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Zollangelegenheiten

Zollaussetzungen und Zollkontingente per 1.1.2027

EinwĂ€nde gegen neue AntrĂ€ge mĂŒssen ĂŒber die nationalen Verwaltungen bis spĂ€testens 12.06.2026 bei der EuropĂ€ischen Kommission eingebracht werden

Die EuropĂ€ische Kommission informiert in ihrer Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten ĂŒber neue AntrĂ€ge zur Aussetzung der autonomen ZollsĂ€tze fĂŒr bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren per 1. JĂ€nner 2027.
EinwĂ€nde gegen neue AntrĂ€ge mĂŒssen ĂŒber die nationalen Verwaltungen bis spĂ€testens 12. Juni 2026 an die EuropĂ€ische Kommission ĂŒbermittelt werden.
Informationen ĂŒber Zollaussetzungen in Vorbereitung können ĂŒber die Homepage der EuropĂ€ischen Kommission anhand des relevanten Zollkapitels abgefragt werden.
Das Bundesministerium fĂŒr Finanzen ersucht alle Wirtschaftsbeteiligten, die ein in einem neuen Antrag angefĂŒhrtes Produkt oder ein Konkurrenzprodukt herstellen oder herstellen könnten, dies möglichst rasch mitzuteilen (Telefon +43/1/51 433-504231, E-Mail: Zollaussetzung@bmf.gv.at). BezĂŒglich der weiteren Schritte wird das Bundesministerium fĂŒr Finanzen mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Informationen ĂŒber derzeit in Kraft befindliche Zollaussetzungen können ebenfalls ĂŒber die Homepage der EuropĂ€ischen Kommission anhand des relevanten Zollkapitels abgefragt werden.
DarĂŒber hinaus hat die EuropĂ€ische Kommission mit Ende April ihre VorschlĂ€ge fĂŒr Verordnungen fĂŒr Zollaussetzung und Zollkontingente per 1. Juli 2026 vorgelegt, die rechtzeitig vor Inkrafttreten nach Annahme durch den Rat im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden:
 

  • Vorschlag fĂŒr eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2278 zur Aussetzung der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates genannten Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs fĂŒr bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren (COM/2026/176 final)
    - Rechtsakt
    - Anhang
     
  • Vorschlag fĂŒr eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2283 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union fĂŒr bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren (COM/2026/177 final)
    - Rechtsakt
    - Anhang

Links
Bundesministerium fĂŒr Finanzen: Zollaussetzungen fĂŒr Rohstoffe, Halbfertigwaren und Bauteile


Zollaussetzungen und Zollkontingente per 1.1.2026 - Verordnungen des Rates vom Dezember 2025

Mit Verordnung (EU) 2025/2605 des Rates vom 12. Dezember 2025 hat die EuropĂ€ische Gemeinschaft alle per 1. JĂ€nner 2026 geltenden autonomen Zollaussetzungen fĂŒr bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren veröffentlicht. Sie beinhaltet im Anhang die neuen oder verlĂ€ngerten ZollbegĂŒnstigungen (zollfrei bzw. in wenigen FĂ€llen auch zollreduziert) fĂŒr bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren.
Mit Verordnung (EU) 2025/2614 des Rates vom 12. Dezember 2025 hat die EuropĂ€ische Gemeinschaft alle per 1. JĂ€nner 2026 geltenden autonomen Zollkontingente fĂŒr die Einfuhr von Waren in die Gemeinschaft veröffentlicht. Sie beinhaltet im Anhang die neuen oder verlĂ€ngerten Zollkontingente fĂŒr die Einfuhr von Waren in die Gemeinschaft.
Basisinformationen zu Zollaussetzungen und Zollkontingente finden Sie sowohl auf der Homepage der WKÖ als auch auf der Homepage des Bundesministeriums fĂŒr Finanzen sowie auf der Homepage der EuropĂ€ischen Kommission.

Informationen ĂŒber derzeit in Kraft befindliche Zollaussetzungen sowie ĂŒber Zollaussetzungen in Vorbereitung können ĂŒber die Homepage der EuropĂ€ischen Kommission anhand des relevanten Zollkapitels abgefragt werden.

Links

 


Zollaussetzungen und Zollkontingente per 1.7.2026

EinwĂ€nde gegen neue AntrĂ€ge mĂŒssen ĂŒber die nationalen Verwaltungen bis spĂ€testens 16.12.2025 bei der EuropĂ€ischen Kommission eingebracht werden.

Die EuropĂ€ische Kommission informiert in ihrer Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten ĂŒber neue AntrĂ€ge auf Aussetzung der autonomen ZollsĂ€tze fĂŒr bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren per 1. Juli 2025. EinwĂ€nde gegen neue AntrĂ€ge mĂŒssen ĂŒber die nationalen Verwaltungen bis spĂ€testens 16. Dezember 2025 an die EuropĂ€ische Kommission ĂŒbermittelt werden.
Das Bundesministerium fĂŒr Finanzen ersucht alle Wirtschaftsbeteiligten, die ein in dieser Liste angefĂŒhrtes Produkt oder ein Konkurrenzprodukt herstellen oder herstellen könnten, dies möglichst rasch mitzuteilen (Telefon +43/1/51 433-504231, E-Mail: Zollaussetzung@bmf.gv.at). BezĂŒglich der weiteren Schritte wird das Bundesministerium fĂŒr Finanzen mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Informationen ĂŒber derzeit in Kraft befindliche Zollaussetzungen sowie ĂŒber Zollaussetzungen in Vorbereitung können auch ĂŒber die Homepage der EuropĂ€ischen Kommission anhand des relevanten Zollkapitels abgefragt werden.

Links: 

  • Bundesministerium fĂŒr Finanzen: Zollaussetzungen fĂŒr Rohstoffe, Halbfertigwaren und Bauteile
  • EuropĂ€ische Kommission: Zollaussetzungen und Zollkontingente
  • Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten Neue Runde von AntrĂ€gen auf Aussetzung der autonomen Zolls

  • WKÖ: Zollaussetzungen und Zollkontingente

Zollaussetzungen und Zollkontingente per 1.7.2025

EinwĂ€nde gegen neue AntrĂ€ge mĂŒssen ĂŒber die nationalen Verwaltungen bis spĂ€testens 17.12.2024 bei der EuropĂ€ischen Kommission eingebracht werden

Die EuropĂ€ische Kommission informiert in ihrer Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten ĂŒber neue AntrĂ€ge auf Aussetzung der autonomen ZollsĂ€tze fĂŒr bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren per 1. Juli 2025. EinwĂ€nde gegen neue AntrĂ€ge mĂŒssen ĂŒber die nationalen Verwaltungen bis spĂ€testens 17. Dezember 2024 an die EuropĂ€ische Kommission ĂŒbermittelt werden.

Das Bundesministerium fĂŒr Finanzen ersucht alle Wirtschaftsbeteiligten, die eines in den neuen AntrĂ€gen angefĂŒhrtes Produkt oder ein Konkurrenzprodukt herstellen oder herstellen könnten, dies möglichst rasch mitzuteilen (Telefon +43/1/51 433-504231, E-Mail: Zollaussetzung@bmf.gv.at). BezĂŒglich der weiteren Schritte wird das Bundesministerium fĂŒr Finanzen mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Informationen ĂŒber Zollaussetzungen in Vorbereitung sowie ĂŒber derzeit in Kraft befindliche Zollaussetzungen können auch ĂŒber die Homepage der EuropĂ€ischen Kommission anhand des relevanten Zollkapitels abgefragt werden.
Stand: 28.10.2024

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