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Bauproduktenverordnung


OIB-Richtlinien, Ausgabe 2015

Das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) hat in der Generalversammlung am 26. März 2015 die OIB-Richtlinien, Ausgabe 2015 beschlossen. Diese sind auf der Website des OIB veröffentlicht (http://www.oib.or.at/oib-richtlinien/richtlinien/2015). Demnächst soll auch eine übersichtliche Gegenüberstellung der derzeit geltenden mit den neuen Richtlinien veröffentlicht werden.

Hintergrund: Die OIB-Richtlinien dienen der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich. Sie werden vom OIB herausgegeben und stehen den Bundesländern zur Verfügung. Diese können die OIB-Richtlinien in ihren Bauordnungen für verbindlich erklären, so bereits in acht Bundesländern geschehen.


Bauproduktenverordnung (BauPVO)

Die ursprüngliche Bauprodukten-Richtlinie wurde aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen, überarbeitet und als Europäische Verordnung verabschiedet (in Teilen trat diese am 24. April 2011 in Kraft, vollständig wurde sie zum 1. Juli 2013 wirksam).

Dadurch soll die CE-Kennzeichnung künftig europaweit konsequent nach einheitlichen Vorgaben erfolgen. Der freie Warenverkehr und die uneingeschränkte Verwendung der Bauprodukte sollen somit gefördert werden.


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