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F-Gase

Fluorierte Treibhausgase

mehrere EiswĂŒrfel
© Shutterstock

Die Verwendung fluorierter Treibhausgase (F-Gase) ist seit 2006 in der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und in der Richtlinie 2006/40/EG geregelt. Seit 1. Januar 2015 gilt die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 ĂŒber fluorierte Treibhausgase. Damit ist die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 aufgehoben.

 


Nachdem in den vergangenen Jahren diverse Änderungen in den Verordnungen sowie neue Veröffentlichungen erfolgt sind, wollen wir hier einen kurzen Überblick ĂŒber die generellen Aspekte beim Thema F-Gase (fluorierte Treibhausgase) geben. Aktuelle Änderungen finden Sie am Ende dieses Artikels.

Die neue F-Gas-Verordnung ist ein Beitrag, um die Emissionen des Industriesektors bis zum Jahr 2030 um 70 Prozent gegenĂŒber 1990 zu verringern, genauer gesagt, sollen die Emissionen fluorierter Treibhausgase in der EU um 70 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent auf 35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent bis zum Jahr 2030 gesenkt werden. Die Emissionsreduktion fluorierter Treibhausgase soll durch drei wesentliche RegelungsansĂ€tze erreicht werd

  • EinfĂŒhrung einer schrittweisen BeschrĂ€nkung (Phase down) der am Markt verfĂŒgbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis zum Jahr 2030 auf ein FĂŒnftel der heutigen Verkaufsmengen. Basis sind die in den Jahren 2009 -2012 in der EU hergestellten und in die EU eingefĂŒhrten durchschnittlichen Gesamtmengen, ausgedrĂŒckt in CO2 Äquivalent.
  • Erlass von Verwendungs- und Inverkehrbringungsverboten, wenn technisch machbare, klimafreundlichere Alternativen vorhanden sind.
  • Beibehaltung und ErgĂ€nzung der Regelungen zu DichtheitsprĂŒfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung.

Mit der neuen F-Gas-VO soll insbesondere ein Anreiz zur Verwendung von Alternativen anstelle von F-Gasen geschaffen werden.

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F-Gase Quotenverteilung 

Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) sind durch die F-Gase Verordnung in Europa sehr streng geregelt. Wenn Betriebe im Jahr 2024 beabsichtigen, fluorierte Treibhausgase auf den europĂ€ischen Markt zu bringen mĂŒssen Sie sich im HFKW-Quoten-System bis 20.2.2023 registrieren. FĂŒr alle bereits registrierten Betriebe startet die Beantragung fĂŒr diese Quoten ab 6.3. bis 5.4.2023, 13:00 CET.

Alle Informationen finden Sie unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2023.010.01.0007.01.ENG&toc=OJ%3AC%3A2023%3A010%3AFULL 


Stellungnahme EU-F-Gase-Verordnung 

Gerne informieren wir Sie ĂŒber die aktuelle Stellungnahme der WKÖ zur Neufassung der EU-Verordnung ĂŒber fluorierte Treibhausgase.  
Der FMTI hat hier ebenfalls eine Positionierung eingebracht um die geplanten VerschĂ€rfungen abzuwenden. 

F-Gase Verordnung neuer Vorschlag  

Laut Studien der EuropĂ€ischen Kommission sind auf EU-Ebene F-Gase derzeit fĂŒr 2,5 % der gesamten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Der verschĂ€rfte Vorschlag fĂŒr F-Gase soll bis 2030 das Äquivalent von 40 Millionen Tonnen Kohlendioxidemissionen (CO2) einsparen, was ĂŒber die erwartete Verringerung im Rahmen der derzeitigen Rechtsvorschriften hinausgeht und bis 2050 zusĂ€tzliche Einsparungen in Höhe von insgesamt 310 Millionen Tonnen CO2 ermöglichen sollte.  

Eckpunkte des Vorschlags sind demnach:     

  • Der Vorschlag sieht eine VerschĂ€rfung des Quotensystems fĂŒr teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (FKW-Abbau) vor, wodurch die potenziellen Klimaauswirkungen neuer FKW, die zwischen 2015 und 2050 auf den EU-Markt kommen, um 98 % reduziert werden. Außerdem werden neue BeschrĂ€nkungen eingefĂŒhrt, um sicherzustellen, dass F-Gase nur in neuen Anlagen verwendet werden, fĂŒr die es keine geeigneten Alternativen gibt. So wird beispielsweise SF6, das stĂ€rkste Treibhausgas, bis 2031 schrittweise aus allen neuen GerĂ€ten fĂŒr die StromĂŒbertragung ("Schaltanlagen") verbannt.  
  • Bessere Durchsetzung und Umsetzung: Der Vorschlag soll es den Zoll- und Überwachungsbehörden erleichtern, Ein- und Ausfuhren zu kontrollieren und den Handel mit illegalen F-Gasen und GerĂ€ten zu unterbinden. DarĂŒber hinaus werden die Sanktionen verschĂ€rft. Das Quotensystem wird durch strengere Registrierungsvorschriften und die EinfĂŒhrung eines festen Quotenpreises beschrĂ€nkt.  
  • Umfassendere Überwachung: Ein breiteres Spektrum von Stoffen und TĂ€tigkeiten soll erfasst werden, die Verfahren fĂŒr die Berichterstattung und ÜberprĂŒfung von Daten sollen verbessert werden.  
  • Sicherstellung der Einhaltung des Montrealer Protokolls: bestimmte Ausnahmeregelungen sollen abgeschafft werden und der schrittweise Abbau von HFKW in der EU vollstĂ€ndig mit dem Montrealer Protokoll in Einklang gebracht werden.  

