Nachhaltigkeitsberichterstattung
Um einen ersten Ăberblick zu den Herausforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu bekommen, eignet sich die BroschĂŒre der WKO OĂ, die einen sehr guten Ăberblick gibt:
https://www.wko.at/ooe/umwelt-energie/esg-ratgeber-web.pdf
Neue EU-Standards fĂŒr Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)
Delegierter Rechtsakt als ErgĂ€nzung zur RL ĂŒber Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) â enthĂ€lt bereichsĂŒbergreifende Standards sowie Standards zur Offenlegung von ESG-Aspekten
(Ab Mitte August zur PrĂŒfung an EP und Rat â PrĂŒffrist 2 Monate, plus ggf. 2 Monate VerlĂ€ngerung)
Den Text finden Sie unter folgendem Link:
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/
Die FAQs sind derzeit nur auf Englisch abrufbar:
Questions and answers on the adoption of European Sustainability Reporting Standards
Dieser Rechtsakt ergĂ€nzt Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 ĂŒber die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), nach der GroĂunternehmen und börsennotierte Unternehmen verpflichtet sind, regelmĂ€Ăig Berichte ĂŒber ihre Sozial- und Umweltrisiken sowie ĂŒber die Auswirkungen ihrer TĂ€tigkeiten auf Mensch und Umwelt zu veröffentlichen.
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Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen wird derzeit grĂŒndlich ĂŒberarbeitet und auf neue FĂŒĂe gestellt. Ziel sind europaweit harmonisierte und vergleichbare Nachhaltigkeitsberichte. Nichtfinanzielle Informationen sollen den gleichen Stellenwert erhalten wie Finanzinformationen.
Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) trat bereits am 5.1.2023 in Kraft und ist binnen 18 Monaten in nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten umzusetzen.
GroĂe sowie kapitalmarktnotierte Unternehmen mĂŒssen spĂ€testens fĂŒr GeschĂ€ftsjahre beginnend ab 2025 detaillierte Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten im Rahmen des Lageberichts veröffentlichen. Als groĂe Unternehmen gelten in Ăsterreich jene Unternehmen, die mindestens zwei der drei Kriterien, nĂ€mlich
- Nettoumsatz von EUR 40 Millionen,
- Bilanzsumme von EUR 20 Millionen und/oder
- 250 Arbeitnehmern
im Jahresdurchschnitt, erfĂŒllen.
Zur Harmonisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die âEuropean Sustainability Reporting Standardsâ (ESRS) ausgearbeitet. Die ESRS bestehen aus insgesamt zwölf Standards, die in vier Bereichen zusammengefasst werden (www.efrag.org/lab6). Es werden hier bereichsĂŒbergreifende Standards sowie Standards fĂŒr die Offenlegung von Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) festgelegt.
Damit sich die Unternehmen leichter auf diese neuen Trends vorbereiten und eine umfassende Berichterstattung aufbauen können, wurden von der Sparte Industrie der Wirtschaftskammer Oberösterreich zwei LeitfÀden entwickelt, die Sie unter folgenden Links finden
- Leitfaden zur Umsetzung der Nachhaltigkeits-Berichterstattung
- Leitfaden zur Umsetzung der EU-Taxonomie