Springe zum Seiteninhalt
Metalltechnische Industrie Logo

Umwelt & Energie

Hände mit Pflanze
© Shutterstock

Als Fachverband vertreten wir Ihre Interessen auch im Bereich Umwelt und Energie. Dabei ist es unser Grundsatz, dass eine zukunftsweisende Umweltpolitik und Energiepolitik nur auf einer funktionierenden Wirtschaft aufbauen kann. Die aktuellen Entwicklungen und Themenbereiche auf nationaler und europäischer Ebene mit Auswirkungen auf unsere Branchen sind unter den Schwerpunkten Abfall, Chemie, Energie, Luft/Klima und Wasser zusammengefasst.


EU-Bodenüberwachungsgesetz nimmt letzte Hürde // EP verabschiedet die neue Richtlinie

Das Europäische Parlament hat am Donnerstag, 23. Oktober 2025 die politische Trilog-Einigung über den Kommissionsvorschlag für die Richtlinie zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz angenommen. Die Richtlinie wird 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. 
Ein letzter Änderungsantrag zur Ablehnung des Vorschlags scheiterte mit 220-Ja-Stimmen gegen 341 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen. Bereits Ende September hatte auch der EU-Rat grünes Licht erteilt – das damalige Nein von Deutschland und die Stimmenenthaltung Österreichs reichten nicht aus, um die EU-Richtlinie auf Ratsebene zu stoppen, da die restlichen 25 EU-Länder zustimmten. Die Mitgliedstaaten haben nun drei Jahre Zeit für die Umsetzung der Richtlinie.

ERSTE BEURTEILUNG AUS SICHT DER INDUSTRIE

  1. Einheitliche Bewertungsstandards innerhalb der EU erscheinen grundsätzlich positiv.
  2. Die Hauptlast der Umsetzungsarbeit liegt bei Behörden und in der Landwirtschaft. Der industrielle Fokus wird sich auf den in der RL genannten Aufbau eines „Registers der identifizierten potenziell kontaminierten Standorte“ richten. 
  3. Das ALSAG wird voraussichtlich keine wesentlichen Änderungen erfahren. Wie kontaminierte Flächen seit 1989 RL-konform erfasst werden soll, muss erst erarbeitet werden. Die GIS-basierten Werkzeuge, die Österreich seit geraumer Zeit verwendet, werden jedenfalls auch bei der Umsetzung eine Rolle spielen.
  4. Verpflichtungen für Industrieunternehmen sind nicht ersichtlich, allfällige Daten aus den Ausgangszustandsberichten gem. Art. 22 Industrieemissions-RL zu Kontaminationen sind bei den Behörden bereits bekannt.

Kooperationspartner BioBASE GmbH

BioBASE Logo

BioBASE GmbH, Rennbahnstrasse 29/B, 3100 St. Pölten. 
www.biobase.at

BSI Umwelttechnik-Studie


Maßnahmen gegen Umweltkriminalität: Neue Richtlinie bis 21. Mai 2026 umzusetzen

Mit einer neuen Richtlinie über Umweltkriminalität verstärkt die Europäische Union ihren Kampf gegen schwere Umweltvergehen und erhöht die Strafen. Am 30. April 2024 wurde die überarbeitete Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die neue Richtlinie muss bis zum 21. Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.

Erweiterung der Straftatbestände
Die neue Richtlinie erweitert den Katalog der umweltstrafrechtlichen Tatbestände erheblich. Zu den neuen Straftatbeständen zählen unter anderem:

  • Illegaler Holzhandel
  • Schwere Verstöße gegen EU-Chemikalienvorschriften
  • Schwere Beeinträchtigungen von Gewässern durch Wasserentnahme
  • Erhebliche Schäden an Ökosystemen

Strafbarkeit und Verschulden
Beim Verschulden reicht bei der Mehrheit der Delikte ein fahrlässiges Verhalten, allerdings eingeschränkt auf grobe Fahrlässigkeit, aus. Leichte Fahrlässigkeit führt somit niemals zu einem strafrechtlichen Delikt nach dieser Richtlinie.

Konsequenzen für natürliche und juristische Personen
Die Richtlinie sieht strenge Strafen für natürliche Personen vor:

  • Bei vorsätzlich begangenen Straftaten, die den Tod einer Person verursachen, droht eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren.
  • Bei Umweltvergehen mit verheerenden Auswirkungen (Ökozid) beträgt die Mindeststrafe acht Jahre.
  • Bei grob fahrlässigen Handlungen, die den Tod einer Person verursachen, beträgt die Höchststrafe fünf Jahre.
  • Andere vorsätzliche Umweltvergehen werden mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet.

Juristische Personen können mit hohen Geldstrafen belegt werden:

  • Für die schwersten Delikte mindestens 5% des weltweiten Umsatzes oder 40 Millionen Euro.
  • Für andere Delikte mindestens 3% des weltweiten Umsatzes oder 24 Millionen Euro.

