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Null-Schadstoffpaket

Net Zero Industry Act

Am 21. November 2023 haben die Abgeordneten des EuropĂ€ischen Parlaments ĂŒber ihre Position zum Net-Zero Industry Act abgestimmt.

Eckpunkte:

  • Als Ziel wird festgelegt, dass die EU bis 2030 auf der Grundlage nationaler Energie- und KlimaplĂ€ne (NECPs) 40% des jĂ€hrlichen Einsatzbedarfs in Netto-Null-Technologien und 25% des globalen Marktes dieser Technologien produzieren soll.
  • Die beiden Listen „strategischer“ und normaler „Netto-Null“-Technologien gibt es nicht mehr: Die Abgeordneten fordern nur noch eine – erweiterte – Liste mit 17 Technologien.
  • Dennoch soll es strategische Projekte geben, die unter bestimmten Bedingungen von gĂŒnstigeren Bedingungen profitieren sollen.
  • Folgende Maximalfristen fĂŒr die Genehmigungsprozesse sollen eingefĂŒhrt werden:
    • 9 bis 12 Monate fĂŒr regulĂ€re Projekte
    • 6 bis 9 Monate fĂŒr strategische Projekte
  • Das Genehmigungsverfahren soll â€žalle VerwaltungsantrĂ€ge und -verfahren vom Eingang des Antrags bei der benannten Behörde bis zur Mitteilung der umfassenden Entscheidung ĂŒber den Ausgang des Verfahrens durch die zustĂ€ndige nationale Behörde“ umfassen.
  • Die Abgeordneten erweiterten den Geltungsbereich des Gesetzesentwurfs auf die gesamte Lieferkette, einschließlich Komponenten, Materialien und Maschinen zur Herstellung von Netto-Null-Technologien.
  • Sie schlagen weiters die Schaffung von „Net-Zero Industry Valleys“-Initiativen vor, Das sind Zonen, in denen Net-Zero-Cluster entstehen und gefördert werden sollen.
  • Einnahmen des Emissionshandelssystems sowie Mittel der „Strategische Technologien fĂŒr Europa-Plattform“ (STEP) sollen teilweise fĂŒr die Net-Zero Technologien zweckgewidmet werden.

Weitere Schritte:

Der spanische Ratsvorsitz möchte bis zum 7. Dezember 2023 eine allgemeine Ausrichtung erreichen. Bis 2. Februar 2024 haben Rat und Parlament dann noch Zeit, die Trilogverhandlungen abzuschließen. Sollte bis dahin keine politische Einigung erzielt worden sein, wird das Dossier nicht mehr in dieser Legislaturperiode abgeschlossen.

WeiterfĂŒhrende Informationen:


Null-Schadstoffpaket

Am 26.Oktober 2022 stellte die EuropĂ€ische Kommission ein weiteres Null-Schadstoff-Paket (Zero Pollution Package) vor. Strengere Vorschriften fĂŒr Luftschadstoffe, OberflĂ€chen- und Grundwasserschadstoffe und die Behandlung von kommunalem Abwasser sollen Umwelt- und Gesundheitsschutz vorantreiben.  

I) â€ŻĂœberarbeitung der EU LuftqualitĂ€tsrichtlinien 
Es werden Zwischenziele fĂŒr EU-LuftqualitĂ€tsnormen 2030 vorgeschlagen, die enger an den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation ausgerichtet sind. Es soll eine regelmĂ€ĂŸige ÜberprĂŒfung der LuftqualitĂ€tsnormen geben, um sie im Einklang mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen neu zu bewerten. Der Jahresgrenzwert fĂŒr den Hauptschadstoff Feinstaub (PM2,5) soll um mehr als die HĂ€lfte gesenkt werden. 

DarĂŒber hinaus sind folgende Elemente vorgesehen: 

  • Recht auf Kompensation fĂŒr geschĂ€digte Individuen und damit einhergehend die Möglichkeit von Sammelklagen durch NGOs 
  • Bessere öffentliche Information zu LuftqualitĂ€t 
  • StĂ€rkere Bestimmungen zur Überwachung der LuftqualitĂ€t, zur Modellierung und zu verbesserten LuftqualitĂ€tsplĂ€nen insbesondere zur UnterstĂŒtzung von lokalen Behörden 

II) Ăœberarbeitung der Richtlinie ĂŒber die Behandlung von kommunalem Abwasser 
Die Ziele sind sauberere FlĂŒssen, Seen, Grundwasser und Meere, wĂ€hrend die Abwasserbehandlung kostengĂŒnstiger wird. DarĂŒber hinaus soll der Sektor bis 2040 energieneutral werden und die QualitĂ€t des KlĂ€rschlamms deutlich zu erhöhen und so zur Kreislaufwirtschaft beizutragen 

Die Hauptelemente sind: 

  • Verpflichtungen zur RĂŒckgewinnung von NĂ€hrstoffen, neue Standards fĂŒr Mikroverunreinigungen und neue Überwachungsanforderungen fĂŒr Mikroplastik
  • Ausweitung der Wasseraufbereitungspflicht auf kleinere Gemeinden mit 1.000 Einwohnern (ab derzeit 2.000 Einwohner) 
  • Verpflichtung zu integrierten WasserbewirtschaftungsplĂ€nen in grĂ¶ĂŸeren StĂ€dten 
  • Abwasser soll systematisch auf mehrere Viren, darunter CoV-SARS-19, und antimikrobielle Resistenz ĂŒberwacht werden 
  • EinfĂŒhrung eines neuen Systems der Erweiterte Herstellerverantwortung insbesondere fĂŒr pharmazeutische und kosmetische Industrie 
  • Wiederverwendung von KlĂ€rschlamm und behandeltem Abwasser soll erhöht werden

III) Aktualisierung der Listen mit Wasserschadstoffen â€Ż 

Basierend auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen sollen durch Änderungen der Wasserrahmenrichtlinie, der Grundwasserrichtlinie und der UmweltqualitĂ€tsstandard-Richtlinie 25 Stoffe mit gut dokumentierten problematischen Auswirkungen auf die Natur und die menschliche Gesundheit in die Listen aufgenommen werden.

Darunter insbesondere: 

  • PFAS, die unter anderem in Kochgeschirr, Kleidung und Möbeln, Feuerlöschschaum und Körperpflegeprodukten verwendet werden 
  • eine Reihe von Pestiziden und Abbauprodukten von Pestiziden wie Glyphosat 
  • Bisphenol A, Weichmacher und Bestandteil von Kunststoffverpackungen 
  • einige Arzneimittel, die als Schmerzmittel und entzĂŒndungshemmende Arzneimittel verwendet werden, sowie Antibiotika. 

DarĂŒber hinaus macht die Kommission folgende VorschlĂ€ge: 

  • obligatorische Warnungen fĂŒr flussabwĂ€rts gelegene Einzugsgebiete nach ZwischenfĂ€llen 
  • Anerkennung der kumulativen oder kombinierten Wirkungen von Gemischen 
  • 16 Schadstoffe, die bereits unter die Vorschriften fallen, darunter Schwermetalle und Industriechemikalien, werden aktualisiert (grĂ¶ĂŸtenteils verschĂ€rft) und 4 Schadstoffe, die keine EU-weite Bedrohung mehr darstellen, werden entfernt 

Die VorschlĂ€ge werden nun vom EuropĂ€ischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geprĂŒft. Nach ihrer Annahme treten sie schrittweise in Kraft, mit unterschiedlichen Zielen fĂŒr 2030, 2040 und 2050. 

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