CE-Kennzeichnung
Leitfaden fĂŒr die Umsetzung der Produktvorschriften

Der freie Verkehr von Produkten ist ein fundamentales Element des EuropĂ€ischen Binnenmarktkonzeptes. Eine wesentliche Barriere fĂŒr diesen freien Verkehr sind spezielle nationale Rechtsvorschriften betreffend die âProduktsicherheitâ. Dadurch können Handelshemmnisse entstehen, da an die Produkte lĂ€nderweise unterschiedliche Sicherheitsanforderungen gestellt werden. Mit der EntschlieĂung des Rates vom 7. Mai 1985 wurde der Grundstein fĂŒr das âneue Konzeptâ gelegt. 1989 kam eine EntschlieĂung ĂŒber ein Gesamtkonzept hinzu, dessen wichtigste Elemente ein Verfahren zur PrĂŒfung von Produkten auf KonformitĂ€t mit den einschlĂ€gigen Richtlinien und die Anbringung der CE-Kennzeichnung auf diesen Produkten sind.
Allgemeine ErlÀuterungen zur CE-Kennzeichnung
Damit es Ihnen möglich wird, sich leichter einen Ăberblick ĂŒber die geltenden Richtlinien zu verschaffen, finden Sie in weiterer Folge zwei BroschĂŒren zu diesem Thema.
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Maschinenrichtlinie - NEU - ab 29.12.2009
Mit 28.12.2009 trat die Richtlinie 98/37/EG auĂer Kraft und wurde durch die Richtlinie 2006/42/EG des europĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 ohne Ăbergangsfrist ersetzt.
Rechtstexte: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
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KonformitÀtserklÀrung
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Weitere wichtige Dokumente
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Rechtstexte: NiederspannungsgerÀte
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Rechtstexte: Elektromagnetische VertrÀglichkeit
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Harmonisierte Normen
Harmonised standards die mit 11.04.2014 im Official Journal of the European Union veröffentlicht wurden.
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