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REACH

ECHA empfiehlt acht Stoffe fĂŒr die REACH-Zulassung

ReagenzglÀser
@Shutterstock

Zum Schutz der Arbeitnehmer und der Umwelt empfahl die ECHA der EuropĂ€ischen Kommission am 12. April 2023, acht Stoffe, darunter Blei, in die REACH-Zulassungsliste aufzunehmen. Sobald die Stoffe in die Liste aufgenommen sind, mĂŒssen die Unternehmen eine Zulassung beantragen, um sie weiterhin verwenden zu dĂŒrfen. Die 11. Empfehlung der ECHA umfasst folgenden Stoffe:

 

  • Ethylendiamin
  • 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd und seine einzelnen Stereoisomere
  • Blei
  • Glutaral
  • 2-Methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-on
  • 2-Benzyl-2- dimethylamino-4'-morpholinobutyrophenon
  • Diisohexylphthalat
  • OrthoborsĂ€ure, Natriumsalz

Die ECHA hat diese Stoffe aus der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe fĂŒr diese Empfehlung als vorrangig eingestuft, da sie gemĂ€ĂŸ dem vereinbarten Ansatz von 2014 die höchste PrioritĂ€t haben. Die Aufnahme von Blei in den am 2. Februar 2022 veröffentlichten Empfehlungsentwurf löste wĂ€hrend der Konsultation zahlreiche Kommentare aus. Sie fĂŒhrte zu einer regen Diskussion im Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA ĂŒber den besten Zeitpunkt, die Kombination mit anderen laufenden oder geplanten Regulierungsmaßnahmen sowie die erwartete Arbeitsbelastung fĂŒr Industrie und Behörden in der nĂ€chsten Phase.

Hintergrund: Die ECHA ist gesetzlich verpflichtet, der Kommission regelmĂ€ĂŸig Empfehlungen fĂŒr die Aufnahme von Stoffen aus der Kandidatenliste in das Zulassungsverzeichnis zu geben. Bevor die ECHA ihre Empfehlung an die EuropĂ€ische Kommission sendet, werden die wĂ€hrend einer dreimonatigen Konsultation eingegangenen Kommentare und die Stellungnahme des Ausschusses der Mitgliedstaaten berĂŒcksichtigt. Die EuropĂ€ische Kommission entscheidet, welche Stoffe in das Zulassungsverzeichnis aufgenommen werden und welche Bedingungen fĂŒr die einzelnen Stoffe gelten. Wenn ein Stoff in die Zulassungsliste aufgenommen wird, kann er nur dann auf den EWR-Markt gebracht oder nach einem bestimmten Datum verwendet werden, wenn eine Zulassung fĂŒr eine bestimmte Verwendung erteilt wird.  Das Zulassungsverfahren zielt darauf ab, die Substitution von besonders besorgniserregenden Stoffen zu fördern, wenn technisch und wirtschaftlich vertretbare Alternativen verfĂŒgbar sind. Bis dies erreicht ist, soll eine angemessene Kontrolle der Risiken fĂŒr die menschliche Gesundheit und die Umwelt gewĂ€hrleistet werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:


REACH SVHC Kandidatenliste


Die SVHC-Kandidatenliste wurde mit acht gefĂ€hrlichen Chemikalien aktualisiert. Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe enthĂ€lt nun 219 Chemikalien, die Menschen oder die Umwelt schĂ€digen können. Einige der neu hinzugefĂŒgten Stoffe werden in KonsumgĂŒtern wie Kosmetika, ParfĂŒmartikeln, Gummi und Textilien verwendet. Andere werden z.B. als Lösungsmittel, Flammschutzmittel oder bei der Herstellung von Kunststoffprodukten verwendet. 
Die meisten von ihnen wurden aufgrund ihrer GefĂ€hrlichkeit fĂŒr den Menschen in die Kandidatenliste aufgenommen, da sie fortpflanzungsgefĂ€hrdend, krebserregend, atemwegssensibilisierend oder endokrinschĂ€digend sind.


REACH & CLP 

REACH und CLP sind stĂ€ndigen Änderungen (der AnhĂ€nge) und Diskussionsprozessen unterworfen. Momentan aktuelle Themen sind: 

  • Revision REACH- und CLP-VO
  • SCIP-Daten: Umsetzung in Österreich erfolgte in der letzten ChemG-Novelle.  

Es gibt Unterschiede bei der Interpretation der praktischen Verpflichtungen zwischen BMK  (SCIP ist verpflichtend anzuwenden) und BMDW & WKÖ (SCIP ist nicht verpflichtend  anzuwenden). 

  • Regelungen zu Polymeren. 

