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Nachhaltige Finanzierung & Taxonomie

Auslegungshilfen (Notes) zu Schlüsselkonzepten der nachhaltigen Finanzwirtschaft

Die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) veröffentlichte drei Auslegungshilfen (Notes) zu Schlüsselkonzepten der nachhaltigen Finanzwirtschaft:

Die ESMA unterstreicht, dass diese Hinweise nicht dazu gedacht sind, irgendeine Form von regulatorischer Anleitung zu geben, sondern lediglich die rechtlichen Bestimmungen dieser Konzepte der EU-Verordnungen zusammen zu fassen.


EU Taxonomy Stakeholder Request Mechanism

Die Europäische Kommission hat gemeinsam mit der Plattform für nachhaltige Finanzen einen „EU Taxonomy Stakeholder Request Mechanism“ veröffentlicht.

Ziel dieses Mechanismus ist es, Betroffenen die Möglichkeit zu geben, Aktivitäten aus der EU Taxonomie zu bewerten und Vorschläge für neue Tätigkeiten zu unterbreiten, die künftig unter die EU Taxonomie fallen sollen (also taxonomiefähig werden sollen). Im Konkreten geht es darum, einerseits Überarbeitungen der bestehenden technischen Prüfkriterien für bestehende Tätigkeiten vorzuschlagen. Andererseits können Wirtschaftstätigkeiten, die neu in die EU-Taxonomie aufgenommen werden könnten, vorgeschlagen werden. Die Vorschläge sollen durch wissenschaftliche und/oder technische Erkenntnisse gestützt sein. Die Plattform wird die eingereichten Vorschläge analysieren und basierend darauf der Europäischen Kommission Empfehlungen unterbreiten.

Der Stakeholder Request Mechanism ist frei zugänglich, wobei allfällige Rückmeldungen direkt auf der Internet-Plattform einzutragen sind. Von diesen Inputs werden dann in regelmäßigen Abständen Zwischenberichte erstellt. Zuerst werden am 15. Dezember 2023 alle Anfragen von der technischen Arbeitsgruppe der Plattform bearbeitet. Auch nach dem 15. Dezember wird das Instrument weiterlaufen. Ein zweiter Stichtag wird seitens der Kommission bekannt gegeben. 


Aktualisierungen bezüglich der EU-Taxonomie-Verordnung

Die Mitteilungen der Kommission (FAQs) zur EU-Taxonomie, die im Dezember 2022 als Entwürfe in EN veröffentlicht wurden, sind nun von der Kommission formell angenommen und im Amtsblatt in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht worden. Diese Mitteilungen der Kommission wurden im vergangenen Jahr erstellt, um den Interessengruppen eine Orientierungshilfe für die rechtliche Auslegung und Umsetzung der technischen Screening-Kriterien des Delegierten Rechtsakts zur EU-Taxonomie für das Klima und der Taxonomie-Berichtspflichten für nichtfinanzielle Unternehmen zu geben. Die Bekanntmachungen der Kommission (unten verlinkt) sind Teil der Bemühungen der Kommission, die Interessengruppen bei der reibungslosen Umsetzung der EU-Taxonomie zu unterstützen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Fragen zur leichteren Konsultation in das FAQ-Repository auf dem EU Taxonomy Navigator aufgenommen wurden.

Bekanntmachung der Kommission über die Auslegung und Umsetzung bestimmter Rechtsvorschriften der EU-Taxonomie Delegierter Rechtsakt zur Festlegung technischer Prüfkriterien für Wirtschaftstätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels oder zur Anpassung an den Klimawandel leisten und anderen Umweltzielen keinen erheblichen Schaden zufügen.

Bekanntmachung der Kommission über die Auslegung und Umsetzung bestimmter Rechtsvorschriften des Delegierten Rechtsakts zur Offenlegung gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung über die Meldung von taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und Vermögenswerten.


Delegierte Rechtsakte zur Taxonomie VO

Inkrafttreten zweier Verordnungen im Zusammenhang mit der Taxonomie-VO 
In diesen Rechtsakten werden technische Bewertungskriterien festgelegt, anhand derer bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs ökologischen Ziele leistet. 
Außerdem wird anhand dieser Kriterien bestimmt, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet. 
Die Rechtsakte treten am zwanzigsten Tag nach Veröffentlichung in Kraft (11. Dezember 2023) und gelten ab dem 1. Jänner 2024.

