509 (Amtsblatt vom 23. April 2026)

Belarus

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine durch Verordnung (EU) 2026/513 und Durchführungsverordnung (EU) 2026/505 (Amtsblatt vom 23. April 2026)

Verordnung (EU) 2026/513

Durchführungsverordnung (EU) 2026/505

Aktueller Stand der EU-Sanktionen gegen Russland und in Bezug auf die Ukraine - WKO und Aktueller Stand der Sanktionen gegen Belarus - WKO

Die Auskunft erfolgt auf Basis des dargestellten Sachverhaltes und trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr.


Update 15.12.2025

Am 13.12.2025, wurde im Amtsblatt der EU die Verordnung 2025/2600 für Sofortmaßnahmen der EU gegenüber Russland veröffentlicht. Die Verordnung trat am 14.12.2025 in Kraft:

Verordnung (EU) 2025/2600 des Rates vom 12. Dezember 2025 über Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der durch die Handlungen Russlands im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine verursachten ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten

ABl. L, 2025/2600, 13.12.2025

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202502600

Die Auskunft erfolgt auf Basis des dargestellten Sachverhaltes und trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr.


Update 23.10.2025

Der Rat hat am 23.10.2025 das 19. Sanktionspaket angenommen, das neue restriktiven Maßnahmen gegen Russland und Belarus beinhaltet, und im Amtsblatt der EU veröffentlicht

Russland

  • Energie
    • Verbot der Einfuhr von russischem Flüssigerdgas (LNG) in die EU ab Jänner 2027 für langfristige Verträge und innerhalb von sechs Monaten für kurzfristige Verträge
    • Verschärfung des bestehenden Transaktionsverbot für zwei große staatseigene russische Ölproduzenten (Rosneft und Gazprom Neft)
    • Listung eines tatarischen Konglomerats, das im russischen Ölsektor tätig ist
    • Maßnahmen gegen wichtige Betreiber aus Drittländern, die die Einnahmequellen Russlands ermöglichen: chinesische Unternehmen- zwei Raffinerien und ein Ölhändler
    • Zusätzliche Sanktionen in der gesamten Wertschöpfungskette der Schattenflotte:
      • Listung von Litasco Middle East DMCC, dem prominenten Schattenflotten-Enabler von Lukoil mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie von Seeregister, die Schiffe unter falscher Flagge beschatten, die ihren weiteren Betrieb ermöglichen: größten Hafencontainerbetreiber im Fernen Osten Russlands und einen führenden Schiffbauer für Sovcomflot
      • Für weitere 117 Schiffe Hafenzugangsverbot und ein Verbot der Erbringung einer breiten Palette von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr, so dass sich die Gesamtzahl der bezeichneten Schiffe auf 557 erhöht
      • Verbot der Rückversicherung von Schiffen der Schattenflotte
  • Handel
    • Listung von 45 Organisationen, die strengeren Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck unterliegen (17 davon befinden sich nicht in Russland: 12 in China, einschließlich Hongkong, drei in Indien und zwei in Thailand)
    • Ausweitung des bestehenden Exportverbots
      • auf elektronische Bauteile, Entfernungsmesser, zusätzliche Chemikalien, die bei der Herstellung von Treibstoffen verwendet werden
      • auf zusätzliche Metalle, Oxide und Legierungen, die bei der Herstellung militärischer Systeme verwendet werden
      • auf Salze und Erze, Waren aus Gummi, Schläuche, Reifen, Mühlsteine und Baustoffe
    • Ausweitung des Importverbots
      • auf alle azyklischen Kohlenwasserstoffe
  • Dienste
    • Einführung einer obligatorischen vorherigen Genehmigung für alle Dienstleistungen, die für die russische Regierung erbracht werden
    • Verbot der Bereitstellung von KI-Diensten, Hochleistungsrechendiensten und kommerziellen weltraumgestützten Diensten für russische Einrichtungen, einschließlich der russischen Regierung
    • Verbot Dienstleistungen zu erbringen, die in direktem Zusammenhang mit touristischen Aktivitäten in Russland stehen
  • Finanzielle Maßnahmen
    • Sanktionen gegen den Entwickler von A7A5, den kirgisischen Emittenten dieser Münze und den Betreiber einer Plattform und Transaktionsverbot mit diesem Stablecoin in der gesamten EU
    • Ausweitung des Transaktionsverbots
      • Acht Banken und Ölhändler aus Tadschikistan, Kirgisistan, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Hongkong
      • Fünf weitere russische Banken– Istina, Zemsky Bank, Commercial Bank Absolut Bank, MTS Bank und Alfa-Bank
      • Vier Banken aus Weißrussland und Kasachstan
    • Verbot sich mit dem russischen nationalen Zahlungskartensystem (Mir) oder dem Fast Payments System (SBP) in Verbindung zu setzen
    • Erhebliche Einschränkungen für die Aufrechterhaltung der Wirtschaftsbeziehungen mit Unternehmen, die in neun russischen Sonderwirtschaftszonen tätig sind
  • Russische Diplomaten
    • Bei Reisen durch den Schengen-Raum über ihr Akkreditierungsland hinaus sind russische Diplomaten verpflichtet, den jeweiligen EU-Mitgliedstaat im Voraus zu informieren
  • Listung von 22 Personen und 42 Organisationen und Einführung eines neuen Kriteriums für die Listungvon Personen, die für die Entführung, Zwangsassimilation und militarisierte Erziehung ukrainischer Minderjähriger verantwortlich sind