Das ist nur ein kleiner Ausschnitt der aktuellen Entwicklungen, fĂŒr laufende Arbeiten siehe Aussendungen im Rahmen des Chemie-Arbeitskreises sowie die aktuellen Newsletter (gesammelt auf www.wko.at/reach). 


Kommunikation in der Lieferkette 

Der ECHA-Leitfaden zu SicherheitsdatenblĂ€ttern wurde in weitere europĂ€ische Sprachen ĂŒbersetzt. Die Leitlinien der ECHA wurden in Übereinstimmung mit der neuesten Version von Anhang II der REACH-Verordnung ĂŒberarbeitet und sind nun in Übersetzungen verfĂŒgbar. Der Inhalt wurde aktualisiert, um die Änderungen widerzuspiegeln, die durch den neuen Rechtstext eingefĂŒhrt wurden, einschließlich der Nanoformen, des Unique Formula Identifier (UFI), der endokrinen Eigenschaften und eines erweiterten Abschnitts 9, der die physikalischen und chemischen Eigenschaften abdeckt. Außerdem wird die Anwendung der zweijĂ€hrigen Übergangsfrist (bis Ende 2022) erlĂ€utert. 


REACH: AUTHORISIERUNG

Aktualisiert: Hinweise zur Aufnahme von SubstitutionsplĂ€nen in ZulassungsantrĂ€ge. 

Der Leitfaden 2021 "How to apply for authorisation" spiegelt die Änderungen in den Leitlinien fĂŒr ZulassungsantrĂ€ge wider, die im Januar veröffentlicht wurden. Er erlĂ€utert, wie Antragsteller ihren AntrĂ€gen einen Substitutionsplan beifĂŒgen mĂŒssen, wenn die Analyse der Alternativen zeigt, dass geeignete Alternativen in der EU verfĂŒgbar sind.


REACH Registrierung

Aktuell sind 21.551 Stoffe bei der ECHA fĂŒr den Einsatz in der EU registriert.Die europĂ€ische Chemikalienagentur (ECHA) und die nationalen Behörden arbeiten weiter an der Identifikation von besonders besorgniserregenden Stoffen.Der Schwerpunkt der ECHA liegt dabei auf der Identifizierung von Stoffen, fĂŒr die bisher keine klaren GefĂ€hrdungen festgestellt werden konnten. Derzeit werden Daten fĂŒr ca. 750 Stoffe gesammelt und analysiert. Immer öfter werden Stoffgruppen gemeinsam betrachtet (strukturelle Ähnlichkeit).

Weitere Informationen finden Sie hier.

Nachfolgend finden Sie das Dokument zum jÀhrlich erscheinenden SVHC Report.

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Informationen fĂŒr nachgeschaltete Anwender

Die Informationsseiten fĂŒr nachgeschaltete Anwender wurden aktualisiert und können auch via LinkedIn verfolgt werden.

Webseite fĂŒr nachgeschaltete Anwender
LinkedIn Auftritt

Auf der Webseite der ECHA wurde eine Serie von PrĂ€sentationen zu diversen Problembereichen von REACH und CLP fĂŒr nachgeschaltete Anwender veröffentlicht.

Umfangreiche Informationen zu REACH und CLP finden Sie auch auf www.wko.at/reach.


Liste von federfĂŒhrenden Registranten

Diese Liste beinhaltet die Namen von Unternehmen, die als federfĂŒhrende Registranten fĂŒr individuelle Stoffe auftreten. Der federfĂŒhrende Registrant wird in der Regel die zentrale Ansprechperson fĂŒr die Registranten sein, die jetzt neu registrieren mĂŒssen.

Mehr dazu finden Sie hier


Zulassung von Chromtrioxid

Die zustĂ€ndigen ECHA-AusschĂŒsse haben beim letzten Treffen im September insgesamt 61 positive Meinungen zur Zulassung von Verwendungen von Chromtrioxid abgegeben.

Mehr dazu finden Sie hier


Verwendung von zugelassenen Stoffen

Nachgeschaltete Anwender eines zugelassenen Stoffes mĂŒssen die Verwendung an die ECHA melden. Das regelt Art. 66 der REACH-Verordnung. Nun wurde zu dieser Meldung ein öffentliches Register frei geschalten, so auch Anleitungen, wie die Meldung praktisch durchgefĂŒhrt wird.

Webseite nachgeschalteter Anwender

Verbreitungsmethode 


Meldung von Verwendungen fĂŒr registrierte Stoffe

Nachgeschaltete Anwender können neue Verwendungen ohne Einbindung des Lieferanten selbst abdecken. In der Praxis kann das manchmal zB aus GeheimhaltungsgrĂŒnden sinnvoll sein.

So manches Unternehmen hat das bereits getan.

Mehr dazu hier