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Umweltförderungen

Klima- und Energiefonds Jahresprogramm 2022

Das Jahresprogramm 2022 des Klima- und Energiefonds ist beschlossen: Der Fonds startet mit rund 300 Millionen Euro in das neue Förderjahr. Damit wird der Ausbau erneuerbarer Energien, der Umbau des Energie- und Mobilitätssystems und Projekte, die die heimische Wirtschaft auf ihrem Weg in die Klimaneutralität unterstützen, gefördert. Gegenüber dem Entwurf gab es budgetär lediglich eine Änderung: Für das Programm „Zero Emission Mobility“ stehen nun 10,1 Mio EUR (statt der ursprünglich geplanten 8 Mio EUR) zur Verfügung. 

Das Jahresprogramm steht unter https://www.klimafonds.gv.at/mediathek/publikationen/#jahresprogramm zum Download zur Verfügung.


E-Mobilitätsoffensive 2022 

Mit 71 Mio EUR wird der Ankauf von E-Fahrzeugen für Private und Unternehmen gefördert. 

Folgende Förderprogramme für Einzelmaßnahmen stehen für Betriebe zur Verfügung:


Folgende Förderprogramme für kombinierte Maßnahmen, große Stückzahlen und Sonderfahrzeuge stehen für Betriebe zur Verfügung:

  • E-PKW und E-Kleinbusse als E-Taxi, E-Mietwagen, E-Carsharing und E-Fahrschulfahrzeuge
  • E-Zweiräder
  • Elektro-Leichtfahrzeuge
  • (E-)Transporträder
  • E-Fahrräder
  • E-Sonderfahrzeuge und E-Busse für Bedarfsverkehr
  • E-Ladeinfrastruktur

Weitere Informationen: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/e-mobilitaetsmanagement.html 


Folgende Förderprogramme stehen für Privatpersonen zur Verfügung:

  • E-PKW
  • Plug-In-Hybride
  • Ladeinfrastruktur
  • E-Motorräder, Mopeds, Leichtfahrzeuge, 
  • (E-)Transporträder

Weitere Informationen: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/foerderungsaktion-e-mobilitaet-fuer-private-2022.html  


Neuerungen in der Umweltförderung im Inland (UFI) - zusätzliche Mittel aus dem Aufbau- und Resilienzplan

Mit 8.10.2021 sind zahlreiche Neuerungen für Förderungen im Rahmen der UFI in Kraft getreten. Die Grundlage bilden die Mittel aus der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität, die im Rahmen des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans (ÖARP) zu einem nachhaltigen Wachstum beitragen sollen.
 
Thermische Gebäudesanierung in Ortskernen
Erhöhte Förderungen stehen für die thermische Sanierung von betrieblich und kommunal genutzten Gebäuden in Ortskernen zur Verfügung, wenn die Energieeffizienz um mindestens 30 % gesteigert wird. Der Nachweis der durch die Sanierung erzielten Energieeinsparung ist mittels Energieausweis zu erbringen.
 
Neuer Förderungsbereich - Fassadenbegrünung in Ortskernen
Ein Teilbereich der Förderung für die klimafitten Ortskerne steht für die Begrünung von Dächern, Fassaden oder Boden bereit. Im Rahmen der UFI soll im Zeitraum bis 2025 ein Förder¬ungsvolumen von 5 Mio. Euro aus dem ÖARP zur finanziellen Unterstützung von Fassadenbegrünung und zur Entsiegelung von Flächen in Ortskernen vergeben werden. Hier geht es um Gebäude, welche die bestehenden Energieeffizienznormen für Sanierungen bereits unterschreiten. Die Förderung kann als eigene Maßnahme oder gemeinsam mit einer thermischen Gebäudesanierung beantragt werden.
 
 „Raus aus Öl“ – Erneuerbare Wärmeerzeugung < 100 kW für Betriebe

  • Einführung eines Zuschlages zur Förderungspauschale (+ 2.500 Euro) bei Ersatz eines fossilen Heizungssystems in erdgas-versorgten Ortskernen durch hocheffiziente Nah/Fernwärme
  • Förderung klimafreundlicher Fernwärmeanschlüsse

Details zu den Förderungen unter: Raus aus Öl“ – Erneuerbare Wärmeerzeugung < 100 kW für Betriebe
 
