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Green Deal

Verbraucherpaket Right to repair & Green Claims 

die EuropĂ€ische Kommission gemeinsame Kriterien gegen Greenwashing und irrefĂŒhrende Nachhaltigkeitsaussagen (Green Claims) vorgeschlagen. Der Vorschlag soll VerbraucherInnen mehr Klarheit darĂŒber verschaffen, dass Produkte und Dienstleistungen, die als umweltfreundlich verkauft werden, tatsĂ€chlich umweltfreundlich sind.  

Der Vorschlag zu Green Claims wurde heute im Rahmen eines Verbraucherpakets vorgestellt, das auch einen Vorschlag fĂŒr gemeinsame Regeln zur Förderung der Reparatur von Waren (Right to Repair) enthĂ€lt. Mit dem Vorschlag fĂŒr gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren (Richtlinie) soll sowohl innerhalb als auch außerhalb des GewĂ€hrleistungsrechts ein neues „Recht auf Reparatur“ fĂŒr VerbraucherInnen eingefĂŒhrt werden.  

Im Rahmen der GewĂ€hrleistung mĂŒssen Reparaturen angeboten werden, es sei denn, diese sind teurer als der Ersatz. DarĂŒber hinaus soll ein neues Paket von Rechten und Instrumenten zur VerfĂŒgung stehen, um Reparaturen einfacher und verfĂŒgbarer zu machen. Der Vorschlag soll die Ziele des europĂ€ischen GrĂŒnen Deals u. a. durch die Verringerung des Abfallaufkommens unterstĂŒtzen. 

Links 

Green Claims: 

Right to Repair: 

ZuverlĂ€ssige und vergleichbare Informationen 

Dem Vorschlag zufolge mĂŒssen Unternehmen, die ihre Produkte als „grĂŒn“ bezeichnen, Mindestnormen zur Untermauerung und Kommunikation einhalten.
Der Vorschlag zielt auf explizite Angaben ab: wie zB „T-Shirt aus recycelten Plastikflaschen“, „CO2 kompensierte Lieferung“, „Verpackung aus 30% recyceltem Plastik“ oder „korallenfreundliche Sonnencreme“.  
Außerdem soll gegen die Ausbreitung von Kennzeichnungen sowie gegen neue öffentliche oder private Umweltkennzeichnungen vorgegangen werden.  
Der Vorschlag gilt fĂŒr alle freiwilligen Angaben zu den Umweltauswirkungen, -aspekten oder -leistungen eines Produkts, einer Dienstleistung oder des HĂ€ndlers.  
Ausgenommen sind jedoch Angaben, die unter die bestehenden EU-Vorschriften fallen, wie das EU-Umweltzeichen oder das Logo fĂŒr ökologische Lebensmittel, da die geltenden Rechtsvorschriften bereits die ZuverlĂ€ssigkeit sicherstellen.
Bevor Unternehmen „grĂŒne Angaben“ zu ihren Produkten bzw. Dienstleistungen machen, mĂŒssen diese von unabhĂ€ngiger Seite ĂŒberprĂŒft und mit wissenschaftlichen Belegen verseht werden. Im Rahmen der wissenschaftlichen Analyse mĂŒssen Unternehmen die relevanten Umweltauswirkungen ermitteln und mögliche Kompromisse aufzeigen.  
Klare und harmonisierte Vorschriften und Kennzeichnungen  

Mehrere Vorschriften werden dafĂŒr sorgen, dass die Angaben klar kommuniziert werden. So werden zum Beispiel Angaben oder Kennzeichnungen, die die Gesamtumweltauswirkungen eines Produktes bewerben, nicht mehr zulĂ€ssig sein, außer sie sind in EU-Vorschriften geregelt. Wenn Produkte oder Organisationen mit anderen verglichen werden, sollten solche Vergleiche auf gleichwertigen Informationen und Daten beruhen.  
Der Vorschlag wird auch die Umweltkennzeichnung regeln. Derzeit gibt es mindestens 230 verschiedene Kennzeichnungen und um dieses Überhandnehmen einzudĂ€mmen, werden neue öffentliche Kennzeichnungssysteme nicht zugelassen, es sei denn, sie werden auf EU-Ebene entwickelt, und alle neuen privaten Systeme mĂŒssen einen höheren Umweltehrgeiz aufweisen als die bestehenden und vorab genehmigt werden.  

