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Kreislaufwirtschaft

"Was ist Kreislaufwirtschaft" (Circular Economy)?

Geht es um Kreislaufwirtschaft, stehen oft Recyclingquoten im Mittelpunkt der Betrachtung. Beim Recycling ist Österreich mit einem Anteil von mit 58 % die Nummer zwei in Europa – Spitzenreiter ist Deutschland mit einer Quote von 66 %.
Kreislaufwirtschaft ist jedoch mehr als Recycling.

Von der Rohstoffgewinnung über Produktdesign, Reparatur, Wiederverwendung, Wiederaufbereitung und Recycling bis zur Verwertung ist es ein ganzheitliches Konzept, das entlang der gesamten Wertschöpfungskette ansetzt und Veränderungen erfordert, die auf eine Senkung des absoluten Ressourcenverbrauchs abzielen.
Ernstgemeinte Kreislaufführung geht also deutlich weiter und erfordert über verbesserte Recyclingmaßnahmen hinaus Investitionen in Produktdesign, neue Geschäftsmodelle und verändertes VerbraucherInnenverhalten.

Weitet man dementsprechend den Blick auf das Gesamtbild der Kreislaufwirtschaft, schneidet Österreich deutlich schlechter ab.
Nur 9 % der heute in der österreichischen Wirtschaft eingesetzten Materialien sind zirkulär, d.h. sie wurden zuvor bereits verwendet.

Bis zur echten Kreislaufwirtschaft ist es daher noch ein weiter Weg.

Aspekte, die dabei zu berücksichtigen sind, ist der Umgang mit folgenden Fragen:

  • Wie soll die Vernetzung von Digitalisierung und Kreislaufwirtschaft ausgerichtet sein?
  • Wie soll die Vernetzung von Finanzierung und Kreislaufwirtschaft organisiert werden?
  • Wie geht man mit den Herausforderungen Nachhaltigkeit & Bioverfügbarkeit um?
  • Gelingt es, Behinderung von technischen Neuerungen kurz vor der Markteinführung zu vermeiden?
  • Der Gesetzgeber muss Innovationen bei der Gesetzgebung berücksichtigen.
  • Welche Rolle spielt die Ressourceneffizienz in der Kreislaufwirtschaft?
  • Wie geht man mit der Schnittstelle Abfall-Rohstoff um?

Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen veröffentlicht

Die Einwegpfandverordnung wurde im BGBl II BGBl II 283/2023 kundgemacht und trat mit 26.9.2023 in Kraft.

Dem Einwegpfand unterliegen alle Getränke in Kunststoffflaschen und Dosen mit einem Volumen von 0,1 bis max. 3 Liter, aus hygienischen Gründen ausgenommen sind Milch und Milchmischgetränke. Die Pfandhöhe beträgt 25 Cent (sowohl für Flaschen wie auch für Dosen). Es wird ein nationales Pfandsymbol eingeführt. 
Als zentrale Stelle fungiert die EWP Recycling Pfand Österreich GmbH. Weitere Informationen zum Einwegpfand bzw. zur nun folgenden Umsetzung findet man unter:  Recycling Pfand Österreich (recycling-pfand.at)


Verpackungen und Verpackungsabfälle (Update Umweltrat) 

Mitte März führten die Minister eine Grundsatzdebatte über die vorgeschlagene Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften über Verpackungen und Verpackungsabfälle. 

Der Vorschlag zielt darauf ab, die bestehenden Vorschriften zur Vermeidung, Verringerung und Verwertung von Verpackungen und Verpackungsabfällen zu verschärfen. Unter anderem wird vorgeschlagen, den Verpackungsabfall bis 2040 pro Mitgliedstaat und pro Kopf um 15 % zu reduzieren und alle auf dem EU-Markt befindlichen Verpackungen bis 2030 auf wirtschaftlich vertretbare Weise wiederverwertbar zu machen. 

Ziel der Debatte war es, politische Leitlinien für die Arbeit im Rat zu geben. 

