Umwelt & Energie

Als Fachverband vertreten wir Ihre Interessen auch im Bereich Umwelt und Energie. Dabei ist es unser Grundsatz, dass eine zukunftsweisende Umweltpolitik und Energiepolitik nur auf einer funktionierenden Wirtschaft aufbauen kann. Die aktuellen Entwicklungen und Themenbereiche auf nationaler und europäischer Ebene mit Auswirkungen auf unsere Branchen sind unter den Schwerpunkten Abfall, Chemie, Energie, Luft/Klima und Wasser zusammengefasst.
Webinar-Rückblick
Webinar zur Ökodesign-VO - Art. 25 ESPR: Vernichtungsverbot und Ausnahmen am 20.04.2026
Unter diesem Link können Sie sich das Webinar nochmals ansehen:
https://youtube.com/live/vr_aDLlP2gQ?feature=share
Hier finden Sie die Präsentationsfolien.
Industriestrombonus
Das Antragsportal für den Industriestrombonus wurde am 12. April 2026 vom Wirtschaftsministerium freigeschalten - trotz der noch ausstehenden beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU.
Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) sprach sich dabei für verbindliche Fristen bei künftigen Entscheidungen der EU aus. Der Bonus soll energieintensive Unternehmen in Österreich finanziell entlasten.
Der Industriestrombonus kann ab 13. April 2026 rückwirkend für 2025 unter https://www.aws.at/standortabsicherung-fuer-industrie/ beantragt werden. Für heuer stehen dafür 75 Millionen Euro zur Verfügung. Um die Förderung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Förderfähig sind nur Unternehmen in gesetzlich definierten Branchen
- darunter fällt u.a. die Herstellung von Papier, Karton und Pappe und die Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen)
- Voraussetzung ist ein Stromverbrauch von mehr als 1 GWh pro Jahr.
- Erforderlich ist ein Energieaudit oder ein Energie- bzw. Umweltmanagementsystem.
- 80 Prozent der Fördersumme müssen wieder in Energieeffizienzmaßnahmen fließen.
(Dieses Kriterium wurde im Vergleich zum SAG 2022 vom Wirtschaftsministerium neu eingeführt) - Unternehmensgröße und Entwicklungsphase sind dabei nicht entscheidend.
Unternehmen, die in einer oder mehreren Anlagen Produkte in der abschließenden Auflistung im Anhang 1 Standortabsicherungsgesetz 2025 (SAG 2025) genannten Sektoren oder Teilsektoren herstellen mit einem Stromverbrauch von mehr als 1 GWh/Jahr.
Jaqueline Hönigschnabel
Kreditmanagement und Kofinanzierungen für Industrie
Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH
+43 1 501 75 102
j.hoenigschnabel@aws.at
Industriestrompreis
Im Zuge der Industriestrategie Österreich 2035 hat die Bundesregierung die Einführung eines Industriestrompreises für den Zeitraum von 2027 bis 2029 angekündigt, bislang jedoch ohne rechtliche Umsetzung. Die wesentlichen Ausgestaltungsmerkmale dieses Instruments sind im neuen EU-Beihilferahmen CISAF (Clean Industrial Deal State Aid Framework) verankert.
Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass lediglich ein begrenzter Kreis an Unternehmen von dieser Unterstützung profitieren kann. Zudem ist davon auszugehen, dass sowohl die Antragstellung als auch die Berichterstattung – insbesondere im Hinblick auf die verpflichtende Verwendung der Mittel für Reinvestitionsprojekte – mit einem vergleichsweise hohen administrativen Aufwand für die Unternehmen verbunden sein werden. Darüber hinaus ist angesichts des begrenzten Budgets mit einer aliquoten Kürzung der beantragten Fördermittel zu rechnen.
- Für bis zu 50 % des Stromverbrauchs soll ein geförderter Industriestrompreis gelten.
- Als Richtwert wurde ein Preis von „bis zu 5 Cent/kWh“ genannt.
- Mehrere Quellen betonen ausdrücklich:
-Das ist kein fixer Endpreis, sondern der maximal beihilferechtlich zulässige Mindestpreis.
-Der tatsächliche Preis hängt vom Marktniveau und der Ausgestaltung der Förderung ab. - Ab 2027 sollen für Industriestrombonus + Industriestrompreis gemeinsam rund 250 Mio. € pro Jahr zur Verfügung stehen.
Ungeachtet der noch offenen Fragen und bestehenden Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Industriestrompreis ist derzeit eine Vielzahl an Strompreisangeboten am Markt zu beobachten, die eine spürbare Senkung der tatsächlichen Stromkosten erwarten lässt. Für Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von bis zu 100.000 kWh (100 MWh) weist der Gewerbe Tarifkalkulator der E Control unmittelbar konkrete Einsparungspotenziale aus.