Belarus

  • Listung von zwei natürlichen Personen und drei juristischen Personen
  • Anpassung derHandelsmaßnahmen an jene gegen Russland
  • Maßnahmen auf kryptobezogene Zahlungsdienste
  • Ausweitung des Verbots der Bereitstellung bestimmter Software, unter anderem für Banking, Finanzen, kommerzielle weltraumgestützte Dienste, technische Tests und Analysen, KI und Quantencomputer

Russland
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 durch Verordnung (EU) 2025/2033 (Amtsblatt vom 23. Oktober 2025)
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 durch Durchführungsverordnung (EU) 2025/2035 und Verordnung (EU) 2025/2037 (Amtsblatt vom 23. Oktober 2025)

Belarus
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine durch Durchführungsverordnung (EU) 2025/2039 und Verordnung (EU) 2025/2041 (Amtsblatt vom 23. Oktober 2025)

Aktueller Stand der EU-Sanktionen gegen Russland und in Bezug auf die Ukraine - WKO und Aktueller Stand der Sanktionen gegen Belarus - WKO werden so rasch wie möglich aktualisiert.

Die Auskunft erfolgt auf Basis des dargestellten Sachverhaltes und trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr.


UPDATE 23.07.2025

Das 18. Sanktionenpaket, dass am 19. Juli 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Die entsprechenden Verordnungen traten am 20. Juli 2025 in Kraft.

Russland

Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 durch Verordnung (EU) 2025/1494 (Amtsblatt vom 19. Juli 2025)

Exportverbote

  • Dual-Use-Güter sowie Güter und Technologien gemäß Anhang VII
  • Güter und Technologien zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors (Anhang VII)
  • Güter zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands (Anhang XXIII)
  • Militärgüter

Importverbote

  • Rohöl oder Erdölerzeugnisse (Anhang XXVIII)
  • Flüssigerdgas

Weitere Verbote

  • Unterhaltung wirtschaftlicher Beziehungen mit bestimmten Personen (Anhang XIX)
  • Systems for Transfer of Financial Messages (SPFS)
  • Transaktionen
  • Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr („SWIFT-Ausschluss“) (Anhang XIV)
  • Dienstleistungsverbote
  • Schadenersatz
  • Zugang zu EU-Häfen

Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 durch Durchführungsverordnung (EU) 2025/1476 (Amtsblatt vom 19. Juli 2025)

Belarus
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 durch Verordnung (EU) 2025/1472 (Amtsblatt vom 19. Juli 2025)

Exportverbote

  • Dual-Use-Güter sowie Güter und Technologien gemäß Anhang Va
  • Militärgüter
  • Güter zur Stärkung der industriellen Kapazitäten (Anhang XVIII und Anhang XIX)
  • Güter und Technologien zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
  • Maschinen, Geräte und Apparate (Anhang XIV)

Weitere Verbote

  • Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr („SWIFT-Ausschluss“) (Anhang XV)

Schadenersatz
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 durch Durchführungsverordnung (EU) 2025/1469 (Amtsblatt vom 19. Juli 2025)

Aktueller Stand der EU-Sanktionen gegen Russland und in Bezug auf die Ukraine - WKO und Aktueller Stand der Sanktionen gegen Belarus - WKO 

Die Auskunft erfolgt auf Basis des dargestellten Sachverhaltes und trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr.


