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Umwelt & Energie

HĂ€nde mit Pflanze
© Shutterstock

Als Fachverband vertreten wir Ihre Interessen auch im Bereich Umwelt und Energie. Dabei ist es unser Grundsatz, dass eine zukunftsweisende Umweltpolitik und Energiepolitik nur auf einer funktionierenden Wirtschaft aufbauen kann. Die aktuellen Entwicklungen und Themenbereiche auf nationaler und europÀischer Ebene mit Auswirkungen auf unsere Branchen sind unter den Schwerpunkten Abfall, Chemie, Energie, Luft/Klima und Wasser zusammengefasst.


Webinar-RĂŒckblick

Webinar zur Ökodesign-VO - Art. 25 ESPR: Vernichtungsverbot und Ausnahmen am 20.04.2026 

Unter diesem Link können Sie sich das Webinar nochmals ansehen:
https://youtube.com/live/vr_aDLlP2gQ?feature=share

Hier finden Sie die PrÀsentationsfolien.


Tabelle Industriestrombonus vs. Industriestrompreis


Industriestrombonus

Das Antragsportal fĂŒr den Industriestrombonus wurde am 12. April 2026 vom Wirtschaftsministerium freigeschalten - trotz der noch ausstehenden beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU.

Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) sprach sich dabei fĂŒr verbindliche Fristen bei kĂŒnftigen Entscheidungen der EU aus. Der Bonus soll energieintensive Unternehmen in Österreich finanziell entlasten.

Der Industriestrombonus kann ab 13. April 2026 rĂŒckwirkend fĂŒr 2025 unter https://www.aws.at/standortabsicherung-fuer-industrie/ beantragt werden. FĂŒr heuer stehen dafĂŒr 75 Millionen Euro zur VerfĂŒgung. Um die Förderung zu erhalten, mĂŒssen folgende Voraussetzungen erfĂŒllt sein:

  • FörderfĂ€hig sind nur Unternehmen in gesetzlich definierten Branchen
  • darunter fĂ€llt u.a. die Herstellung von Papier, Karton und Pappe und die Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen)
  • Voraussetzung ist ein Stromverbrauch von mehr als 1 GWh pro Jahr.
  • Erforderlich ist ein Energieaudit oder ein Energie- bzw. Umweltmanagementsystem.
  • 80 Prozent der Fördersumme mĂŒssen wieder in Energieeffizienzmaßnahmen fließen.
    (Dieses Kriterium wurde im Vergleich zum SAG 2022 vom Wirtschaftsministerium neu eingefĂŒhrt)
  • UnternehmensgrĂ¶ĂŸe und Entwicklungsphase sind dabei nicht entscheidend.

Unternehmen, die in einer oder mehreren Anlagen Produkte in der abschließenden Auflistung im Anhang 1 Standortabsicherungsgesetz 2025 (SAG 2025) genannten Sektoren oder Teilsektoren herstellen mit einem Stromverbrauch von mehr als 1 GWh/Jahr.

Jaqueline Hönigschnabel
Kreditmanagement und Kofinanzierungen fĂŒr Industrie
Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH
+43 1 501 75 102
j.hoenigschnabel@aws.at

Industriestrompreis

Im Zuge der Industriestrategie Österreich 2035 hat die Bundesregierung die EinfĂŒhrung eines Industriestrompreises fĂŒr den Zeitraum von 2027 bis 2029 angekĂŒndigt, bislang jedoch ohne rechtliche Umsetzung. Die wesentlichen Ausgestaltungsmerkmale dieses Instruments sind im neuen EU-Beihilferahmen CISAF (Clean Industrial Deal State Aid Framework) verankert.
Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass lediglich ein begrenzter Kreis an Unternehmen von dieser UnterstĂŒtzung profitieren kann. Zudem ist davon auszugehen, dass sowohl die Antragstellung als auch die Berichterstattung – insbesondere im Hinblick auf die verpflichtende Verwendung der Mittel fĂŒr Reinvestitionsprojekte – mit einem vergleichsweise hohen administrativen Aufwand fĂŒr die Unternehmen verbunden sein werden. DarĂŒber hinaus ist angesichts des begrenzten Budgets mit einer aliquoten KĂŒrzung der beantragten Fördermittel zu rechnen.