Bei Stromverbräuchen zwischen 100 MWh und 5.000 MWh bietet der KMU Energiepreis Check der E Control einen Vergleich der Strompreise innerhalb der jeweiligen Verbrauchskategorie. Ein Wechsel des Stromlieferanten ist – abhängig von der Laufzeit des bestehenden Liefervertrages – grundsätzlich sofort und kostenlos möglich.
Es lassen sich folgende Entwicklungen erkennen:
- Insbesondere bei geringeren Stromverbräuchen erweist sich ein Lieferantenwechsel im Vergleich zum Industriestrompreis als vorteilhaft. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der im Zuge eines Lieferantenwechsels gewährte Rabatt im betrachteten Zeitraum zu einem besonders niedrigen Strompreis führt, jedoch nach Ablauf eines Jahres endet.
- Der bei der Antragstellung, Berichterstattung sowie der Umsetzung von Reinvestitionsprojekten entstehende Aufwand ist bei der Entscheidung für eine Maßnahme zur Reduktion der Stromkosten mit zu berücksichtigen. Beim Industriestrompreis ist dabei von einem Aufwand von rund vier Personenwochen für Antrag und Bericht auszugehen; zusätzlich besteht die Verpflichtung, 50 % der erhaltenen Beihilfen in Reinvestitionen zu investieren.
- Ein Antrag auf den Industriestrompreis kann einen Wechsel zu einem kostengünstigeren Stromlieferanten beziehungsweise die Verhandlung günstigerer Konditionen mit dem bestehenden Lieferanten nicht ersetzen, sondern lediglich ergänzend wirken.
Weiterführende Links:
Stromkostenreduktion im Vergleich zwischen Lieferantenwechsel und dem angekündigten Industriestrompreis - WKO.
(BSI und EIW,April 2026)
FMTI-Positionspapier zur Österreichischen Industriestrategie
Im Jänner 2026 hat die österreichische Bundesregierung die „Industriestrategie Österreich 2035 für einen wettbewerbsfähigen Industriestandort und wirtschaftliche Resilienz“ veröffentlicht. Unter Anerkennung der zentralen Bedeutung der Industrie für den Wirtschaftsstandort, ihrer langen Tradition sowie der wettbewerbsfähigen und hochinnovativen Unternehmen, die ein Garant für Jobs und Wohlstand in Österreich sind, hat die Industriestrategie das Ziel, eine klare Richtung und strategische Weichenstellung vorzugeben. Die Strategie soll die Deindustrialisierung stoppen und die Neu-Industrialisierung starten.
Der FMTI hat die 117 Maßnahmen in sieben Handlungsfeldern analysiert und bewertet. Insgesamt bietet die vorliegende Industriestrategie viele positive Ansatzpunkte, die wir zum Teil ausdrücklich begrüßen und unterstützen. Gleichzeitig fehlen in vielen Bereichen konkrete Umsetzungsschritte und verbindliche Zeitpläne.
In den nächsten Monaten wird es daher entscheidend sein, in die konkrete Umsetzung zu kommen. Der Fachverband Metalltechnische Industrie sieht sich dabei als aktiver und konstruktiver Partner der Bundesregierung sowie sämtlicher beteiligter Organisationen und Institutionen. Hier finden Sie unser Positionspapier Industriestrategie Österreich 2035
Industrial Accelerator Act veröffentlicht
Am 4. März 2026 hat die Europäische Kommission den Industrial Accelerator Act veröffentlicht. Das Ziel ist die Steigerung der Nachfrage nach kohlenstoffarmen, in Europa hergestellten Technologien und Produkten. Die Verordnung soll die Produktion ankurbeln, das Unternehmenswachstum fördern und Arbeitsplätze in der EU schaffen.
QUOTE
„Es ist sehr wahrscheinlich, dass strategische Industrien bald zu 100% aus China stammen, wenn nicht gegengesteuert wird. Der Industrial Accelerator Act ist ein Instrument der Reindustrialisierung Europas.“
Stéphane Séjourné, Exekutiv-Vizepräsident für Wohlstand und Industriestrategie
KEY ECONOMIC ASPECTS
Das Gesetz setzt sich zum Ziel, den Anteil der verarbeitenden Industrie am BIP der EU bis 2035 auf mindestens 20% zu erhöhen. Die Maßnahmen sollen die wirtschaftliche Sicherheit der EU und die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten stärken.
