EU-Schutzmaßnahmen Stahl
Schutzmaßnahmen gegenüber Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse
Verlängerung der EU-Maßnahmen bis 30.06.2026
Mit Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 (Konsolidierte Fassung 1. Juli 2023 geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2023/2840) wurden mit 2. Februar 2019 endgültige Schutzmaßnahmen gegenüber bestimmten Stahlerzeugnissen (Zollkontingente, 26 Warenkategorien) eingeführt, die bis 30. Juni 2024 gelten.
Im Februar 2024 leite die Europäische Kommission nach einem Antrag von 14 EU-Mitgliedstaaten eine Auslaufüberprüfung der bestehenden Maßnahmen ein.
Aufgrund der Untersuchungsergebnisse kam die Europäische Kommission zu dem Schluss,
- dass sich die Stahlbranche der Union in einer prekären Lage befindet,
- dass die Einfuhren aus den wichtigsten Stahlausfuhrländern einen sehr hohen und wachsenden Einfuhrdruck auf den Stahlmarkt der Union ausgeübt haben und nach wie vor ausüben,
- dass sich die Situation hinsichtlich der Überkapazitäten voraussichtlich nicht verbessern wird,
- dass ein sprunghafter Anstieg der Ausfuhren aus China zu einem zusätzlichen Wettbewerbsdruck auf Drittmärkten führte, was zu einer Verlagerung der Mengen aus anderen Ausfuhrländern führte und es keine Anzeichen gibt, dass sich dieser Trend in naher Zukunft umkehren wird.
- dass die Einfuhren in die Union bei Auslaufen der Schutzmaßnahme wahrscheinlich zunehmen würden und ein solcher Anstieg einen zusätzlichen Einfuhrdruck auf den fragilen Wirtschaftszweig der Union ausüben und somit wahrscheinlich einen ernsthaften Schaden verursachen würde.
Die Europäische Kommission verlängert daher mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/1782 (Amtsblatt L vom 25. Juni 2024) die Schutzmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse bis 30. Juni 2026. Sie gilt ab dem 1. Juli 2024.
Nähere Informationen: https://www.wko.at/aussenwirtschaft/schutzmassnahmen-stahlerzeugnisse-verlaengerung
Endgültige EU-Schutzmaßnahmen gegen Einfuhren von Stahl
EU verlängert die endgültigen Maßnahmen bis Juli 2024
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 (Konsolidierte Fassung 1. Juli 2022, berichtigt mit Durchführungsverordnung (EU) 2022/978, geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2023/104 und Durchführungsverordnung (EU) 2023/1301) wurden mit 2. Februar 2019 endgültige Schutzmaßnahmen gegenüber bestimmten Stahlerzeugnissen (Zollkontingente, 26 Warenkategorien) eingeführt, deren Geltungsdauer bis zum 30. Juni 2024 verlängert wurde.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2882, mit der die Aussetzung der Anwendung der EU-Ausgleichsmaßnahmen („rebalancing measures“) wird bis zum 31. März 2025 verlängert. Dies betrifft handelspolitische Maßnahmen in Bezug auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Die Maßnahmen wurden verlängert, da die US-Zusatzzölle auf Stahl (25 %) weiterhin bestehen und mögliche Umlenkungsimporte von Produktionsmengen, die nicht in den USA untergebracht werden können, den EU-Markt zu überschwemmen drohen. Gleichzeitig ist es die Intention der EU, auch die weitere Verfügbarkeit der traditionellen Handelsströme für die Versorgung der verarbeitenden Industrie mit Stahl und Stahlprodukten zu gewährleisten, weshalb Zusatzzölle in Höhe von 25 % erst nach Ausschöpfen von festgelegten Kontingent gelten.
Nähere Informationen: Eisen und Stahlwaren – Schutzmaßnahmen gegen Einfuhren von Stahlerzeugnisse - WKO.at