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Null-Schadstoffpaket

Net Zero Industry Act

Am 21. November 2023 haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments über ihre Position zum Net-Zero Industry Act abgestimmt.

Eckpunkte:

  • Als Ziel wird festgelegt, dass die EU bis 2030 auf der Grundlage nationaler Energie- und Klimapläne (NECPs) 40% des jährlichen Einsatzbedarfs in Netto-Null-Technologien und 25% des globalen Marktes dieser Technologien produzieren soll.
  • Die beiden Listen „strategischer“ und normaler „Netto-Null“-Technologien gibt es nicht mehr: Die Abgeordneten fordern nur noch eine – erweiterte – Liste mit 17 Technologien.
  • Dennoch soll es strategische Projekte geben, die unter bestimmten Bedingungen von günstigeren Bedingungen profitieren sollen.
  • Folgende Maximalfristen für die Genehmigungsprozesse sollen eingeführt werden:
    • 9 bis 12 Monate für reguläre Projekte
    • 6 bis 9 Monate für strategische Projekte
  • Das Genehmigungsverfahren soll „alle Verwaltungsanträge und -verfahren vom Eingang des Antrags bei der benannten Behörde bis zur Mitteilung der umfassenden Entscheidung über den Ausgang des Verfahrens durch die zuständige nationale Behörde“ umfassen.
  • Die Abgeordneten erweiterten den Geltungsbereich des Gesetzesentwurfs auf die gesamte Lieferkette, einschließlich Komponenten, Materialien und Maschinen zur Herstellung von Netto-Null-Technologien.
  • Sie schlagen weiters die Schaffung von „Net-Zero Industry Valleys“-Initiativen vor, Das sind Zonen, in denen Net-Zero-Cluster entstehen und gefördert werden sollen.
  • Einnahmen des Emissionshandelssystems sowie Mittel der „Strategische Technologien für Europa-Plattform“ (STEP) sollen teilweise für die Net-Zero Technologien zweckgewidmet werden.

Weitere Schritte:

Der spanische Ratsvorsitz möchte bis zum 7. Dezember 2023 eine allgemeine Ausrichtung erreichen. Bis 2. Februar 2024 haben Rat und Parlament dann noch Zeit, die Trilogverhandlungen abzuschließen. Sollte bis dahin keine politische Einigung erzielt worden sein, wird das Dossier nicht mehr in dieser Legislaturperiode abgeschlossen.

Weiterführende Informationen:


Null-Schadstoffpaket

Am 26.Oktober 2022 stellte die Europäische Kommission ein weiteres Null-Schadstoff-Paket (Zero Pollution Package) vor. Strengere Vorschriften für Luftschadstoffe, Oberflächen- und Grundwasserschadstoffe und die Behandlung von kommunalem Abwasser sollen Umwelt- und Gesundheitsschutz vorantreiben.  

I) Überarbeitung der EU Luftqualitätsrichtlinien 
Es werden Zwischenziele für EU-Luftqualitätsnormen 2030 vorgeschlagen, die enger an den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation ausgerichtet sind. Es soll eine regelmäßige Überprüfung der Luftqualitätsnormen geben, um sie im Einklang mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen neu zu bewerten. Der Jahresgrenzwert für den Hauptschadstoff Feinstaub (PM2,5) soll um mehr als die Hälfte gesenkt werden. 

Darüber hinaus sind folgende Elemente vorgesehen: 

  • Recht auf Kompensation für geschädigte Individuen und damit einhergehend die Möglichkeit von Sammelklagen durch NGOs 
  • Bessere öffentliche Information zu Luftqualität 
  • Stärkere Bestimmungen zur Überwachung der Luftqualität, zur Modellierung und zu verbesserten Luftqualitätsplänen insbesondere zur Unterstützung von lokalen Behörden 

II) Überarbeitung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser 
Die Ziele sind sauberere Flüssen, Seen, Grundwasser und Meere, während die Abwasserbehandlung kostengünstiger wird. Darüber hinaus soll der Sektor bis 2040 energieneutral werden und die Qualität des Klärschlamms deutlich zu erhöhen und so zur Kreislaufwirtschaft beizutragen 

Die Hauptelemente sind: 

  • Verpflichtungen zur Rückgewinnung von Nährstoffen, neue Standards für Mikroverunreinigungen und neue Überwachungsanforderungen für Mikroplastik
  • Ausweitung der Wasseraufbereitungspflicht auf kleinere Gemeinden mit 1.000 Einwohnern (ab derzeit 2.000 Einwohner) 
  • Verpflichtung zu integrierten Wasserbewirtschaftungsplänen in größeren Städten 
  • Abwasser soll systematisch auf mehrere Viren, darunter CoV-SARS-19, und antimikrobielle Resistenz überwacht werden 
  • Einführung eines neuen Systems der Erweiterte Herstellerverantwortung insbesondere für pharmazeutische und kosmetische Industrie 
  • Wiederverwendung von Klärschlamm und behandeltem Abwasser soll erhöht werden

III) Aktualisierung der Listen mit Wasserschadstoffen   

Basierend auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen sollen durch Änderungen der Wasserrahmenrichtlinie, der Grundwasserrichtlinie und der Umweltqualitätsstandard-Richtlinie 25 Stoffe mit gut dokumentierten problematischen Auswirkungen auf die Natur und die menschliche Gesundheit in die Listen aufgenommen werden.

Darunter insbesondere: 

  • PFAS, die unter anderem in Kochgeschirr, Kleidung und Möbeln, Feuerlöschschaum und Körperpflegeprodukten verwendet werden 
  • eine Reihe von Pestiziden und Abbauprodukten von Pestiziden wie Glyphosat 
  • Bisphenol A, Weichmacher und Bestandteil von Kunststoffverpackungen 
  • einige Arzneimittel, die als Schmerzmittel und entzündungshemmende Arzneimittel verwendet werden, sowie Antibiotika. 

Darüber hinaus macht die Kommission folgende Vorschläge: 

  • obligatorische Warnungen für flussabwärts gelegene Einzugsgebiete nach Zwischenfällen 
  • Anerkennung der kumulativen oder kombinierten Wirkungen von Gemischen 
  • 16 Schadstoffe, die bereits unter die Vorschriften fallen, darunter Schwermetalle und Industriechemikalien, werden aktualisiert (größtenteils verschärft) und 4 Schadstoffe, die keine EU-weite Bedrohung mehr darstellen, werden entfernt 

Die Vorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geprüft. Nach ihrer Annahme treten sie schrittweise in Kraft, mit unterschiedlichen Zielen für 2030, 2040 und 2050. 

Links:  

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