Umwelt & Energie
Als Fachverband vertreten wir Ihre Interessen auch im Bereich Umwelt und Energie. Dabei ist es unser Grundsatz, dass eine zukunftsweisende Umweltpolitik und Energiepolitik nur auf einer funktionierenden Wirtschaft aufbauen kann. Die aktuellen Entwicklungen und Themenbereiche auf nationaler und europÀischer Ebene mit Auswirkungen auf unsere Branchen sind unter den Schwerpunkten Abfall, Chemie, Energie, Luft/Klima und Wasser zusammengefasst.
Green Deal Rechtsakte
Nachdem Rat und das EuropĂ€ische Parlament im Rahmen ihrer letzten Plenarsitzungen viele Rechtsakte durchgebracht haben, gibt es die Situation, dass einige davon zwar grundsĂ€tzlich vom EP angenommen wurden â allerdings noch nicht in allen Sprachfassungen von den Rechts- und SprachsachverstĂ€ndigen geprĂŒft wurden. Das heiĂt, diese Versionen mĂŒssen jetzt ĂŒber den Sommer erstellt und geprĂŒft werden, um im Rahmen der âcorrigendum procedureâ nochmals gesammelt vom neuen EP-Plenum angenommen werden, bevor sie formell und final vom Rat bestĂ€tigt werden können.
Konkret betrifft das u.a.:
- Kommunalabwasser RL
- Richtlinie ĂŒber die LuftqualitĂ€t
- VO Kohlenstoffabbau
- Verordnung ĂŒber Verpackungen und VerpackungsabfĂ€lle
- CLP
Es ist davon auszugehen, dass diese Rechtsakte im Herbst gesammelt in einer Plenarabstimmung formell angenommen werden.
EU verschĂ€rft MaĂnahmen gegen UmweltkriminalitĂ€t: Neue Richtlinie tritt in Kraft
Mit einer neuen Richtlinie ĂŒber UmweltkriminalitĂ€t verstĂ€rkt die EuropĂ€ische Union ihren Kampf gegen schwere Umweltvergehen und erhöht die Strafen. Am 30. April 2024 wurde die ĂŒberarbeitete Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht, welche die bisherige Richtlinie aus dem Jahr 2008 ersetzt und verschĂ€rft. Die neue Richtlinie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und muss bis zum 21. Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Erweiterung der StraftatbestÀnde
Die neue Richtlinie erweitert den Katalog der umweltstrafrechtlichen TatbestÀnde erheblich. Zu den neuen StraftatbestÀnden zÀhlen unter anderem:
- Illegaler Holzhandel
- Schwere VerstöĂe gegen EU-Chemikalienvorschriften
- Schwere BeeintrÀchtigungen von GewÀssern durch Wasserentnahme
- Erhebliche SchĂ€den an Ăkosystemen
Strafbarkeit und Verschulden
Beim Verschulden reicht bei der Mehrheit der Delikte ein fahrlĂ€ssiges Verhalten, allerdings eingeschrĂ€nkt auf grobe FahrlĂ€ssigkeit, aus. Leichte FahrlĂ€ssigkeit fĂŒhrt somit niemals zu einem strafrechtlichen Delikt nach dieser Richtlinie.
Konsequenzen fĂŒr natĂŒrliche und juristische Personen
Die Richtlinie sieht strenge Strafen fĂŒr natĂŒrliche Personen vor:
- Bei vorsÀtzlich begangenen Straftaten, die den Tod einer Person verursachen, droht eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren.
- Bei Umweltvergehen mit verheerenden Auswirkungen (Ăkozid) betrĂ€gt die Mindeststrafe acht Jahre.
- Bei grob fahrlĂ€ssigen Handlungen, die den Tod einer Person verursachen, betrĂ€gt die Höchststrafe fĂŒnf Jahre.
- Andere vorsÀtzliche Umweltvergehen werden mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet.
Juristische Personen können mit hohen Geldstrafen belegt werden:
- FĂŒr die schwersten Delikte mindestens 5% des weltweiten Umsatzes oder 40 Millionen Euro.
- FĂŒr andere Delikte mindestens 3% des weltweiten Umsatzes oder 24 Millionen Euro.
ZusĂ€tzlich können MaĂnahmen wie die Verpflichtung zur Wiederherstellung des vorherigen Umweltzustandes, der Ausschluss von öffentlicher Finanzierung und die Entziehung von Genehmigungen verhĂ€ngt werden.