  • FĂŒr bis zu 50 % des Stromverbrauchs soll ein geförderter Industriestrompreis gelten.
  • Als Richtwert wurde ein Preis von „bis zu 5 Cent/kWh“ genannt.
  • Mehrere Quellen betonen ausdrĂŒcklich: 
    -Das ist kein fixer Endpreis, sondern der maximal beihilferechtlich zulÀssige Mindestpreis.
    -Der tatsÀchliche Preis hÀngt vom Marktniveau und der Ausgestaltung der Förderung ab.
  • Ab 2027 sollen fĂŒr Industriestrombonus + Industriestrompreis gemeinsam rund 250 Mio. € pro Jahr zur VerfĂŒgung stehen.

Ungeachtet der noch offenen Fragen und bestehenden Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Industriestrompreis ist derzeit eine Vielzahl an Strompreisangeboten am Markt zu beobachten, die eine spĂŒrbare Senkung der tatsĂ€chlichen Stromkosten erwarten lĂ€sst. FĂŒr Unternehmen mit einem jĂ€hrlichen Stromverbrauch von bis zu 100.000 kWh (100 MWh) weist der Gewerbe Tarifkalkulator der E Control unmittelbar konkrete Einsparungspotenziale aus.
Bei StromverbrĂ€uchen zwischen 100 MWh und 5.000 MWh bietet der KMU Energiepreis Check der E Control einen Vergleich der Strompreise innerhalb der jeweiligen Verbrauchskategorie. Ein Wechsel des Stromlieferanten ist – abhĂ€ngig von der Laufzeit des bestehenden Liefervertrages – grundsĂ€tzlich sofort und kostenlos möglich.

Es lassen sich folgende Entwicklungen erkennen:

  • Insbesondere bei geringeren StromverbrĂ€uchen erweist sich ein Lieferantenwechsel im Vergleich zum Industriestrompreis als vorteilhaft. Dabei ist zu berĂŒcksichtigen, dass der im Zuge eines Lieferantenwechsels gewĂ€hrte Rabatt im betrachteten Zeitraum zu einem besonders niedrigen Strompreis fĂŒhrt, jedoch nach Ablauf eines Jahres endet.
  • Der bei der Antragstellung, Berichterstattung sowie der Umsetzung von Reinvestitionsprojekten entstehende Aufwand ist bei der Entscheidung fĂŒr eine Maßnahme zur Reduktion der Stromkosten mit zu berĂŒcksichtigen. Beim Industriestrompreis ist dabei von einem Aufwand von rund vier Personenwochen fĂŒr Antrag und Bericht auszugehen; zusĂ€tzlich besteht die Verpflichtung, 50 % der erhaltenen Beihilfen in Reinvestitionen zu investieren.
  • Ein Antrag auf den Industriestrompreis kann einen Wechsel zu einem kostengĂŒnstigeren Stromlieferanten beziehungsweise die Verhandlung gĂŒnstigerer Konditionen mit dem bestehenden Lieferanten nicht ersetzen, sondern lediglich ergĂ€nzend wirken. 

Webinar fĂŒr Antragsteller nach dem SAG 2025

voraussichtlicher Termin: 12. Mai 2026 | 13 bis 15 Uhr 

Wie angekĂŒndigt ist die aws-Homepage fĂŒr die Antragstellung nach dem SAG 2025 online gestellt worden.

Worum es geht: Es handelt sich um die Abwicklung der Förderungen nach dem „Standortabsicherungsgesetz 2025 (SAG 2025)“, also um die „Stromkostenkompensation“ fĂŒr die aus dem EU-Emissionshandel 1 entstehenden „indirekten CO2-Kosten“. Die VorgĂ€ngerregelung fĂŒr 2022 hieß „Stromkostenausgleichgesetz 2022 (SAG 2022)“, in der politischen Kommunikation wird von Industriestrombonus gesprochen. Diese Maßnahmen ist fĂŒr die Jahre 2025 und 2026 vorgesehen und mit jĂ€hrlich jeweils 75 Mio. EUR dotiert. AntrĂ€ge fĂŒr das Jahr 2025 können bis zum 13. Oktober 2026 fĂŒr Anlagen > 1 GWh/Jahr gestellt werden, die in den Sektoren und Teilsektoren gemĂ€ĂŸ Anhang 1 SAG 2025 aufgelistet sind.