Die Maßnahmen des Industrial Accelerator Acts sind in folgenden Säulen zusammengefasst:
Schaffung und Förderung sog. Lead Markets für Produkte „Made in EU“ und kohlenstoffarme Produkte
- Local content- & low carbon-Vorgaben für Produkte bei der öffentlichen Auftragsvergabe und öffentlichen Förderprogrammen zur Steigerung der Nachfrage nach europäischen energieintensiven Industrieprodukten, darunter Aluminium, Zement und Net Zero Technologien
- Für Stahl schlägt das Gesetz spezifische Präferenzen für kohlenstoffarme Produkte vor, um die Marktnachfrage zu steigern
- Ländern mit reziproken Bestimmungen (= Zugang für europäische Hersteller zur dortigen öffentlichen Beschaffung, zB auf Basis eines Freihandelsabkommens) sollen von den local content-Vorgaben ebenfalls umfasst sein
Sicherstellung, dass ausländische Direktinvestitionen einen Mehrwert für die EU schaffen
- Bedingungen für Großinvestitionen von über 100 Mio Euro in strategischen Sektoren, in denen ein einzelnes Drittland mehr als 40% der globalen Produktionskapazität kontrolliert
-Joint Ventures mit europäischen Unternehmen
-Mindestanteil von 50% europäischen Arbeitnehmer:innen in Zusammenhang mit den finanzierten Operationen & Tätigkeiten
-R&D-Ausgaben in der EU von mind. 1% des in der EU generierten Bruttojahresumsatzes - Folgende strategische Sektoren sind umfasst: Batterietechnologien; Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge; Photovoltaik-Technologien; Gewinnung, Verarbeitung und Recycling kritischer Rohstoffe
Vereinfachung der Genehmigungsverfahren
- Zentrale Anlaufstelle für Projektwerber
- Vorgaben für voll digitalisierte Verfahren
- Einrichtung auf nationaler Ebene von Beschleunigungszonen für industrielle Fertigung
NEXT STEPS
Der Verordnungsvorschlag wird nun dem Rat der Europäischen Union sowie dem Europäischen Parlament vorgelegt und im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens verabschiedet. Das ist üblicherweise ein mehrjähriger Prozess.
BACKGROUND
Dieser Verordnungsvorschlag wurde im Clean Industrial Deal und in der gemeinsamen Mitteilung zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit in der EU angekündigt. Ebenso werden darin laut Kommission mehrere Schlüsselforderungen des Draghi-Berichts für eine wettbewerbsfähige Industrie umgesetzt.
LINKS
Pressemitteilung der Kommission
Industrial Accelerator Act (Verordnungsvorschlag)
Industrial Accelerator Act Anhang ⇒ hier sind die umfassten Sektoren zu finden
IAA Factsheet
IAA Impact Assessment (Staff Working Document)
IAA Impact Assessment Executive Summary
Der schnelle Weg zu passenden ESG Tools: Tipps & Marktüberblick

CO₂ Emissionen, Abfallmengen oder Mitarbeiterfluktuation: ESG Kennzahlen sind ein wichtiger Bestandteil moderner Unternehmensführung – für Finanzierung, Kunden-/Lieferantenbeziehungen und eine zukunftsorientierte Strategie. Gleichzeitig wächst der Anspruch an transparente und verlässliche Daten.
Viele Unternehmen stehen vor der Frage: Welche ESG Software unterstützt uns wirklich sinnvoll?
Die Bundessparte Information und Consulting bietet dafür:
- praxisnahe Tipps für die richtige Auswahl
- einen kompakten Überblick über ESG Tools in Österreich und der DACH Region
👉 Zum Überblick: Überblick ESG Softwarelösungen - WKO
Allgemeine Fragen zum Batteriepass
Der DPP für Batterien (Batteriepass) wird der erste DPP sein (ab 18. Februar 2027). Die Standardisierung zum DPP, dessen Vorgaben dann auch für die Produktgruppen unter der Ökodesign-VO gelten werden ist noch nicht abgeschlossen (es wird acht harmonisierte europäischen Normen geben). Eine endgültige Verabschiedung ist für Ende Q2 2026 geplant.
Derzeit kann noch niemand einen standardgemäßen DPP bauen – weil der Standard noch nicht existiert!
Unter folgendem Link FAQ - BatteryPass-Ready, insbesondere Kapitel „Fast facts:Battery passport“ finden sich Antworten auf die Fragen:
- What is a digital battery passport and from when will it be required?
- For which batteries will the digital battery passport be required?
- Who is responsible for the digital battery passport?
- Which information will be requested for the battery passport and who will have access to it?
- What value does the battery passport unlock?
