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WEEE

Das Bundesministerium hat zum Geltungsbereich der Elektroaltgeräte-VO (EAG-VO) auf Basis bestimmter Kriterien und in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Wirtschaft (WKÖ, Fachverbände und Sammel-/Verwertungssysteme, weitere Experten) Listen betreffend die Zuordnung der Geräte erarbeitet.

Anzumerken ist, dass es sich bei den Listen um unverbindliche Hilfstexte zur Elektroaltgeräteverordnung handelt, die weder die Formulierungen der Verordnung ersetzen noch einem allfälligen Feststellungsverfahren vorgreifen können. Diese unverbindlichen Listen werden regelmäßig, entsprechend den eingelangten Anfragen, ergänzt bzw. korrigiert und dienen als Hilfestellung zur ersten Beurteilung.


Konsultation zur WEEE-Evaluierung gestartet - Frist : 22. September 2023

Die Europäische Kommission hat die öffentliche Konsultation zur Evaluierung der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) eingeleitet, um zu bewerten, inwieweit die Richtlinie die Kreislaufwirtschaft und eine umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten unterstützt.

Die Frist für die Teilnahme an dieser Konsultation endet am 22. September 2023.

In der Downloadbox finden SIe die folgenden Dokumente:

  • Den 15-seitigen Fragebogen der Kommission zur Beantwortung ihrer Konsultation über die Bewertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.
  • Nochmals das Dokument der Kommission, in dem sie zur Stellungnahme zur WEEE-Bewertung aufruft.

Die Kommission wird ihren Legislativvorschlag zur Überprüfung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 veröffentlichen.

Zuordnungsliste der Geräte (Beispiele) WEEE

Die Liste betrifft die Zuordnung der Geräte mit WEEE-Bezug, also die Bestimmungen der EAG-Verordnung zu Rückgabe und Rücknahme, Sammlung und Verwertung der Altgeräte sowie die Finanzierung der Kosten dieser Maßnahmen.

Diese Liste beinhaltet Beispiele an Geräten in alphabetischer Reihenfolge. Es wird angegeben, ob ein Gerät der Elektroaltgeräteverordnung unterliegt (2. Spalte), welcher Sammel- und Behandlungskategorie nach Anhang 3 das Gerät zuzurechnen ist (4. Spalte), ob es sich um ein kleines IT-Gerät handelt und ob es sich in der Regel um ein rein gewerblich genutztes Gerät handelt (5. Spalte).

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