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Kurzarbeit

Kurzarbeit ab 1.10.2023

Mit 1.10.2023 erfolgt der Umstieg auf ein Kurzarbeitsmodell, bei dem sich die AMS-Kurzarbeitsbeihilfe für die ausgefallene Arbeitszeit, wie vor Corona, am anteiligen Arbeitslosengeld orientiert. Die Wirtschaftskammer Österreich hat dazu detaillierte Informationen unter folgendem Link veröffentlicht. 

Bei Rückfragen und zur Beratung bei der Erstellung des Kurzarbeitsantrages steht Ihnen Herr Mag. Wagner gerne zur Verfügung. 


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