Springe zum Seiteninhalt
Metalltechnische Industrie Logo

Green Deal

Parlament nimmt Verhandlungsposition Recht auf Reparatur („Right to Repair“) an

Am 21. November 2023 nahm das Parlament seine Verhandlungsposition zu neuen Maßnahmen an, die das Recht auf Reparatur stärken. Die neuen Regeln sollen die Reparatur fehlerhafter Waren einfacher machen, Abfall reduzieren und die Reparaturbranche fördern.

Weitere Informationen finden Sie hier: Reparieren statt ersetzen: Neue EU-Regeln für nachhaltiges Verbraucherverhalten | Aktuelles | Europäisches Parlament (europa.eu)


Verbraucherpaket Right to repair & Green Claims 

die Europäische Kommission gemeinsame Kriterien gegen Greenwashing und irreführende Nachhaltigkeitsaussagen (Green Claims) vorgeschlagen. Der Vorschlag soll VerbraucherInnen mehr Klarheit darüber verschaffen, dass Produkte und Dienstleistungen, die als umweltfreundlich verkauft werden, tatsächlich umweltfreundlich sind.  

Der Vorschlag zu Green Claims wurde heute im Rahmen eines Verbraucherpakets vorgestellt, das auch einen Vorschlag für gemeinsame Regeln zur Förderung der Reparatur von Waren (Right to Repair) enthält. Mit dem Vorschlag für gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren (Richtlinie) soll sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gewährleistungsrechts ein neues „Recht auf Reparatur“ für VerbraucherInnen eingeführt werden.  

Im Rahmen der Gewährleistung müssen Reparaturen angeboten werden, es sei denn, diese sind teurer als der Ersatz. Darüber hinaus soll ein neues Paket von Rechten und Instrumenten zur Verfügung stehen, um Reparaturen einfacher und verfügbarer zu machen. Der Vorschlag soll die Ziele des europäischen Grünen Deals u. a. durch die Verringerung des Abfallaufkommens unterstützen. 

Unter intensiver Mitarbeit des FMTI und weiterer Industrie-Fachverbände ist das Positionspapier der WKO entstanden.  
PP WKO Green Claims DE.pdf

Links 

Green Claims: 

Right to Repair: 

Zuverlässige und vergleichbare Informationen 

Dem Vorschlag zufolge müssen Unternehmen, die ihre Produkte als „grün“ bezeichnen, Mindestnormen zur Untermauerung und Kommunikation einhalten.
Der Vorschlag zielt auf explizite Angaben ab: wie zB „T-Shirt aus recycelten Plastikflaschen“, „CO2 kompensierte Lieferung“, „Verpackung aus 30% recyceltem Plastik“ oder „korallenfreundliche Sonnencreme“.  
Außerdem soll gegen die Ausbreitung von Kennzeichnungen sowie gegen neue öffentliche oder private Umweltkennzeichnungen vorgegangen werden.  
Der Vorschlag gilt für alle freiwilligen Angaben zu den Umweltauswirkungen, -aspekten oder -leistungen eines Produkts, einer Dienstleistung oder des Händlers.  
Ausgenommen sind jedoch Angaben, die unter die bestehenden EU-Vorschriften fallen, wie das EU-Umweltzeichen oder das Logo für ökologische Lebensmittel, da die geltenden Rechtsvorschriften bereits die Zuverlässigkeit sicherstellen.
Bevor Unternehmen „grüne Angaben“ zu ihren Produkten bzw. Dienstleistungen machen, müssen diese von unabhängiger Seite überprüft und mit wissenschaftlichen Belegen verseht werden. Im Rahmen der wissenschaftlichen Analyse müssen Unternehmen die relevanten Umweltauswirkungen ermitteln und mögliche Kompromisse aufzeigen.  
Klare und harmonisierte Vorschriften und Kennzeichnungen  

