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WEEE

Das Bundesministerium hat zum Geltungsbereich der Elektroaltgeräte-VO (EAG-VO) auf Basis bestimmter Kriterien und in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Wirtschaft (WKÖ, Fachverbände und Sammel-/Verwertungssysteme, weitere Experten) Listen betreffend die Zuordnung der Geräte erarbeitet.

Anzumerken ist, dass es sich bei den Listen um unverbindliche Hilfstexte zur Elektroaltgeräteverordnung handelt, die weder die Formulierungen der Verordnung ersetzen noch einem allfälligen Feststellungsverfahren vorgreifen können. Diese unverbindlichen Listen werden regelmäßig, entsprechend den eingelangten Anfragen, ergänzt bzw. korrigiert und dienen als Hilfestellung zur ersten Beurteilung.


Zuordnungsliste der Geräte (Beispiele) WEEE

Die Liste betrifft die Zuordnung der Geräte mit WEEE-Bezug, also die Bestimmungen der EAG-Verordnung zu Rückgabe und Rücknahme, Sammlung und Verwertung der Altgeräte sowie die Finanzierung der Kosten dieser Maßnahmen.

Diese Liste beinhaltet Beispiele an Geräten in alphabetischer Reihenfolge. Es wird angegeben, ob ein Gerät der Elektroaltgeräteverordnung unterliegt (2. Spalte), welcher Sammel- und Behandlungskategorie nach Anhang 3 das Gerät zuzurechnen ist (4. Spalte), ob es sich um ein kleines IT-Gerät handelt und ob es sich in der Regel um ein rein gewerblich genutztes Gerät handelt (5. Spalte).