Anschluss an Nah-/Fernwärme ≥ 100 kW für Betriebe

  • Einführung eines Zuschlages zum Förderungssatz (+ 10 %) bei Ersatz eines fossilen Heizungssystems in erdgas-versorgten Ortskernen durch hocheffiziente Nah/Fernwärme
  • Förderung klimafreundlicher Fernwärmeanschlüsse

Details zu den Förderungen unter: Anschluss an Nah-/Fernwärme ≥ 100 kW für Betriebe
 
Thermische Gebäudesanierung für Betriebe Fassaden- und Dachbegrünungen 

  • Erhöhung des Ortskern-Zuschlages und des NAWARO-Zuschlages in Ortskernen (auf 10 Euro/m³)
  • Anhebung der Förderungsbegrenzung pro jährlich reduzierter kWh Heizwärmebedarf auf 1,50 Euro
  • höhere Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen in Ortskernen bei gleichzeitiger thermischer Sanierung
  • Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen in Ortskernen bei thermische sanierten Gebäuden
  • Förderung technologieabhängig als Pauschale abhängig von der begrünten Gebäudefläche (Euro/m²)
  • Zuschlag für gleichzeitige Entsiegelung von KFZ-Stellplätzen

Details zu den Förderungen unter: Thermische Gebäudesanierung für Betriebe Fassaden- und Dachbegrünungen


Neues Programm „Energiegemeinschaften“ beim Klima-und Energiefonds

Der Klima- und Energiefonds startete am 20.09.2021 ein neues Programm zum Thema Energiegemeinschaften und unterstützt damit die Umsetzung erster Energiegemeinschaften in Österreich. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften werden dabei unterstützt, möglichst rasch zu einer Gründung und Umsetzung der Energiegemeinschaft zu kommen. Diese Pionierprojekte sollen als Vorbild dienen und andere Personen, Gemeinden, Regionen und Projektentwickler zur Nachahmung anregen. 
Details zu der befristeten Aktion des Klima- und Energiefonds unter: Energiegemeinschaften


Ausschreibungen zum ÖGUT-Umweltpreis 2021 gestartet

Die Ausschreibung für den 35. ÖGUT-Umweltpreis ist gestartet.

Die ÖGUT sucht technologische und soziale Innovationen, die den Energie- und Ressourcenverbrauch senken und zur sozialen Nachhaltigkeit beitragen - vom Forschungsprojekt bis zum Geschäftsmodell, von der Grätzlinitiative bis zum internationalen Konzern.
Dieses Jahr gibt es erstmals auch eine eigene Kategorie zum Thema Kreislaufwirtschaft und Forschung- und Technologieentwicklung.
 
Einreichfrist ist der 31. Jänner 2022, insgesamt werden 27.000 EUR Preisgeld ausgezahlt.
Die Preisverleihung findet im Rahmen des ÖGUT-Jahresempfangs am 31. März 2022 statt – in welcher Form genau, wird der aktuellen Pandemie-Lage angepasst.


Klimafreundliche Fernwärme- und Fernkältesysteme (Neu im Rahmen der UFI)

Mit der Novelle zum Umweltförderungsgesetz (UFG) vom 27.07.2021 wurde die Förderung für Fernwärme- und Fernkältesysteme neu strukturiert und im UFG verankert. Die UFI soll damit den Ausbau und die Dekarbonisierung von Fernwärme- und Fernkältesystemen vorantreiben. Jährlich soll damit der Einsatz von Erneuerbaren Energieträgern bzw. Abwärme um mehr als 1,5% gesteigert werden, womit ein bedeutender Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität im Raumwärmesektor bis 2040 geleistet werden. Es steht ein jährliches Budget von 30 Mio. Euro für 2021 bis 2030 zur Verfügung.
 
Klimafreundliche Fernwärme liegt vor, wenn mindestens 50 % der Wärme aus erneuerbaren Quellen, Abwärme oder 75 % der Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder zu 50 % aus einer Kombination der genannten Quellen stammen. Gefördert werden auch Investitionen in klimafreundliche Fernkältesysteme mit Kältemaschinen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder Abwärme, wobei bei Kompressionskälteanlagen mindestens 50 % der bei diesen Anlagen anfallenden Abwärme genutzt und in das Fernwärmenetz eingespeist werden muss, sowie die Gebäudeanschlüsse.
 
Voraussetzung für die Förderung ist der Nachweis (Dekarbonisierungspfad) über die Erreichung eines Anteils von zumindest 60 % an erneuerbarer Energie in der Fernwärme- oder Fernkältebereitstellung bis 2030 und ein Anteil von 80 % bis 2035.
 
Details zu den Förderungen unter:


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