Green Deal
Mögliche Auswirkungen eines CO2-Grenzausgleichs (CBAM) auf industrielle Wertschöpfungsketten
Ergebnisse einer aktuellen Studie des Industriewissenschaftlichen Instituts zeigen, dass der Wegfall der freien Zuteilung bei EinfĂŒhrung des geplanten CO2-Grenzausgleichs die österreichische Industrie bis 2035 mit direkten und indirekten Kosten von bis zu 8,9 Milliarden Euro belasten könnte. Betroffen davon sind nicht nur die direkt vom CBAM in der ersten Phase umfassten Produkte (Stahl, Aluminium, Zement und DĂŒngemittel), sondern auch mit diesen Sektoren verbundene Wertschöpfungsketten. Diese befinden sich vor allem in der metallverarbeitenden Industrie und dem Maschinenbau, der Fahrzeugindustrie, der chemischen Industrie, der Stein- und keramischen Industrie, der Elektro- und Elektronikindustrie, der Feuerfestindustrie, der Bauwirtschaft sowie der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelindustrie.
Die Studie berĂŒcksichtigt, dass nicht nur Lieferungen auf den Binnenmarkt, sondern sogar auch Exporte klimafreundlicher Produkte europĂ€ischer Unternehmen in Nicht-EU-MĂ€rkte die freie Zuteilung vollstĂ€ndig verlieren. Durch Mehrbelastung der Unternehmen in den CBAM-Sektoren ist damit zu rechnen, dass Wettbewerbsnachteile gegenĂŒber LĂ€ndern ohne CO2-Bepreisung entstehen. Diese wĂŒrden sich etwa in einem RĂŒckgang der Exporte in Nicht-EU-Staaten Ă€uĂern, da in Europa bzw. in Ăsterreich produzierte GĂŒter infolge der höheren Herstellungskosten, die meist nicht weitergegeben werden können, dort nicht konkurrenzfĂ€hig sind. Dadurch kann es zu Export- und letztlich ProduktionsrĂŒckgĂ€ngen kommen. Diese wĂ€ren aufgrund der starken Vernetzung mit anderen Sektoren nicht allein auf die CBAM-Sektoren beschrĂ€nkt. Vielmehr wĂŒrden die negativen Effekte auf die gesamte Volkswirtschaft ausstrahlen und auch zahlreiche heimische ArbeitsplĂ€tze gefĂ€hrden. Gleichzeitig wĂŒrden die weltweiten CO2-Emissionen aufgrund geringerer Emissionsstandards an ProduktionsstĂ€tten auĂerhalb der EU sowie lĂ€ngerer Transportwege steigen.
Die aktuelle Energiekrise, verbunden mit gewaltigen Kostensteigerungen bei Gas und Strom, stellt Unternehmen vor massive Herausforderungen, die in der FolgenabschĂ€tzung der EuropĂ€ischen Kommission nicht vorhersehbar waren. ProduktionsrĂŒckgĂ€nge und SchlieĂungen in der europĂ€ischen Industrie sind sehr wahrscheinlich, die entstehende ProduktionslĂŒcke wird dann weitgehend von auĂereuropĂ€ischen Produzenten mit meist höherer EmissionsintensitĂ€t aufgefĂŒllt. Wir fordern die politischen EntscheidungstrĂ€ger daher auf, dass sie davon absehen, neue Kostenbelastungen hinzuzufĂŒgen oder dringend notwendige Carbon-Leakage-MaĂnahmen zu untergraben, die fĂŒr die Aufrechterhaltung der BeschĂ€ftigung in der Industrie in Europa und die Verringerung der globalen Emissionen von entscheidender Bedeutung sind.
Autor:
Industriewissenschaftliches Institut â IWI, 1050 Wien
Projektkoordination BSI und Ansprechpartner:
DI Oliver Dworak, Telefon: + 43 5 90 900 3403, Email: oliver.dworak@wko.at
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EU Bodenstrategie
Die EU-Kommission sieht in der neuen EU-Bodenstrategie ein wichtiges Instrument des europĂ€ischen GrĂŒnen Deals und der BiodiversitĂ€tsstrategie der EU fĂŒr 2030 zur BewĂ€ltigung der doppelten Krise von Klima und Natur.
