CE-Kennzeichnung
Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften
-> Maschinenrichtlinie
-> Niederspannungsgeräte
-> Elektromagnetische Verträglichkeit

Der freie Verkehr von Produkten ist ein fundamentales Element des Europäischen Binnenmarktkonzeptes. Eine wesentliche Barriere für diesen freien Verkehr sind spezielle nationale Rechtsvorschriften betreffend die „Produktsicherheit”. Dadurch können Handelshemmnisse entstehen, da an die Produkte länderweise unterschiedliche Sicherheitsanforderungen gestellt werden. Mit der Entschließung des Rates vom 7. Mai 1985 wurde der Grundstein für das „neue Konzept” gelegt. 1989 kam eine Entschließung über ein Gesamtkonzept hinzu, dessen wichtigste Elemente ein Verfahren zur Prüfung von Produkten auf Konformität mit den einschlägigen Richtlinien und die Anbringung der CE-Kennzeichnung auf diesen Produkten sind.
Maschinenverordnung „MVO“ 2023/1230
Nach vielen Jahren der Diskussion und detaillierten Arbeit wurde am 18. April 2023 der neuen MaschinenVERORDNUNG „MVO“ (2023/1230) zugestimmt, veröffentlicht im Amtsblatt unter der Nummer L 156/1 29. Juli 2023, sie tritt am 20.1.2027 in Kraft.
Inzwischen besteht auch schon das klare Statement der EK auch den Leitfaden entsprechend zu überarbeiten. Das war von Anfang an nicht klar, doch haben wir und alle anderen europäischen Verbände nicht aufgehört, kontinuierlichen Druck zu machen.
Inzwischen umfasst die MVO bereits 86 Erwägungsgründe (in der MRL 2006/42 sind es nur 30), zu finden am Beginn der VO. Gesamt hat die MVO 54 Artikel und wurde mit dieser Überarbeitung in den NLF (Neuer Rechtsrahmen) eingefügt. Das hat auch zur Folge, dass die MVO nun keine Richtlinie (nach Europäischem Recht) mehr ist, sondern eine VO, die unmittelbar in den Mitgliedsstaat gilt und nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Wichtig zu erwähnen ist, dass der dzt. gültige Anhang I nunmehr zu Anhang III wurde (Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen und dazugehörigen Produkten), der dzt. gültige Anhang IV nun Anhang I wurde (Kategorien von Maschinen oder dazugehörigen Produkten, auf die eines der in Artikel 25 Absätze 2 und 3 genannten Verfahren anzuwenden ist).
Weiters hat sich die EK das Recht vorbehalten, durch delegierte Rechtsakte, fehlende Sachverhalte durch Rechtsakt selbst zu regeln. Dies aber nur nach vorheriger Befassung der Normungsorganisationen (CEN/CENELEC), wenn diese es in vorgegebener Zeit nicht selbst erreichen.
Hinzugekommen ist der Begriff der Wirtschaftsakteure. Dieser ist als Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer oder Händler definiert (Artikel 3 Pkt. 22).
Ein wichtiger Fortschritt ist, dass die MVO die Möglichkeit (schon in den Erwägungsgründen Nr. 40) einräumt, dass die Betriebsanleitung und sonstige relevante Unterlagen in einem digitalen, druckbaren Format bereitgestellt werden können. Allerdings muss der Hersteller sicherstellen, dass auf Verlangen des Nutzers beim Kauf der Händler in der Lage ist, die Betriebsanleitung kostenlos in Papierform zu übergeben. Dies wird in Artikel 10 Absatz 7 noch näher ausgeführt.
Bitte beachten Sie, dass bei der Veröffentlichung der MVO im Amtsblatt mehrere Termine falsch veröffentlicht und mit einer Berichtigung richtiggestellt wurden (Amtsblatt L169/35, vom 4.7.2023).
Abschließend sei nochmals klar festgehalten:
Die MRL 2006/42/EG gilt bis zum 19.1.2027.
Mit dem 20.1.2027 tritt die MVO 2023/1230 verbindlich in Kraft. Eine Übergangsphase gibt es nicht.
Allgemeine Erläuterungen zur CE-Kennzeichnung
Damit es Ihnen möglich wird, sich leichter einen Überblick über die geltenden Richtlinien zu verschaffen, finden Sie in weiterer Folge zwei Broschüren zu diesem Thema.
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Rechtstexte: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
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NEU: Rechtstexte: Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Die Maschinenverordnung 2023/1230 gilt ab dem 20. Jänner 2027 (Artikel 54 inkl. Berichtigung!). Leider kam es bei der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU zu einem Irrtum bei den Terminen, weshalb immer das Dokument „Berichtigung _Maschinenverodnung_2023_de“ mitzuberücksichtigen ist. Auch diesmal gibt es keine Übergangsfrist.
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Konformitätserklärung
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Weitere wichtige Dokumente
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Rechtstexte: Niederspannungsgeräte
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Rechtstexte: Elektromagnetische Verträglichkeit
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Harmonisierte Normen
Harmonised standards die mit 11.04.2014 im Official Journal of the European Union veröffentlicht wurden.
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