In der Ratsdebatte wurde deutlich, dass die Umweltminister der 27 EU-Mitgliedstaaten geteilte Meinungen zu den neuen EU-Verpackungsvorschriften haben. Einige Länder warnten, der Vorschlag sei zu weitreichend und nicht durchführbar; andere sagten, sie hätten sich mehr Ehrgeiz erhofft. Mehrere Vertreter waren auch nicht mit der Entscheidung der Kommission einverstanden, die bestehende Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle in eine Verordnung umzuwandeln. 

Derzeit befassen sich verschiedene Ausschüsse des Parlaments mit den Änderungsvorträgen zum Vorschlag, die Abstimmungen im Parlament werden bis Anfang Juni stattfinden. 

Link zur öffentlichen Konsultation (bis 12. Mai 2023): https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12263-Reducing-packaging-waste-review-of-rules_en 

Unsere Position kurz zusammengefasst: 

+ 

  • Auf EU-Ebene harmonisierte Anforderungen 
  • Proportionalität 
  • Durchsetzung und Marktüberwachung 

-   

  • Die Anforderungen an den rezyklierten Anteil müssen realistisch sein 
  • Ausreichende Übergangszeit und Ausnahmen sind erforderlich 
  • Der Verwaltungsaufwand sollte minimiert werden 
  • Anforderungen an die Wiederverwendung erfordern eine detaillierte Folgenabschätzung 

Österreichische Kreislaufwirtschaft 

Anfang Dezember 2022 wurde die österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie verabschiedet. 

Das Ziel ist, vor allem den Ressourcenverbrauch zu reduzieren, sowie die inländische Ressourcennutzung und die Zirkularitätsrate zu steigern. Um diese Ziele zu erreichen wurden sechs zentrale Ansätze entwickelt. Die Ansätze betreffen rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen, das Setzen von Marktanreize, die Finanzierung und Förderung von Projekten, die Forschung, Technologieentwicklung und Innovation (FTI), die Digitalisierung, die Weitergabe von Information und Wissen bis hin zum Ausbau der Zusammenarbeit. 

Die Transformationsschwerpunkte wurden für folgende Bereiche gesehen: 

- Bauwirtschaft und Infrastruktur  

- Mobilität 

- Kunststoffe und Verpackungen  

- Textilwirtschaft  

- Elektro- und Elektronikgeräte, Informations- & Kommunikationstechnologien (IKT)  

- Biomasse 

- Abfälle und Sekundärressourcen 

  

Für diese Bereiche werden in den entsprechenden Kapitel Ziele definiert und konkrete Maßnahmen zu deren Erreichung festgelegt.  


Vorschlag für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle 

Die Europäische Kommission (EK) hat Ende November 2022 das erwartete zweite Paket zur Kreislaufwirtschaft veröffentlicht.  

Zentraler Teil ist die Überarbeitung der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle, um die Anforderungen an Verpackungen zu harmonisieren und Maßnahmen und Ziele zur Vermeidung von Verpackungsabfällen auf EU-Ebene festzulegen. 

Die Verordnung hat 3 Hauptziele: 

  • Entstehung von Verpackungsabfall verhindern: Mengenreduktion (-15 % Verpackungsabfälle bis 2040 pro Mitgliedstaat & Einwohner im Vergleich zu 2018), Beschränkung unnötiger Verpackungen, Förderung von wiederverwendbaren & nachfüllbaren Verpackungslösungen (durch Standardisierung gefördert und durch Labels für Kunden ersichtlich gemacht).  
  • Förderung eines geschlossenen Recycling-Kreislaufs: alle Verpackungen auf dem EU-Markt sollen bis 2030 auf wirtschaftlich tragfähige Weise recycelbar gemacht werden (durch Festlegung von Designkriterien für Verpackungen sowie die Schaffung von Pfandrückgabesystemen für Plastikflaschen und Aluminiumdosen). 
  • Reduktion des Bedarfs an Primärressourcen und gut funktionierender Markt für sekundäre Rohstoffe: Erhöhung der Verwendung von recycelten Kunststoffen durch verbindliche Ziele. Unklarheiten darüber, welche Verpackung zu welcher Wertstofftonne gehört, sollen durch einheitliche Labels auf Mülltonnen und Verpackungen beseitigt werden.  

Hier finden Sie den Vorschlag für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die Anhänge zu diesem Vorschlag und die Zusammenfassung der Folgenabschätzung.  

Weitere Informationen finden Sie hier: 


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