Zollangelegenheiten
Zollaussetzungen und Zollkontingente per 1.1.2026 - Verordnungen des Rates vom Dezember 2025
Mit Verordnung (EU) 2025/2605 des Rates vom 12. Dezember 2025 hat die Europäische Gemeinschaft alle per 1. Jänner 2026 geltenden autonomen Zollaussetzungen für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren veröffentlicht. Sie beinhaltet im Anhang die neuen oder verlängerten Zollbegünstigungen (zollfrei bzw. in wenigen Fällen auch zollreduziert) für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren.
Mit Verordnung (EU) 2025/2614 des Rates vom 12. Dezember 2025 hat die Europäische Gemeinschaft alle per 1. Jänner 2026 geltenden autonomen Zollkontingente für die Einfuhr von Waren in die Gemeinschaft veröffentlicht. Sie beinhaltet im Anhang die neuen oder verlängerten Zollkontingente für die Einfuhr von Waren in die Gemeinschaft.
Basisinformationen zu Zollaussetzungen und Zollkontingente finden Sie sowohl auf der Homepage der WKÖ als auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen sowie auf der Homepage der Europäischen Kommission.
Informationen über derzeit in Kraft befindliche Zollaussetzungen sowie über Zollaussetzungen in Vorbereitung können über die Homepage der Europäischen Kommission anhand des relevanten Zollkapitels abgefragt werden.
Links
- Verordnung (EU) 2025/2605 des Rates vom 12. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/227…
- Verordnung (EU) 2025/2614 des Rates vom 12. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/228…
- Zollaussetzungen und Zollkontingente: Basisinformationen und News
Zollaussetzungen und Zollkontingente per 1.7.2026
Einwände gegen neue Anträge müssen über die nationalen Verwaltungen bis spätestens 16.12.2025 bei der Europäischen Kommission eingebracht werden.
Die Europäische Kommission informiert in ihrer Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten über neue Anträge auf Aussetzung der autonomen Zollsätze für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren per 1. Juli 2025. Einwände gegen neue Anträge müssen über die nationalen Verwaltungen bis spätestens 16. Dezember 2025 an die Europäische Kommission übermittelt werden.
Das Bundesministerium für Finanzen ersucht alle Wirtschaftsbeteiligten, die ein in dieser Liste angeführtes Produkt oder ein Konkurrenzprodukt herstellen oder herstellen könnten, dies möglichst rasch mitzuteilen (Telefon +43/1/51 433-504231, E-Mail: Zollaussetzung@bmf.gv.at). Bezüglich der weiteren Schritte wird das Bundesministerium für Finanzen mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Informationen über derzeit in Kraft befindliche Zollaussetzungen sowie über Zollaussetzungen in Vorbereitung können auch über die Homepage der Europäischen Kommission anhand des relevanten Zollkapitels abgefragt werden.
Links:
- Bundesministerium für Finanzen: Zollaussetzungen für Rohstoffe, Halbfertigwaren und Bauteile
- Europäische Kommission: Zollaussetzungen und Zollkontingente
- Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten Neue Runde von Anträgen auf Aussetzung der autonomen Zolls…
- WKÖ: Zollaussetzungen und Zollkontingente
Zollaussetzungen und Zollkontingente per 1.7.2025
Einwände gegen neue Anträge müssen über die nationalen Verwaltungen bis spätestens 17.12.2024 bei der Europäischen Kommission eingebracht werden
Die Europäische Kommission informiert in ihrer Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten über neue Anträge auf Aussetzung der autonomen Zollsätze für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren per 1. Juli 2025. Einwände gegen neue Anträge müssen über die nationalen Verwaltungen bis spätestens 17. Dezember 2024 an die Europäische Kommission übermittelt werden.
Das Bundesministerium für Finanzen ersucht alle Wirtschaftsbeteiligten, die eines in den neuen Anträgen angeführtes Produkt oder ein Konkurrenzprodukt herstellen oder herstellen könnten, dies möglichst rasch mitzuteilen (Telefon +43/1/51 433-504231, E-Mail: Zollaussetzung@bmf.gv.at). Bezüglich der weiteren Schritte wird das Bundesministerium für Finanzen mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Informationen über Zollaussetzungen in Vorbereitung sowie über derzeit in Kraft befindliche Zollaussetzungen können auch über die Homepage der Europäischen Kommission anhand des relevanten Zollkapitels abgefragt werden.
Stand: 28.10.2024
Links
- Bundesministerium für Finanzen: Zollaussetzungen für Rohstoffe, Halbfertigwaren und Bauteile
- Europäische Kommission: Zollaussetzungen und Zollkontingente
- Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten Neue Runde von Anträgen auf Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren
- WKÖ: Zollaussetzungen und Zollkontingente