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CLP Verordnung

Revision CLP-Verordnung

Das EuropĂ€ische Parlament und der Rat haben eine vorlĂ€ufige Einigung ĂŒber die Revision der CLP-Verordnung erreicht. Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese Einigung in den kommenden Wochen auch formal angenommen wird und damit die CLP-Revision unter Dach und Fach ist.

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Gemische Meldung – Übergangsfrist endet

Die CLP-Verordnung sieht eine Meldung fĂŒr bestimmte gefĂ€hrliche Gemische vor. Dabei werden Daten gemeldet, die relevant fĂŒr Vergiftungsinformationszentralen sind. Auch der UFI, ein neues Kennzeichnungselement, ist Teil dieser Meldung. Mit 1. JĂ€nner 2024 endet nun auch die Übergangsfrist fĂŒr industrielle Verwendungen.

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Änderung der CLP Verordnung

Am 31. MĂ€rz 2023 wurde die delegierte Verordnung (EU) 2023/707 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in Bezug auf die Gefahrenklassen und die Kriterien fĂŒr die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen veröffentlicht. Dadurch werden bisher nicht abgedeckte gefĂ€hrliche Eigenschaften eingefĂŒhrt (siehe unten).
Die neuen Gefahrenklassen sind fĂŒr Stoffe spĂ€testens ab 01. Mai.2025 und fĂŒr Gemische ab 01. Mai 2026 anzuwenden.
ZusÀtzlich hat die EU-Kommission am 19. Dezember 2022 einen Vorschlag zur Revision der CLP-VO vorgelegt. Dadurch soll die CLP-VO modernisiert und erkannte Defizite beseitigt werden.

Darin werden die AnhĂ€nge I, II, III und VI der CLP-VO geĂ€ndert. Im Anhang I werden folgende Umwelt- und Gesundheitsgefahrenklassen hinzugefĂŒgt:

 

T e i lGefahrenklasseInkrafttreten fĂŒr Stoffe(Klassifizierung & Kennzeichnung)Inkrafttreten fĂŒr Gemische(Klassifizierung & Kennzeichnung)
3Endokrine Disruptoren menschliche Gesundheit, Kat. 1 und 21. Tag des Monats, der 24 Monate nach dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung folgt
(42 Monate fĂŒr Stoffe, die vor Ablauf der 24 Monate auf den Markt gebracht wurden)
1. Tag des Monats, der 36 Monate nach dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung folgt
(60 Monate fĂŒr Stoffe, die vor Ablauf der 36 Monate auf den Markt gebracht wurden)
4Endokrine Disruptoren Umwelt, Kat. 1 und 2  
4Persistent, Bioakkumulativ und Toxisch (PBT) oder Sehr Persistent, Sehr Bioakkumulativ (vPvB)  
4Persistent, mobil und toxisch (PMT) oder sehr persistent, sehr mobil (vPvM)  


Links

Delegierter Rechtsakt zur Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ĂŒber die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung)

Anhang zum Delegierten Rechtsakt zur Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ĂŒber die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung)


Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien

Alle in Verkehr gebrachten Gemische und Stoffe mĂŒssen ab dem 1. Juni 2017 ausschließlich nach der CLP-Verordnung gekennzeichnet sein. Damit ist die letzte Übergangsperiode fĂŒr die Kennzeichnung von Gemischen verstrichen. Wenn sie immer noch Produkte in ihren Regalen haben, die Kennzeichnungen der alten Gesetzgebung aufweisen, dann mĂŒssen sie diese vom Markt nehmen, neu einstufen und gemĂ€ĂŸ CLP kennzeichnen.

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