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Nachhaltige Finanzierung & Taxonomie

Auslegungshilfen (Notes) zu SchlĂŒsselkonzepten der nachhaltigen Finanzwirtschaft

Die ESMA (EuropĂ€ische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) veröffentlichte drei Auslegungshilfen (Notes) zu SchlĂŒsselkonzepten der nachhaltigen Finanzwirtschaft:

Die ESMA unterstreicht, dass diese Hinweise nicht dazu gedacht sind, irgendeine Form von regulatorischer Anleitung zu geben, sondern lediglich die rechtlichen Bestimmungen dieser Konzepte der EU-Verordnungen zusammen zu fassen.


EU Taxonomy Stakeholder Request Mechanism

Die EuropĂ€ische Kommission hat gemeinsam mit der Plattform fĂŒr nachhaltige Finanzen einen „EU Taxonomy Stakeholder Request Mechanism“ veröffentlicht.

Ziel dieses Mechanismus ist es, Betroffenen die Möglichkeit zu geben, AktivitĂ€ten aus der EU Taxonomie zu bewerten und VorschlĂ€ge fĂŒr neue TĂ€tigkeiten zu unterbreiten, die kĂŒnftig unter die EU Taxonomie fallen sollen (also taxonomiefĂ€hig werden sollen). Im Konkreten geht es darum, einerseits Überarbeitungen der bestehenden technischen PrĂŒfkriterien fĂŒr bestehende TĂ€tigkeiten vorzuschlagen. Andererseits können WirtschaftstĂ€tigkeiten, die neu in die EU-Taxonomie aufgenommen werden könnten, vorgeschlagen werden. Die VorschlĂ€ge sollen durch wissenschaftliche und/oder technische Erkenntnisse gestĂŒtzt sein. Die Plattform wird die eingereichten VorschlĂ€ge analysieren und basierend darauf der EuropĂ€ischen Kommission Empfehlungen unterbreiten.

Der Stakeholder Request Mechanism ist frei zugĂ€nglich, wobei allfĂ€llige RĂŒckmeldungen direkt auf der Internet-Plattform einzutragen sind. Von diesen Inputs werden dann in regelmĂ€ĂŸigen AbstĂ€nden Zwischenberichte erstellt. Zuerst werden am 15. Dezember 2023 alle Anfragen von der technischen Arbeitsgruppe der Plattform bearbeitet. Auch nach dem 15. Dezember wird das Instrument weiterlaufen. Ein zweiter Stichtag wird seitens der Kommission bekannt gegeben. 


Aktualisierungen bezĂŒglich der EU-Taxonomie-Verordnung

Die Mitteilungen der Kommission (FAQs) zur EU-Taxonomie, die im Dezember 2022 als EntwĂŒrfe in EN veröffentlicht wurden, sind nun von der Kommission formell angenommen und im Amtsblatt in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht worden. Diese Mitteilungen der Kommission wurden im vergangenen Jahr erstellt, um den Interessengruppen eine Orientierungshilfe fĂŒr die rechtliche Auslegung und Umsetzung der technischen Screening-Kriterien des Delegierten Rechtsakts zur EU-Taxonomie fĂŒr das Klima und der Taxonomie-Berichtspflichten fĂŒr nichtfinanzielle Unternehmen zu geben. Die Bekanntmachungen der Kommission (unten verlinkt) sind Teil der BemĂŒhungen der Kommission, die Interessengruppen bei der reibungslosen Umsetzung der EU-Taxonomie zu unterstĂŒtzen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Fragen zur leichteren Konsultation in das FAQ-Repository auf dem EU Taxonomy Navigator aufgenommen wurden.

Bekanntmachung der Kommission ĂŒber die Auslegung und Umsetzung bestimmter Rechtsvorschriften der EU-Taxonomie Delegierter Rechtsakt zur Festlegung technischer PrĂŒfkriterien fĂŒr WirtschaftstĂ€tigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zur EindĂ€mmung des Klimawandels oder zur Anpassung an den Klimawandel leisten und anderen Umweltzielen keinen erheblichen Schaden zufĂŒgen.

Bekanntmachung der Kommission ĂŒber die Auslegung und Umsetzung bestimmter Rechtsvorschriften des Delegierten Rechtsakts zur Offenlegung gemĂ€ĂŸ Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung ĂŒber die Meldung von taxonomiefĂ€higen und taxonomiekonformen WirtschaftstĂ€tigkeiten und Vermögenswerten.


Delegierte Rechtsakte zur Taxonomie VO

Inkrafttreten zweier Verordnungen im Zusammenhang mit der Taxonomie-VO 
In diesen Rechtsakten werden technische Bewertungskriterien festgelegt, anhand derer bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine WirtschaftstĂ€tigkeit einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs ökologischen Ziele leistet. 
Außerdem wird anhand dieser Kriterien bestimmt, ob diese WirtschaftstĂ€tigkeit erhebliche BeeintrĂ€chtigungen eines der ĂŒbrigen Umweltziele vermeidet. 
Die Rechtsakte treten am zwanzigsten Tag nach Veröffentlichung in Kraft (11. Dezember 2023) und gelten ab dem 1. JÀnner 2024.