Es handelt sich nicht um den „Industriestrompreis“, um die „Industriestrompreisabsicherung ab 2027“ bzw. um die „Strompreiskompensation mit grĂ¶ĂŸerem Anwendungsbereich“ („SAG-Plus“; „SAG-neu“). All diese – interessenspolitisch aktuell diskutierten - Maßnahmen sind zwar in diversen politischen Dokumenten (wie der „Industriestrategie“ oder vielen Dokumenten des Ministerrats etc.) mit jĂ€hrlichen Budgets von 250 Mio. EUR ab 2027 bis 2029 grundgelegt, aber noch nicht in anwendbares Recht umgesetzt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des aws. Zum schnellen Nachlesen: 
‱ SAG 2025 samt Anhang 1.
‱ Förderungsrichtlinien Standortabsicherungsgesetz 2025 zum Download von der Homepage des aws.
‱ Leitfaden Standortabsicherungsgesetz 2025 zum Download von der Homepage des aws.


Bitte umallfÀllige Fragen zur Vorbereitung eines Webinars

Das BMWET plant ein Webinar zur gegenstÀndlichen Antragstellung 2025. Dieses soll sich an die Antragstellenden richten und offene Fragen beantworten. Sobald wir den konkreten Termin bekommen, werden wir wieder informieren.

Zur bestmöglichen Vorbereitung dieses Webinars können Sie uns vorab Fragen zu allen Themen der Antragstellung 2025 und zur Abwicklung des SAG 2025 (wie etwa zum Leitfaden, zu den Förderrichtlinien, zu den Reinvestitionsverpflichtungen, den Berichtspflichten und den BestĂ€tigungen) ĂŒbermitteln. Wir werden diese dann zur Vorbereitung des Webinars an das BMWET ĂŒbermitteln. Bitte ĂŒbermitteln Sie Ihre Fragen bis zum 24. April 26.

Ing. Mag. Wolfgang Brenner
Referent

Bundessparte Industrie
Wirtschaftskammer Österreich 
Wiedner Hauptstraße 63 | A-1045 Wien
T +43 (0)5 90 900 3076   
E wolfgang.brenner@wko.at | wko.at/bsi 


FMTI-Positionspapier zur Österreichischen Industriestrategie

Im JĂ€nner 2026 hat die österreichische Bundesregierung die „Industriestrategie Österreich 2035 fĂŒr einen wettbewerbsfĂ€higen Industriestandort und wirtschaftliche Resilienz“ veröffentlicht. Unter Anerkennung der zentralen Bedeutung der Industrie fĂŒr den Wirtschaftsstandort, ihrer langen Tradition sowie der wettbewerbsfĂ€higen und hochinnovativen Unternehmen, die ein Garant fĂŒr Jobs und Wohlstand in Österreich sind, hat die Industriestrategie das Ziel, eine klare Richtung und strategische Weichenstellung vorzugeben. Die Strategie soll die Deindustrialisierung stoppen und die Neu-Industrialisierung starten.

Der FMTI hat die 117 Maßnahmen in sieben Handlungsfeldern analysiert und bewertet. Insgesamt bietet die vorliegende Industriestrategie viele positive Ansatzpunkte, die wir zum Teil ausdrĂŒcklich begrĂŒĂŸen und unterstĂŒtzen. Gleichzeitig fehlen in vielen Bereichen konkrete Umsetzungsschritte und verbindliche ZeitplĂ€ne.

In den nĂ€chsten Monaten wird es daher entscheidend sein, in die konkrete Umsetzung zu kommen. Der Fachverband Metalltechnische Industrie sieht sich dabei als aktiver und konstruktiver Partner der Bundesregierung sowie sĂ€mtlicher beteiligter Organisationen und Institutionen. Hier finden Sie unser Positionspapier Industriestrategie Österreich 2035 


Industrial Accelerator Act veröffentlicht

Am 4. MÀrz 2026 hat die EuropÀische Kommission den Industrial Accelerator Act veröffentlicht. Das Ziel ist die Steigerung der Nachfrage nach kohlenstoffarmen, in Europa hergestellten Technologien und Produkten. Die Verordnung soll die Produktion ankurbeln, das Unternehmenswachstum fördern und ArbeitsplÀtze in der EU schaffen.

