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Energieaudit

Energieeffizienz-Standardisierte-Kurzberichte-Verordnung

Gemäß § 41 EEffG sind „große Unternehmen“ verpflichtete Unternehmen, also jene Unternehmen mit >= 250 Beschäftigten und mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro.

Die am 19.8.2023 in Kraft getretene Verordnung regelt das Format, die Struktur und die Gliederung des standardisierten Berichtswesens zum Nachweis durchgeführter Energieaudits und eingeführter Managementsysteme für verpflichtete Unternehmen gemäß Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG), BGBl. I Nr. 72/2014 idF BGBl. I Nr. 59/2023.

Der Verordnungstext ist unter folgedenem Link einsehbar: BGBLA_2023_II_242.pdfsig (bka.gv.at)


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