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Umwelt & Energie

HĂ€nde mit Pflanze
© Shutterstock

Als Fachverband vertreten wir Ihre Interessen auch im Bereich Umwelt und Energie. Dabei ist es unser Grundsatz, dass eine zukunftsweisende Umweltpolitik und Energiepolitik nur auf einer funktionierenden Wirtschaft aufbauen kann. Die aktuellen Entwicklungen und Themenbereiche auf nationaler und europÀischer Ebene mit Auswirkungen auf unsere Branchen sind unter den Schwerpunkten Abfall, Chemie, Energie, Luft/Klima und Wasser zusammengefasst.


Green Deal Rechtsakte

Nachdem Rat und das EuropĂ€ische Parlament im Rahmen ihrer letzten Plenarsitzungen viele Rechtsakte durchgebracht haben, gibt es die Situation, dass einige davon zwar grundsĂ€tzlich vom EP angenommen wurden – allerdings noch nicht in allen Sprachfassungen von den Rechts- und SprachsachverstĂ€ndigen geprĂŒft wurden. Das heißt, diese Versionen mĂŒssen jetzt ĂŒber den Sommer erstellt und geprĂŒft werden, um im Rahmen der „corrigendum procedure“ nochmals gesammelt vom neuen EP-Plenum angenommen werden, bevor sie formell und final vom Rat bestĂ€tigt werden können. 

Konkret betrifft das u.a.:

  • Kommunalabwasser RL
  • Richtlinie ĂŒber die LuftqualitĂ€t
  • VO Kohlenstoffabbau
  • Verordnung ĂŒber Verpackungen und VerpackungsabfĂ€lle
  • CLP

Es ist davon auszugehen, dass diese Rechtsakte im Herbst gesammelt in einer Plenarabstimmung formell angenommen werden.


EU verschĂ€rft Maßnahmen gegen UmweltkriminalitĂ€t: Neue Richtlinie tritt in Kraft

Mit einer neuen Richtlinie ĂŒber UmweltkriminalitĂ€t verstĂ€rkt die EuropĂ€ische Union ihren Kampf gegen schwere Umweltvergehen und erhöht die Strafen. Am 30. April 2024 wurde die ĂŒberarbeitete Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht, welche die bisherige Richtlinie aus dem Jahr 2008 ersetzt und verschĂ€rft. Die neue Richtlinie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und muss bis zum 21. Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.

Erweiterung der StraftatbestÀnde
Die neue Richtlinie erweitert den Katalog der umweltstrafrechtlichen TatbestÀnde erheblich. Zu den neuen StraftatbestÀnden zÀhlen unter anderem:

  • Illegaler Holzhandel
  • Schwere VerstĂ¶ĂŸe gegen EU-Chemikalienvorschriften
  • Schwere BeeintrĂ€chtigungen von GewĂ€ssern durch Wasserentnahme
  • Erhebliche SchĂ€den an Ökosystemen

Strafbarkeit und Verschulden
Beim Verschulden reicht bei der Mehrheit der Delikte ein fahrlĂ€ssiges Verhalten, allerdings eingeschrĂ€nkt auf grobe FahrlĂ€ssigkeit, aus. Leichte FahrlĂ€ssigkeit fĂŒhrt somit niemals zu einem strafrechtlichen Delikt nach dieser Richtlinie.

Konsequenzen fĂŒr natĂŒrliche und juristische Personen
Die Richtlinie sieht strenge Strafen fĂŒr natĂŒrliche Personen vor:

  • Bei vorsĂ€tzlich begangenen Straftaten, die den Tod einer Person verursachen, droht eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren.
  • Bei Umweltvergehen mit verheerenden Auswirkungen (Ökozid) betrĂ€gt die Mindeststrafe acht Jahre.
  • Bei grob fahrlĂ€ssigen Handlungen, die den Tod einer Person verursachen, betrĂ€gt die Höchststrafe fĂŒnf Jahre.
  • Andere vorsĂ€tzliche Umweltvergehen werden mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet.

Juristische Personen können mit hohen Geldstrafen belegt werden:

  • FĂŒr die schwersten Delikte mindestens 5% des weltweiten Umsatzes oder 40 Millionen Euro.
  • FĂŒr andere Delikte mindestens 3% des weltweiten Umsatzes oder 24 Millionen Euro.

ZusĂ€tzlich können Maßnahmen wie die Verpflichtung zur Wiederherstellung des vorherigen Umweltzustandes, der Ausschluss von öffentlicher Finanzierung und die Entziehung von Genehmigungen verhĂ€ngt werden.

