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F-Gase

Neue EU-F-Gase-Verordnung

mehrere Eiswürfel
© Shutterstock

Am 20. Februar 2024 wurde die neue EU-F-Gase-Verordnung – genauer „Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase“ – veröffentlicht. Diese tritt nun am 11. März 2024 in Kraft und ersetzt die aktuelle EU-F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014.
 



Die wesentlichsten neuen Aspekte der neuen VO, die z.T. erst in den kommenden Jahren schlagend werden, sind folgende:

  • Das Phase-out (Quotensystem) für HFKW (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe) wird verschärft und bis 2050 verlängert. Letztlich sollen die Quoten bis 2050 auf null sinken.
  • Ab 2025 fallen für HFKW-Quoten Kosten von € 3 pro Tonne CO2-Äquivalent an.
  • Verschärfungen bei den Beschränkungen von Klimaanlagen, Wärmepumpen und elektrischen Geräten in den kommenden Jahren.
  • Verschärfungen bei Mittelspannungsschaltanlagen in den kommenden Jahren.
  • Exportverbot von Geräten, die in der EU verboten sind. 

Einige Kernelemente bleiben im Wesentlichen unverändert, wie z.B.:

  • Qualifikationsanforderungen
  • Zertifizierung von Personal und Unternehmen
  • Dichteprüfungen 

Viele der neuen Bestimmungen gelten bereits ab dem 20. Tag nach der Veröffentlichung (Mitte März 2024). Es gibt aber viele Übergangsvorschriften insb. in Artikel 37 bis 38. 
 
Betroffene Betriebe ersuchen wir die Anhänge der Verordnung zu prüfen: insbesondere Anhänge 1-3 für die Stoffe und Anhang 4 für die betroffenen Produkte.
 
Die Verordnung finden Sie hier im Amtsblatt der EU
 
Aus der WKO ist noch folgendes zu diesem Thema geplant:

  • Aktualisierung des Folders „Vermarktung und Verwendung von fluorierten Gasen“ (dieser ist aktuell offline)
  • Kurzvorstellung der Änderungen im September im Rahmen eines Chemikalientages in Wien 

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