QUOTE
„Es ist sehr wahrscheinlich, dass strategische Industrien bald zu 100% aus China stammen, wenn nicht gegengesteuert wird. Der Industrial Accelerator Act ist ein Instrument der Reindustrialisierung Europas.“ 
StĂ©phane SĂ©journĂ©, Exekutiv-VizeprĂ€sident fĂŒr Wohlstand und Industriestrategie

KEY ECONOMIC ASPECTS
Das Gesetz setzt sich zum Ziel, den Anteil der verarbeitenden Industrie am BIP der EU bis 2035 auf mindestens 20% zu erhöhen. Die Maßnahmen sollen die wirtschaftliche Sicherheit der EU und die WiderstandsfĂ€higkeit der Lieferketten stĂ€rken.

Die Maßnahmen des Industrial Accelerator Acts sind in folgenden SĂ€ulen zusammengefasst:

Schaffung und Förderung sog. Lead Markets fĂŒr Produkte „Made in EU“ und kohlenstoffarme Produkte

  • Local content- & low carbon-Vorgaben fĂŒr Produkte bei der öffentlichen Auftragsvergabe und öffentlichen Förderprogrammen zur Steigerung der Nachfrage nach europĂ€ischen energieintensiven Industrieprodukten, darunter Aluminium, Zement und Net Zero Technologien
  • FĂŒr Stahl schlĂ€gt das Gesetz spezifische PrĂ€ferenzen fĂŒr kohlenstoffarme Produkte vor, um die Marktnachfrage zu steigern
  • LĂ€ndern mit reziproken Bestimmungen (= Zugang fĂŒr europĂ€ische Hersteller zur dortigen öffentlichen Beschaffung, zB auf Basis eines Freihandelsabkommens) sollen von den local content-Vorgaben ebenfalls umfasst sein

Sicherstellung, dass auslĂ€ndische Direktinvestitionen einen Mehrwert fĂŒr die EU schaffen

  • Bedingungen fĂŒr Großinvestitionen von ĂŒber 100 Mio Euro in strategischen Sektoren, in denen ein einzelnes Drittland mehr als 40% der globalen ProduktionskapazitĂ€t kontrolliert
    -Joint Ventures mit europÀischen Unternehmen
    -Mindestanteil von 50% europÀischen Arbeitnehmer:innen in Zusammenhang mit den finanzierten Operationen & TÀtigkeiten
    -R&D-Ausgaben in der EU von mind. 1% des in der EU generierten Bruttojahresumsatzes
  • Folgende strategische Sektoren sind umfasst: Batterietechnologien; Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge; Photovoltaik-Technologien; Gewinnung, Verarbeitung und Recycling kritischer Rohstoffe

Vereinfachung der Genehmigungsverfahren

  • Zentrale Anlaufstelle fĂŒr Projektwerber
  • Vorgaben fĂŒr voll digitalisierte Verfahren
  • Einrichtung auf nationaler Ebene von Beschleunigungszonen fĂŒr industrielle Fertigung

NEXT STEPS
Der Verordnungsvorschlag wird nun dem Rat der EuropĂ€ischen Union sowie dem EuropĂ€ischen Parlament vorgelegt und im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens verabschiedet. Das ist ĂŒblicherweise ein mehrjĂ€hriger Prozess.

BACKGROUND
Dieser Verordnungsvorschlag wurde im Clean Industrial Deal und in der gemeinsamen Mitteilung zur StĂ€rkung der wirtschaftlichen Sicherheit in der EU angekĂŒndigt. Ebenso werden darin laut Kommission mehrere SchlĂŒsselforderungen des Draghi-Berichts fĂŒr eine wettbewerbsfĂ€hige Industrie umgesetzt.