Delegierter Umweltrechtsakt wurde Mitte November 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht: Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486
Auch der geÀnderte delegierte Klimarechtsakt wurde im November 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht: Delegierte Verordnung (EU) 2023/2485


Paket fĂŒr nachhaltige Finanzen

Das Paket fĂŒr nachhaltige Finanzen wurde Mitte Juni 2023 veröffentlicht 

Die Kommission hat dieses neue Maßnahmenpaket vorgelegt, welches den EU-Rahmens fĂŒr nachhaltige Finanzen stĂ€rken soll.  

Das Ziel des Pakets ist es, sicherzustellen, dass die private Finanzierung von Übergangsprojekten und -technologien gefördert wird. Konkret erweitert die Kommission heute die EU-Taxonomie um zusĂ€tzliche AktivitĂ€ten und schlĂ€gt neue Regeln fĂŒr Anbieter von Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings (ESG) vor, die die Transparenz auf dem Markt fĂŒr nachhaltige Investitionen erhöhen sollen. 

Das Paket soll sicherstellen, dass nachhaltige Finanzierungen fĂŒr Unternehmen funktioniert, die in ihren Übergang zur Nachhaltigkeit investieren wollen.  

Derzeit sind die weiterfĂŒhrenden Links & Dokumente leider nur auf Englisch verfĂŒgbar: 

Links: 

Dokumente zum Paket fĂŒr nachhaltige Finanzen: 


Verordnung ĂŒber die Transparenz und IntegritĂ€t von Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings (ESG) 

Die ESG-Ratings spielen eine wichtige Rolle auf dem EU-Markt fĂŒr nachhaltige Finanzen, da sie Anlegern und Finanzinstituten Informationen beispielsweise ĂŒber Anlagestrategien und Risikomanagement in Bezug auf ESG-Faktoren liefern. 

Derzeit leidet der Markt fĂŒr ESG-Ratings an einem Mangel an Transparenz, und die Kommission schlĂ€gt eine Verordnung vor, um die ZuverlĂ€ssigkeit und Transparenz von ESG-Ratings zu verbessern. Neue organisatorische GrundsĂ€tze und klare Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten sollen die IntegritĂ€t der TĂ€tigkeit von ESG-Ratinganbietern erhöhen. 

Die neuen Regeln sollen den Anlegern besser informierte Entscheidungen ĂŒber nachhaltige Investitionen ermöglichen. DarĂŒber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass ESG-Ratinganbieter, welche in der EU Dienstleistungen anbieten, von der EuropĂ€ischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zugelassen und beaufsichtigt werden. Dies wird auch die QualitĂ€t und ZuverlĂ€ssigkeit ihrer Dienstleistungen sicherstellen, um Anleger zu schĂŒtzen und die MarktintegritĂ€t zu gewĂ€hrleisten. 


Delegierte Rechtsakte zur EU-Taxonomie 

Die EU-Taxonomie ist ein Eckpfeiler des EU-Rahmens fĂŒr nachhaltige Finanzen und trĂ€gt dazu bei, Investitionen in die WirtschaftstĂ€tigkeiten zu lenken, die fĂŒr einen umweltfreundlichen Übergang am nötigsten sind. 

Die Kommission hat heute eine Reihe neuer Kriterien der EU-Taxonomie fĂŒr WirtschaftstĂ€tigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren nicht klimabezogenen Umweltzielen leisten, grundsĂ€tzlich gebilligt, und zwar 

  • nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, 
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, 
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, 
  • Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. 

ErgĂ€nzend dazu hat die Kommission gezielte Änderungen an der EU-Taxonomie des Delegierten Rechtsakts zum Klimawandel vorgenommen, mit denen bisher nicht berĂŒcksichtigte WirtschaftstĂ€tigkeiten, die zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen, ausgeweitet werden - insbesondere im verarbeitenden Gewerbe und im Verkehrssektor. 

Die Aufnahme von mehr WirtschaftstĂ€tigkeiten, die alle sechs Umweltziele abdecken, und folglich von mehr Wirtschaftssektoren und Unternehmen wird die Nutzbarkeit und das Potenzial der EU-Taxonomie bei der Ausweitung nachhaltiger Investitionen in der EU erhöhen.   

Die Kriterien stĂŒtzen sich weitgehend auf die Empfehlungen der Plattform fĂŒr nachhaltige Finanzen, die im MĂ€rz und November 2022 veröffentlicht wurden. Die Kommission hat auch Änderungen am delegierten Rechtsakt ĂŒber die Offenlegung der EU-Taxonomie angenommen, um die Offenlegungspflichten fĂŒr die zusĂ€tzlichen TĂ€tigkeiten zu prĂ€zisieren. 

