Kreislaufwirtschaft
"Was ist Kreislaufwirtschaft" (Circular Economy)?
Geht es um Kreislaufwirtschaft, stehen oft Recyclingquoten im Mittelpunkt der Betrachtung. Beim Recycling ist Ăsterreich mit einem Anteil von mit 58 % die Nummer zwei in Europa â Spitzenreiter ist Deutschland mit einer Quote von 66 %.
Kreislaufwirtschaft ist jedoch mehr als Recycling.
Von der Rohstoffgewinnung ĂŒber Produktdesign, Reparatur, Wiederverwendung, Wiederaufbereitung und Recycling bis zur Verwertung ist es ein ganzheitliches Konzept, das entlang der gesamten Wertschöpfungskette ansetzt und VerĂ€nderungen erfordert, die auf eine Senkung des absoluten Ressourcenverbrauchs abzielen.
Ernstgemeinte KreislauffĂŒhrung geht also deutlich weiter und erfordert ĂŒber verbesserte RecyclingmaĂnahmen hinaus Investitionen in Produktdesign, neue GeschĂ€ftsmodelle und verĂ€ndertes VerbraucherInnenverhalten.
Weitet man dementsprechend den Blick auf das Gesamtbild der Kreislaufwirtschaft, schneidet Ăsterreich deutlich schlechter ab.
Nur 9 % der heute in der österreichischen Wirtschaft eingesetzten Materialien sind zirkulÀr, d.h. sie wurden zuvor bereits verwendet.
Bis zur echten Kreislaufwirtschaft ist es daher noch ein weiter Weg.
Aspekte, die dabei zu berĂŒcksichtigen sind, ist der Umgang mit folgenden Fragen:
- Wie soll die Vernetzung von Digitalisierung und Kreislaufwirtschaft ausgerichtet sein?
- Wie soll die Vernetzung von Finanzierung und Kreislaufwirtschaft organisiert werden?
- Wie geht man mit den Herausforderungen Nachhaltigkeit & BioverfĂŒgbarkeit um?
- Gelingt es, Behinderung von technischen Neuerungen kurz vor der MarkteinfĂŒhrung zu vermeiden?
- Der Gesetzgeber muss Innovationen bei der Gesetzgebung berĂŒcksichtigen.
- Welche Rolle spielt die Ressourceneffizienz in der Kreislaufwirtschaft?
- Wie geht man mit der Schnittstelle Abfall-Rohstoff um?
Verpackungen und VerpackungsabfĂ€lle (Update Umweltrat)Â
Mitte MĂ€rz fĂŒhrten die Minister eine Grundsatzdebatte ĂŒber die vorgeschlagene Ăberarbeitung der EU-Rechtsvorschriften ĂŒber Verpackungen und VerpackungsabfĂ€lle.
Der Vorschlag zielt darauf ab, die bestehenden Vorschriften zur Vermeidung, Verringerung und Verwertung von Verpackungen und VerpackungsabfÀllen zu verschÀrfen. Unter anderem wird vorgeschlagen, den Verpackungsabfall bis 2040 pro Mitgliedstaat und pro Kopf um 15 % zu reduzieren und alle auf dem EU-Markt befindlichen Verpackungen bis 2030 auf wirtschaftlich vertretbare Weise wiederverwertbar zu machen.
Ziel der Debatte war es, politische Leitlinien fĂŒr die Arbeit im Rat zu geben.
In der Ratsdebatte wurde deutlich, dass die Umweltminister der 27 EU-Mitgliedstaaten geteilte Meinungen zu den neuen EU-Verpackungsvorschriften haben. Einige LĂ€nder warnten, der Vorschlag sei zu weitreichend und nicht durchfĂŒhrbar; andere sagten, sie hĂ€tten sich mehr Ehrgeiz erhofft. Mehrere Vertreter waren auch nicht mit der Entscheidung der Kommission einverstanden, die bestehende Richtlinie ĂŒber Verpackungen und VerpackungsabfĂ€lle in eine Verordnung umzuwandeln.
Derzeit befassen sich verschiedene AusschĂŒsse des Parlaments mit den ĂnderungsvortrĂ€gen zum Vorschlag, die Abstimmungen im Parlament werden bis Anfang Juni stattfinden.
