
Die Feuerungsanlagen-Verordnung (FAV) 2019 wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Gegenstand dieser Verordnung sind die Begrenzung und die Ăberwachung der Emissionen von Schadstoffen, die beim Betrieb von Feuerungsanlagen in die Luft abgegeben werden.
Diese Verordnung gilt fĂŒr Feuerungsanlagen, in denen Brennstoffe zum Zweck der Gewinnung von NutzwĂ€rme oder mechanischer Energie verbrannt werden und deren BrennstoffwĂ€rmeleistung mindestens 0,1 MW betrĂ€gt, in gewerblichen Betriebsanlagen.
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