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REACH

ECHA empfiehlt acht Stoffe für die REACH-Zulassung

Reagenzgläser
@Shutterstock

Zum Schutz der Arbeitnehmer und der Umwelt empfahl die ECHA der Europäischen Kommission am 12. April 2023, acht Stoffe, darunter Blei, in die REACH-Zulassungsliste aufzunehmen. Sobald die Stoffe in die Liste aufgenommen sind, müssen die Unternehmen eine Zulassung beantragen, um sie weiterhin verwenden zu dürfen. Die 11. Empfehlung der ECHA umfasst folgenden Stoffe:

 

  • Ethylendiamin
  • 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd und seine einzelnen Stereoisomere
  • Blei
  • Glutaral
  • 2-Methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-on
  • 2-Benzyl-2- dimethylamino-4'-morpholinobutyrophenon
  • Diisohexylphthalat
  • Orthoborsäure, Natriumsalz

Die ECHA hat diese Stoffe aus der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe für diese Empfehlung als vorrangig eingestuft, da sie gemäß dem vereinbarten Ansatz von 2014 die höchste Priorität haben. Die Aufnahme von Blei in den am 2. Februar 2022 veröffentlichten Empfehlungsentwurf löste während der Konsultation zahlreiche Kommentare aus. Sie führte zu einer regen Diskussion im Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA über den besten Zeitpunkt, die Kombination mit anderen laufenden oder geplanten Regulierungsmaßnahmen sowie die erwartete Arbeitsbelastung für Industrie und Behörden in der nächsten Phase.

Hintergrund: Die ECHA ist gesetzlich verpflichtet, der Kommission regelmäßig Empfehlungen für die Aufnahme von Stoffen aus der Kandidatenliste in das Zulassungsverzeichnis zu geben. Bevor die ECHA ihre Empfehlung an die Europäische Kommission sendet, werden die während einer dreimonatigen Konsultation eingegangenen Kommentare und die Stellungnahme des Ausschusses der Mitgliedstaaten berücksichtigt. Die Europäische Kommission entscheidet, welche Stoffe in das Zulassungsverzeichnis aufgenommen werden und welche Bedingungen für die einzelnen Stoffe gelten. Wenn ein Stoff in die Zulassungsliste aufgenommen wird, kann er nur dann auf den EWR-Markt gebracht oder nach einem bestimmten Datum verwendet werden, wenn eine Zulassung für eine bestimmte Verwendung erteilt wird.  Das Zulassungsverfahren zielt darauf ab, die Substitution von besonders besorgniserregenden Stoffen zu fördern, wenn technisch und wirtschaftlich vertretbare Alternativen verfügbar sind. Bis dies erreicht ist, soll eine angemessene Kontrolle der Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gewährleistet werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:


REACH SVHC Kandidatenliste


Die SVHC-Kandidatenliste wurde mit acht gefährlichen Chemikalien aktualisiert. Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe enthält nun 219 Chemikalien, die Menschen oder die Umwelt schädigen können. Einige der neu hinzugefügten Stoffe werden in Konsumgütern wie Kosmetika, Parfümartikeln, Gummi und Textilien verwendet. Andere werden z.B. als Lösungsmittel, Flammschutzmittel oder bei der Herstellung von Kunststoffprodukten verwendet. 
Die meisten von ihnen wurden aufgrund ihrer Gefährlichkeit für den Menschen in die Kandidatenliste aufgenommen, da sie fortpflanzungsgefährdend, krebserregend, atemwegssensibilisierend oder endokrinschädigend sind.


REACH & CLP 

REACH und CLP sind ständigen Änderungen (der Anhänge) und Diskussionsprozessen unterworfen. Momentan aktuelle Themen sind: 

  • Revision REACH- und CLP-VO
  • SCIP-Daten: Umsetzung in Österreich erfolgte in der letzten ChemG-Novelle.  

Es gibt Unterschiede bei der Interpretation der praktischen Verpflichtungen zwischen BMK  (SCIP ist verpflichtend anzuwenden) und BMDW & WKÖ (SCIP ist nicht verpflichtend  anzuwenden). 

  • Regelungen zu Polymeren. 

