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NQR Gesetz

NQR Gesetz (BGBl. 14/2016)

Regelt die Zuordnung von Bildungsabschlüssen („Qualifikation“) auf insgesamt acht Niveaustufen auf Basis von Lernergebnissen

Ziele:
Erhöhung der nationalen und internationalen Transparenz zwischen Qualifikationen; Förderung des lebensbegleitenden Lernens. Nicht-Ziel: regulierende Wirkung in Bezug auf Berechtigungen, Ansprüche etc.st


NQR Koordinierungsstelle

Errichtet durch:
BMBF + BMWFW, schließen mit OeAD einen Vertrag

  • formelle und inhaltliche Prüfung von Zuordnungsersuchen
  • Bei Prüfung kann –- bei Bedarf Expertisen von sachkundigen Personen einholen

NQR Beirat

Eingerichtet bei der NQR Koordinierungsstelle

7 ExpertInnen (mind. 50% weiblich)

  • 2 NQR-Koordinierungsstelle
  • 2 des Beirats für Wirtschafts- und Sozialfragen
  • 2 der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria
  • 1 BMG

Erstellt bei Prüfung der Zuordnungsersuchen eine Stellungnahme (Details in der GO)


NQR Steuerungsgruppe

Zur Beratung des BMBF und BMWFW

Weitere Aufgab

  • Vorschläge für sachverständige Personen (siehe Koordinierungsstelle)
  • Genehmigung der Liste
  • Zustimmung zu Vorschlägen für die Beiratsmitglieder

Erhebung eines Einspruchs gegen die Zuordnung formaler oder nicht formaler Qualifikationen

30 stimmberechtigte Mitglieder

Nominiert durch

  • 3 BMBF
  • 3 BMWFW
  • 1 BMASK
  • BKA
  • BM für Europa, Integration und Äußeres
  • BM für Familien und Jugend
  • BMF
  • BM für Gesundheit
  • BMI
  • BMJ
  • BM für Landesverteidigung und Sport
  • BMLFUW
  • BMVIT
  • 6 Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen
  • 1 Verbindungsstelle der Bundesländer
  • 1 Österreichische Universitätenkonferenz
  • Österreichische Privatuniversitäten Konferenz
  • Österreichische Fachhochschulkonferenz
  • AMS
  • Konferenz der Erwachsenenbildung
  • Bundesjugendvertretung

Zuordnung formaler Qualifikationen

Gem. NQR Qualifikationsniveausim Zuge der Prüfung der Zuordnungsersuchen erforderlichenfalls Expertisen, jedenfalls Stellungnahmen des NQR Beirats einzuholen

Zuordnung und allfällige Expertisen sind der der NQR Steuerungsgruppe vorzulegen

Einspruch binnen drei Monaten durch NQR Steuerungsgruppe mit Mehrheit von 2/3 ansonsten Eintragung der Zuordnung durch die NQR Koordinierungsstelle im NQR Register


Zuordnung nicht formaler Qualifikationen

Die NQR-Koordinierungsstelle hat auf Ersuchen von NQR-Servicestellen (Einrichtungen, die Anbieter nicht-formalen Qualifikationen im Prozess der Zuordnung von Qualifikationen unterstützen und Zuordnungsersuchen einbringen) gem. Verfahren wie oben die Zuordnung nicht-formaler Qualifikationen zu einem NQR-Qualifikationsniveau vorzunehmen


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