Springe zum Seiteninhalt
Metalltechnische Industrie Logo

Lärm

Aktionsplanung Umgebungslärm 2024 - Stellungnahme bis 22. April 2024

Das BMK hat die Entwürfe der Aktionspläne Umgebungslärm 2024 (gemäß Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz (Bundes-LärmG), BGBl. Nr. 60/2005) unter www.laerminfo.at veröffentlicht. Diese wurden von den für die jeweilige Lärmquelle zuständigen Behörden auf Basis der strategischen Umgebungslärmkarten erstellt.
 
Stellungnahme direkt an zuständige Behörde
 
Allfällige Stellungnahmen zu den einzelnen Aktionsplänen im Rahmen der Regelungen gemäß § 10 Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz bzw. der landesgesetzlichen Regelungen sind schriftlich mit Betreff „Umgebungslärm“ direkt an die jeweils zuständige Behörde zu richten. Die Adressen für die Abgabe von Stellungnahmen zu den Aktionsplänen sind unter http://www.laerminfo.at/aktionsplaene/ap2024 angeführt.
 
Allgemeine, mehrere Zuständigkeitsbereiche betreffende Stellungnahmen können auch an umgebungslaerm@bmk.gv.at gerichtet werden.
 
Stellungnahmefrist: 22. April 2024
 
Im Falle anderslautender, landesrechtlich geregelter Fristen sowie für noch nicht fertiggestellte Aktionspläne werden die Stellungnahmefristen von der jeweils zuständigen Stelle verlautbart. 


XS SM MD LG XL