Anlagenrecht
Hinweise zu anzeigefreien Ănderungen
In der nachfolgenden DOWNLOADBOX finden Sie ein sehr hilfreiches Produkt zur anzeigefreien Ănderung, die seit der Gewerbeordnungsnovelle 2017 fĂŒr bestimmte BetriebsanlagenĂ€nderungen möglich ist.
Die Kurzinfo spricht folgende Fragen an:
1. Austausch gleichartiger Maschinen, GerÀte und Ausstattungen (§ 81 Abs. 2 Z. 5 GewO)
2. Ănderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage nicht nachteilig beeinflussen (§ 81 Abs. 2 Z. 9 GewO) â sogenannte âemissonsneutrale Ănderungâ
3. Ănderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen (§ 81 Abs. 2 Z. 7 GewO) â sogenannte ânachbarneutrale Ănderungâ
4. Wichtige GrundsĂ€tze fĂŒr alle genehmigungs- und anzeigefreien Vorhaben
Im Entscheidungsbaum des ersten Dokumentes sieht man sehr ĂŒbersichtlich die Möglichkeiten der Maschinen-, Nachbar- und EmissionsneutralitĂ€t.
Alle Dokumente finden Sie auch auf der Homepage der wko.