LINKS
Pressemitteilung der Kommission
Industrial Accelerator Act (Verordnungsvorschlag)
Industrial Accelerator Act Anhang ⇒ hier sind die umfassten Sektoren zu finden
IAA Factsheet
IAA Impact Assessment (Staff Working Document)
IAA Impact Assessment Executive Summary


Der schnelle Weg zu passenden ESG Tools: Tipps & MarktĂŒberblick

Übereinander gestapelte HolzwĂŒrfel. Auf den untersten dreien ist jeweils ein Buchstabe. Auf dem ersten ein E, daneben ein S und daneben ein G. DarĂŒber sind eine grĂŒne Fabrik, ein grĂŒner Kreis und zwei HĂ€nde, zwischen denen ein Globus ist.
© Stockwerk-Fotodesign | stock.adobe.com

CO₂ Emissionen, Abfallmengen oder Mitarbeiterfluktuation: ESG Kennzahlen sind ein wichtiger Bestandteil moderner UnternehmensfĂŒhrung – fĂŒr Finanzierung, Kunden-/Lieferantenbeziehungen und eine zukunftsorientierte Strategie. Gleichzeitig wĂ€chst der Anspruch an transparente und verlĂ€ssliche Daten.




Viele Unternehmen stehen vor der Frage: Welche ESG Software unterstĂŒtzt uns wirklich sinnvoll?
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  • praxisnahe Tipps fĂŒr die richtige Auswahl
  • einen kompakten Überblick ĂŒber ESG Tools in Österreich und der DACH Region


👉 Zum Überblick: Überblick ESG Softwarelösungen - WKO


Allgemeine Fragen zum Batteriepass

Der DPP fĂŒr Batterien (Batteriepass) wird der erste DPP sein (ab 18. Februar 2027). Die Standardisierung zum DPP, dessen Vorgaben dann auch fĂŒr die Produktgruppen unter der Ökodesign-VO gelten werden ist noch nicht abgeschlossen (es wird acht harmonisierte europĂ€ischen Normen geben). Eine endgĂŒltige Verabschiedung ist fĂŒr Ende Q2 2026 geplant.

Derzeit kann noch niemand einen standardgemĂ€ĂŸen DPP bauen – weil der Standard noch nicht existiert!

Unter folgendem Link FAQ - BatteryPass-Ready, insbesondere Kapitel „Fast facts:Battery passport“ finden sich Antworten auf die Fragen:

  • What is a digital battery passport and from when will it be required?
  • For which batteries will the digital battery passport be required?
  • Who is responsible for the digital battery passport?
  • Which information will be requested for the battery passport and who will have access to it?
  • What value does the battery passport unlock?

Um einen allgemeinen & aktuellen Überblick zu DPP-Entwicklungen zu haben, ist die Teilnahme an den Check-Ins der Plattform-Industrie 4.0. zu empfehlen: 
DIGITALER PRODUKTPASS - Plattform Industrie 4.0.

Diese kann man auch bei konkreten Fragen zur Standardisierung und/oder der praktischen Umsetzung kontaktieren, da sie in einigen EU- und nationalen Leitprojekten aktiv sind.


EU-BodenĂŒberwachungsgesetz nimmt letzte HĂŒrde // EP verabschiedet die neue Richtlinie

Das EuropĂ€ische Parlament hat am Donnerstag, 23. Oktober 2025 die politische Trilog-Einigung ĂŒber den Kommissionsvorschlag fĂŒr die Richtlinie zur BodenĂŒberwachung und fĂŒr Bodenresilienz angenommen. Die Richtlinie wird 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. 
Ein letzter Änderungsantrag zur Ablehnung des Vorschlags scheiterte mit 220-Ja-Stimmen gegen 341 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen. Bereits Ende September hatte auch der EU-Rat grĂŒnes Licht erteilt – das damalige Nein von Deutschland und die Stimmenenthaltung Österreichs reichten nicht aus, um die EU-Richtlinie auf Ratsebene zu stoppen, da die restlichen 25 EU-LĂ€nder zustimmten. Die Mitgliedstaaten haben nun drei Jahre Zeit fĂŒr die Umsetzung der Richtlinie.