Update 21.05.2025

der Rat hat das 17. Sanktionspaket angenommen, das neue restriktiven Maßnahmen gegen Russland beinhaltet, und im Amtsblatt der EU veröffentlicht:

  • Neue Listungen von natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen
    -17 Personen und 58 Organisationen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (Änderung Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014)
    -28 natürliche Personen aufgrund von Menschenrechtsverletzungen und Repressionen in Russland (Änderung Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/1485)
    -21 natürliche Personenund sechs juristische Personen angesichts böswilligen Aktivitäten Russlands gegen die Union, ihre Mitgliedstaaten, internationale Organisationen und Drittländer (Änderung Anhang I der Verordnung (EU) 2024/2642) sowie neue Kriterien für die Listung
    -3 russische Organisationen angesichts der anhaltenden Bedrohung durch die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen (Änderung Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1542)
     
  • Weitere restriktive Maßnahmen:
  • 31 Organisationen werden in die Liste aufgenommen, denen strengere Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie Güter und Technologien, die zur technologischen Stärkung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors Russlands beitragen könnten, auferlegt werden. (Änderung Anhang IV der Verordnung 833/2014)
  • Die Liste der Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, wird um Güter erweitert, die von Russland in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine verwendet wurden, sowie um Güter, die zur Entwicklung oder Herstellung seiner militärischen Systeme beitragen, darunter chemische Ausgangsstoffe für energetische Materialien und Ersatzteile für Werkzeugmaschinen. (Änderung Anhang VII der Verordnung 833/201
  • Die Geltungsdauer einer Aussetzung der Ölpreisobergrenze wird verlängert, die die Beförderung durch Schiffe von Rohöl mit Ursprung im Sachalin-2-Projekt in Russland nach Japan aus Gründen der Energieversorgungssicherheit ermöglicht (Änderung Anhang XXIX der Verordnung 833/2014)
  • 189 Schiffe werden in die Liste der Schiffe aufgenommen, denen der Zugang zu Häfen und Schleusen der Mitgliedstaaten sowie die Inanspruchnahme eines breiten Spektrums von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr untersagt sind (Änderung Anhang XLII der Verordnung 833/2014)
     
  • Presseaussendung des Rates vom 20. Mai 2025: Russia’s war of aggression against Ukraine: EU agrees 17th package of sanctions - Consilium

Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 durch Verordnung (EU) 2025/932 (Amtsblatt vom 20. Mai 2025)
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 durch Durchführungsverordnung (EU) 2025/933 (Amtsblatt vom 20. Mai 2025)
Änderung der Verordnung (EU) 2024/1485 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland durch Durchführungsverordnung (EU) 2025/958 (Amtsblatt vom 20. Mai 2025)
Änderung der Verordnung (EU) 2024/2642 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands durch Durchführungsverordnung (EU) 2025/965 und Verordnung (EU) 2025/964 (Amtsblatt vom 20. Mai 2025)

Änderung der Verordnung (EU) 2018/1542 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen durch Durchführungsverordnung (EU) 2025/959 (Amtsblatt vom 20. Mai 2025)

Aktueller Stand der EU-Sanktionen gegen Russland und in Bezug auf die Ukraine - WKO 

Die Auskunft erfolgt auf Basis des dargestellten Sachverhaltes und trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr.


Update 26.02.2025

Belarus

Nachtrag: Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 durch Verordnung (EU) 2025/392 (Amtsblatt vom 24. Februar 2025)
Ergänzung: Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 durch Durchführungsverordnung (EU) 2025/386 (Amtsblatt vom 25. Februar 2025)

Aktueller Stand der EU-Sanktionen gegen Russland und in Bezug auf die Ukraine - WKO und Aktueller Stand der Sanktionen gegen Belarus - WKO 

Die Auskunft erfolgt auf Basis des dargestellten Sachverhaltes und trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr.


Update 25.02.2025

Der Rat hat heute das Sanktionspaket angenommen, dass neue restriktiven Maßnahmen gegen Russland und Belarus beinhaltet, und im Amtsblatt der EU veröffentlicht:

