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Nachhaltige Finanzierung

Die EuropĂ€ische Kommission verknĂŒpft die Themen Klimaschutz und Finanzierung immer mehr.
Unter dem Stichwort „Nachhaltige Finanzierung“ soll das Finanzsystem, welches derzeit reformiert wird, ein Teil der Lösung fĂŒr eine umweltvertrĂ€glichere und nachhaltigere Wirtschaft sein.

Folgender Zeitplan fĂŒr die Ergebnisse der Plattform wurde von der Kommission bestĂ€tigt: 
1) Der Bericht der Plattform ĂŒber die Umwelttaxonomie wurde im ersten Quartal 2022 veröffentlicht.
2) Der Bericht der Plattform ĂŒber die Sozialtaxonomie soll im ersten Quartal 2022 veröffentlicht werden; (ursprĂŒnglich fĂŒr November 2021 vorgesehen).
3) Die Empfehlungen der Plattform zu den technischen Screening-Kriterien fĂŒr die verbleibenden Umweltziele sollen im zweiten Quartal 2022 veröffentlicht werden.


Taxonomie-VO

Der Delegierte Rechtsakt (DA) zum Klima mit den technischen Kriterien fĂŒr die Bewertung, ob eine Technologie zum Klimaschutz oder der Anpassung an den Klimawandel beitrĂ€gt, wurde vom EU-Rat genehmigt und wird am 1. Januar 2022 in allen Mitgliedsstaaten in Kraft treten. Der delegierte Rechtsakt wurde bereits im Amtsblatt der EU veröffentlicht und kann hier eingesehen werden. 

Mit der Veröffentlichung können Unternehmen prĂŒfen, welche ihrer AktivitĂ€ten der Klima-Taxonomie entsprechen und wie sie ihr derartiges GeschĂ€ft ausweiten können. Investoren und Vermögensverwaltern können sich bei ihrer Geldanlage an der Taxonomie orientieren. Ziel der EK ist es, Kapitalströme in der EU mehr und mehr in nachhaltige TĂ€tigkeiten umzuleiten. 
 
Der Katalog enthĂ€lt Kriterien fĂŒr die Klimafreundlichkeit zahlreicher Branchen, darunter die Herstellung von Stahl, Zement und Chemikalien, die Stromerzeugung, GĂŒter- und Personenbeförderung und Forstwirtschaft. Einzelne Verbesserungen bei den Technical Screening Criteria konnten erreicht werden. 

Die Nachhaltigkeits-Taxonomie der EU soll kĂŒnftig auch Regeln fĂŒr die Umweltziele 3-6 (Wasser, Kreislaufwirtschaft, Umweltverschmutzung und BiodiversitĂ€t) enthalten, die derzeit noch erarbeitet werden. Seit mehreren Wochen gibt es intensive Diskussionen zwischen Mitgliedsstaaten, IndustrieverbĂ€nden und NGOs darĂŒber, ob Kernkraft und fossiles Gas die Bedingungen fĂŒr eine Aufnahme in die Taxonomie erfĂŒllen, nĂ€mlich klimaschonend zu sein und keine wesentlichen UmweltschĂ€den zu verursachen. Im jetzt vorliegenden Katalog sind die beiden EnergietrĂ€ger nicht enthalten, die EU könnte sie aber in Zukunft aufnehmen, möglicherweise noch im Dezember. Die politische Diskussion darĂŒber hĂ€lt an. 

Der DA ĂŒber die Berichtspflichten zur Taxonomie (Artikel 8) wird ab dem 1. Januar 2022 fĂŒr große Unternehmen gelten. Ein ergĂ€nzender Klima-DA zu Gas- und Kernenergie wird voraussichtlich am 22. Dezember 2021 veröffentlicht. 
Ein zusĂ€tzlicher Klima-DA, der sich auf einig weitere ProduktionstĂ€tigkeiten bezieht (einschließlich der im Entwurf des Berichts der Plattform genannten), wird zusammen mit der kommenden Umwelt-DA im zweiten Quartal 2022 veröffentlicht werden. 


"EU Taxonomy Compass"

Dieses digitale Tool wird die Nutzer durch die EU-Taxonomie navigieren, beginnend mit dem Delegierten Rechtsakt zum Klima. Es ermöglicht den Nutzern zu ĂŒberprĂŒfen, welche AktivitĂ€ten in der EU-Taxonomie enthalten sind, zu welchen Zielen sie wesentlich beitragen und was die zugehörigen technischen PrĂŒfkriterien sind. 

Der Kompass bietet auch Download-Optionen, die die Integration der Kriterien in Unternehmensdatenbanken und andere IT-Systeme erleichtern sollen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EuropÀischen Kommission


FAQ: Was ist die EU-Taxonomie und wie wird sie funktionieren?

Der Zweck dieses FAQ-Dokuments ist es, einige der Fragen zu beantworten, die Interessenvertreter hĂ€ufig an die Kommissionsdienststellen ĂŒber die EU-Taxonomie und den Entwurf des delegierten Rechtsakts stellen. Es stellt keine Rechtsberatung dar und enthĂ€lt nur die Ansichten der Kommissionsdienststellen, welche das Kollegium der Kommissionsmitglieder nicht binden.

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