REACH
REACH SVHC Kandidatenliste
Die SVHC-Kandidatenliste wurde mit acht gefĂ€hrlichen Chemikalien aktualisiert. Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe enthĂ€lt nun 219 Chemikalien, die Menschen oder die Umwelt schĂ€digen können. Einige der neu hinzugefĂŒgten Stoffe werden in KonsumgĂŒtern wie Kosmetika, ParfĂŒmartikeln, Gummi und Textilien verwendet. Andere werden z.B. als Lösungsmittel, Flammschutzmittel oder bei der Herstellung von Kunststoffprodukten verwendet.
Die meisten von ihnen wurden aufgrund ihrer GefĂ€hrlichkeit fĂŒr den Menschen in die Kandidatenliste aufgenommen, da sie fortpflanzungsgefĂ€hrdend, krebserregend, atemwegssensibilisierend oder endokrinschĂ€digend sind.
REACH & CLPÂ
REACH und CLP sind stĂ€ndigen Ănderungen (der AnhĂ€nge) und Diskussionsprozessen unterworfen. Momentan aktuelle Themen sind:
- Revision REACH- und CLP-VO
- SCIP-Daten: Umsetzung in Ăsterreich erfolgte in der letzten ChemG-Novelle.
Es gibt Unterschiede bei der Interpretation der praktischen Verpflichtungen zwischen BMK (SCIP ist verpflichtend anzuwenden) und BMDW & WKĂ (SCIP ist nicht verpflichtend anzuwenden).
- Regelungen zu Polymeren.
Das ist nur ein kleiner Ausschnitt der aktuellen Entwicklungen, fĂŒr laufende Arbeiten siehe Aussendungen im Rahmen des Chemie-Arbeitskreises sowie die aktuellen Newsletter (gesammelt auf www.wko.at/reach).
Kommunikation in der LieferketteÂ
Der ECHA-Leitfaden zu SicherheitsdatenblĂ€ttern wurde in weitere europĂ€ische Sprachen ĂŒbersetzt. Die Leitlinien der ECHA wurden in Ăbereinstimmung mit der neuesten Version von Anhang II der REACH-Verordnung ĂŒberarbeitet und sind nun in Ăbersetzungen verfĂŒgbar. Der Inhalt wurde aktualisiert, um die Ănderungen widerzuspiegeln, die durch den neuen Rechtstext eingefĂŒhrt wurden, einschlieĂlich der Nanoformen, des Unique Formula Identifier (UFI), der endokrinen Eigenschaften und eines erweiterten Abschnitts 9, der die physikalischen und chemischen Eigenschaften abdeckt. AuĂerdem wird die Anwendung der zweijĂ€hrigen Ăbergangsfrist (bis Ende 2022) erlĂ€utert.
REACH: AUTHORISIERUNG
Aktualisiert: Hinweise zur Aufnahme von SubstitutionsplÀnen in ZulassungsantrÀge.
Der Leitfaden 2021 "How to apply for authorisation" spiegelt die Ănderungen in den Leitlinien fĂŒr ZulassungsantrĂ€ge wider, die im Januar veröffentlicht wurden. Er erlĂ€utert, wie Antragsteller ihren AntrĂ€gen einen Substitutionsplan beifĂŒgen mĂŒssen, wenn die Analyse der Alternativen zeigt, dass geeignete Alternativen in der EU verfĂŒgbar sind.
Aktuelles zu REACH
REACH und CLP sind stĂ€ndigen Ănderungen (der AnhĂ€nge) und Diskussionsprozessen unterworfen. Aktuelle Themen sind:
- Meldung fĂŒr Gemische (Art. 45 CLP-VO) am 1.1.2021 in Kraft getreten.
- Ănderungen beim SDB am 1.1.2021 in Kraft getreten.
- SCIP-System am 5.1.2021 in Kraft getreten. Dazu sind Infofolder und Schulungsvideos auf wko.at/reach und fmti.at verfĂŒgbar.
Weiterhin wird national und international Lobbyingarbeit zum SCIP-System geleistet. Die Umsetzung in Ăsterreich erfolgte in der letzten ChemG-Novelle und ist pragmatisch in Anbetracht der diversen Problembereiche.
