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Fachkräfte

Fachkräfteverordnung


AuslBG-Novelle und Fachkräfte-BHZÜV 2008

Die "Verordnung zur Überziehung der Bundeshöchstzahl für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften" wurde im BGBl II - 350 vom 10. Dezember 2007 verlautbart. Inhaltlich handelt es sich zum ersten Mal um eine stärkere partielle Öffnung des EU-Ostarbeitsmarktes für Fachkräfte (mit zum Teil sehr weiten Begrifflichkeiten).

Die Praxis zu dieser Verordnung ab 1.1.2008 wird sehr stark unter der Einbeziehung/Anhörung des jeweiligen Regionalbeirates des AMS stehen, da ja von der Rechtssystematik her die Kriterien eines jeweiligen Mangelberufes und die Ersatzkraftgestellung vor Erlassung eines Beschäftigungstitels zu prüfen sind. Mangelberuf heißt, pro gemeldeter offener Stelle sind nicht mehr als 1,5 Personen im entsprechenden Berufsbereich als arbeitsuchend vorgemerkt.

Der jeweilige AMS-Konsens spielt auch deshalb eine Rolle, da die gewählten Berufs- und Tätigkeitsbezeichnungen sowohl aus dem Bereich der Berufsausbildung selbst als auch dem Vermittlungsjargon des AMS entlehnt sind und naturgemäß Begriffskerne und Begriffshöfe existieren; dazu kommen noch die diversen "TechnikerInnen-Begriffe mit mittlerer und höherer Ausbildung". Der Fachverband versendet die Liste schon jetzt, damit die Personalverantwortlichen in der Industrie schon möglichst bald mit dem zuständigen AMS Kontakt herstellen, um den jeweiligen individuellen Bedarf rechtzeitig planen zu können.

Ein Ersuchen des FMMI: Bitte keine Zusagen an einzelne potenzielle MitarbeiterInnen aus den genannten Fachbereichen, ehe nicht die Wohlmeinung mit dem jeweils für den Betrieb zuständigen AMS hergestellt ist. Wir werden Sie weiterhin über dieses Thema informieren.


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