Abfall

Das zentrale Anliegen der Abfallpolitik ist es, AbfÀlle zu vermeiden und zu verwerten.
Gerade die Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsprinzips stellt bezĂŒglich der Wiederverwendung und Aufbereitung groĂe Chancen und Anforderungen an alle Marktteilnehmer.
Ressourcenfragen, Einstufungskriterien, MaĂnahmen zur Abfallvermeidung usw. werden in den diversen abfallrechtlichen Regelungen behandelt.
EU-Verpackungsrichtlinie
Auf europĂ€ischer Ebene schreibt die EU-Verpackungsrichtlinie vor, wie die EU-Mitglieder Hersteller und HĂ€ndler in die Pflicht nehmen mĂŒssen.
Aber was gilt fĂŒr die anderen EU-Staaten konkret?
Was mĂŒssen OnlinehĂ€ndler oder österreichische Exporteure beachten, die Waren an Kunden ins EU-Ausland versenden?
Verschiedene Umsetzungen der Verpackungsrichtlinie in den LĂ€ndern machen die Sache schwierig!
Auf der Website https://verpackungslizenz24.de/verpackungslizenz-eu/ klĂ€rt eine interaktive Karte ĂŒber die Verpackungsvorgaben in allen EU-Staaten auf und zeigt, worauf man achten muss um Strafen oder Verkaufsverboten zu entgehen.
Auch wenn die EU-Richtlinie zu Verpackungen die Rahmenbedingungen setzt, fĂŒhren viele EU-LĂ€nder das in ihrer nationalen Gesetzgebung unterschiedlich aus. Verschiedene Fristen fĂŒr Meldungen bei Behörden, unterschiedliche Definitionen von Verpackungen und Material, sprachliche HĂŒrden und immer wieder kleine nationale Besonderheiten machen eine schnelle, rechtskonforme Meldung von Verpackungsmengen fĂŒr kleine und mittelstĂ€ndische Unternehmen zu einer administrativen Mammutaufgabe. Auch die Kosten fĂŒr eine rechtskonforme Beteiligung bei dualen Systemen in den EU-Mitgliedstaaten schwanken stark von Land zu Land. Und weil Mengenmeldungen und die Systembeteiligung jĂ€hrlich erfolgen, geht ein groĂer Teil des Aufwands jedes Jahr aufs Neue los.
Novelle der DeponieVO 2008 veröffentlicht
Die Novelle der DeponieVO 2008 wurde Anfang April 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (RIS - BGBLA_2021_II_144 - Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004 (bka.gv.at).
Im Vergleich zum Begutachtungsentwurf konnten einige Verbesserungen und Klarstellungen erreicht werden. Das betrifft insbesondere die Regelungen zu den Deponieverboten in § 7 und die Regelungen betreffend die kĂŒnstlichen Mineralwoll-AbfĂ€llen in § 10c.
§ 7 Z13 ist nun klar formuliert und stellt auf bestimmte getrennt gesammelte AbfÀlle ab.
§ 7 Z14 tritt erst mit 1. JÀnner 2024 in Kraft und nicht wie im Begutachtungsentwurf vorgeschlagen schon 2022.
§ 7 Z15 wurde adaptiert und tritt mit 1. JÀnner 2026 im Kraft.
Die Regelungen in § 10c zu den kĂŒnstlichen Mineralwoll-AbfĂ€llen wurden praxistauglicher gestaltet und treten mit 1. JĂ€nner 2022 in Kraft.
- Es reicht aus, die AbfÀlle verpackt anzuliefern (§ 10c Abs 1 Z3).
- Die ursprĂŒnglich geforderte arbeitstĂ€gige Abdeckung wurde zu einer regelmĂ€Ăigen abgeĂ€ndert (§ 10c Abs 1 Z5).
- ZusĂ€tzlich wurde sowohl eine Revisionsklausel als auch eine Kleinmengenregelung eingefĂŒhrt (§ 10c Abs 2 und Abs 3).
Abfallwirtschaft im Betrieb

Das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG) legt die Ziele und GrundsĂ€tze fĂŒr die
- Abfallvermeidung
- Vorbereitung zur Wiederverwendung
- Recycling
- sonstige Verwertung (zB energetische Verwertung) und
- Abfallentsorgung
fest. Weiters regelt das AWG Verpflichtungen fĂŒr die Sammlung, Behandlung, Lagerung, Beförderung sowie fĂŒr die Ein-, Aus- und Durchfuhr von AbfĂ€llen. Ziel- und MaĂnahmenverordnungen sind als Instrumente eingesetzt, um die GrundsĂ€tze der Abfallwirtschaft (Abfallvermeidung - Abfallverwertung - Abfallentsorgung) zu verwirklichen.
Hier finden Sie eine Ăbersicht zu allen abfallrelevanten Themen.
Nationaler Leitfaden zur Einstufung von KunststoffabfÀllen

Das BMK hat zu den neuen Bestimmungen der AbfallverbringungsVO (dies wurde durch die Ănderung der EuropĂ€ischen Verordnung 2020/2174 notwendig), einen Nationalen Leitfaden zur Einstufung von KunststoffabfĂ€llen bei der grenzĂŒberschreitenden Verbringung ab 1. Januar 2021 erstellt.