Aktualisiert: Hinweise zur Aufnahme von SubstitutionsplÀnen in ZulassungsantrÀge.
Der aktualisierte Leitfaden "How to apply for authorisation" spiegelt die Ănderungen in den Leitlinien fĂŒr ZulassungsantrĂ€ge wider, die im Januar veröffentlicht wurden. Er erlĂ€utert, wie Antragsteller ihren AntrĂ€gen einen Substitutionsplan beifĂŒgen mĂŒssen, wenn die Analyse der Alternativen zeigt, dass geeignete Alternativen in der EU verfĂŒgbar sind.
REACH und CLP sind stĂ€ndigen Ănderungen (der AnhĂ€nge) und Diskussionsprozessen unterworfen. Aktuelle Themen sind:
- Meldung fĂŒr Gemische (Art. 45 CLP-VO) am 1.1.2021 in Kraft getreten.
- Ănderungen beim SDB am 1.1.2021 in Kraft getreten.
- SCIP-System am 5.1.2021 in Kraft getreten. Dazu sind Infofolder und Schulungsvideos auf wko.at/reach und fmti.at verfĂŒgbar.
Weiterhin wird national und international Lobbyingarbeit zum SCIP-System geleistet. Die Umsetzung in Ăsterreich erfolgte in der letzten ChemG-Novelle und ist pragmatisch in Anbetracht der diversen Problembereiche.
- Relevante BeschrÀnkungsvorhaben:
- Mikroplastik â sehr weitgehende BeschrĂ€nkung mit Verboten, Kennzeichnungs- und
Meldeverpflichtungen. ECHA-Meinung soll demnĂ€chst an die EK ĂŒbermittelt werden, dann
beginnt der Gesetzgebungsprozess.
- DMF â BeschrĂ€nkung mit ASchG-Charakter; Festlegung eines âharmonisiertenâ DNEL, der
sehr niedrig und damit fĂŒr die Industrie problematisch ist.
- Schnittstelle Chemikalienrecht und ASch in Diskussion. Intensive GesprÀche im Rahmen der CII (Cross Industry Initiative) auf EU-Ebene mit uA Kabinett DG ENV, EMPL und DG FISMA, sowie in DG GROW.
- Die EK ĂŒberlegt eine Definition von âessential usesâ einzufĂŒhren.
Das ist nur ein kleiner Ausschnitt der aktuellen Entwicklungen, fĂŒr laufende Arbeiten verweisen wir auf die Aussendungen im Rahmen des Chemie-Arbeitskreises sowie die aktuellen Newsletter (gesammelt auf fmti.at).
Aktuell sind 21.551 Stoffe bei der ECHA fĂŒr den Einsatz in der EU registriert.Die europĂ€ische Chemikalienagentur (ECHA) und die nationalen Behörden arbeiten weiter an der Identifikation von besonders besorgniserregenden Stoffen.Der Schwerpunkt der ECHA liegt dabei auf der Identifizierung von Stoffen, fĂŒr die bisher keine klaren GefĂ€hrdungen festgestellt werden konnten. Derzeit werden Daten fĂŒr ca. 750 Stoffe gesammelt und analysiert. Immer öfter werden Stoffgruppen gemeinsam betrachtet (strukturelle Ăhnlichkeit).
Weitere Informationen finden Sie hier.
Nachfolgend finden Sie das Dokument zum jÀhrlich erscheinenden SVHC Report.
SVHC Notifizierungsverpflichtung gemÀà REACH Art. 7.2
Nach der Aktualisierung der SVHC-Kandidatenliste am 28. Juni 2018 lĂ€uft die Notifizierungsfrist fĂŒr Erzeugnisse, die Blei enthalten am 27. Dezember 2018 ab.
Produzenten und Importeure mĂŒssen der ECHA die in der Kandidatenliste aufgefĂŒhrten Stoffe, die in ihren Erzeugnissen enthalten sind, melden, wenn die beiden folgenden Voraussetzungen erfĂŒllt si
- Der Stoff liegt in ihren entsprechenden Erzeugnissen in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) vor.
- Der Stoff ist in den entsprechenden Erzeugnissen in einer Menge von insgesamt mehr als 1 Tonne pro Jahr enthalten.
Die Unternehmen haben ihre Stoffe innerhalb von sechs Monaten nach der Aufnahme der Stoffe in die Kandidatenliste anzumelden.
