Green Deal
VorlÀufige Trilog-Einigung zum Recht auf Reparatur
Die Verhandler von Rat und Parlament haben sich vorlĂ€ufig auf die Richtlinie zum Recht auf Reparatur geeinigt. Der endgĂŒltige Text liegt noch nicht vor.
Um die Kreislaufwirtschaft und damit einen nachhaltigeren Binnenmarkt voranzubringen sollen Verbraucher von neuen Rechten profitieren, die Reparaturen nach Ablauf der gesetzlichen GewÀhrleistung attraktiver und unkomplizierter machen.
Kernpunkte der Einigung:
- eine Verpflichtung fĂŒr den Hersteller, gĂ€ngige Haushaltsprodukte wie Waschmaschinen, Staubsauger und sogar Smartphones zu reparieren, mit der Möglichkeit, im Laufe der Zeit weitere Produkte zur Liste hinzuzufĂŒgen
- Verbraucher mĂŒssen ĂŒber die Reparaturpflicht des Herstellers informiert werden
- Möglichkeiten fĂŒr Verbraucher, ein GerĂ€t auszuleihen, wĂ€hrend ihr eigenes GerĂ€t repariert wird, oder sich alternativ fĂŒr ein generalĂŒberholtes GerĂ€t zu entscheiden
- kostenloser Online-Zugriff auf indikative Reparaturpreise
- eine europĂ€ische Online-Plattform fĂŒr Reparaturen, um die Kontaktvermittlung zwischen Verbrauchern und Reparaturbetrieben zu erleichtern, auch grenzĂŒberschreitend
- eine VerlÀngerung der Haftungsfrist des VerkÀufers um 12 Monate nach der Reparatur eines Produkts ab dem Zeitpunkt, an dem das Produkt wieder konform ist
KĂŒnftig kann die Kommission durch die Ăkodesign-Verordnung ReparaturfĂ€higkeits-Anforderungen fĂŒr neue Produkte einfĂŒhren, die dann in die Liste der durch die Ăkodesign-VO abgedeckten Produkte aufgenommen werden.
NĂ€chste Schritte:
Parlament und Rat mĂŒssen diese Einigung noch formal annehmen. Das sollte sich dem Vernehmen nach noch in dieser Legislaturperiode ausgehen. Nach Veröffentlichung und Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, die Richtlinie umzusetzen.
WeiterfĂŒhrende Informationen:
Presseaussendung des Rates
Presseaussendung des Parlaments
EURACTIV Artikel
EU Green Deal Monitoring
Ăbersicht ĂŒber EU-Rechtsakte und Strategien rund um Klima, Umwelt und Energie kompakt auf einer Seite.
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