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CE-Kennzeichnung

-> Maschinenrichtlinie
-> NiederspannungsgerÀte
-> Elektromagnetische VertrÀglichkeit


Der freie Verkehr von Produkten ist ein fundamentales Element des EuropĂ€ischen Binnenmarktkonzeptes. Eine wesentliche Barriere fĂŒr diesen freien Verkehr sind spezielle nationale Rechtsvorschriften betreffend die „Produktsicherheit”. Dadurch können Handelshemmnisse entstehen, da an die Produkte lĂ€nderweise unterschiedliche Sicherheitsanforderungen gestellt werden. Mit der Entschließung des Rates vom 7. Mai 1985 wurde der Grundstein fĂŒr das „neue Konzept” gelegt. 1989 kam eine Entschließung ĂŒber ein Gesamtkonzept hinzu, dessen wichtigste Elemente ein Verfahren zur PrĂŒfung von Produkten auf KonformitĂ€t mit den einschlĂ€gigen Richtlinien und die Anbringung der CE-Kennzeichnung auf diesen Produkten sind.


Maschinenverordnung „MVO“ 2023/1230

Nach vielen Jahren der Diskussion und detaillierten Arbeit wurde am 18. April 2023 der neuen MaschinenVERORDNUNG „MVO“ (2023/1230) zugestimmt, veröffentlicht im Amtsblatt unter der Nummer L 156/1 29. Juli 2023, sie tritt am 20.1.2027 in Kraft.

Inzwischen besteht auch schon das klare Statement der EK auch den Leitfaden entsprechend zu ĂŒberarbeiten. Das war von Anfang an nicht klar, doch haben wir und alle anderen europĂ€ischen VerbĂ€nde nicht aufgehört, kontinuierlichen Druck zu machen.

Inzwischen umfasst die MVO bereits 86 ErwĂ€gungsgrĂŒnde (in der MRL 2006/42 sind es nur 30), zu finden am Beginn der VO. Gesamt hat die MVO 54 Artikel und wurde mit dieser Überarbeitung in den NLF (Neuer Rechtsrahmen) eingefĂŒgt. Das hat auch zur Folge, dass die MVO nun keine Richtlinie (nach EuropĂ€ischem Recht) mehr ist, sondern eine VO, die unmittelbar in den Mitgliedsstaat gilt und nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Wichtig zu erwĂ€hnen ist, dass der dzt. gĂŒltige Anhang I nunmehr zu Anhang III wurde (Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen fĂŒr Konstruktion und Bau von Maschinen und dazugehörigen Produkten), der dzt. gĂŒltige Anhang IV nun Anhang I wurde (Kategorien von Maschinen oder dazugehörigen Produkten, auf die eines der in Artikel 25 AbsĂ€tze 2 und 3 genannten Verfahren anzuwenden ist).

Weiters hat sich die EK das Recht vorbehalten, durch delegierte Rechtsakte, fehlende Sachverhalte durch Rechtsakt selbst zu regeln. Dies aber nur nach vorheriger Befassung der Normungsorganisationen (CEN/CENELEC), wenn diese es in vorgegebener Zeit nicht selbst erreichen.

Hinzugekommen ist der Begriff der Wirtschaftsakteure. Dieser ist als Hersteller, BevollmĂ€chtigter, EinfĂŒhrer oder HĂ€ndler definiert (Artikel 3 Pkt. 22).

Ein wichtiger Fortschritt ist, dass die MVO die Möglichkeit (schon in den ErwĂ€gungsgrĂŒnden Nr. 40) einrĂ€umt, dass die Betriebsanleitung und sonstige relevante Unterlagen in einem digitalen, druckbaren Format bereitgestellt werden können. Allerdings muss der Hersteller sicherstellen, dass auf Verlangen des Nutzers beim Kauf der HĂ€ndler in der Lage ist, die Betriebsanleitung kostenlos in Papierform zu ĂŒbergeben. Dies wird in Artikel 10 Absatz 7 noch nĂ€her ausgefĂŒhrt.

Bitte beachten Sie, dass bei der Veröffentlichung der MVO im Amtsblatt mehrere Termine falsch veröffentlicht und mit einer Berichtigung richtiggestellt wurden (Amtsblatt L169/35, vom 4.7.2023).

Abschließend sei nochmals klar festgehalten:
Die MRL 2006/42/EG gilt bis zum 19.1.2027.
Mit dem 20.1.2027 tritt die MVO 2023/1230 verbindlich in Kraft. Eine Übergangsphase gibt es nicht.


Allgemeine ErlÀuterungen zur CE-Kennzeichnung

Damit es Ihnen möglich wird, sich leichter einen Überblick ĂŒber die geltenden Richtlinien zu verschaffen, finden Sie in weiterer Folge zwei BroschĂŒren zu diesem Thema.

NEU: Rechtstexte: Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Die Maschinenverordnung 2023/1230 gilt ab dem 20. JĂ€nner 2027 (Artikel 54 inkl. Berichtigung!). Leider kam es bei der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU zu einem Irrtum bei den Terminen, weshalb immer das Dokument „Berichtigung _Maschinenverodnung_2023_de“ mitzuberĂŒcksichtigen ist. Auch diesmal gibt es keine Übergangsfrist.


Harmonisierte Normen

Harmonised standards die mit 11.04.2014 im Official Journal of the European Union veröffentlicht wurden.


Veranstaltung zur Maschinen-Verordnung 2023 am 6. Mai 2024