Mehrere Vorschriften werden dafür sorgen, dass die Angaben klar kommuniziert werden. So werden zum Beispiel Angaben oder Kennzeichnungen, die die Gesamtumweltauswirkungen eines Produktes bewerben, nicht mehr zulässig sein, außer sie sind in EU-Vorschriften geregelt. Wenn Produkte oder Organisationen mit anderen verglichen werden, sollten solche Vergleiche auf gleichwertigen Informationen und Daten beruhen.  
Der Vorschlag wird auch die Umweltkennzeichnung regeln. Derzeit gibt es mindestens 230 verschiedene Kennzeichnungen und um dieses Überhandnehmen einzudämmen, werden neue öffentliche Kennzeichnungssysteme nicht zugelassen, es sei denn, sie werden auf EU-Ebene entwickelt, und alle neuen privaten Systeme müssen einen höheren Umweltehrgeiz aufweisen als die bestehenden und vorab genehmigt werden.  

  • Neben der oben erwähnten Überarbeitung des Gewährleistungsrechts sollen die folgenden Elemente Reparaturen fördern: 
  • Anspruch gegenüber Herstellern auf Reparatur von Produkten, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind, wie Waschmaschinen oder Fernsehgeräte.  
  • Verpflichtung der Hersteller zur Information der VerbraucherInnen über Produkte, die sie selbst reparieren müssen. 
  • Eine Matchmaking-Reparaturplattform im Internet, um die Kontaktaufnahme zu Reparaturbetrieben und Verkäufern instandgesetzter Waren in den Regionen zu ermöglichen. Die Plattform soll die Suche nach Standorten und Qualitätsstandards ermöglichen und die Sichtbarkeit von Reparaturbetrieben erhöhen. 
  • Ein europäisches Formular für Reparaturinformationen, das die VerbraucherInnen von jedem Reparaturbetrieb verlangen können, wodurch Transparenz in Bezug auf die Reparaturbedingungen und den Preis geschaffen und der Vergleich von Reparaturangeboten erleichtert werden soll. 
  • Entwicklung eines europäischen Qualitätsstandards für Reparaturdienstleistungen. Dieser Standard für „einfache Reparatur“ soll allen Reparaturbetrieben in der EU offenstehen, die bereit sind, sich zu Mindestqualitätsstandards, etwa in Bezug auf die Lebensdauer oder die Verfügbarkeit von Produkten, zu verpflichten. 

    Nächste Schritte:  
  • Die Green Claims Richtlinie und die Richtlinie über die Förderung der Reparatur von Waren werden nun von Europäischen Parlament und Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft.  

    Hintergrund: 
  • Es handelt sich um das dritte Paket an Vorschlägen zur Kreislaufwirtschaft. Das erste und zweite Paket zur Kreislaufwirtschaft wurden im März und November 2022 vorgestellt.  
  • Das erste Paket umfasste den neuen Vorschlag für eine Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (Ökodesign), die EU-Strategie für nachhaltige und zirkuläre Textilien und den Vorschlag für eine Richtlinie über die Stärkung der Verbraucherrechte im Rahmen des grünen Übergangs.  

    Das zweite Paket umfasste die Vorschläge für die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die Mitteilung über biologisch abbaubare, biobasierte und kompostierbare Kunststoffe und die vorgeschlagene Verordnung über die EU-Zertifizierung für den Kohlenstoffabbau (Carbon Removals).  

    Diese neuen Vorschläge ergänzen auch den aktuell verhandelten Vorschlag „Empowering Consumers for the Green Transition“ vom März 2022, in dem zusätzlich zu einem allgemeinen Verbot irreführender Werbung spezifischere Regeln für umweltbezogene Angaben festgelegt werden.  

EU Green Deal Monitoring vom 15.01.2024

Übersicht über EU-Rechtsakte und Strategien rund um Klima, Umwelt und Energie kompakt auf einer Seite.
Über die Links in den Feldern gelangen Sie direkt zu weiterführenden Informationen und Originaldokumenten der Europäischen Union:

Publikationen - WKO.at


XS SM MD LG XL