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PFAS

Aktueller Diskussionsstand PFAS

Die EuropĂ€ische Kommission erklĂ€rte, dass die Bewertung der BeschrĂ€nkung auf der Grundlage des bestehenden REACH-Rahmens erfolgt, und wies ausdrĂŒcklich darauf hin, dass das Konzept des wesentlichen Verwendungszwecks im Entscheidungsprozess keine Rolle spielt. Die Kommission betonte, dass Ausnahmeregelungen fĂŒr kritische PFAS-Verwendungen gewĂ€hrt werden, fĂŒr die es derzeit keine Alternativen gibt. Der Sprecher der Kommission bemerkte das Ziel, eine "ausgewogene" BeschrĂ€nkung zu erreichen. Anschließend gab die ECHA einen Überblick ĂŒber den aktuellen Stand des BeschrĂ€nkungsverfahrens und wies darauf hin, dass der RAC und der SEAC in der Novembersitzung Aktualisierungen des Zeitplans fĂŒr die BeschrĂ€nkung vorlegen wĂŒrden, wobei sie auf die zahlreichen BeitrĂ€ge zur öffentlichen Konsultation der ECHA hinwiesen.


Vorschlag zur BeschrÀnkung von 10.000 Stoffen in REACH (PFAS)

Am 7. Februar wurden ein Vorschlag zur BeschrĂ€nkung von PFAS von den Behörden DĂ€nemarks, Deutschlands, der Niederlande, Norwegens und Schwedens ausgearbeitet und bei der ECHA eingereicht. Er zielt darauf ab, PFAS-Emissionen in die Umwelt zu verringern und Produkte und Verfahren fĂŒr die Menschen sicherer zu machen.

Alle PFAS, die in den Geltungsbereich des Vorschlags fallen, sind in der Umwelt sehr persistent. Die Behörden schĂ€tzen, dass in den nĂ€chsten 30 Jahren rund 4,4 Millionen Tonnen PFAS in die Umwelt gelangen werden, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden. 

Die „PFAS-BeschrĂ€nkung“ im Rahmen der REACH-Verordnung betrifft rund 10.000 Einzelstoffe quer durch verschiedenste Bereiche des Handels, Gewerbes und der Industrie. Die Verwendungen sind mannigfaltig und reichen von Prozesschemikalien ĂŒber Textilien zu KĂŒchenutensilien und vieles mehr. Die wissenschaftlichen AusschĂŒsse der ECHA werden nun damit beginnen, den Vorschlag im Hinblick auf die Risiken fĂŒr Mensch und Umwelt sowie die Auswirkungen auf die Gesellschaft zu bewerten. 

Die nÀchsten Schritte:
Die wissenschaftlichen AusschĂŒsse der ECHA fĂŒr Risikobewertung (RAC) und fĂŒr sozioökonomische Analyse (SEAC) werden in ihren Sitzungen im MĂ€rz 2023 prĂŒfen, ob der Vorschlag die rechtlichen Anforderungen von REACH erfĂŒllt. Wenn dies der Fall ist, werden die AusschĂŒsse mit der wissenschaftlichen Bewertung des Vorschlags beginnen. Eine öffentliche Konsultation lĂ€uft bis 25. September 2023, dabei sollen mögliche Verwendungsausnahmen gesammelt werden.

Sobald die Stellungnahmen angenommen sind, werden sie an die EuropĂ€ische Kommission weitergeleitet, die dann gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten ĂŒber die mögliche BeschrĂ€nkung entscheiden wird.

Am 5. April 2023 fand eine Online-Information der ECHA statt, um das BeschrÀnkungsverfahren zu erlÀutern und denjenigen zu helfen, die sich an der Konsultation beteiligen möchten.

In dem vorliegenden BeschrĂ€nkungsvorschlag werden PFAS als Stoff definiert, der mindestens ein vollstĂ€ndig fluoriertes Methyl- oder Methylen-Kohlenstoffatom (ohne daran gebundenes H/Cl/Br/I) enthĂ€lt. Darunter fallen rund 10.000 verschiedene PFAS. 