Erfolge der WKĂ
Die Wirtschaftskammer Ăsterreich (WKĂ) hat sich intensiv an der Ausarbeitung der Richtlinie beteiligt und einige bedeutende Ănderungen durchgesetzt:
- Verhinderung der uneingeschrÀnkten Beteiligung von Umweltorganisationen an Strafverfahren
- EinschrĂ€nkung der Veröffentlichung von Gerichtsurteilen (âAn-den-Pranger-Stellenâ)
- Milderung der TatbestÀnde, insbesondere beim Betreiben von Anlagen ohne UVP
- EinfĂŒhrung des Milderungsgrundes âtĂ€tige Reueâ
- Verhinderung der Strafbarkeit bei leichter FahrlÀssigkeit
FĂŒr weitere Informationen zur neuen Richtlinie ĂŒber UmweltkriminalitĂ€t und deren Auswirkungen besuchen Sie die folgenden Links:
BAT Update
Einige branchenrelevante BAT-Dokumente (âBeste VerfĂŒgbare Techniken) im Rahmen der EU-Industrieemissionsrichtlinie wurden vor kurzem ĂŒberarbeitet bzw. befinden sich in einem laufenden Prozess. Dabei wurden einige Neuerungen vorgenommen bzw. sind noch zu erwarten. Da wir als Fachverband keine umfassenden Kenntnisse ĂŒber bestehende Inhouse-Galvaniken oder Inhouse-Feuerverzinkungen haben, erhalten Sie dieses E-Mail zur Information. Die Ănderungen sind teilweise weitreichend, daher möchten wir alle betroffenen Betriebe informieren.
Neuerungen gibt es im:
Das neue BAT-Dokument der Eisenmetallverarbeitungsindustrie BAT-FMP wurde am 4. November 2022 veröffentlicht. Besonders relevant ist dieses Dokument fĂŒr die diskontinuierliche Feuerverzinkung die schmelzflĂŒssigen metallischen Schutzschichten mit einer VerarbeitungskapazitĂ€t von mehr als 2 t Rohstahl pro Stunde durchfĂŒhren. Mit dem ĂŒberarbeiteten BAT-Dokument sind auch die Schlussfolgerungen veröffentlicht, die neue Grenzwerte vorsehen. Hier sieht die Gewerbeordnung § 81b die Fristen vor. Betriebe mĂŒssen innerhalb eines Jahres, also bis 4. November 2023, bei der lokalen Behörde formlos bekannt geben, ob sie dem Stand der Technik entsprechen. Falls die Anlage nicht dem Stand der Technik entspricht, mĂŒssen Adaptierungen innerhalb von 4 Jahren abgeschlossen sein, daher am 4. November 2026.
Das BAT-Dokument Surface Treatment of Metals and Plastics BAT-STM wird aktuell ĂŒberarbeitet. Betroffen sind Betriebe die OberflĂ€chenbehandlung von Metallen oder Kunststoffen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren durchfĂŒhren, wenn das Volumen der WirkbĂ€der 30 mÂł ĂŒbersteigt. Dazu werden vom Umweltbundesamt sehr umfangreiche Fragebögen versendet, die dem europĂ€ischen Datensammlungsprozess zur Ăberarbeitung dienen. Gemeinsam mit dem Umweltbundesamt möchten wir Betriebe beim AusfĂŒllen der Fragebögen unterstĂŒtzen.
Ende Juni fand das Final Meeting zum BAAT SF statt, in dem die letzten Ănderungen fĂŒr die Festlegung der zukĂŒnftig geltenden Rahmenbedingungen besprochen wurden. Sobald das ĂŒberarbeitete Dokument freigegeben wird, informieren wir Sie an dieser Stelle.
EuropÀische Kommission veröffentlicht weitere FAQ zur EU Taxonomie
Die EuropÀische Kommission hat im Februar 2023 zwei FAQ veröffentlicht, die Unternehmen bei der Anwendung der EU-Taxonomie helfen sollen.
- FAQ zu den Klimakriterien finden Sie unter folgendem Link:
DRAFT COMMISSION NOTICE on the interpretation and implementation of certain legal provisions of the EU (europa.eu)
- FAQ zu den Berichterstattungsregeln finden Sie unter folgendem Link:
DRAFT COMMISSION NOTICE on the interpretation and implementation of certain legal provisions of the Disclosures (europa.eu)
FĂŒr weitere Informationen:
EU-Taxonomie fĂŒr nachhaltige AktivitĂ€ten (europa.eu) EU taxonomy for sustainable activities (europa.eu)
VIP-Infos zur EU-UmweltpolitikÂ
EU Stenogramm der Abteilung fĂŒr Umwelt- und Energiepolitik; Stand 19. Oktober 2023 mit allen Details zu Rechtsakten und Strategien:
Umwelttechnik - Produktliste (Stand 2024)
Die Umwelttechnik ist ein zukunftstrĂ€chtiger Bereich innerhalb der Maschinen- und Metallwarenindustrie, der sich in den vergangenen Jahren durch kontinuierliches Wachstum ausgezeichnet hat. Vor allem bei den sogenannten âsauberen und erneuerbaren Energienâ nimmt die österreichische Umwelttechnikindustrie mittlerweile eine internationale Spitzenstellung ein. Die Leistungspalette ist umfassend und deckt alle groĂen Bereiche der Umwelttechnik von Abfall- und Bodenaufbereitung, ĂŒber Luftreinhaltung, Abwasser- und Wasseraufbereitung bis hin zu erneuerbaren Energietechnologien ab.
Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Ihnen daher einen Ăberblick ĂŒber die Vielfalt der innovativen Produkte und Dienstleistungen der österreichischen Umwelttechnikindustrie geben.