- Relevante BeschrÀnkungsvorhaben:
- Mikroplastik â sehr weitgehende BeschrĂ€nkung mit Verboten, Kennzeichnungs- und
Meldeverpflichtungen. ECHA-Meinung soll demnĂ€chst an die EK ĂŒbermittelt werden, dann
beginnt der Gesetzgebungsprozess.
- DMF â BeschrĂ€nkung mit ASchG-Charakter; Festlegung eines âharmonisiertenâ DNEL, der
sehr niedrig und damit fĂŒr die Industrie problematisch ist.
- Schnittstelle Chemikalienrecht und ASch in Diskussion. Intensive GesprÀche im Rahmen der CII (Cross Industry Initiative) auf EU-Ebene mit uA Kabinett DG ENV, EMPL und DG FISMA, sowie in DG GROW.
- Die EK ĂŒberlegt eine Definition von âessential usesâ einzufĂŒhren.
Das ist nur ein kleiner Ausschnitt der aktuellen Entwicklungen, fĂŒr laufende Arbeiten verweisen wir auf die Aussendungen im Rahmen des Chemie-Arbeitskreises sowie die aktuellen Newsletter (gesammelt auf fmti.at).
REACH Registrierung
Aktuell sind 21.551 Stoffe bei der ECHA fĂŒr den Einsatz in der EU registriert.Die europĂ€ische Chemikalienagentur (ECHA) und die nationalen Behörden arbeiten weiter an der Identifikation von besonders besorgniserregenden Stoffen.Der Schwerpunkt der ECHA liegt dabei auf der Identifizierung von Stoffen, fĂŒr die bisher keine klaren GefĂ€hrdungen festgestellt werden konnten. Derzeit werden Daten fĂŒr ca. 750 Stoffe gesammelt und analysiert. Immer öfter werden Stoffgruppen gemeinsam betrachtet (strukturelle Ăhnlichkeit).
Weitere Informationen finden Sie hier.
Nachfolgend finden Sie das Dokument zum jÀhrlich erscheinenden SVHC Report.
Download-Box
Informationen fĂŒr nachgeschaltete Anwender
Die Informationsseiten fĂŒr nachgeschaltete Anwender wurden aktualisiert und können auch via LinkedIn verfolgt werden.
Webseite fĂŒr nachgeschaltete Anwender
LinkedIn Auftritt
Auf der Webseite der ECHA wurde eine Serie von PrĂ€sentationen zu diversen Problembereichen von REACH und CLP fĂŒr nachgeschaltete Anwender veröffentlicht.
Umfangreiche Informationen zu REACH und CLP finden Sie auch auf www.wko.at/reach.
Liste von federfĂŒhrenden Registranten
Diese Liste beinhaltet die Namen von Unternehmen, die als federfĂŒhrende Registranten fĂŒr individuelle Stoffe auftreten. Der federfĂŒhrende Registrant wird in der Regel die zentrale Ansprechperson fĂŒr die Registranten sein, die jetzt neu registrieren mĂŒssen.
Mehr dazu finden Sie hier
Zulassung von Chromtrioxid
Die zustĂ€ndigen ECHA-AusschĂŒsse haben beim letzten Treffen im September insgesamt 61 positive Meinungen zur Zulassung von Verwendungen von Chromtrioxid abgegeben.
Mehr dazu finden Sie hier
Verwendung von zugelassenen Stoffen
Nachgeschaltete Anwender eines zugelassenen Stoffes mĂŒssen die Verwendung an die ECHA melden. Das regelt Art. 66 der REACH-Verordnung. Nun wurde zu dieser Meldung ein öffentliches Register frei geschalten, so auch Anleitungen, wie die Meldung praktisch durchgefĂŒhrt wird.
Webseite nachgeschalteter Anwender
Meldung von Verwendungen fĂŒr registrierte Stoffe
Nachgeschaltete Anwender können neue Verwendungen ohne Einbindung des Lieferanten selbst abdecken. In der Praxis kann das manchmal zB aus GeheimhaltungsgrĂŒnden sinnvoll sein.
So manches Unternehmen hat das bereits getan.
Mehr dazu hier