Link zur öffentlichen Konsultation (bis 12. Mai 2023): https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12263-Reducing-packaging-waste-review-of-rules_en
Unsere Position kurz zusammengefasst:
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- Auf EU-Ebene harmonisierte Anforderungen
- ProportionalitÀt
- Durchsetzung und MarktĂŒberwachung
-
- Die Anforderungen an den rezyklierten Anteil mĂŒssen realistisch sein
- Ausreichende Ăbergangszeit und Ausnahmen sind erforderlich
- Der Verwaltungsaufwand sollte minimiert werden
- Anforderungen an die Wiederverwendung erfordern eine detaillierte FolgenabschÀtzung
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Ăsterreichische KreislaufwirtschaftÂ
Anfang Dezember 2022 wurde die österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie verabschiedet.
Das Ziel ist, vor allem den Ressourcenverbrauch zu reduzieren, sowie die inlÀndische Ressourcennutzung und die ZirkularitÀtsrate zu steigern. Um diese Ziele zu erreichen wurden sechs zentrale AnsÀtze entwickelt. Die AnsÀtze betreffen rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen, das Setzen von Marktanreize, die Finanzierung und Förderung von Projekten, die Forschung, Technologieentwicklung und Innovation (FTI), die Digitalisierung, die Weitergabe von Information und Wissen bis hin zum Ausbau der Zusammenarbeit.
Die Transformationsschwerpunkte wurden fĂŒr folgende Bereiche gesehen:
- Bauwirtschaft und Infrastruktur
- MobilitÀt
- Kunststoffe und Verpackungen
- Textilwirtschaft
- Elektro- und ElektronikgerÀte, Informations- & Kommunikationstechnologien (IKT)
- Biomasse
- AbfÀlle und SekundÀrressourcen
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FĂŒr diese Bereiche werden in den entsprechenden Kapitel Ziele definiert und konkrete MaĂnahmen zu deren Erreichung festgelegt.
Vorschlag fĂŒr eine Verordnung ĂŒber Verpackungen und VerpackungsabfĂ€lleÂ
Die EuropÀische Kommission (EK) hat Ende November 2022 das erwartete zweite Paket zur Kreislaufwirtschaft veröffentlicht.
Zentraler Teil ist die Ăberarbeitung der Richtlinie ĂŒber Verpackungen und VerpackungsabfĂ€lle, um die Anforderungen an Verpackungen zu harmonisieren und MaĂnahmen und Ziele zur Vermeidung von VerpackungsabfĂ€llen auf EU-Ebene festzulegen.
Die Verordnung hat 3 Hauptziele:
- Entstehung von Verpackungsabfall verhindern: Mengenreduktion (-15 % VerpackungsabfĂ€lle bis 2040 pro Mitgliedstaat & Einwohner im Vergleich zu 2018), BeschrĂ€nkung unnötiger Verpackungen, Förderung von wiederverwendbaren & nachfĂŒllbaren Verpackungslösungen (durch Standardisierung gefördert und durch Labels fĂŒr Kunden ersichtlich gemacht).
- Förderung eines geschlossenen Recycling-Kreislaufs: alle Verpackungen auf dem EU-Markt sollen bis 2030 auf wirtschaftlich tragfĂ€hige Weise recycelbar gemacht werden (durch Festlegung von Designkriterien fĂŒr Verpackungen sowie die Schaffung von PfandrĂŒckgabesystemen fĂŒr Plastikflaschen und Aluminiumdosen).
- Reduktion des Bedarfs an PrimĂ€rressourcen und gut funktionierender Markt fĂŒr sekundĂ€re Rohstoffe: Erhöhung der Verwendung von recycelten Kunststoffen durch verbindliche Ziele. Unklarheiten darĂŒber, welche Verpackung zu welcher Wertstofftonne gehört, sollen durch einheitliche Labels auf MĂŒlltonnen und Verpackungen beseitigt werden.
Hier finden Sie den Vorschlag fĂŒr eine Verordnung ĂŒber Verpackungen und VerpackungsabfĂ€lle, die AnhĂ€nge zu diesem Vorschlag und die Zusammenfassung der FolgenabschĂ€tzung.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Proposal for a revision of EU legislation on Packaging and Packaging Waste.