Delegierter Umweltrechtsakt wurde Mitte November 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht: Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486
Auch der geänderte delegierte Klimarechtsakt wurde im November 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht: Delegierte Verordnung (EU) 2023/2485


Paket für nachhaltige Finanzen

Das Paket für nachhaltige Finanzen wurde Mitte Juni 2023 veröffentlicht 

Die Kommission hat dieses neue Maßnahmenpaket vorgelegt, welches den EU-Rahmens für nachhaltige Finanzen stärken soll.  

Das Ziel des Pakets ist es, sicherzustellen, dass die private Finanzierung von Übergangsprojekten und -technologien gefördert wird. Konkret erweitert die Kommission heute die EU-Taxonomie um zusätzliche Aktivitäten und schlägt neue Regeln für Anbieter von Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings (ESG) vor, die die Transparenz auf dem Markt für nachhaltige Investitionen erhöhen sollen. 

Das Paket soll sicherstellen, dass nachhaltige Finanzierungen für Unternehmen funktioniert, die in ihren Übergang zur Nachhaltigkeit investieren wollen.  

Derzeit sind die weiterführenden Links & Dokumente leider nur auf Englisch verfügbar: 

Links: 

Dokumente zum Paket für nachhaltige Finanzen: 


Verordnung über die Transparenz und Integrität von Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings (ESG) 

Die ESG-Ratings spielen eine wichtige Rolle auf dem EU-Markt für nachhaltige Finanzen, da sie Anlegern und Finanzinstituten Informationen beispielsweise über Anlagestrategien und Risikomanagement in Bezug auf ESG-Faktoren liefern. 

Derzeit leidet der Markt für ESG-Ratings an einem Mangel an Transparenz, und die Kommission schlägt eine Verordnung vor, um die Zuverlässigkeit und Transparenz von ESG-Ratings zu verbessern. Neue organisatorische Grundsätze und klare Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten sollen die Integrität der Tätigkeit von ESG-Ratinganbietern erhöhen. 

Die neuen Regeln sollen den Anlegern besser informierte Entscheidungen über nachhaltige Investitionen ermöglichen. Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass ESG-Ratinganbieter, welche in der EU Dienstleistungen anbieten, von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zugelassen und beaufsichtigt werden. Dies wird auch die Qualität und Zuverlässigkeit ihrer Dienstleistungen sicherstellen, um Anleger zu schützen und die Marktintegrität zu gewährleisten. 


Delegierte Rechtsakte zur EU-Taxonomie 

Die EU-Taxonomie ist ein Eckpfeiler des EU-Rahmens für nachhaltige Finanzen und trägt dazu bei, Investitionen in die Wirtschaftstätigkeiten zu lenken, die für einen umweltfreundlichen Übergang am nötigsten sind. 

Die Kommission hat heute eine Reihe neuer Kriterien der EU-Taxonomie für Wirtschaftstätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren nicht klimabezogenen Umweltzielen leisten, grundsätzlich gebilligt, und zwar 

  • nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, 
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, 
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, 
  • Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. 

Ergänzend dazu hat die Kommission gezielte Änderungen an der EU-Taxonomie des Delegierten Rechtsakts zum Klimawandel vorgenommen, mit denen bisher nicht berücksichtigte Wirtschaftstätigkeiten, die zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen, ausgeweitet werden - insbesondere im verarbeitenden Gewerbe und im Verkehrssektor. 

Die Aufnahme von mehr Wirtschaftstätigkeiten, die alle sechs Umweltziele abdecken, und folglich von mehr Wirtschaftssektoren und Unternehmen wird die Nutzbarkeit und das Potenzial der EU-Taxonomie bei der Ausweitung nachhaltiger Investitionen in der EU erhöhen.   

Die Kriterien stützen sich weitgehend auf die Empfehlungen der Plattform für nachhaltige Finanzen, die im März und November 2022 veröffentlicht wurden. Die Kommission hat auch Änderungen am delegierten Rechtsakt über die Offenlegung der EU-Taxonomie angenommen, um die Offenlegungspflichten für die zusätzlichen Tätigkeiten zu präzisieren. 