Die Strategie bildet einen Rahmen mit konkreten MaĂnahmen fĂŒr Schutz, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Böden und schlĂ€gt eine Reihe freiwilliger sowie rechtsverbindlicher MaĂnahmen vor. Diese Strategie soll den Gehalt an organischem Kohlenstoff in landwirtschaftlich genutzten Böden erhöhen, die WĂŒstenbildung bekĂ€mpfen, geschĂ€digte FlĂ€chen und Böden sanieren und bis 2050 dafĂŒr sorgen, dass alle Bodenökosysteme einen gesunden Zustand erreichen.
Der Boden war lange Zeit ein vernachlĂ€ssigtes Element der EU-Umweltpolitik und das letzte Umweltmedium, das noch nicht EU-rechtlich geregelt war. Etwa 60 bis 70 % der Böden in der EU sind nicht gesund, was zum Teil auf den zunehmenden Druck durch die menschliche Nutzung und den Klimawandel zurĂŒckzufĂŒhren ist, aber auch auf das Fehlen eines "umfassenden politischen Rahmens", so die EuropĂ€ische Umweltagentur.
Jedes Jahr werden in der EU etwa eine Milliarde Tonnen Boden weggeschwemmt. Zwischen 2012 und 2018 wurden jĂ€hrlich mehr als 400 Quadratkilometer Land durch stĂ€dtische Gebiete und Infrastruktur verbraucht. Etwa 3,8 Millionen Hektar Land sind von der durch den Menschen verursachten Versalzung betroffen. DarĂŒber hinaus sind 2,8 Millionen Standorte potenziell durch industrielle AktivitĂ€ten verschmutzt und 45.000 bis 55.000 km2 Torfgebiete wurden fĂŒr die Landwirtschaft entwĂ€ssert und emittieren Kohlenstoff, so die EuropĂ€ische Kommission in ihrer neuen Strategie.
In dieser Strategie wird nun gefordert, dass die Böden in der EU ebenso geschĂŒtzt werden wie Wasser, Meeresumwelt und Luft. Hierzu soll bis 2023 im Anschluss an eine FolgenabschĂ€tzung und eine Konsultation von InteressentrĂ€gern und Mitgliedstaaten ein Vorschlag fĂŒr ein neues Bodengesundheitsgesetz vorliegen.
Die Dokumente und einen Ăberblick ĂŒber die wichtigsten Eckpunkte der EU-Bodenstrategie finden Sie unter folgendem Link EU soil strategy for 2030.
ZusÀtzliche Informationen:
Factsheet - EU Soil Strategy for 2030
Fragen und Antworten zur Bodenstrategie der EU
EU-IndustriestrategieÂ
Die Anfang Mai 2021 aktualisierte EU-Industriestrategie ist die Reaktion der EuropĂ€ischen Kommission auf die COVID-19-Krise. Sie soll den Wiederaufbau fördern und die strategische Autonomie der EU stĂ€rken. Neue MaĂnahmen zur StĂ€rkung der WiderstandsfĂ€higkeit des Binnenmarkts in Krisenzeiten werden vorgeschlagen, darunter das Single Market Emergency Instrument. Neue Initiativen sollen den grĂŒnen und digitalen Wandel beschleunigen.
Mehr finden Sie hier zur EU-Industriestrategie.
Ăberblick EU-Rechtsvorschriften und Strategien
Zero Pollution Action Plan
Der EU-Aktionsplan zur Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden wurde Mitte Mai 2021 veröffentlicht. Der Plan bietet zahlreiche Ansatzpunkte fĂŒr die Industrie, Chancen und zu vermeidende Risiken aufzuzeigen, zu diskutieren und letztlich auch öffentlich zu thematisieren. Das ausgegebene Generalziel âThe zero pollution vision for 2050: a Healthy Planet for Allâ scheint keine Strategie zur bloĂen Verlagerung von Umweltauswirkungen zulasten anderer Erdteile (Zero Pollution in der EU, dafĂŒr aber Much More Pollution auĂerhalb der EU) zu sein.