Unseres Erachtens wĂ€re folgendes jedenfalls anzumerken:     

Eine unserer grĂ¶ĂŸten Sorgen war stets die VerfĂŒgbarkeit von F-Gasen fĂŒr die gewerblichen Serviceunternehmen im KĂ€lte-, Klima- und WĂ€rmepumpenbereich zu einem vernĂŒnftigen Preis und in zuverlĂ€ssiger QualitĂ€t. Mit diesem neuen Vorschlag sollen die Höchstmengen an CO2-Äquivalenten drastisch reduziert werden. FĂŒr die Serviceunternehmen in der stark klein- und mittelstĂ€ndisch geprĂ€gten Branche könnte dies zu einer erheblichen HĂŒrde werden und deren FĂ€higkeit, die Anforderungen ihrer Kunden erfĂŒllen zu können, in Frage stellen. BeeintrĂ€chtigt werden könnte damit besonders die Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen.     

DarĂŒber hinaus sehen wir ein beschleunigtes Wachstum bei WĂ€rmepumpen. Auch in diesem Sektor werden F-Gase benötigt und sind ein wichtiger Baustein, um die sehr ehrgeizigen Ziele des Green Deal zu erfĂŒllen. Ohne ausreichender F-Gase-Mengen zu einem vernĂŒnftigen Preis, ist die zukĂŒnftige Nutzung der WĂ€rmepumpentechnologie einem hohen Risiko ausgesetzt. Unserer Ansicht nach sollte das derzeitige Quotenniveau bis 2036 beibehalten.      

Kritisch zu bewerten ist auch die QuotengebĂŒhr. Dies wird einerseits die ohnehin schon hohen F-Gas-Preise weiter anheben. Andererseits werden die höheren Preise den illegalen Verkauf von F-Gasen weiter fördern, wie wir es in der Vergangenheit gesehen haben. Angesichts dessen, dass sich die VollzugskapazitĂ€ten der EU in den letzten Jahren nicht verbessert haben, werden KMU weiterhin massiv illegalen Importen ausgesetzt sein. Äußerlich sind diese Produkte oft nicht von legalen Produkten zu unterscheiden, können aber von geringerer QualitĂ€t sein. WĂ€hrend es einem durchschnittlichen KMU unmöglich ist, einzelne Chargen zu analysieren, haftet es fĂŒr SchĂ€den, die durch solch minderwertige Produkte verursacht werden. Gleichzeitig verlieren rechtskonforme Unternehmen an WettbewerbsfĂ€higkeit gegenĂŒber Unternehmen, die billigere illegale Produkte verwenden.     

Den Entwurf zur Verordnung finden Sie hier. Sollten Sie von diesem Thema betroffen sein bitten wir um RĂŒckmeldung unter umweltteam@fmti.at


Vermarktung und Verwendung von fluorierten Gasen

Deckblatt Vermarktung und Verwendung von fluoreszierenden Gasen

Spezielle Regeln fĂŒr WĂ€rmepumpen, KĂŒhl- und Klimatechnik, den Brandschutz und elektrische Schaltanlagen

Dieser Folder gibt Ihnen einen Überblick ĂŒber das geltende Recht rund um fluorierte Treibhausgase (F-Gase).

Die Bedeutung einzelner Regelungen wird erklĂ€rt und es werden die Auswirkungen auf ihr Unternehmen erlĂ€utert. Gezeigt wird auch, wie das F-Gase-Recht mit anderen Rechtsmaterien – wie z.B. der REACH-Verordnung oder dem österreichischen Recht – vernetzt ist und welche Konsequenzen sich daraus fĂŒr den betrieblichen Alltag ergeben können.

Der Folder soll als Hilfestellung zum praktischen Handeln dienen und ihnen eine Übersicht ĂŒber die relevanten Fragen ermöglichen. Er ist aber keine rechtsverbindliche Interpretation der unternehmensspezifischen Verpflichtungen, die sich aus dem Chemikalienrecht ergeben.

Diese können nur auf Basis der einschlÀgigen Rechtsvorschriften von Fall zu Fall bewertet werden.

Hier als pdf runterladen oder als Druckversion unter witz@fmti.at anfordern.
https://www.wko.at/service/umwelt-energie/vermarktung-verwendung-fluorierte-gase.pdf.


RĂŒckfragen bitte an witz@fmti.at.


Infoblatt KĂ€ltemittel: gesetzlicher Rahmen und Handlungsempfehlungen

  • Verwenden Sie KĂ€ltemittel?
  • Importieren Sie KĂ€ltemittel?
  • Handeln Sie mit KĂ€ltemitteln?

Das Thema KĂ€ltemittel ist in den vergangenen Jahren intensiv diskutiert worden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplexer geworden. Aus diesem Grund hat die WKO nun ein Informationsblatt erstellt, in dem ĂŒbersichtlich das Thema KĂ€ltemittel dargestellt wird.

RĂŒckfragen bitte an zinkl@fmti.at.

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