Russland

  • Die Liste der Organisationen, denen strengere Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie Güter und Technologien auferlegt werden, wird um 53 Organisationen/Einrichtungen (aus Russland, China, einschließlich Hong Kong, Indien, Kasachstan, Singapur, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan) erweitert (Anhang IV der Verordnung 833/2014)
  • Ausweitung Exportverbote
    - Erweiterung der Liste der Güter und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten (Anhang VII der Verordnung 833/2014), z.B. chemische Ausgangsstoffe für Chlorpikrin, Software im Zusammenhang mit Computer Numerical Control (CNC)-Maschinen, Chrom Verbindungen, Controller zur Steuerung unbemannter Luftfahrzeuge
    - Erweiterung der Liste der Güter, die insbesondere zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen könnten (Anhang XXIII und Anhang XXXVII der Verordnung 833/2014): Chemikalien, einige Kunststoffe und Gummi
  • Ausweitung Importverbote
    - Erweiterung der liste der Güter, die Russland erhebliche Einnahmen bringen (Artikel 3i in Verbindung mit Anhang XXI der Verordnung 833/2014): Primäraluminium
  • Verbote im Zusammenhang mit Öl
    - Ausfuhrverbot für Software im Zusammenhang mit der Ölexploration ((Anhang II der Verordnung 833/2014)
    - Verbot der Bereitstellung von Gütern, Technologien und Dienstleistungen für Rohölprojekte in Russland, z.B. dem Wostok-Ölprojekt
  • Transaktionsverbot für Kredit-/Finanzinstitute mit Sitz außerhalb Russlands, die das „System for Transfer of Financial Messages“ (SPFS) nutzen (Anhang XLIV der Verordnung 833/2014)
  • Transaktionsverbot mit bestimmten gelisteten Häfen, Schleusen und Flughäfen in Russland
  • Listung weiterer 74 Schiffe aus Drittländern für die Verbote gelten (Hafenzugangsverbot, Dienstleistungsverbot)
  • Ausweitung des EU-Flugverbots und Änderung des Beförderungsverbots von Gütern
  • Ausweitung des Dienstleistungsverbot auf den Bereich „Bauwesen“ einschließlich Tiefbauarbeiten
  • Entzug von Rundfunklizenzen und Ausstrahlungsverbot für weitere russische Medien in der EU (Anhang XV der Verordnung 833/2014)
  • Listung weiterer 48 Personen und 35 Organisationen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (Änderung Anhang Verordnung 269/2014)
  • Neue Kriterien für Listungen
    - von Personen/Organisationen, die Schiffe von Putins Schattenflotte besitzen oder betreiben bzw.
    - von Personen, die den militärischen und industrielle Komplex Russland unterstützen oder von ihm profitieren

Belarus

  • Ausweitung der Beschränkungen in Bezug auf den Verkauf und die Bereitstellung von Dienstleistungen und Software, Einlagen und Krypto-Wallets sowie Transporte
  • Neue Kriterien für Listungen

Krim und Sewastopols sowie Cherso, Donezk, Luhansk und Saporischschja

  • Ausweitung des Dienstleistungsverbotes
  • Verbot der Bereitstellung bestimmter Software


Russland
Wichtigste Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 durch Verordnung (EU) 2025/395 (Amtsblatt vom 24. Februar 2025)
Hinweis: Neue Konsolidierte Fassung der Verordnung 833/2014 vom 17. Dezember 2024: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02014R0833-20241217
Wichtigste Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 durch Verordnung (EU) 2025/390 und Durchführungsverordnung (EU) 2025/389 (Amtsblatt vom 24. Februar 2025)
Hinweis: Neue Konsolidierte Fassung der Verordnung 269/2014 vom 16. Dezember 2024: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02014R0269-20241216

Krim und Sewastopols sowie Cherso, Donezk, Luhansk und Saporischschja

  • Änderungen der Verordnung (EU) 692/2014 (Krim und Sewastopols) durch Verordnung (EU) 2025/401 (Amtsblatt vom 24. Februar 2025)
  • Änderungen der Verordnung (EU) 2022/263 (Cherso, Donezk, Luhansk und Saporischschja) durch Verordnung (EU) 2025/398 (Amtsblatt vom 24. Februar 2025)

Belarus
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 durch Verordnung (EU) 2025/392 (Amtsblatt vom 24. Februar 2025)
Hinweis: Neue Konsolidierte Fassung der Verordnung 765/2006 vom 16. Dezember 2024: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02006R0765-20241216

Aktueller Stand der EU-Sanktionen gegen Russland und in Bezug auf die Ukraine - WKO und Aktueller Stand der Sanktionen gegen Belarus - WKO.

Die Auskunft erfolgt auf Basis des dargestellten Sachverhaltes und trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr.


Weitere Informationen bzw. ein Überblick über die gesamten Sanktionen gegen Russland sind auf folgender Seite abrufbar: 
Aktueller Stand der EU-Sanktionen gegen Russland und in Bezug auf die Ukraine - WKO

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