F-Gase
Neue EU-F-Gase-Verordnung
Am 20. Februar 2024 wurde die neue EU-F-Gase-Verordnung â genauer âVerordnung (EU) 2024/573 ĂŒber fluorierte Treibhausgaseâ â veröffentlicht. Diese tritt nun am 11. MĂ€rz 2024 in Kraft und ersetzt die aktuelle EU-F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014.
Die wesentlichsten neuen Aspekte der neuen VO, die z.T. erst in den kommenden Jahren schlagend werden, sind folgende:
- Das Phase-out (Quotensystem) fĂŒr HFKW (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe) wird verschĂ€rft und bis 2050 verlĂ€ngert. Letztlich sollen die Quoten bis 2050 auf null sinken.
- Ab 2025 fallen fĂŒr HFKW-Quoten Kosten von ⏠3 pro Tonne CO2-Ăquivalent an.
- VerschÀrfungen bei den BeschrÀnkungen von Klimaanlagen, WÀrmepumpen und elektrischen GerÀten in den kommenden Jahren.
- VerschÀrfungen bei Mittelspannungsschaltanlagen in den kommenden Jahren.
- Exportverbot von GerÀten, die in der EU verboten sind.
Einige Kernelemente bleiben im Wesentlichen unverÀndert, wie z.B.:
- Qualifikationsanforderungen
- Zertifizierung von Personal und Unternehmen
- DichteprĂŒfungen
Viele der neuen Bestimmungen gelten bereits ab dem 20. Tag nach der Veröffentlichung (Mitte MĂ€rz 2024). Es gibt aber viele Ăbergangsvorschriften insb. in Artikel 37 bis 38.
Betroffene Betriebe ersuchen wir die AnhĂ€nge der Verordnung zu prĂŒfen: insbesondere AnhĂ€nge 1-3 fĂŒr die Stoffe und Anhang 4 fĂŒr die betroffenen Produkte.
Die Verordnung finden Sie hier im Amtsblatt der EU:
Aus der WKO ist noch folgendes zu diesem Thema geplant:
- Aktualisierung des Folders âVermarktung und Verwendung von fluorierten Gasenâ (dieser ist aktuell offline)
- Kurzvorstellung der Ănderungen im September im Rahmen eines Chemikalientages in Wien