Taxonomie Kriterien: Umwelt

Mit dem neuen Sustainable Finance Paket hat die EK eine Reihe an Kriterien für die noch ausstehenden weiteren vier Umweltziele der EU-Taxonomie betreffend

  • Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
  • Kreislaufwirtschaft,
  • Vermeidung von Umweltverschmutzung sowie
  • Schutz und Wiederherstellung biologischer Vielfalt

veröffentlicht. Darüber hinaus wurden bestehende Kriterien im Bereich der klimabezogenen Umweltziele geändert und insbesondere für die Sektoren verarbeitendes Gewerbe und Transport ergänzt. Auch der delegierte Rechtsakt zur Offenlegung wurde an diese Erweiterungen angepasst. Die zusätzlichen Tätigkeiten sollen das Potenzial der EU-Taxonomie bei der Ausweitung nachhaltiger Investitionen im Sinne der Ziele des EU Green Deals erhöhen.

Leitfäden unterstützen Industriebetriebe bei der Umsetzung

Der Umfang der geplanten Berichtspflichten ist bereits jetzt sehr umfassend. Die Komplexität, insbesondere der Taxonomie, wird jedoch in den kommenden Jahren noch erheblich zunehmen. Neben der bereits bestehenden Taxonomie für die Umweltziele ist eine Ergänzung um weitere Kategorien (Soziales und Governance) zu erwarten.

Damit sich die Unternehmen leichter auf diese neuen Trends vorbereiten und eine umfassende Berichterstattung aufbauen können, wurden von der Sparte Industrie der Wirtschaftskammer Oberösterreich  zwei Leitfäden entwickelt, die Sie unter folgenden Links finden


Anwendung der EU-Taxonomie läuft  

Seit 1. Jänner 2023 müssen Unternehmen, die zur Veröffentlichung eines nichtfinanziellen Berichtes verpflichtet sind, auch die Taxonomie-Konformität ausweisen. Mit FAQs versucht die EU-Kommission Klarheit zu schaffen. 

Erfahren Sie mehr unter folgendem Link​​​


Nachhaltige Finanzierung

Die Europäische Kommission verknüpft die Themen Klimaschutz und Finanzierung immer mehr.
Unter dem Stichwort „Nachhaltige Finanzierung“ soll das Finanzsystem, welches derzeit reformiert wird, ein Teil der Lösung für eine umweltverträglichere und nachhaltigere Wirtschaft sein.


Taxonomie-VO

Der Delegierte Rechtsakt (DA) zum Klima mit den technischen Kriterien für die Bewertung, ob eine Technologie zum Klimaschutz oder der Anpassung an den Klimawandel beiträgt, wurde vom EU-Rat genehmigt und wird am 1. Januar 2022 in allen Mitgliedsstaaten in Kraft treten. Der delegierte Rechtsakt wurde bereits im Amtsblatt der EU veröffentlicht und kann hier eingesehen werden. 

Mit der Veröffentlichung können Unternehmen prüfen, welche ihrer Aktivitäten der Klima-Taxonomie entsprechen und wie sie ihr derartiges Geschäft ausweiten können. Investoren und Vermögensverwaltern können sich bei ihrer Geldanlage an der Taxonomie orientieren. Ziel der EK ist es, Kapitalströme in der EU mehr und mehr in nachhaltige Tätigkeiten umzuleiten. 
 
Der Katalog enthält Kriterien für die Klimafreundlichkeit zahlreicher Branchen, darunter die Herstellung von Stahl, Zement und Chemikalien, die Stromerzeugung, Güter- und Personenbeförderung und Forstwirtschaft. Einzelne Verbesserungen bei den Technical Screening Criteria konnten erreicht werden. 


"EU Taxonomy Compass"

Dieses digitale Tool wird die Nutzer durch die EU-Taxonomie navigieren, beginnend mit dem Delegierten Rechtsakt zum Klima. Es ermöglicht den Nutzern zu überprüfen, welche Aktivitäten in der EU-Taxonomie enthalten sind, zu welchen Zielen sie wesentlich beitragen und was die zugehörigen technischen Prüfkriterien sind. 

Der Kompass bietet auch Download-Optionen, die die Integration der Kriterien in Unternehmensdatenbanken und andere IT-Systeme erleichtern sollen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Europäischen Kommission


FAQ: Was ist die EU-Taxonomie und wie wird sie funktionieren?

Der Zweck dieses FAQ-Dokuments ist es, einige der Fragen zu beantworten, die Interessenvertreter häufig an die Kommissionsdienststellen über die EU-Taxonomie und den Entwurf des delegierten Rechtsakts stellen. Es stellt keine Rechtsberatung dar und enthält nur die Ansichten der Kommissionsdienststellen, welche das Kollegium der Kommissionsmitglieder nicht binden.

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