In dem BeschrĂ€nkungsdossier werden zwei verschiedene Regulierungsoptionen (restriction options RO1 und RO2) vorgeschlagen: ein vollstĂ€ndiges Verbot von allen PFAS ohne Ausnahmen (RO1) sowie ein Verbot mit anwendungsspezifischen weitestgehend zeitlich befristeten Ausnahmen. Die letztgenannte Option wird derzeit seitens der Dossiereinreicher favorisiert. 

Unter der RO2 sind Ausnahmen fĂŒr verschiedene Verwendungen vorgesehen. Dazu im Folgenden einige Beispiele: 

  • Unbegrenzte Ausnahmen  
  • Zeitlich begrenzte Ausnahmen  
  • Noch zu diskutierende Ausnahmen  

Alle nicht von einer Ausnahme abgedeckten Anwendungen wĂ€ren von einem direkten Verbot aller PFAS nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten betroffen (ca. 2026 / 2027). Zusammenfassend zielen beide Optionen langfristig auf ein vollstĂ€ndiges Verbot der Herstellung, des Imports und der Verwendung aller PFAS im EuropĂ€ischen Wirtschaftsraum (EWR) ab. 

Von einer potenziellen zukĂŒnftigen PFAS-BeschrĂ€nkung nach Vorlage des vorliegenden BeschrĂ€nkungsdossiers sind nahezu alle Hersteller des Maschinen- und Anlagenbaus entweder in den Produkten oder in der Produktion betroffen, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß. Eine sehr große Betroffenheit gibt es beispielsweise bei den Herstellern von Hydraulikkomponenten wie Pumpen, Motoren, Ventile und Zylinder, sowie Armaturen und Kompressoren. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf VollstĂ€ndigkeit. HĂ€ufig werden PFAS, grĂ¶ĂŸtenteils fluorierte Polymere, beispielsweise in Dichtungen, SchlĂ€uchen, Leitungen, Ventilen und Beschichtungen eingesetzt. WĂ€hrend sich in einigen FĂ€llen „nur“ die Performance vieler Produkte massiv verschlechtern wĂŒrde, könnten viele Produkte gar nicht mehr hergestellt, importiert und in Verkehr gebracht werden, so dass vielen Unternehmen durch ein PFAS-Verbot die GeschĂ€ftsgrundlage vollstĂ€ndig oder teilweise entzogen wĂŒrde. 

F-Gase fallen unter die universelle PFAS-BeschrĂ€nkung. Gleichzeitig werden bestimmte F-Gase in der F-Gase-Verordnung reguliert. Dabei werden F-Gase, die in industrieller KĂ€lteprozesstechnik (vor allem in GebĂ€uden) unter anderem aus SicherheitsgrĂŒnden genutzt werden, auch grĂ¶ĂŸtenteils als PFAS im Sinne des PFAS-Dossiers subsumiert. Damit unterliegen diese F-Gase einer Doppelregulierung. 

Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus befinden sich hĂ€ufig in der Mitte der Lieferkette. Deswegen stellt die Identifikation einer Betroffenheit eine große Herausforderung dar. Die unzureichende harmonisierte Einstufung von PFAS in der CLP-Verordnung bedeutet keine Informationsweitergabe (z.B. ĂŒber das Sicherheitsdatenblatt), was die Analyse der Betroffenheit zeitaufwĂ€ndig und in vielen FĂ€llen unmöglich macht. Um Informationen entlang der Lieferketten zu erhalten, welche Stoffe z.B. in Formulierungen oder Zwischenprodukten enthalten sind, werden abschließende Listen der sehr Besorgnis erregenden PFAS (eingestuft als CMR, PBT, vPvB, PMT, vPvM oder als ED2) (mit CAS-Nummern) benötigt.

Die englische Konsultation finden Sie hier und ist bis 25. September 2023 geöffnet. 
https://echa.europa.eu/de/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/72301/term 

Der FMTI wird sich an der öffentlichen Konsultation beteiligen und ist bereits im Austausch mit mehreren europÀischen DachverbÀnden.