Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L): MesskonzeptVO und OzonmesskonzeptVO

Die Novellen zur MesskonzeptVO und zur OzonmesskonzeptVO (beides Verordnungen zum IG-L) wurden im BGBl veröffentlicht. Bei beiden Novellen handelt es sich um messtechnische Anpassungen an EU-Vorgaben, die ohne Golden Plating durchgefĂŒhrt wurden und auch keine VerschĂ€rfung der nationalen Regelungen vorsehen.
Erfreulich ist, dass in der MesskonzeptVO hinsichtlich der Situierung von Messstellen eine Verbesserung erzielt werden konnte: KĂŒnftig können Messstellen leichter verlegt bzw. aufgelassen werden. Nach der alten Rechtslage war eine Auflassung von Messstellen durch die restriktive Regelung in § 15 de facto nicht möglich. Bestehende Messstellen waren damit âeinbetoniertâ, auch dann, wenn ihr Standort âfragwĂŒrdigâ war.
Eine neue Messstelle musste zu den anderen Anforderungen nĂ€mlich zusĂ€tzlich noch âeine mindestens so hohe Belastung aufweisen wie die aufzulassende Messstelleâ.
Diese HĂŒrde wurde mit der Novelle durch die neue Vorgabe in § 15 insoweit entschĂ€rft, als anstelle dieses Kriteriums nun eine âvergleichbare Belastungâ tritt.
Weiters wurde die VO nĂ€her an die Vorgaben der LuftqualitĂ€ts-RL der EU hinsichtlich der Standortkriterien fĂŒr Messstellen angepasst.