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Anlagenrecht

Hinweise zu anzeigefreien Änderungen

In der nachfolgenden DOWNLOADBOX finden Sie ein sehr hilfreiches Produkt zur anzeigefreien Änderung, die seit der Gewerbeordnungsnovelle 2017 fĂŒr bestimmte BetriebsanlagenĂ€nderungen möglich ist.

Die Kurzinfo spricht folgende Fragen an:
1. Austausch gleichartiger Maschinen, GerÀte und Ausstattungen (§ 81 Abs. 2 Z. 5 GewO)
2. Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage nicht nachteilig beeinflussen (§ 81 Abs. 2 Z. 9 GewO) – sogenannte „emissonsneutrale Änderung“
3. Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen (§ 81 Abs. 2 Z. 7 GewO) – sogenannte „nachbarneutrale Änderung“
4. Wichtige GrundsĂ€tze fĂŒr alle genehmigungs- und anzeigefreien Vorhaben
Im Entscheidungsbaum des ersten Dokumentes sieht man sehr ĂŒbersichtlich die Möglichkeiten der Maschinen-, Nachbar- und EmissionsneutralitĂ€t.

Alle Dokumente finden Sie auch auf der Homepage der wko.