Das ist nur ein kleiner Ausschnitt der aktuellen Entwicklungen, für laufende Arbeiten siehe Aussendungen im Rahmen des Chemie-Arbeitskreises sowie die aktuellen Newsletter (gesammelt auf www.wko.at/reach). 


Kommunikation in der Lieferkette 

Der ECHA-Leitfaden zu Sicherheitsdatenblättern wurde in weitere europäische Sprachen übersetzt. Die Leitlinien der ECHA wurden in Übereinstimmung mit der neuesten Version von Anhang II der REACH-Verordnung überarbeitet und sind nun in Übersetzungen verfügbar. Der Inhalt wurde aktualisiert, um die Änderungen widerzuspiegeln, die durch den neuen Rechtstext eingeführt wurden, einschließlich der Nanoformen, des Unique Formula Identifier (UFI), der endokrinen Eigenschaften und eines erweiterten Abschnitts 9, der die physikalischen und chemischen Eigenschaften abdeckt. Außerdem wird die Anwendung der zweijährigen Übergangsfrist (bis Ende 2022) erläutert. 


REACH: AUTHORISIERUNG

Aktualisiert: Hinweise zur Aufnahme von Substitutionsplänen in Zulassungsanträge. 

Der Leitfaden 2021 "How to apply for authorisation" spiegelt die Änderungen in den Leitlinien für Zulassungsanträge wider, die im Januar veröffentlicht wurden. Er erläutert, wie Antragsteller ihren Anträgen einen Substitutionsplan beifügen müssen, wenn die Analyse der Alternativen zeigt, dass geeignete Alternativen in der EU verfügbar sind.


REACH Registrierung

Aktuell sind 21.551 Stoffe bei der ECHA für den Einsatz in der EU registriert.Die europäische Chemikalienagentur (ECHA) und die nationalen Behörden arbeiten weiter an der Identifikation von besonders besorgniserregenden Stoffen.Der Schwerpunkt der ECHA liegt dabei auf der Identifizierung von Stoffen, für die bisher keine klaren Gefährdungen festgestellt werden konnten. Derzeit werden Daten für ca. 750 Stoffe gesammelt und analysiert. Immer öfter werden Stoffgruppen gemeinsam betrachtet (strukturelle Ähnlichkeit).

Weitere Informationen finden Sie hier.

Nachfolgend finden Sie das Dokument zum jährlich erscheinenden SVHC Report.

Download-Box


Informationen für nachgeschaltete Anwender

Die Informationsseiten für nachgeschaltete Anwender wurden aktualisiert und können auch via LinkedIn verfolgt werden.

Webseite für nachgeschaltete Anwender
LinkedIn Auftritt

Auf der Webseite der ECHA wurde eine Serie von Präsentationen zu diversen Problembereichen von REACH und CLP für nachgeschaltete Anwender veröffentlicht.

Umfangreiche Informationen zu REACH und CLP finden Sie auch auf www.wko.at/reach.


Liste von federführenden Registranten

Diese Liste beinhaltet die Namen von Unternehmen, die als federführende Registranten für individuelle Stoffe auftreten. Der federführende Registrant wird in der Regel die zentrale Ansprechperson für die Registranten sein, die jetzt neu registrieren müssen.

Mehr dazu finden Sie hier


Zulassung von Chromtrioxid

Die zuständigen ECHA-Ausschüsse haben beim letzten Treffen im September insgesamt 61 positive Meinungen zur Zulassung von Verwendungen von Chromtrioxid abgegeben.

Mehr dazu finden Sie hier


Verwendung von zugelassenen Stoffen

Nachgeschaltete Anwender eines zugelassenen Stoffes müssen die Verwendung an die ECHA melden. Das regelt Art. 66 der REACH-Verordnung. Nun wurde zu dieser Meldung ein öffentliches Register frei geschalten, so auch Anleitungen, wie die Meldung praktisch durchgeführt wird.

Webseite nachgeschalteter Anwender

Verbreitungsmethode 


Meldung von Verwendungen für registrierte Stoffe

Nachgeschaltete Anwender können neue Verwendungen ohne Einbindung des Lieferanten selbst abdecken. In der Praxis kann das manchmal zB aus Geheimhaltungsgründen sinnvoll sein.

So manches Unternehmen hat das bereits getan.

Mehr dazu hier


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