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F-Gase

Fluorierte Treibhausgase

mehrere Eiswürfel
© Shutterstock

Die Verwendung fluorierter Treibhausgase (F-Gase) ist seit 2006 in der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und in der Richtlinie 2006/40/EG geregelt. Seit 1. Januar 2015 gilt die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase. Damit ist die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 aufgehoben.

 


Nachdem in den vergangenen Jahren diverse Änderungen in den Verordnungen sowie neue Veröffentlichungen erfolgt sind, wollen wir hier einen kurzen Überblick über die generellen Aspekte beim Thema F-Gase (fluorierte Treibhausgase) geben. Aktuelle Änderungen finden Sie am Ende dieses Artikels.

Die neue F-Gas-Verordnung ist ein Beitrag, um die Emissionen des Industriesektors bis zum Jahr 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 zu verringern, genauer gesagt, sollen die Emissionen fluorierter Treibhausgase in der EU um 70 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent auf 35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent bis zum Jahr 2030 gesenkt werden. Die Emissionsreduktion fluorierter Treibhausgase soll durch drei wesentliche Regelungsansätze erreicht werd

  • Einführung einer schrittweisen Beschränkung (Phase down) der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis zum Jahr 2030 auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen. Basis sind die in den Jahren 2009 -2012 in der EU hergestellten und in die EU eingeführten durchschnittlichen Gesamtmengen, ausgedrückt in CO2 Äquivalent.
  • Erlass von Verwendungs- und Inverkehrbringungsverboten, wenn technisch machbare, klimafreundlichere Alternativen vorhanden sind.
  • Beibehaltung und Ergänzung der Regelungen zu Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung.

Mit der neuen F-Gas-VO soll insbesondere ein Anreiz zur Verwendung von Alternativen anstelle von F-Gasen geschaffen werden.

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F-Gase Quotenverteilung 

Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) sind durch die F-Gase Verordnung in Europa sehr streng geregelt. Wenn Betriebe im Jahr 2024 beabsichtigen, fluorierte Treibhausgase auf den europäischen Markt zu bringen müssen Sie sich im HFKW-Quoten-System bis 20.2.2023 registrieren. Für alle bereits registrierten Betriebe startet die Beantragung für diese Quoten ab 6.3. bis 5.4.2023, 13:00 CET.

Alle Informationen finden Sie unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2023.010.01.0007.01.ENG&toc=OJ%3AC%3A2023%3A010%3AFULL 


Stellungnahme EU-F-Gase-Verordnung 

Gerne informieren wir Sie über die aktuelle Stellungnahme der WKÖ zur Neufassung der EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase.  
Der FMTI hat hier ebenfalls eine Positionierung eingebracht um die geplanten Verschärfungen abzuwenden. 

F-Gase Verordnung neuer Vorschlag  

Laut Studien der Europäischen Kommission sind auf EU-Ebene F-Gase derzeit für 2,5 % der gesamten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Der verschärfte Vorschlag für F-Gase soll bis 2030 das Äquivalent von 40 Millionen Tonnen Kohlendioxidemissionen (CO2) einsparen, was über die erwartete Verringerung im Rahmen der derzeitigen Rechtsvorschriften hinausgeht und bis 2050 zusätzliche Einsparungen in Höhe von insgesamt 310 Millionen Tonnen CO2 ermöglichen sollte.  

Eckpunkte des Vorschlags sind demnach:     

  • Der Vorschlag sieht eine Verschärfung des Quotensystems für teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (FKW-Abbau) vor, wodurch die potenziellen Klimaauswirkungen neuer FKW, die zwischen 2015 und 2050 auf den EU-Markt kommen, um 98 % reduziert werden. Außerdem werden neue Beschränkungen eingeführt, um sicherzustellen, dass F-Gase nur in neuen Anlagen verwendet werden, für die es keine geeigneten Alternativen gibt. So wird beispielsweise SF6, das stärkste Treibhausgas, bis 2031 schrittweise aus allen neuen Geräten für die Stromübertragung ("Schaltanlagen") verbannt.  
  • Bessere Durchsetzung und Umsetzung: Der Vorschlag soll es den Zoll- und Überwachungsbehörden erleichtern, Ein- und Ausfuhren zu kontrollieren und den Handel mit illegalen F-Gasen und Geräten zu unterbinden. Darüber hinaus werden die Sanktionen verschärft. Das Quotensystem wird durch strengere Registrierungsvorschriften und die Einführung eines festen Quotenpreises beschränkt.  
  • Umfassendere Überwachung: Ein breiteres Spektrum von Stoffen und Tätigkeiten soll erfasst werden, die Verfahren für die Berichterstattung und Überprüfung von Daten sollen verbessert werden.  
  • Sicherstellung der Einhaltung des Montrealer Protokolls: bestimmte Ausnahmeregelungen sollen abgeschafft werden und der schrittweise Abbau von HFKW in der EU vollständig mit dem Montrealer Protokoll in Einklang gebracht werden.  