Einige Stichwörter als Appetizer:
- Etappenziele bis 2030 â hier will die EK vermutlich sehr rasche MaĂnahmen setzen â Stichwort Luftverschmutzung, Verkehr, Pestizide und SiedlungsabfĂ€lle.
- Zero Pollution wird auch in die Produktpolitik und das Produkt- und Dienstleistungsdesign stark hineinwirken.
- Kosten der Vermeidung von Verschmutzung werden in den Impact Assessments klarerweise geringer sein als die Costs of Inaction â Finanzierung der MaĂnahmen?
- Export und Import von Verschmutzung in und auĂerhalb der EU wird ein groĂes Thema sein
Lesen Sie mehr zum Zero Pollution Action Plan.
WeiterfĂŒhrende Informationen und Links finden Sie hier:
- Mitteilung ĂŒber den EU-Aktionsplan zur Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden
- Fragen und Antworten zum EU-Aktionsplan fĂŒr null Schadstoffe in Luft, Wasser und Boden
- Factsheet â2050: ein gesunder Planet fĂŒr alleâ
- Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Digitale Lösungen zur Erreichung des Null-Schadstoff-Ziels
- Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Towards a monitoring and outlook framework for the zero pollution ambition (Ăberwachungs- und Prospektivrahmen fĂŒr das Null-Schadstoff-Ziel)
- Webseite ĂŒber den Null-Schadstoff-Aktionsplan
- GrĂŒne Woche der EU zum Thema Null-Schadstoff-Ziel
Strategie fĂŒr eine EU-Renovierungswelle
Auf GebĂ€ude entfallen ca.40 % des Energieverbrauchs in der EU und 36 % der Treibhausgasemissionen. Damit das Emissionsminderungsziel von mindestens 55 % bis 2030 erreicht werden kann, schlĂ€gt die EK vor, die Treibhausgasemissionen von GebĂ€uden um 60 %, ihren Energieverbrauch um 14 % und den Energieverbrauch fĂŒr Heizung und KĂŒhlung um 18 % senken.
Die EK beabsichtigt, die Renovierungsquote in den nĂ€chsten zehn Jahren mindestens zu verdoppeln (von 1 % auf 2 %) und durch Renovierungen fĂŒr mehr Energie- und Ressourceneffizienz zu sorgen. Bis 2030 könnten laut EK 35 Millionen GebĂ€ude renoviert und bis zu 160 000 zusĂ€tzliche grĂŒne ArbeitsplĂ€tze im Baugewerbe geschaffen werden.
Dazu â im Rahmen des EuropĂ€ischen Green Deals (EGD) - hat die EK im Oktober 2020 ihre Strategie fĂŒr eine EU-Renovierungswelle veröffentlicht. Die vorgeschlagenen MaĂnahmen werden in drei prioritĂ€re Bereiche geteilt:
- Dekarbonisierung der WĂ€rme- und KĂ€lteerzeugung,
- BekÀmpfung von Energiearmut und
- MaĂnahmen fĂŒr GebĂ€ude mit der geringsten Energieeffizienz sowie Renovierung öffentlicher GebĂ€ude (Schulen, KrankenhĂ€user, VerwaltungsgebĂ€ude usw.).
Die EK schlĂ€gt vor, die in der gesamten Renovierungskette â von der Planung und Finanzierung eines Projekts bis zu dessen Fertigstellung â bestehenden Hindernisse durch eine Reihe von MaĂnahmen und Instrumenten in den Bereichen Finanzierung und technische UnterstĂŒtzung zu beseitigen.
Lesen Sie mehr zur Leitaktion der Strategie...