Taxonomie Kriterien: Umwelt

Mit dem neuen Sustainable Finance Paket hat die EK eine Reihe an Kriterien fĂŒr die noch ausstehenden weiteren vier Umweltziele der EU-Taxonomie betreffend

  • Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
  • Kreislaufwirtschaft,
  • Vermeidung von Umweltverschmutzung sowie
  • Schutz und Wiederherstellung biologischer Vielfalt

veröffentlicht. DarĂŒber hinaus wurden bestehende Kriterien im Bereich der klimabezogenen Umweltziele geĂ€ndert und insbesondere fĂŒr die Sektoren verarbeitendes Gewerbe und Transport ergĂ€nzt. Auch der delegierte Rechtsakt zur Offenlegung wurde an diese Erweiterungen angepasst. Die zusĂ€tzlichen TĂ€tigkeiten sollen das Potenzial der EU-Taxonomie bei der Ausweitung nachhaltiger Investitionen im Sinne der Ziele des EU Green Deals erhöhen.

LeitfĂ€den unterstĂŒtzen Industriebetriebe bei der Umsetzung

Der Umfang der geplanten Berichtspflichten ist bereits jetzt sehr umfassend. Die KomplexitĂ€t, insbesondere der Taxonomie, wird jedoch in den kommenden Jahren noch erheblich zunehmen. Neben der bereits bestehenden Taxonomie fĂŒr die Umweltziele ist eine ErgĂ€nzung um weitere Kategorien (Soziales und Governance) zu erwarten.

Damit sich die Unternehmen leichter auf diese neuen Trends vorbereiten und eine umfassende Berichterstattung aufbauen können, wurden von der Sparte Industrie der Wirtschaftskammer Oberösterreich  zwei LeitfĂ€den entwickelt, die Sie unter folgenden Links finden


Anwendung der EU-Taxonomie lÀuft  

Seit 1. JĂ€nner 2023 mĂŒssen Unternehmen, die zur Veröffentlichung eines nichtfinanziellen Berichtes verpflichtet sind, auch die Taxonomie-KonformitĂ€t ausweisen. Mit FAQs versucht die EU-Kommission Klarheit zu schaffen. 

Erfahren Sie mehr unter folgendem Link​​​


Nachhaltige Finanzierung

Die EuropĂ€ische Kommission verknĂŒpft die Themen Klimaschutz und Finanzierung immer mehr.
Unter dem Stichwort „Nachhaltige Finanzierung“ soll das Finanzsystem, welches derzeit reformiert wird, ein Teil der Lösung fĂŒr eine umweltvertrĂ€glichere und nachhaltigere Wirtschaft sein.


Taxonomie-VO

Der Delegierte Rechtsakt (DA) zum Klima mit den technischen Kriterien fĂŒr die Bewertung, ob eine Technologie zum Klimaschutz oder der Anpassung an den Klimawandel beitrĂ€gt, wurde vom EU-Rat genehmigt und wird am 1. Januar 2022 in allen Mitgliedsstaaten in Kraft treten. Der delegierte Rechtsakt wurde bereits im Amtsblatt der EU veröffentlicht und kann hier eingesehen werden. 

Mit der Veröffentlichung können Unternehmen prĂŒfen, welche ihrer AktivitĂ€ten der Klima-Taxonomie entsprechen und wie sie ihr derartiges GeschĂ€ft ausweiten können. Investoren und Vermögensverwaltern können sich bei ihrer Geldanlage an der Taxonomie orientieren. Ziel der EK ist es, Kapitalströme in der EU mehr und mehr in nachhaltige TĂ€tigkeiten umzuleiten. 
 
Der Katalog enthĂ€lt Kriterien fĂŒr die Klimafreundlichkeit zahlreicher Branchen, darunter die Herstellung von Stahl, Zement und Chemikalien, die Stromerzeugung, GĂŒter- und Personenbeförderung und Forstwirtschaft. Einzelne Verbesserungen bei den Technical Screening Criteria konnten erreicht werden. 


"EU Taxonomy Compass"

Dieses digitale Tool wird die Nutzer durch die EU-Taxonomie navigieren, beginnend mit dem Delegierten Rechtsakt zum Klima. Es ermöglicht den Nutzern zu ĂŒberprĂŒfen, welche AktivitĂ€ten in der EU-Taxonomie enthalten sind, zu welchen Zielen sie wesentlich beitragen und was die zugehörigen technischen PrĂŒfkriterien sind. 

Der Kompass bietet auch Download-Optionen, die die Integration der Kriterien in Unternehmensdatenbanken und andere IT-Systeme erleichtern sollen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EuropÀischen Kommission


FAQ: Was ist die EU-Taxonomie und wie wird sie funktionieren?

Der Zweck dieses FAQ-Dokuments ist es, einige der Fragen zu beantworten, die Interessenvertreter hĂ€ufig an die Kommissionsdienststellen ĂŒber die EU-Taxonomie und den Entwurf des delegierten Rechtsakts stellen. Es stellt keine Rechtsberatung dar und enthĂ€lt nur die Ansichten der Kommissionsdienststellen, welche das Kollegium der Kommissionsmitglieder nicht binden.