Trinkwasser
Neufassung Trinkwasser-Richtlinie

Nach langen Verhandlungen wurde die Richtlinie (EU) 2020/2184 vom 16. Dezember 2020 als Neufassung der Trinkwasserrichtlinie im Amtsblatt der EU vom 23. Dezember 2020 kundgemacht.
Die Richtlinie beinhaltet:
- Aktualisierungen von Parameterwerten
- die Einbeziehung von endokrinen Disruptoren und Mikroplastik
- die EinfĂŒhrung eines risikobasierten Ansatzes bei der Ăberwachung von Wasserkörpern, Wasserversorgungen und von Hausinstallationen (inkl. Regelungen fĂŒr Materialien in Kontakt mit Wasser)
- die Information gegenĂŒber Verbraucherinnen und Verbrauchern und die Verbesserung des Zugangs zu Trinkwasser (insbesondere fĂŒr schutzbedĂŒrftige und ausgegrenzte Gruppen)
Die Richtlinie ist bis 12. JĂ€nner 2023 in das innerstaatliche Recht umzusetzen. Der GroĂteil der Umsetzung fĂ€llt in die ZustĂ€ndigkeit des Bundesministeriums fĂŒr Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Bestimmungen bzgl. der QualitĂ€t von Wasser fĂŒr den menschlichen Gebrauch; Trinkwasserverordnung â TWV).
Die ZustĂ€ndigkeiten betreffend die neuen, ĂŒber die QualitĂ€t hinausgehenden, Bestimmungen (wie z.B. Hausinstallationen, Zugang zu Wasser) sind noch zu klĂ€ren.
Um EU-weit harmonisierte Vorgaben fĂŒr Materialien, die mit Trinkwasser in BerĂŒhrung kommen, festzulegen, hat die EuropĂ€ische Kommission bis JĂ€nner 2025 DurchfĂŒhrungsrechtsakte zu Regelung der Methoden fĂŒr die PrĂŒfung und Auswahl der Ausgangsstoffe, fĂŒr Positivlisten der Materialien, etc. zu erlassen.