Um einen allgemeinen & aktuellen Überblick zu DPP-Entwicklungen zu haben, ist die Teilnahme an den Check-Ins der Plattform-Industrie 4.0. zu empfehlen:
DIGITALER PRODUKTPASS - Plattform Industrie 4.0.
Diese kann man auch bei konkreten Fragen zur Standardisierung und/oder der praktischen Umsetzung kontaktieren, da sie in einigen EU- und nationalen Leitprojekten aktiv sind.
EU-Bodenüberwachungsgesetz nimmt letzte Hürde // EP verabschiedet die neue Richtlinie
Das Europäische Parlament hat am Donnerstag, 23. Oktober 2025 die politische Trilog-Einigung über den Kommissionsvorschlag für die Richtlinie zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz angenommen. Die Richtlinie wird 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten.
Ein letzter Änderungsantrag zur Ablehnung des Vorschlags scheiterte mit 220-Ja-Stimmen gegen 341 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen. Bereits Ende September hatte auch der EU-Rat grünes Licht erteilt – das damalige Nein von Deutschland und die Stimmenenthaltung Österreichs reichten nicht aus, um die EU-Richtlinie auf Ratsebene zu stoppen, da die restlichen 25 EU-Länder zustimmten. Die Mitgliedstaaten haben nun drei Jahre Zeit für die Umsetzung der Richtlinie.
ERSTE BEURTEILUNG AUS SICHT DER INDUSTRIE
- Einheitliche Bewertungsstandards innerhalb der EU erscheinen grundsätzlich positiv.
- Die Hauptlast der Umsetzungsarbeit liegt bei Behörden und in der Landwirtschaft. Der industrielle Fokus wird sich auf den in der RL genannten Aufbau eines „Registers der identifizierten potenziell kontaminierten Standorte“ richten.
- Das ALSAG wird voraussichtlich keine wesentlichen Änderungen erfahren. Wie kontaminierte Flächen seit 1989 RL-konform erfasst werden soll, muss erst erarbeitet werden. Die GIS-basierten Werkzeuge, die Österreich seit geraumer Zeit verwendet, werden jedenfalls auch bei der Umsetzung eine Rolle spielen.
- Verpflichtungen für Industrieunternehmen sind nicht ersichtlich, allfällige Daten aus den Ausgangszustandsberichten gem. Art. 22 Industrieemissions-RL zu Kontaminationen sind bei den Behörden bereits bekannt.
Kooperationspartner BioBASE GmbH
BioBASE GmbH, Rennbahnstrasse 29/B, 3100 St. Pölten.
www.biobase.at
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Maßnahmen gegen Umweltkriminalität: Neue Richtlinie bis 21. Mai 2026 umzusetzen
Mit einer neuen Richtlinie über Umweltkriminalität verstärkt die Europäische Union ihren Kampf gegen schwere Umweltvergehen und erhöht die Strafen. Am 30. April 2024 wurde die überarbeitete Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die neue Richtlinie muss bis zum 21. Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Erweiterung der Straftatbestände
Die neue Richtlinie erweitert den Katalog der umweltstrafrechtlichen Tatbestände erheblich. Zu den neuen Straftatbeständen zählen unter anderem:
- Illegaler Holzhandel
- Schwere Verstöße gegen EU-Chemikalienvorschriften
- Schwere Beeinträchtigungen von Gewässern durch Wasserentnahme
- Erhebliche Schäden an Ökosystemen
Strafbarkeit und Verschulden
Beim Verschulden reicht bei der Mehrheit der Delikte ein fahrlässiges Verhalten, allerdings eingeschränkt auf grobe Fahrlässigkeit, aus. Leichte Fahrlässigkeit führt somit niemals zu einem strafrechtlichen Delikt nach dieser Richtlinie.
Konsequenzen für natürliche und juristische Personen
Die Richtlinie sieht strenge Strafen für natürliche Personen vor:
- Bei vorsätzlich begangenen Straftaten, die den Tod einer Person verursachen, droht eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren.
- Bei Umweltvergehen mit verheerenden Auswirkungen (Ökozid) beträgt die Mindeststrafe acht Jahre.
- Bei grob fahrlässigen Handlungen, die den Tod einer Person verursachen, beträgt die Höchststrafe fünf Jahre.
- Andere vorsätzliche Umweltvergehen werden mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet.
Juristische Personen können mit hohen Geldstrafen belegt werden:
- Für die schwersten Delikte mindestens 5% des weltweiten Umsatzes oder 40 Millionen Euro.
- Für andere Delikte mindestens 3% des weltweiten Umsatzes oder 24 Millionen Euro.
