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CE-Kennzeichnung

Der freie Verkehr von Produkten ist ein fundamentales Element des EuropĂ€ischen Binnenmarktkonzeptes. Eine wesentliche Barriere fĂŒr diesen freien Verkehr sind spezielle nationale Rechtsvorschriften betreffend die „Produktsicherheit”. Dadurch können Handelshemmnisse entstehen, da an die Produkte lĂ€nderweise unterschiedliche Sicherheitsanforderungen gestellt werden. Mit der Entschließung des Rates vom 7. Mai 1985 wurde der Grundstein fĂŒr das „neue Konzept” gelegt. 1989 kam eine Entschließung ĂŒber ein Gesamtkonzept hinzu, dessen wichtigste Elemente ein Verfahren zur PrĂŒfung von Produkten auf KonformitĂ€t mit den einschlĂ€gigen Richtlinien und die Anbringung der CE-Kennzeichnung auf diesen Produkten sind.


Allgemeine ErlÀuterungen zur CE-Kennzeichnung

Damit es Ihnen möglich wird, sich leichter einen Überblick ĂŒber die geltenden Richtlinien zu verschaffen, finden Sie in weiterer Folge zwei BroschĂŒren zu diesem Thema.

Maschinenrichtlinie - NEU - ab 29.12.2009

Mit 28.12.2009 trat die Richtlinie 98/37/EG außer Kraft und wurde durch die Richtlinie 2006/42/EG des europĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 ohne Übergangsfrist ersetzt.


Harmonisierte Normen

Harmonised standards die mit 11.04.2014 im Official Journal of the European Union veröffentlicht wurden.


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