Nachhaltigkeitsberichterstattung
Richtlinie ĂŒber die NachhaltigkeitsberichterstattungÂ
Richtlinie verabschiedet
Ende November 2022 hat der Rat die Richtlinie ĂŒber die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) endgĂŒltig gebilligt. Nachdem der Rat den Standpunkt des EuropĂ€ischen Parlaments gebilligt hatte, wurde der Rechtsakt verabschiedet.
Mit der Richtlinie werden die Unternehmen stĂ€rker in die öffentliche Verantwortung genommen, indem sie verpflichtet werden, regelmĂ€Ăig Informationen ĂŒber die Auswirkungen ihrer TĂ€tigkeiten auf Gesellschaft und Umwelt offenzulegen. Mit der CSRD werden detailliertere Anforderungen an die Berichterstattung ĂŒber die Auswirkungen von Unternehmen auf die Umwelt, die Menschenrechte und die Sozialstandards eingefĂŒhrt. Bis Juni 2023 wird die Kommission die erste Reihe verbindlicher Standards annehmen, die sich unter anderem auf die Bereiche Landwirtschaft, Kohlebergbau, StraĂenverkehr sowie Ăl und Gas beziehen sollen (weitere Informationen: siehe EFRAG-Website).
Die neuen EU-Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung werden fĂŒr alle groĂen Unternehmen direkt gelten, unabhĂ€ngig davon, ob sie börsennotiert sind oder nicht. Auch börsennotierte KMU werden erfasst, haben aber mehr Zeit, sich an die neuen Vorschriften anzupassen.
Nach seiner Unterzeichnung wird die Richtlinie im Amtsblatt der EuropĂ€ischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage spĂ€ter in Kraft. Die neuen Regeln mĂŒssen von den Mitgliedsstaaten 18 Monate spĂ€ter umgesetzt werden.