Zusätzlich können Maßnahmen wie die Verpflichtung zur Wiederherstellung des vorherigen Umweltzustandes, der Ausschluss von öffentlicher Finanzierung und die Entziehung von Genehmigungen verhängt werden.
Erfolge der WKÖ
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat sich intensiv an der Ausarbeitung der Richtlinie beteiligt und einige bedeutende Änderungen durchgesetzt:
- Verhinderung der uneingeschränkten Beteiligung von Umweltorganisationen an Strafverfahren
- Einschränkung der Veröffentlichung von Gerichtsurteilen („An-den-Pranger-Stellen“)
- Milderung der Tatbestände, insbesondere beim Betreiben von Anlagen ohne UVP
- Einführung des Milderungsgrundes „tätige Reue“
- Verhinderung der Strafbarkeit bei leichter Fahrlässigkeit
Für weitere Informationen zur neuen Richtlinie über Umweltkriminalität und deren Auswirkungen besuchen Sie die folgenden Links:
BAT Update
Einige branchenrelevante BAT-Dokumente („Beste Verfügbare Techniken) im Rahmen der EU-Industrieemissionsrichtlinie wurden vor kurzem überarbeitet bzw. befinden sich in einem laufenden Prozess. Dabei wurden einige Neuerungen vorgenommen bzw. sind noch zu erwarten. Da wir als Fachverband keine umfassenden Kenntnisse über bestehende Inhouse-Galvaniken oder Inhouse-Feuerverzinkungen haben, erhalten Sie dieses E-Mail zur Information. Die Änderungen sind teilweise weitreichend, daher möchten wir alle betroffenen Betriebe informieren.
Neuerungen gibt es im:
Das neue BAT-Dokument der Eisenmetallverarbeitungsindustrie BAT-FMP wurde am 4. November 2022 veröffentlicht. Besonders relevant ist dieses Dokument für die diskontinuierliche Feuerverzinkung die schmelzflüssigen metallischen Schutzschichten mit einer Verarbeitungskapazität von mehr als 2 t Rohstahl pro Stunde durchführen. Mit dem überarbeiteten BAT-Dokument sind auch die Schlussfolgerungen veröffentlicht, die neue Grenzwerte vorsehen. Hier sieht die Gewerbeordnung § 81b die Fristen vor. Betriebe müssen innerhalb eines Jahres, also bis 4. November 2023, bei der lokalen Behörde formlos bekannt geben, ob sie dem Stand der Technik entsprechen. Falls die Anlage nicht dem Stand der Technik entspricht, müssen Adaptierungen innerhalb von 4 Jahren abgeschlossen sein, daher am 4. November 2026.
Das BAT-Dokument Surface Treatment of Metals and Plastics BAT-STM wird aktuell überarbeitet. Betroffen sind Betriebe die Oberflächenbehandlung von Metallen oder Kunststoffen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren durchführen, wenn das Volumen der Wirkbäder 30 m³ übersteigt. Dazu werden vom Umweltbundesamt sehr umfangreiche Fragebögen versendet, die dem europäischen Datensammlungsprozess zur Überarbeitung dienen. Gemeinsam mit dem Umweltbundesamt möchten wir Betriebe beim Ausfüllen der Fragebögen unterstützen.
Ende Juni fand das Final Meeting zum BAAT SF statt, in dem die letzten Änderungen für die Festlegung der zukünftig geltenden Rahmenbedingungen besprochen wurden. Sobald das überarbeitete Dokument freigegeben wird, informieren wir Sie an dieser Stelle.
VIP-Infos zur EU-Umweltpolitik
EU Stenogramm der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik; Stand 19. Oktober 2023 mit allen Details zu Rechtsakten und Strategien:
Umwelttechnik - Produktliste (Stand 2026)
Die Umwelttechnik ist ein zukunftsträchtiger Bereich innerhalb der Maschinen- und Metallwarenindustrie, der sich in den vergangenen Jahren durch kontinuierliches Wachstum ausgezeichnet hat. Vor allem bei den sogenannten „sauberen und erneuerbaren Energien“ nimmt die österreichische Umwelttechnikindustrie mittlerweile eine internationale Spitzenstellung ein. Die Leistungspalette ist umfassend und deckt alle großen Bereiche der Umwelttechnik von Abfall- und Bodenaufbereitung, über Luftreinhaltung, Abwasser- und Wasseraufbereitung bis hin zu erneuerbaren Energietechnologien ab.
Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Ihnen daher einen Überblick über die Vielfalt der innovativen Produkte und Dienstleistungen der österreichischen Umwelttechnikindustrie geben.



