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FachkrÀfte

FachkrÀfteverordnung


AuslBG-Novelle und FachkrĂ€fte-BHZÜV 2008

Die "Verordnung zur Überziehung der Bundeshöchstzahl fĂŒr die BeschĂ€ftigung von auslĂ€ndischen FachkrĂ€ften" wurde im BGBl II - 350 vom 10. Dezember 2007 verlautbart. Inhaltlich handelt es sich zum ersten Mal um eine stĂ€rkere partielle Öffnung des EU-Ostarbeitsmarktes fĂŒr FachkrĂ€fte (mit zum Teil sehr weiten Begrifflichkeiten).

Die Praxis zu dieser Verordnung ab 1.1.2008 wird sehr stark unter der Einbeziehung/Anhörung des jeweiligen Regionalbeirates des AMS stehen, da ja von der Rechtssystematik her die Kriterien eines jeweiligen Mangelberufes und die Ersatzkraftgestellung vor Erlassung eines BeschĂ€ftigungstitels zu prĂŒfen sind. Mangelberuf heißt, pro gemeldeter offener Stelle sind nicht mehr als 1,5 Personen im entsprechenden Berufsbereich als arbeitsuchend vorgemerkt.

Der jeweilige AMS-Konsens spielt auch deshalb eine Rolle, da die gewĂ€hlten Berufs- und TĂ€tigkeitsbezeichnungen sowohl aus dem Bereich der Berufsausbildung selbst als auch dem Vermittlungsjargon des AMS entlehnt sind und naturgemĂ€ĂŸ Begriffskerne und Begriffshöfe existieren; dazu kommen noch die diversen "TechnikerInnen-Begriffe mit mittlerer und höherer Ausbildung". Der Fachverband versendet die Liste schon jetzt, damit die Personalverantwortlichen in der Industrie schon möglichst bald mit dem zustĂ€ndigen AMS Kontakt herstellen, um den jeweiligen individuellen Bedarf rechtzeitig planen zu können.

Ein Ersuchen des FMMI: Bitte keine Zusagen an einzelne potenzielle MitarbeiterInnen aus den genannten Fachbereichen, ehe nicht die Wohlmeinung mit dem jeweils fĂŒr den Betrieb zustĂ€ndigen AMS hergestellt ist. Wir werden Sie weiterhin ĂŒber dieses Thema informieren.