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Anlagenrecht

Neuer Durchführungsrechtsakt der Kommission zu PRTR

 PRTR (Pollution Release and Transfer Register): https://industry.eea.europa.eu/ 

Die Mitgliedstaaten-Vertreter im Art. 19-PRTR-Komitee werden laut voraussichtlich der Erweiterung der Berichtspflichten (Diskussion seit 2019) zustimmen. Somit ist eine jährliche Meldung der Produktionsvolumina der Haupttätigkeit fixiert. Diese Angaben sind ab dem Berichtsjahr 2023 auf europäischer Ebene zu berichten (also ab 2024). National wird ein Probelauf ohne Datenmeldung nach Brüssel voraussichtlich schon für das Berichtsjahr 2022 implementiert werden.


Hinweise zu anzeigefreien Änderungen

In der nachfolgenden DOWNLOADBOX finden Sie ein sehr hilfreiches Produkt zur anzeigefreien Änderung, die seit der Gewerbeordnungsnovelle 2017 für bestimmte Betriebsanlagenänderungen möglich ist.

Die Kurzinfo spricht folgende Fragen an:
1. Austausch gleichartiger Maschinen, Geräte und Ausstattungen (§ 81 Abs. 2 Z. 5 GewO)
2. Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage nicht nachteilig beeinflussen (§ 81 Abs. 2 Z. 9 GewO) – sogenannte „emissonsneutrale Änderung“
3. Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen (§ 81 Abs. 2 Z. 7 GewO) – sogenannte „nachbarneutrale Änderung“
4. Wichtige Grundsätze für alle genehmigungs- und anzeigefreien Vorhaben
Im Entscheidungsbaum des ersten Dokumentes sieht man sehr übersichtlich die Möglichkeiten der Maschinen-, Nachbar- und Emissionsneutralität.

Alle Dokumente finden Sie auch auf der Homepage der wko.

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