Ausnahmen
Es gibt zwei FĂ€lle, in denen keine Anmeldung erforderlich ist:
- Der Produzent oder Importeur eines Erzeugnisses kann die Exposition von Mensch oder Umwelt gegenĂŒber dem Stoff bei normalen oder vernĂŒnftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen einschlieĂlich der Entsorgung ausschlieĂen. In diesen FĂ€llen haben der Produzent oder Importeur dem Abnehmer des Erzeugnisses geeignete Anweisungen zu geben.
- Der fragliche Stoff wurde bereits von einem Hersteller oder Importeur in der EU fĂŒr die betreffende Verwendung registriert.
Aktualisierung der SVHC Kandidatenliste
Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (substances of very high concern, SVHC) wurde aktualisiert und fĂŒhrt derzeit 191 Stoffe an.Diese 10 neuen Stoffe wurden kĂŒrzlich in die Kandidatenliste aufgenommen: 1. Octamethylcyclotetrasiloxane (D4)2. Decamethylcyclopentasiloxane (D5)3. Dodecamethylcyclohexasiloxane (D6)4. Lead5. Disodium octaborate6. Benzo[ghi]perylene7. Terphenyl hydrogenated8. Ethylenediamine (EDA)9. Benzene-1,2,4-tricarboxylic acid 1,2 anhydride (trimellitic anhydride) (TMA)10. Dicyclohexyl phthalate (DCHP)
Die neu aufgenommenen Kandidatenstoffe stammen aus ganz unterschiedlichen Substanzklassen. Neben einem weiteren Phthalat (DCHP) wurden u. A. drei Siloxane (D4, D5 und D6) sowie eine weitere Borverbindung und Ethylendiamine aufgenommen. Der weitreichendste und sehr kontrovers diskutierte Fall ist die Aufnahme von metallischem Blei aufgrund seiner Einstufung als reproduktionstoxisch (Repr. 1B; H360).
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Informationen fĂŒr nachgeschaltete Anwender
Die Informationsseiten fĂŒr nachgeschaltete Anwender wurden aktualisiert und können auch via LinkedIn verfolgt werden.
Webseite fĂŒr nachgeschaltete Anwender (https://echa.europa.eu/regulations/reach/downstream-users).
LinkedIn Auftritt (https://www.linkedin.com/company/users-of-chemicals).
Auf der Webseite der ECHA wurde eine Serie von PrĂ€sentationen zu diversen Problembereichen von REACH und CLP fĂŒr nachgeschaltete Anwender veröffentlicht.
Umfangreiche Informationen zu REACH und CLP finden Sie auch auf www.wko.at/reach.
Liste von federfĂŒhrenden Registranten
Diese Liste beinhaltet die Namen von Unternehmen, die als federfĂŒhrende Registranten fĂŒr individuelle Stoffe auftreten. Der federfĂŒhrende Registrant wird in der Regel die zentrale Ansprechperson fĂŒr die Registranten sein, die jetzt neu registrieren mĂŒssen.
Mehr dazu finden Sie hier
https://echa.europa.eu/view-article/-/journal_content/title/list-of-substances-with-lead-registrants-available
Zulassung von Chromtrioxid
Die zustĂ€ndigen ECHA-AusschĂŒsse haben beim letzten Treffen im September insgesamt 61 positive Meinungen zur Zulassung von Verwendungen von Chromtrioxid abgegeben.
Mehr dazu finden Sie hier
https://echa.europa.eu/view-article/-/journal_content/title/echa-recommends-authorising-critical-continued-uses-of-chromium-trioxide-under-strict-conditions
Verwendung von zugelassenen Stoffen
Nachgeschaltete Anwender eines zugelassenen Stoffes mĂŒssen die Verwendung an die ECHA melden. Das regelt Art. 66 der REACH-Verordnung. Nun wurde zu dieser Meldung ein öffentliches Register frei geschalten, so auch Anleitungen, wie die Meldung praktisch durchgefĂŒhrt wird.
Webseite nachgeschalteter Anwender
Verbreitungsmethode
Meldung von Verwendungen fĂŒr registrierte Stoffe
Nachgeschaltete Anwender können neue Verwendungen ohne Einbindung des Lieferanten selbst abdecken. In der Praxis kann das manchmal zB aus GeheimhaltungsgrĂŒnden sinnvoll sein.
So manches Unternehmen hat das bereits getan.
Mehr dazu hier