Das Ăsterreichische Institut fĂŒr Bautechnik (OIB) hat in der Generalversammlung am 26. MĂ€rz 2015 die OIB-Richtlinien, Ausgabe 2015 beschlossen. Diese sind auf der Website des OIB veröffentlicht (http://www.oib.or.at/oib-richtlinien/richtlinien/2015). DemnĂ€chst soll auch eine ĂŒbersichtliche GegenĂŒberstellung der derzeit geltenden mit den neuen Richtlinien veröffentlicht werden.
Hintergrund: Die OIB-Richtlinien dienen der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Ăsterreich. Sie werden vom OIB herausgegeben und stehen den BundeslĂ€ndern zur VerfĂŒgung. Diese können die OIB-Richtlinien in ihren Bauordnungen fĂŒr verbindlich erklĂ€ren, so bereits in acht BundeslĂ€ndern geschehen.
Die ursprĂŒngliche Bauprodukten-Richtlinie wurde aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen, ĂŒberarbeitet und als EuropĂ€ische Verordnung verabschiedet (in Teilen trat diese am 24. April 2011 in Kraft, vollstĂ€ndig wurde sie zum 1. Juli 2013 wirksam).
Dadurch soll die CE-Kennzeichnung kĂŒnftig europaweit konsequent nach einheitlichen Vorgaben erfolgen. Der freie Warenverkehr und die uneingeschrĂ€nkte Verwendung der Bauprodukte sollen somit gefördert werden.
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