Unseres Erachtens wäre folgendes jedenfalls anzumerken:     

Eine unserer größten Sorgen war stets die Verfügbarkeit von F-Gasen für die gewerblichen Serviceunternehmen im Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbereich zu einem vernünftigen Preis und in zuverlässiger Qualität. Mit diesem neuen Vorschlag sollen die Höchstmengen an CO2-Äquivalenten drastisch reduziert werden. Für die Serviceunternehmen in der stark klein- und mittelständisch geprägten Branche könnte dies zu einer erheblichen Hürde werden und deren Fähigkeit, die Anforderungen ihrer Kunden erfüllen zu können, in Frage stellen. Beeinträchtigt werden könnte damit besonders die Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen.     

Darüber hinaus sehen wir ein beschleunigtes Wachstum bei Wärmepumpen. Auch in diesem Sektor werden F-Gase benötigt und sind ein wichtiger Baustein, um die sehr ehrgeizigen Ziele des Green Deal zu erfüllen. Ohne ausreichender F-Gase-Mengen zu einem vernünftigen Preis, ist die zukünftige Nutzung der Wärmepumpentechnologie einem hohen Risiko ausgesetzt. Unserer Ansicht nach sollte das derzeitige Quotenniveau bis 2036 beibehalten.      

Kritisch zu bewerten ist auch die Quotengebühr. Dies wird einerseits die ohnehin schon hohen F-Gas-Preise weiter anheben. Andererseits werden die höheren Preise den illegalen Verkauf von F-Gasen weiter fördern, wie wir es in der Vergangenheit gesehen haben. Angesichts dessen, dass sich die Vollzugskapazitäten der EU in den letzten Jahren nicht verbessert haben, werden KMU weiterhin massiv illegalen Importen ausgesetzt sein. Äußerlich sind diese Produkte oft nicht von legalen Produkten zu unterscheiden, können aber von geringerer Qualität sein. Während es einem durchschnittlichen KMU unmöglich ist, einzelne Chargen zu analysieren, haftet es für Schäden, die durch solch minderwertige Produkte verursacht werden. Gleichzeitig verlieren rechtskonforme Unternehmen an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Unternehmen, die billigere illegale Produkte verwenden.     

Den Entwurf zur Verordnung finden Sie hier. Sollten Sie von diesem Thema betroffen sein bitten wir um Rückmeldung unter umweltteam@fmti.at


Vermarktung und Verwendung von fluorierten Gasen

Deckblatt Vermarktung und Verwendung von fluoreszierenden Gasen

Spezielle Regeln für Wärmepumpen, Kühl- und Klimatechnik, den Brandschutz und elektrische Schaltanlagen

Dieser Folder gibt Ihnen einen Überblick über das geltende Recht rund um fluorierte Treibhausgase (F-Gase).

Die Bedeutung einzelner Regelungen wird erklärt und es werden die Auswirkungen auf ihr Unternehmen erläutert. Gezeigt wird auch, wie das F-Gase-Recht mit anderen Rechtsmaterien – wie z.B. der REACH-Verordnung oder dem österreichischen Recht – vernetzt ist und welche Konsequenzen sich daraus für den betrieblichen Alltag ergeben können.

Der Folder soll als Hilfestellung zum praktischen Handeln dienen und ihnen eine Übersicht über die relevanten Fragen ermöglichen. Er ist aber keine rechtsverbindliche Interpretation der unternehmensspezifischen Verpflichtungen, die sich aus dem Chemikalienrecht ergeben.

Diese können nur auf Basis der einschlägigen Rechtsvorschriften von Fall zu Fall bewertet werden.

Hier als pdf runterladen oder als Druckversion unter witz@fmti.at anfordern.
https://www.wko.at/service/umwelt-energie/vermarktung-verwendung-fluorierte-gase.pdf.


Rückfragen bitte an witz@fmti.at.


Infoblatt Kältemittel: gesetzlicher Rahmen und Handlungsempfehlungen

  • Verwenden Sie Kältemittel?
  • Importieren Sie Kältemittel?
  • Handeln Sie mit Kältemitteln?

Das Thema Kältemittel ist in den vergangenen Jahren intensiv diskutiert worden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplexer geworden. Aus diesem Grund hat die WKO nun ein Informationsblatt erstellt, in dem übersichtlich das Thema Kältemittel dargestellt wird.

Rückfragen bitte an zinkl@fmti.at.

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