Erfolge der WKÖ
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat sich intensiv an der Ausarbeitung der Richtlinie beteiligt und einige bedeutende Änderungen durchgesetzt:

  • Verhinderung der uneingeschrĂ€nkten Beteiligung von Umweltorganisationen an Strafverfahren
  • EinschrĂ€nkung der Veröffentlichung von Gerichtsurteilen („An-den-Pranger-Stellen“)
  • Milderung der TatbestĂ€nde, insbesondere beim Betreiben von Anlagen ohne UVP
  • EinfĂŒhrung des Milderungsgrundes „tĂ€tige Reue“
  • Verhinderung der Strafbarkeit bei leichter FahrlĂ€ssigkeit

FĂŒr weitere Informationen zur neuen Richtlinie ĂŒber UmweltkriminalitĂ€t und deren Auswirkungen besuchen Sie die folgenden Links:

BAT Update

Einige branchenrelevante BAT-Dokumente („Beste VerfĂŒgbare Techniken) im Rahmen der EU-Industrieemissionsrichtlinie wurden vor kurzem ĂŒberarbeitet bzw. befinden sich in einem laufenden Prozess. Dabei wurden einige Neuerungen vorgenommen bzw. sind noch zu erwarten. Da wir als Fachverband keine umfassenden Kenntnisse ĂŒber bestehende Inhouse-Galvaniken oder Inhouse-Feuerverzinkungen haben, erhalten Sie dieses E-Mail zur Information. Die Änderungen sind teilweise weitreichend, daher möchten wir alle betroffenen Betriebe informieren.  

Neuerungen gibt es im: 

Das neue BAT-Dokument der Eisenmetallverarbeitungsindustrie BAT-FMP wurde am 4. November 2022 veröffentlicht. Besonders relevant ist dieses Dokument fĂŒr die diskontinuierliche Feuerverzinkung die schmelzflĂŒssigen metallischen Schutzschichten mit einer VerarbeitungskapazitĂ€t von mehr als 2 t Rohstahl pro Stunde durchfĂŒhren. Mit dem ĂŒberarbeiteten BAT-Dokument sind auch die Schlussfolgerungen veröffentlicht, die neue Grenzwerte vorsehen. Hier sieht die Gewerbeordnung § 81b die Fristen vor. Betriebe mĂŒssen innerhalb eines Jahres, also bis 4. November 2023, bei der lokalen Behörde formlos bekannt geben, ob sie dem Stand der Technik entsprechen. Falls die Anlage nicht dem Stand der Technik entspricht, mĂŒssen Adaptierungen innerhalb von 4 Jahren abgeschlossen sein, daher am 4. November 2026.

Das BAT-Dokument Surface Treatment of Metals and Plastics BAT-STM wird aktuell ĂŒberarbeitet. Betroffen sind Betriebe die OberflĂ€chenbehandlung von Metallen oder Kunststoffen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren durchfĂŒhren, wenn das Volumen der WirkbĂ€der 30 mÂł ĂŒbersteigt. Dazu werden vom Umweltbundesamt sehr umfangreiche Fragebögen versendet, die dem europĂ€ischen Datensammlungsprozess zur Überarbeitung dienen. Gemeinsam mit dem Umweltbundesamt möchten wir Betriebe beim AusfĂŒllen der Fragebögen unterstĂŒtzen.

Ende Juni fand das Final Meeting zum BAAT SF statt, in dem die letzten Änderungen fĂŒr die Festlegung der zukĂŒnftig geltenden Rahmenbedingungen besprochen wurden. Sobald das ĂŒberarbeitete Dokument freigegeben wird, informieren wir Sie an dieser Stelle.

EuropÀische Kommission veröffentlicht weitere FAQ zur EU Taxonomie

Die EuropĂ€ische Kommission hat im Februar 2023 zwei FAQ veröffentlicht, die Unternehmen bei der Anwendung der EU-Taxonomie helfen sollen. 

 

FĂŒr weitere Informationen:
EU-Taxonomie fĂŒr nachhaltige AktivitĂ€ten (europa.eu) EU taxonomy for sustainable activities (europa.eu)


VIP-Infos zur EU-Umweltpolitik 

EU Stenogramm der Abteilung fĂŒr Umwelt- und Energiepolitik; Stand 19. Oktober 2023 mit allen Details zu Rechtsakten und Strategien:

231019 EU-Stenogramm