-Proposal for a Regulation on packaging and packaging waste
-Annexes to the proposal
-Executive summary of the Impact assessment
-Impact assessment accompanying the proposal - part 1
-Impact assessment accompanying the proposal - part 2 - Questions and AnswersâŻon Packaging and Packaging Waste
- FactsheetâŻon Packaging and Biobased Plastics
- EU policy framework on biobased, biodegradable and compostable plastics
EU-Lieferkettengesetz: HĂŒrden vor der Zielgeraden
Am 23. Februar 2022 hat die EuropĂ€ische Kommission ihren Vorschlag zur sogenannten Corporate Sustainability Due Diligence veröffentlicht. Das Ziel ist die Verbesserung des EU-Rechtsrahmens fĂŒr Nachhaltigkeit im Bereich Corporate Governance.
Die im Ausland beschafften VorleistungsgĂŒter bzw. Fertigerzeugnisse sollen in allen Phasen ihrer Wertschöpfungskette auf etwaige umweltschĂ€digende Produktionsverfahren sowie angemessene Arbeitsbedingungen geprĂŒft werden. Der Vorschlag zielt auf Kapitalgesellschaften (EU-Unternehmen und in der EU tĂ€tige Unternehmen aus Drittstaaten) ab 500 Mitarbeitern und 150 Millionen Euro Jahresumsatz bzw. in bestimmten âRisikosektorenâ ab 250 MitarbeiternâŻund 40 Millionen Euro Jahresumsatz ab.
Die Sorgfaltspflicht gilt ebenso fĂŒr Tochterunternehmen und die gesamte Wertschöpfungskette â direkte und indirekte GeschĂ€ftsbeziehungen. Mögliche VerstöĂe gegen Umweltschutz und Menschenrechte sollen ermittelt und wirksame Strategien dagegen erarbeitet werden. Das Management soll dazu verpflichtet werden, diese Interessen in der Unternehmensstrategie zu berĂŒcksichtigen und durchzusetzen, inklusive Anreize in Form von variabler VergĂŒtung. Neben Verwaltungsstrafen durch nationale Behörden sieht der Vorschlag auch zivilrechtliche Klagen von geschĂ€digten Individuen oder Organisationen vor.
Im Ministerrat wurde am 1. Dezember die sogenannte allgemeine Ausrichtung beschlossen.. So spricht der Rat nun von âAktivitĂ€tsketteâ, die vor- und nachgelagerte wirtschaftliche TĂ€tigkeiten beinhaltet, jedoch die Endkonsumphase ausschlieĂt. Um Klarheit zu schaffen, wurde eine Liste jener TĂ€tigkeiten der GeschĂ€ftspartner erarbeitet, die umfasst werden soll. Ebenso soll die zivilrechtliche Haftung von Unternehmen nur unter klar definierten Voraussetzungen gelten. Allerdings hĂ€lt der Rat diese PrĂ€zisierungen im Bereich der zivilrechtlichen Haftung fĂŒr ausreichend, um eine ursprĂŒnglich geplante Schutzklausel fĂŒr Ausnahmen fĂŒr Unternehmen, die eine vertragliche Zusicherung von GeschĂ€ftspartnern eingeholt haben, zu streichen.
Die weitere BĂŒrokratiewelle, die damit auf Unternehmen aller GröĂen zukommt, ohne jedoch die Herausforderungen der Nachhaltigkeit zu lösen, sieht die Industrie sehr kritisch.
Das Problem der Nichtdurchsetzung bestehender Regelungen wird dadurch ebenso wenig angegangen, wie die zunehmende Verquickung von Rechtsmaterien und die damit einhergehende Rechtsunsicherheit fĂŒr Unternehmen. Mangelhafte Definitionen und ungenĂŒgend konkretisierte Rechtspflichten tun ihr Ăbriges. Europa bewegt sich damit einen weiteren Schritt vom erklĂ€rten Ziel der Kommission bzw. des Green Deals weg, ein umfassendes Wachstums- und Wettbewerbsprogramm zu sein.
Der Prozess im Parlament ist noch nicht abgeschlossen und die GesprĂ€che um eine ausgewogene Position werden bis ins FrĂŒhjahr 2023 andauern. Ab Sommer 2023 werden dann die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen Rat und Parlament starten, deren Geschwindigkeit und Ausgang jedoch angesichts der andauernden, multiplen Krisen sowie anstehender Wahlen in mehreren EU-Mitgliedsstaaten ungewiss erscheint.