Ökodesign
Abstimmung des Plenums des Europäischen Parlaments über die Ökodesign-VO
Am 12. Juli hat das Plenum des Europäischen Parlaments über seine Position zur Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte abgestimmt. Insbesondere soll die Lebensdauer eines Produktes nicht eingeschränkt werden. Ersatzteile und Anleitungen müssen laut Parlament über einen angemessenen Zeitraum verfügbar sein. In dem Text wird die Kommission aufgefordert, der Festlegung von Nachhaltigkeitsanforderungen für eine Reihe von Produktgruppen in den kommenden Ökodesign-Maßnahmen Priorität einzuräumen, beispielsweise für Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel, Reifen, Reinigungsmittel, Farben, Schmierstoffe und Chemikalien. Die Abgeordneten wollen außerdem ein konkretes Verbot der Vernichtung nicht verkaufter Textilien sowie Elektro- und Elektronikgeräte.
Der Ministerrat hat seine allgemeine Ausrichtung bereits Ende Mai beschlossen. Damit können die Trilogverhandlungen mit dem Parlament demnächst starten.
Weiterführende Links:
• Berichtsentwurf & Änderungsanträge, die zur Abstimmung gelangt sind
Ökodesign-Verordnung: Sondierung und Konsultation zu Produktprioritäten
Die EU-Kommission hat sowohl eine Sondierung als auch eine Konsultation zu den zu priorisierenden Produktkategorien unter der neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte gestartet.
Der Verordnungsvorschlag zielt auf einen nachhaltigen Binnenmarkt. In 3-jährigen Arbeitsplänen sollen für bestimmte Produkte bzw. Produktgruppen Ökodesign-Anforderungen für eine Vielzahl von Aspekten festgelegt werden, darunter
- Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten;
- das Vorhandensein von Stoffen, die das Kreislaufprinzip behindern;
- Energie- und Ressourceneffizienz;
- Rezyklatanteil;
- Wiederaufarbeitung und Recycling;
- Verringerung des CO2-Fußabdrucks und des Umweltfußabdrucks;
- Informationsanforderungen, einschließlich eines digitalen Produktpasses.
Im Rahmen einer vorbereitenden Analyse hat die Kommission eine Reihe neuer Produkte (darunter 12 Endprodukte und 7 Zwischenprodukte) und horizontaler Maßnahmen ermittelt, die für erste Maßnahmen im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte infrage kommen:
- Endprodukte: Textilien und Schuhe; Möbel; keramische Waren; Reifen; Detergenzien; Bettmatratzen;
- Schmierstoffe; Farben und Lacke; Kosmetika; Spielzeug; Fischernetze und Fanggeräte; absorbierende Hygieneprodukte;
- Zwischenprodukte: Eisen und Stahl; Nichteisenmetalle; Aluminium; Chemikalien; Kunststoffe und Polymere; Papier, Zellstoff und Pappe; Glas;
- Horizontale Maßnahmen: Haltbarkeit; Recyclingfähigkeit; Post-Consumer-Rezyklatanteil. (Für jede horizontale Maßnahme werden mögliche Bestimmungen vorgeschlagen.)
Der im Anschluss an die Konsultation und diese vorbereitende Analyse, und unter Einbeziehung der Stakeholder erarbeitete Arbeitsplan soll das zentrale Überwachungsinstrument im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte bilden.
Im Anhang bzw. untenstehend finden Sie folgende Dokumente:
- Sondierung (1. Anhang)
- Fragebogen (Englisch, 2. Anhang)
- Vorbereitende Analyse (Methodologie S.17-20)
Sollten Sie Input sowohl zum Fragebogen als allgemein zu dieser Thematik haben, bitten wir um Rückmeldung an umweltteam@fmti.at bis spätestens 20. März 2023.