Springe zum Seiteninhalt
Metalltechnische Industrie Logo

Bis 9 Wochen Durchrechnung

Mit diesem Modell kann kurzfristig auf auftretende Auftrags- und BeschĂ€ftigungsschwankungen reagiert werden. In dem Durchrechnungszeitraum wird z.B. ein Teil der Wochen mit kurzen Arbeitszeiten gearbeitet, der andere Teil der Wochen mit langen Arbeitszeiten. Eine Abweichung der durchschnittlichen Normalarbeitszeit (38,5 Stunden) innerhalb der 9 Wochen ist möglich, wobei die durchschnittliche Wochennormalarbeitszeit nicht mehr als 40 Stunden betragen darf. Der Zeitausgleich fĂŒr diese 1,5 Stunden/Woche hat lĂ€ngstens binnen 26 Wochen zu erfolgen.

-> Zeitausgleich

Der Zeitausgleich erfolgt grundsÀtzlich durch Festsetzung entsprechend niedriger Wochenarbeitszeiten innerhalb des (9-Wochen) Durchrechnungszeitraumes. Der Ausgleich kann auch in ganzen Tagen erfolgen. Eine Wochenarbeitszeit mit bestimmter Untergrenze ist nicht vorgeschrieben.

-> Durchrechnungszeitraum

Der Durchrechnungszeitraum kann zwischen 2 und 9 Wochen vereinbart werden.

-> Aneinanderreihung zweier DurchrechnungszeitrÀume

Die Aneinanderreihung zweier 9-WochenzeitrÀume ist zulÀssig, wenn der Zeitausgleich innerhalb jedes 9-Wochenzeitraumes erfolgt. UnzulÀssig wÀren z.B. ununterbrochen 9 lange Wochen und dann 9 kurze Wochen.

-> Bandbreite

Die Wochenarbeitszeit kann max. 50 Stunden betragen. Die Wochenarbeitszeit darf gemĂ€ĂŸ §4 Abs. 6 AZG bei einem Durchrechnungszeitraum bis zu 8 Wochen 50 Stunden, bei einem lĂ€ngeren Durchrechnungszeitraum höchstens 48 Stunden betragen.

Zu beachten ist, dass jede 10. Stunde pro Tag eine Überstunde ist, sodass die 50-stĂŒndige Wochenarbeitszeit ohne Überstunden nur in Form von 5x9 Stunden und 1x5 Stunden (Samstag) in Anspruch genommen werden kann.

-> Mehrarbeit und Überstunden

Bei der Inanspruchnahme von Mehrarbeit und Überstunden besteht die Möglichkeit, innerhalb der Grenzen von 10 Stunden pro Tag und 50 Stunden pro Woche Zeitguthaben zu erwerben, welche auch außerhalb des 9-Wochen-Durchrechnungszeitraums nach Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer ausgeglichen werden können:
Mehrarbeit im VerhÀltnis 1:1
Überstunden im VerhĂ€ltnis 1:1,5 bzw. 1:2

-> Entlohnung

Der KV enthĂ€lt keine ausdrĂŒckliche Regelung fĂŒr die einzelnen Wochen des Durchrechnungszeitraumes. Empfohlen wird die Berechnung des Lohns auf Basis von 38,5 Stunden pro Woche. Zulagen und ZuschlĂ€ge werden je nach tatsĂ€chlichem Anfall bezahlt.

-> Fehlzeiten wÀhrend des Durchrechnungszeitraumes

Fehlzeiten werden grundsÀtzlich wie Arbeitszeiten behandelt. Ist der Arbeitnehmer wÀhrend einer langen Woche (z.B. 50 Stunden) krank, erwirbt er dieselben Zeitguthaben als ob er gearbeitet hÀtte.
Ist der Arbeitnehmer in einer kurzen Woche (bzw. in einer Null-Woche) krank, erhÀlt er keinen zusÀtzlichen Zeitausgleichstag und hat keinen Anspruch auf Krankenentgelt.
Auch bei unentschuldigten Fehlzeiten werden die Zeitguthagen erworben, jedoch können dem Arbeitnehmer hier die Fehlstunden vom Lohn abgezogen werden.

-> Urlaub wÀhrend des Durchrechnungszeitraumes

Auch im Urlaub werden die entsprechenden Zeitguthaben erworben. Soll dies verhindert werden, darf fĂŒr die Einarbeitungstage (-wochen) kein Urlaub vereinbart werden, oder muss ein anderer Einarbeitungstermin fĂŒr solche FĂ€lle vereinbart werden.
FÀllt der Ausfallstag in einen Urlaub, wird der Ausfallstag (Freizeittag) nicht als Urlaubstag gezÀhlt, d.h. die Anzahl der verbrauchten Urlaubstage dieser Woche verringern sich um diesen Einarbeitungsfreizeittag.

-> Ausscheiden wÀhrend des Durchrechnungszeitraumes

FĂŒr Gutstunden gebĂŒhrt ein Zuschlag von 50%. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig ausgetreten ist. FĂŒr Guthaben aus Überstunden gebĂŒhrt immer ein Zuschlag von 50%.
Es kann vereinbart werden, dass bei Ausscheiden bei einem Minussaldo der zuviel erhaltene Verdienst zurĂŒck zu zahlen ist, wenn der Arbeitnehmer unbegrĂŒndet vorzeitig austritt oder verschuldet entlassen wird.

-> Vor- / Nachteile

+ Auftragsschwankungen können abgefangen werden
+ hohe Bandbreite (50 bzw. 48 Stunden), kein Zuschlag ab der 41. Stunde
- kurzer Durchrechnungszeitraum (9 Wochen)

-> Beispiele

Beispiel 1
Ein Arbeitnehmer hat eine Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden pro Woche. Aufgrund eines grĂ¶ĂŸeren kurzfristigen Auftrages arbeitet er die erste HĂ€lfte des Durchrechnungszeitraumes von z.B. 8 Wochen 50 Std. pro Woche, in der zweiten HĂ€lfte dann - weil weniger zu tun ist - nur 27 Stunden pro Woche. Das ergibt in Summe gesehen wieder 38,5 Stunden pro Woche.



Beispiel 2
Engpassarbeitsplatz
Man kann auch 2 Arbeitnehmer bei der 9 Wochen-Durchrechnung kombinieren. Jeder arbeitet einmal kurze Woche, dann lange Woche, der zweite arbeitet genau umgekehrt.



Beispiel 3
8 Wochen ununterbrochen zu 50 Stunden
Bei Aneinanderreihen von 2 8-Wochen-DurchrechnungszeitrĂ€umen ist in der Mitte ein ununterbrochener 8 Wochenzeitraum zu 50 Stunden zulĂ€ssig, wenn in den 4 Wochen davor und den 4 Wochen danach entsprechend kĂŒrzer (27 Stunden) pro Woche gearbeitet wird.



Beispiel 4
12 Wochen ununterbrochen zu 50 Stunden
Bei Aneinanderreihen von 2 8-Wochen-DurchrechnungszeitrÀumen ist in der Mitte ein ununterbrochener 12 Wochenzeitraum zu 50 Stunden zulÀssig, wenn in den 2 Wochen davor und den 2 Wochen danach jeweils nur 8 Stunden gearbeitet wird.