EU-Schutzmaßnahmen Stahl
Endgültige EU-Schutzmaßnahmen gegen Einfuhren von Stahl

EU verlängert die endgültigen Maßnahmen bis Juli 2024
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 (Konsolidierte Fassung 1. Juli 2022, berichtigt mit Durchführungsverordnung (EU) 2022/978, geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2023/104 und Durchführungsverordnung (EU) 2023/1301) wurden mit 2. Februar 2019 endgültige Schutzmaßnahmen gegenüber bestimmten Stahlerzeugnissen (Zollkontingente, 26 Warenkategorien) eingeführt, deren Geltungsdauer bis zum 30. Juni 2024 verlängert wurde.
Die Maßnahmen wurden verlängert, da die US-Zusatzzölle auf Stahl (25 %) weiterhin bestehen und mögliche Umlenkungsimporte von Produktionsmengen, die nicht in den USA untergebracht werden können, den EU-Markt zu überschwemmen drohen. Gleichzeitig ist es die Intention der EU, auch die weitere Verfügbarkeit der traditionellen Handelsströme für die Versorgung der verarbeitenden Industrie mit Stahl und Stahlprodukten zu gewährleisten, weshalb Zusatzzölle in Höhe von 25 % erst nach Ausschöpfen von festgelegten Kontingent gelten.
Nähere Informationen: Eisen und Stahlwaren – Schutzmaßnahmen gegen Einfuhren von Stahlerzeugnisse - WKO.at