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WEEE

Das Bundesministerium hat zum Geltungsbereich der ElektroaltgerĂ€te-VO (EAG-VO) auf Basis bestimmter Kriterien und in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Wirtschaft (WKÖ, FachverbĂ€nde und Sammel-/Verwertungssysteme, weitere Experten) Listen betreffend die Zuordnung der GerĂ€te erarbeitet.

Anzumerken ist, dass es sich bei den Listen um unverbindliche Hilfstexte zur ElektroaltgerĂ€teverordnung handelt, die weder die Formulierungen der Verordnung ersetzen noch einem allfĂ€lligen Feststellungsverfahren vorgreifen können. Diese unverbindlichen Listen werden regelmĂ€ĂŸig, entsprechend den eingelangten Anfragen, ergĂ€nzt bzw. korrigiert und dienen als Hilfestellung zur ersten Beurteilung.


Zuordnungsliste der GerÀte (Beispiele) WEEE

Die Liste betrifft die Zuordnung der GerĂ€te mit WEEE-Bezug, also die Bestimmungen der EAG-Verordnung zu RĂŒckgabe und RĂŒcknahme, Sammlung und Verwertung der AltgerĂ€te sowie die Finanzierung der Kosten dieser Maßnahmen.

Diese Liste beinhaltet Beispiele an GerÀten in alphabetischer Reihenfolge. Es wird angegeben, ob ein GerÀt der ElektroaltgerÀteverordnung unterliegt (2. Spalte), welcher Sammel- und Behandlungskategorie nach Anhang 3 das GerÀt zuzurechnen ist (4. Spalte), ob es sich um ein kleines IT-GerÀt handelt und ob es sich in der Regel um ein rein gewerblich genutztes GerÀt handelt (5. Spalte).