ERSTE BEURTEILUNG AUS SICHT DER INDUSTRIE

  1. Einheitliche Bewertungsstandards innerhalb der EU erscheinen grundsÀtzlich positiv.
  2. Die Hauptlast der Umsetzungsarbeit liegt bei Behörden und in der Landwirtschaft. Der industrielle Fokus wird sich auf den in der RL genannten Aufbau eines „Registers der identifizierten potenziell kontaminierten Standorte“ richten. 
  3. Das ALSAG wird voraussichtlich keine wesentlichen Änderungen erfahren. Wie kontaminierte FlĂ€chen seit 1989 RL-konform erfasst werden soll, muss erst erarbeitet werden. Die GIS-basierten Werkzeuge, die Österreich seit geraumer Zeit verwendet, werden jedenfalls auch bei der Umsetzung eine Rolle spielen.
  4. Verpflichtungen fĂŒr Industrieunternehmen sind nicht ersichtlich, allfĂ€llige Daten aus den Ausgangszustandsberichten gem. Art. 22 Industrieemissions-RL zu Kontaminationen sind bei den Behörden bereits bekannt.

Kooperationspartner BioBASE GmbH

BioBASE Logo

BioBASE GmbH, Rennbahnstrasse 29/B, 3100 St. Pölten. 
www.biobase.at

BSI Umwelttechnik-Studie


Maßnahmen gegen UmweltkriminalitĂ€t: Neue Richtlinie bis 21. Mai 2026 umzusetzen

Mit einer neuen Richtlinie ĂŒber UmweltkriminalitĂ€t verstĂ€rkt die EuropĂ€ische Union ihren Kampf gegen schwere Umweltvergehen und erhöht die Strafen. Am 30. April 2024 wurde die ĂŒberarbeitete Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die neue Richtlinie muss bis zum 21. Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.

Erweiterung der StraftatbestÀnde
Die neue Richtlinie erweitert den Katalog der umweltstrafrechtlichen TatbestÀnde erheblich. Zu den neuen StraftatbestÀnden zÀhlen unter anderem:

  • Illegaler Holzhandel
  • Schwere VerstĂ¶ĂŸe gegen EU-Chemikalienvorschriften
  • Schwere BeeintrĂ€chtigungen von GewĂ€ssern durch Wasserentnahme
  • Erhebliche SchĂ€den an Ökosystemen

Strafbarkeit und Verschulden
Beim Verschulden reicht bei der Mehrheit der Delikte ein fahrlĂ€ssiges Verhalten, allerdings eingeschrĂ€nkt auf grobe FahrlĂ€ssigkeit, aus. Leichte FahrlĂ€ssigkeit fĂŒhrt somit niemals zu einem strafrechtlichen Delikt nach dieser Richtlinie.

Konsequenzen fĂŒr natĂŒrliche und juristische Personen
Die Richtlinie sieht strenge Strafen fĂŒr natĂŒrliche Personen vor:

  • Bei vorsĂ€tzlich begangenen Straftaten, die den Tod einer Person verursachen, droht eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren.
  • Bei Umweltvergehen mit verheerenden Auswirkungen (Ökozid) betrĂ€gt die Mindeststrafe acht Jahre.
  • Bei grob fahrlĂ€ssigen Handlungen, die den Tod einer Person verursachen, betrĂ€gt die Höchststrafe fĂŒnf Jahre.
  • Andere vorsĂ€tzliche Umweltvergehen werden mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet.

Juristische Personen können mit hohen Geldstrafen belegt werden:

  • FĂŒr die schwersten Delikte mindestens 5% des weltweiten Umsatzes oder 40 Millionen Euro.
  • FĂŒr andere Delikte mindestens 3% des weltweiten Umsatzes oder 24 Millionen Euro.

ZusĂ€tzlich können Maßnahmen wie die Verpflichtung zur Wiederherstellung des vorherigen Umweltzustandes, der Ausschluss von öffentlicher Finanzierung und die Entziehung von Genehmigungen verhĂ€ngt werden.

