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Daten und Fakten

KV-Grundlagen: Wirtschaftliche Eckdaten der Metalltechnischen Industrie

•    Die Metalltechnische Industrie gehört zu den bestzahlenden Branchen, das monatliche Durchschnittsgehalt beträgt 5.100 Euro, der Durchschnittslohn 3.670 Euro und der Mindestlohn liegt bei  2.230 Euro. Die realen Löhne und Gehälter in der Branche liegen im Schnitt zwischen 12 % und 28 % über KV. Die Beschäftigten der Metalltechnischen Industrie konnten in den vergangenen Jahren regelmäßig Reallohngewinne erzielen.

•    Mehr als 85 % der Betriebe sind Familienbetriebe und mittelständisch strukturiert (KMU), im Schnitt beschäftigen sie 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Entsprechend heterogen ist auch ihre wirtschaftliche Entwicklung, dies gilt es in den KV-Verhandlungen zu berücksichtigen. Es sind nicht die erfolgreichsten Betriebe als Maßstab zu nehmen, sondern alle Betriebe der Branche mit ihren sehr unterschiedlichen Voraussetzungen und Herausforderungen.

•    Die gesamte Industrie befindet sich derzeit in einer Rezession, auch die Metalltechnische Industrie ist davon massiv betroffen. Im ersten Halbjahr 2023 verzeichnete sie einen Rückgang der Produktion von rund 6 %, die Auftragseingänge gingen sogar um 18 % zurück. Fast jedes dritte Unternehmen erwartet heuer ein negatives Betriebsergebnis (EBIT).

•    Auch das gesamtwirtschaftliche Umfeld ist negativ. Das BIP-Wachstum geht gegen Null, die Produktivität ist negativ, das heißt es gibt keine Produktivitätsgewinne, die verteilt werden können.

•    Die Teuerung in Österreich (aktuell 7,5 %) liegt weiterhin deutlich über dem Schnitt der Länder im Euroraum (zuletzt 5,3 Prozent). Das ist für die exportorientierte Branche ein großer Wettbewerbsnachteil, denn 8 von 10 Euro werden im Export verdient. Durch die vergleichsweise deutlich höheren Lohnkosten verliert die MTI kontinuierlich an Wettbewerbsfähigkeit.

•    Laut einer Berechnung der Oesterreichischen Nationalbank wurden durch die Anti-Teuerungsmaßnahmen der Bundesregierung zwischen 80 (2023) und 90 % (2022) der aufgrund der überdurchschnittlichen Inflation entstandenen Reallohnverluste abgegolten.  
 


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