Zollangelegenheiten
Zollaussetzungen und Zollkontingente per 1.1.2027
Einwände gegen neue Anträge müssen über die nationalen Verwaltungen bis spätestens 12.06.2026 bei der Europäischen Kommission eingebracht werden
Die Europäische Kommission informiert in ihrer Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten über neue Anträge zur Aussetzung der autonomen Zollsätze für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren per 1. Jänner 2027.
Einwände gegen neue Anträge müssen über die nationalen Verwaltungen bis spätestens 12. Juni 2026 an die Europäische Kommission übermittelt werden.
Informationen über Zollaussetzungen in Vorbereitung können über die Homepage der Europäischen Kommission anhand des relevanten Zollkapitels abgefragt werden.
Das Bundesministerium für Finanzen ersucht alle Wirtschaftsbeteiligten, die ein in einem neuen Antrag angeführtes Produkt oder ein Konkurrenzprodukt herstellen oder herstellen könnten, dies möglichst rasch mitzuteilen (Telefon +43/1/51 433-504231, E-Mail: Zollaussetzung@bmf.gv.at). Bezüglich der weiteren Schritte wird das Bundesministerium für Finanzen mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Informationen über derzeit in Kraft befindliche Zollaussetzungen können ebenfalls über die Homepage der Europäischen Kommission anhand des relevanten Zollkapitels abgefragt werden.
Darüber hinaus hat die Europäische Kommission mit Ende April ihre Vorschläge für Verordnungen für Zollaussetzung und Zollkontingente per 1. Juli 2026 vorgelegt, die rechtzeitig vor Inkrafttreten nach Annahme durch den Rat im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden:
- Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2278 zur Aussetzung der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren (COM/2026/176 final)
- Rechtsakt
- Anhang
- Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2283 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren (COM/2026/177 final)
- Rechtsakt
- Anhang
Links
Bundesministerium für Finanzen: Zollaussetzungen für Rohstoffe, Halbfertigwaren und Bauteile
Zollaussetzungen und Zollkontingente per 1.7.2026
Einwände gegen neue Anträge müssen über die nationalen Verwaltungen bis spätestens 16.12.2025 bei der Europäischen Kommission eingebracht werden.
Die Europäische Kommission informiert in ihrer Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten über neue Anträge auf Aussetzung der autonomen Zollsätze für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren per 1. Juli 2025. Einwände gegen neue Anträge müssen über die nationalen Verwaltungen bis spätestens 16. Dezember 2025 an die Europäische Kommission übermittelt werden.
Das Bundesministerium für Finanzen ersucht alle Wirtschaftsbeteiligten, die ein in dieser Liste angeführtes Produkt oder ein Konkurrenzprodukt herstellen oder herstellen könnten, dies möglichst rasch mitzuteilen (Telefon +43/1/51 433-504231, E-Mail: Zollaussetzung@bmf.gv.at). Bezüglich der weiteren Schritte wird das Bundesministerium für Finanzen mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Informationen über derzeit in Kraft befindliche Zollaussetzungen sowie über Zollaussetzungen in Vorbereitung können auch über die Homepage der Europäischen Kommission anhand des relevanten Zollkapitels abgefragt werden.
Links:
- Bundesministerium für Finanzen: Zollaussetzungen für Rohstoffe, Halbfertigwaren und Bauteile
- Europäische Kommission: Zollaussetzungen und Zollkontingente
- Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten Neue Runde von Anträgen auf Aussetzung der autonomen Zolls…
- WKÖ: Zollaussetzungen und Zollkontingente
Zollaussetzungen und Zollkontingente per 1.1.2026 - Verordnungen des Rates vom Dezember 2025
Mit Verordnung (EU) 2025/2605 des Rates vom 12. Dezember 2025 hat die Europäische Gemeinschaft alle per 1. Jänner 2026 geltenden autonomen Zollaussetzungen für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren veröffentlicht. Sie beinhaltet im Anhang die neuen oder verlängerten Zollbegünstigungen (zollfrei bzw. in wenigen Fällen auch zollreduziert) für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren.
Mit Verordnung (EU) 2025/2614 des Rates vom 12. Dezember 2025 hat die Europäische Gemeinschaft alle per 1. Jänner 2026 geltenden autonomen Zollkontingente für die Einfuhr von Waren in die Gemeinschaft veröffentlicht. Sie beinhaltet im Anhang die neuen oder verlängerten Zollkontingente für die Einfuhr von Waren in die Gemeinschaft.
Basisinformationen zu Zollaussetzungen und Zollkontingente finden Sie sowohl auf der Homepage der WKÖ als auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen sowie auf der Homepage der Europäischen Kommission.
Informationen über derzeit in Kraft befindliche Zollaussetzungen sowie über Zollaussetzungen in Vorbereitung können über die Homepage der Europäischen Kommission anhand des relevanten Zollkapitels abgefragt werden.
Links
- Verordnung (EU) 2025/2605 des Rates vom 12. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/227…
- Verordnung (EU) 2025/2614 des Rates vom 12. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/228…
- Zollaussetzungen und Zollkontingente: Basisinformationen und News