Zusätzlich können Maßnahmen wie die Verpflichtung zur Wiederherstellung des vorherigen Umweltzustandes, der Ausschluss von öffentlicher Finanzierung und die Entziehung von Genehmigungen verhängt werden.

Erfolge der WKÖ
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat sich intensiv an der Ausarbeitung der Richtlinie beteiligt und einige bedeutende Änderungen durchgesetzt:

  • Verhinderung der uneingeschränkten Beteiligung von Umweltorganisationen an Strafverfahren
  • Einschränkung der Veröffentlichung von Gerichtsurteilen („An-den-Pranger-Stellen“)
  • Milderung der Tatbestände, insbesondere beim Betreiben von Anlagen ohne UVP
  • Einführung des Milderungsgrundes „tätige Reue“
  • Verhinderung der Strafbarkeit bei leichter Fahrlässigkeit

Für weitere Informationen zur neuen Richtlinie über Umweltkriminalität und deren Auswirkungen besuchen Sie die folgenden Links:

BAT Update

Einige branchenrelevante BAT-Dokumente („Beste Verfügbare Techniken) im Rahmen der EU-Industrieemissionsrichtlinie wurden vor kurzem überarbeitet bzw. befinden sich in einem laufenden Prozess. Dabei wurden einige Neuerungen vorgenommen bzw. sind noch zu erwarten. Da wir als Fachverband keine umfassenden Kenntnisse über bestehende Inhouse-Galvaniken oder Inhouse-Feuerverzinkungen haben, erhalten Sie dieses E-Mail zur Information. Die Änderungen sind teilweise weitreichend, daher möchten wir alle betroffenen Betriebe informieren.  

Neuerungen gibt es im: 

Das neue BAT-Dokument der Eisenmetallverarbeitungsindustrie BAT-FMP wurde am 4. November 2022 veröffentlicht. Besonders relevant ist dieses Dokument für die diskontinuierliche Feuerverzinkung die schmelzflüssigen metallischen Schutzschichten mit einer Verarbeitungskapazität von mehr als 2 t Rohstahl pro Stunde durchführen. Mit dem überarbeiteten BAT-Dokument sind auch die Schlussfolgerungen veröffentlicht, die neue Grenzwerte vorsehen. Hier sieht die Gewerbeordnung § 81b die Fristen vor. Betriebe müssen innerhalb eines Jahres, also bis 4. November 2023, bei der lokalen Behörde formlos bekannt geben, ob sie dem Stand der Technik entsprechen. Falls die Anlage nicht dem Stand der Technik entspricht, müssen Adaptierungen innerhalb von 4 Jahren abgeschlossen sein, daher am 4. November 2026.

Das BAT-Dokument Surface Treatment of Metals and Plastics BAT-STM wird aktuell überarbeitet. Betroffen sind Betriebe die Oberflächenbehandlung von Metallen oder Kunststoffen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren durchführen, wenn das Volumen der Wirkbäder 30 m³ übersteigt. Dazu werden vom Umweltbundesamt sehr umfangreiche Fragebögen versendet, die dem europäischen Datensammlungsprozess zur Überarbeitung dienen. Gemeinsam mit dem Umweltbundesamt möchten wir Betriebe beim Ausfüllen der Fragebögen unterstützen.

Ende Juni fand das Final Meeting zum BAAT SF statt, in dem die letzten Änderungen für die Festlegung der zukünftig geltenden Rahmenbedingungen besprochen wurden. Sobald das überarbeitete Dokument freigegeben wird, informieren wir Sie an dieser Stelle.

VIP-Infos zur EU-Umweltpolitik 

EU Stenogramm der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik; Stand 19. Oktober 2023 mit allen Details zu Rechtsakten und Strategien:

231019 EU-Stenogramm


Umwelttechnik - Produktliste (Stand 2024)

Die Umwelttechnik ist ein zukunftsträchtiger Bereich innerhalb der Maschinen- und Metallwarenindustrie, der sich in den vergangenen Jahren durch kontinuierliches Wachstum ausgezeichnet hat. Vor allem bei den sogenannten „sauberen und erneuerbaren Energien“ nimmt die österreichische Umwelttechnikindustrie mittlerweile eine internationale Spitzenstellung ein. Die Leistungspalette ist umfassend und deckt alle großen Bereiche der Umwelttechnik von Abfall- und Bodenaufbereitung, über Luftreinhaltung, Abwasser- und Wasseraufbereitung bis hin zu erneuerbaren Energietechnologien ab.

Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Ihnen daher einen Überblick über die Vielfalt der innovativen Produkte und Dienstleistungen der österreichischen Umwelttechnikindustrie geben.