In dieser Verordnung werden jene Mangelberufe festgelegt, die AuslĂ€nderinnen/AuslĂ€ndern eine Zulassung zu einer BeschĂ€ftigung als Fachkraft ermöglichen (âRot-WeiĂ-Rot-Karteâ).
Die FachkrĂ€fteverordnung 2014 ist gegenĂŒber dem Vorjahr um ein Drittel kĂŒrzer geworden, wobei leider eine Reihe fĂŒr unsere Branche sehr wichtiger Berufe in der neuen Liste nun nicht mehr enthalten ist.
So fehlen insbesondere folgende Berufe:
Rohrleitungsinstallateur(e)innen, -monteur(e)innen, Techniker/innen fĂŒr Maschinenbau, Schlosser/innen, besondere Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.), Werkzeug-, Schnitt- und Stanzermacher/innen, Holzmaschinenarbeiter/innen.
Nach wie vor enthalten sind Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) fĂŒr Maschinenbau, Diplomingenieur(e)innen fĂŒr Maschinenbau, Dreher/innen, FrĂ€ser/innen, SchweiĂer/innen und Schneidbrenner/innen, Landmaschinenbauer/innen.
Da es doch erhebliche Unterschiede in den einzelnen BundeslĂ€ndern betreffend das FachkrĂ€fteangebot gibt, wird die Novelle der FachkrĂ€fteverordnung zum Teil zu erheblichen BeeintrĂ€chtigungen fĂŒr die Mitgliedsbetriebe fĂŒhren.
Die FachkrĂ€fteverordnung vom JĂ€nner 2008 fĂŒr die automatische Ăffnung des EU-Ostarbeitsmarktes wurde per 1. Juli 2008 um 15 Berufe erweitert. Der Katalog der "neuen 15 Berufe" ist sehr produktions- und praxisnahe ausgefallen.
Die "Verordnung zur Ăberziehung der Bundeshöchstzahl fĂŒr die BeschĂ€ftigung von auslĂ€ndischen FachkrĂ€ften" wurde im BGBl II - 350 vom 10. Dezember 2007 verlautbart. Inhaltlich handelt es sich zum ersten Mal um eine stĂ€rkere partielle Ăffnung des EU-Ostarbeitsmarktes fĂŒr FachkrĂ€fte (mit zum Teil sehr weiten Begrifflichkeiten).
Die Praxis zu dieser Verordnung ab 1.1.2008 wird sehr stark unter der Einbeziehung/Anhörung des jeweiligen Regionalbeirates des AMS stehen, da ja von der Rechtssystematik her die Kriterien eines jeweiligen Mangelberufes und die Ersatzkraftgestellung vor Erlassung eines BeschĂ€ftigungstitels zu prĂŒfen sind. Mangelberuf heiĂt, pro gemeldeter offener Stelle sind nicht mehr als 1,5 Personen im entsprechenden Berufsbereich als arbeitsuchend vorgemerkt.
Der jeweilige AMS-Konsens spielt auch deshalb eine Rolle, da die gewÀhlten Berufs- und TÀtigkeitsbezeichnungen sowohl aus dem Bereich der Berufsausbildung selbst als auch dem Vermittlungsjargon des AMS entlehnt sind und naturgemÀà Begriffskerne und Begriffshöfe existieren; dazu kommen noch die diversen "TechnikerInnen-Begriffe mit mittlerer und höherer Ausbildung". Der Fachverband versendet die Liste schon jetzt, damit die Personalverantwortlichen in der Industrie schon möglichst bald mit dem zustÀndigen AMS Kontakt herstellen, um den jeweiligen individuellen Bedarf rechtzeitig planen zu können.
Ein Ersuchen des FMMI: Bitte keine Zusagen an einzelne potenzielle MitarbeiterInnen aus den genannten Fachbereichen, ehe nicht die Wohlmeinung mit dem jeweils fĂŒr den Betrieb zustĂ€ndigen AMS hergestellt ist. Wir werden Sie weiterhin ĂŒber dieses Thema informieren.
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