Erfolge der WKÖ
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat sich intensiv an der Ausarbeitung der Richtlinie beteiligt und einige bedeutende Änderungen durchgesetzt:

  • Verhinderung der uneingeschrĂ€nkten Beteiligung von Umweltorganisationen an Strafverfahren
  • EinschrĂ€nkung der Veröffentlichung von Gerichtsurteilen („An-den-Pranger-Stellen“)
  • Milderung der TatbestĂ€nde, insbesondere beim Betreiben von Anlagen ohne UVP
  • EinfĂŒhrung des Milderungsgrundes „tĂ€tige Reue“
  • Verhinderung der Strafbarkeit bei leichter FahrlĂ€ssigkeit

FĂŒr weitere Informationen zur neuen Richtlinie ĂŒber UmweltkriminalitĂ€t und deren Auswirkungen besuchen Sie die folgenden Links:

BAT Update

Einige branchenrelevante BAT-Dokumente („Beste VerfĂŒgbare Techniken) im Rahmen der EU-Industrieemissionsrichtlinie wurden vor kurzem ĂŒberarbeitet bzw. befinden sich in einem laufenden Prozess. Dabei wurden einige Neuerungen vorgenommen bzw. sind noch zu erwarten. Da wir als Fachverband keine umfassenden Kenntnisse ĂŒber bestehende Inhouse-Galvaniken oder Inhouse-Feuerverzinkungen haben, erhalten Sie dieses E-Mail zur Information. Die Änderungen sind teilweise weitreichend, daher möchten wir alle betroffenen Betriebe informieren.  

Neuerungen gibt es im: 

Das neue BAT-Dokument der Eisenmetallverarbeitungsindustrie BAT-FMP wurde am 4. November 2022 veröffentlicht. Besonders relevant ist dieses Dokument fĂŒr die diskontinuierliche Feuerverzinkung die schmelzflĂŒssigen metallischen Schutzschichten mit einer VerarbeitungskapazitĂ€t von mehr als 2 t Rohstahl pro Stunde durchfĂŒhren. Mit dem ĂŒberarbeiteten BAT-Dokument sind auch die Schlussfolgerungen veröffentlicht, die neue Grenzwerte vorsehen. Hier sieht die Gewerbeordnung § 81b die Fristen vor. Betriebe mĂŒssen innerhalb eines Jahres, also bis 4. November 2023, bei der lokalen Behörde formlos bekannt geben, ob sie dem Stand der Technik entsprechen. Falls die Anlage nicht dem Stand der Technik entspricht, mĂŒssen Adaptierungen innerhalb von 4 Jahren abgeschlossen sein, daher am 4. November 2026.

Das BAT-Dokument Surface Treatment of Metals and Plastics BAT-STM wird aktuell ĂŒberarbeitet. Betroffen sind Betriebe die OberflĂ€chenbehandlung von Metallen oder Kunststoffen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren durchfĂŒhren, wenn das Volumen der WirkbĂ€der 30 mÂł ĂŒbersteigt. Dazu werden vom Umweltbundesamt sehr umfangreiche Fragebögen versendet, die dem europĂ€ischen Datensammlungsprozess zur Überarbeitung dienen. Gemeinsam mit dem Umweltbundesamt möchten wir Betriebe beim AusfĂŒllen der Fragebögen unterstĂŒtzen.

Ende Juni fand das Final Meeting zum BAAT SF statt, in dem die letzten Änderungen fĂŒr die Festlegung der zukĂŒnftig geltenden Rahmenbedingungen besprochen wurden. Sobald das ĂŒberarbeitete Dokument freigegeben wird, informieren wir Sie an dieser Stelle.

VIP-Infos zur EU-Umweltpolitik 

EU Stenogramm der Abteilung fĂŒr Umwelt- und Energiepolitik; Stand 19. Oktober 2023 mit allen Details zu Rechtsakten und Strategien:

231019 EU-Stenogramm


Umwelttechnik - Produktliste (Stand 2024)

Die Umwelttechnik ist ein zukunftstrĂ€chtiger Bereich innerhalb der Maschinen- und Metallwarenindustrie, der sich in den vergangenen Jahren durch kontinuierliches Wachstum ausgezeichnet hat. Vor allem bei den sogenannten „sauberen und erneuerbaren Energien“ nimmt die österreichische Umwelttechnikindustrie mittlerweile eine internationale Spitzenstellung ein. Die Leistungspalette ist umfassend und deckt alle großen Bereiche der Umwelttechnik von Abfall- und Bodenaufbereitung, ĂŒber Luftreinhaltung, Abwasser- und Wasseraufbereitung bis hin zu erneuerbaren Energietechnologien ab.

Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Ihnen daher einen Überblick ĂŒber die Vielfalt der innovativen Produkte und Dienstleistungen der österreichischen Umwelttechnikindustrie geben.