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CLP Verordnung

Meldeverpflichtung fĂŒr Gemische

Zur neuen Meldeverpflichtung fĂŒr Gemische nach der CLP-Verordnung wurde eine eigene Informationsseite aufgebaut, welche regelmĂ€ĂŸig aktualisiert wird.

Aktuell wurden Informationen zu praktischen Aspekten, wie z.B. die Vorbereitung einer Einreichung, veröffentlicht.

Mehr dazu hier

Zum selben Thema fand am 5. September 2018 auch ein Workshop in der WKÖ statt.
Die PrÀsentationen dazu finden Sie hier.


Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien

Alle in Verkehr gebrachten Gemische und Stoffe mĂŒssen ab dem 1. Juni 2017 ausschließlich nach der CLP-Verordnung gekennzeichnet sein. Damit ist die letzte Übergangsperiode fĂŒr die Kennzeichnung von Gemischen verstrichen. Wenn sie immer noch Produkte in ihren Regalen haben, die Kennzeichnungen der alten Gesetzgebung aufweisen, dann mĂŒssen sie diese vom Markt nehmen, neu einstufen und gemĂ€ĂŸ CLP kennzeichnen.

CLP 2017 Webseite fĂŒr EinzelhĂ€ndler I News I WKÖ-Folder zu CLP


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