EU GREEN DEAL

Mitte Dezember 2019 wurde von der neuen EU Kommission der EU GREEN DEAL im Detail vorgestellt. Dieser steht neben den Themen Digitalisierung und Soziales im Zentrum der politischen Agenda der van der Leyen Kommission.
Der Green Deal ist eine Antwort der EU Kommission auf die klima- und umweltbedingten Herausforderungen fĂŒr Europa und die Welt. Er ist die Wachstumsstrategie, mit der die EU zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfĂ€higen Wirtschaft werden soll, in der im Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden und das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt ist. Gleichzeitig soll das Naturkapital der EU geschĂŒtzt, bewahrt und verbessert und die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen vor umweltbedingten Risiken und Auswirkungen geschĂŒtzt werden.
Inhalte und Themenbereiche des Green Deal sind u.a.
- Ambitioniertere Klimaschutzziele der EU fĂŒr 2030 und 2050 (EuropĂ€isches Klimagesetz, Umsetzung der Reduktionsvorgabe der EU fĂŒr die Treibhausgasemissionen bis 2030 auf 50 % bis 55 %, CO2 Bepreisung, ggf. CO2 Grenzausgleichssystem)
- Versorgung mit sauberer, erschwinglicher und sicherer Energie (Energie- und KlimaplÀne der MS, Einbeziehung der Konsumenten, Infrastrukturausbau)
- Mobilisierung der Industrie fĂŒr eine saubere und kreislauforientierte Wirtschaft (EU-Industriestrategie, neuer Aktionsplan Kreislaufwirtschaft inkl. einer Strategie fĂŒr nachhaltige Produkte, strategische Wertschöpfungsketten, Nutzung der Vorteile von digitalen Technologien)
- Energie- und ressourcenschonendes Bauen und Renovieren
- Raschere Umstellung auf eine nachhaltige und intelligente MobilitÀt
- Null-Schadstoff-Ziel fĂŒr eine schadstofffreie Umwelt
Zur Finanzierung der zusĂ€tzlich erforderlichen rd. 260 Mrd. Euro/Jahr bis 2030 wird die EU Kommission einen Investitionsplan fĂŒr ein nachhaltiges Europa vorlegen. Auch sollen im Bereich Forschung und Förderung von Innovationen sind VerstĂ€rkungen geplant, da neue Technologien, nachhaltige Lösungen und bahnbrechende Innovationen fĂŒr die Verwirklichung der Ziele des Green Deals von entscheidender Bedeutung sind.
Die EU soll als globaler Vorreiter im Bereich Klima- und Naturschutz agieren. Dazu will die EU Kommission bis MĂ€rz 2020 auch einen EuropĂ€ischen Klimapakt initiieren, der auch die Zivilgesellschaft integrieren soll: Um die hohen Ziele zu erreichen, wird es erforderlich sein, all diese MaĂnahmen mit einer hohen Akzeptanz umzusetzen. Denn nur gemeinschaftlich werden alle Stakeholder diese Ziele erreichen können.
Hier finden Sie die offizielle Homepage der EuropÀischen Kommission zum EU GREEN DEAL.
BATTERIE VO VORSCHLAG
Die Kommission hat Mitte Dezember 2020, wie im Aktionsplan fĂŒr eine Kreislaufwirtschaft angekĂŒndigt, den Vorschlag fĂŒr eine neue Batterien-Regelungen vorgestellt. Anders als bisher sollen Batterien nicht mehr ĂŒber eine EU-Richtlinie, sondern ĂŒber eine EU Verordnung samt AnhĂ€nge (siehe unten) geregelt werden. Damit mĂŒssten die Regelungen fĂŒr Batterien nicht mehr in nationales Recht transponiert werden, sondern wĂŒrden in allen Mitgliedstaaten direkt gelten.
Hier die Pressemeldung dazu: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_20_2312 , (siehe Anhang unten).
DER EUROPĂISCHE GREEN DEAL-INVESTITIONSPLAN
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DER MECHANISMUS DES GERECHTEN ĂBERGANGS
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