  • Neben der oben erwĂ€hnten Überarbeitung des GewĂ€hrleistungsrechts sollen die folgenden Elemente Reparaturen fördern: 
  • Anspruch gegenĂŒber Herstellern auf Reparatur von Produkten, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind, wie Waschmaschinen oder FernsehgerĂ€te.  
  • Verpflichtung der Hersteller zur Information der VerbraucherInnenâ€ŻĂŒber Produkte, die sie selbst reparieren mĂŒssen. 
  • Eine Matchmaking-Reparaturplattform im Internet, um die Kontaktaufnahme zu Reparaturbetrieben und VerkĂ€ufern instandgesetzter Waren in den Regionen zu ermöglichen. Die Plattform soll die Suche nach Standorten und QualitĂ€tsstandards ermöglichen und die Sichtbarkeit von Reparaturbetrieben erhöhen. 
  • Ein europĂ€isches Formular fĂŒr Reparaturinformationen, das die VerbraucherInnen von jedem Reparaturbetrieb verlangen können, wodurch Transparenz in Bezug auf die Reparaturbedingungen und den Preis geschaffen und der Vergleich von Reparaturangeboten erleichtert werden soll. 
  • Entwicklung eines europĂ€ischen QualitĂ€tsstandards fĂŒr Reparaturdienstleistungen. Dieser Standard fĂŒr „einfache Reparatur“ soll allen Reparaturbetrieben in der EU offenstehen, die bereit sind, sich zu MindestqualitĂ€tsstandards, etwa in Bezug auf die Lebensdauer oder die VerfĂŒgbarkeit von Produkten, zu verpflichten. 

    NĂ€chste Schritte:  
  • Die Green Claims Richtlinie und die Richtlinie ĂŒber die Förderung der Reparatur von Waren werden nun von EuropĂ€ischen Parlament und Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprĂŒft.  

    Hintergrund: 
  • Es handelt sich um das dritte Paket an VorschlĂ€gen zur Kreislaufwirtschaft. Das erste und zweite Paket zur Kreislaufwirtschaft wurden im MĂ€rz und November 2022 vorgestellt.  
  • Das erste Paket umfasste den neuen Vorschlag fĂŒr eine Verordnung ĂŒber die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (Ökodesign), die EU-Strategie fĂŒr nachhaltige und zirkulĂ€re Textilien und den Vorschlag fĂŒr eine Richtlinie ĂŒber die StĂ€rkung der Verbraucherrechte im Rahmen des grĂŒnen Übergangs.  

    Das zweite Paket umfasste die VorschlĂ€ge fĂŒr die Verordnung ĂŒber Verpackungen und VerpackungsabfĂ€lle, die Mitteilung ĂŒber biologisch abbaubare, biobasierte und kompostierbare Kunststoffe und die vorgeschlagene Verordnung ĂŒber die EU-Zertifizierung fĂŒr den Kohlenstoffabbau (Carbon Removals).  

    Diese neuen VorschlĂ€ge ergĂ€nzen auch den aktuell verhandelten Vorschlag „Empowering Consumers for the Green Transition“ vom MĂ€rz 2022, in dem zusĂ€tzlich zu einem allgemeinen Verbot irrefĂŒhrender Werbung spezifischere Regeln fĂŒr umweltbezogene Angaben festgelegt werden.  

Monitoring der BSI zu relevanten Dossiers des GREEN DEAL


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