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F-Gase

Neue EU-F-Gase-Verordnung

mehrere EiswĂŒrfel
© Shutterstock

Am 20. Februar 2024 wurde die neue EU-F-Gase-Verordnung – genauer „Verordnung (EU) 2024/573 ĂŒber fluorierte Treibhausgase“ – veröffentlicht. Diese tritt nun am 11. MĂ€rz 2024 in Kraft und ersetzt die aktuelle EU-F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014.
 



Die wesentlichsten neuen Aspekte der neuen VO, die z.T. erst in den kommenden Jahren schlagend werden, sind folgende:

  • Das Phase-out (Quotensystem) fĂŒr HFKW (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe) wird verschĂ€rft und bis 2050 verlĂ€ngert. Letztlich sollen die Quoten bis 2050 auf null sinken.
  • Ab 2025 fallen fĂŒr HFKW-Quoten Kosten von € 3 pro Tonne CO2-Äquivalent an.
  • VerschĂ€rfungen bei den BeschrĂ€nkungen von Klimaanlagen, WĂ€rmepumpen und elektrischen GerĂ€ten in den kommenden Jahren.
  • VerschĂ€rfungen bei Mittelspannungsschaltanlagen in den kommenden Jahren.
  • Exportverbot von GerĂ€ten, die in der EU verboten sind. 

Einige Kernelemente bleiben im Wesentlichen unverÀndert, wie z.B.:

  • Qualifikationsanforderungen
  • Zertifizierung von Personal und Unternehmen
  • DichteprĂŒfungen 

Viele der neuen Bestimmungen gelten bereits ab dem 20. Tag nach der Veröffentlichung (Mitte MĂ€rz 2024). Es gibt aber viele Übergangsvorschriften insb. in Artikel 37 bis 38. 
 
Betroffene Betriebe ersuchen wir die AnhĂ€nge der Verordnung zu prĂŒfen: insbesondere AnhĂ€nge 1-3 fĂŒr die Stoffe und Anhang 4 fĂŒr die betroffenen Produkte.
 
Die Verordnung finden Sie hier im Amtsblatt der EU
 
Aus der WKO ist noch folgendes zu diesem Thema geplant:

  • Aktualisierung des Folders „Vermarktung und Verwendung von fluorierten Gasen“ (dieser ist aktuell offline)
  • Kurzvorstellung der Änderungen im September im Rahmen eines Chemikalientages in Wien