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CLP Verordnung

Revision CLP-Verordnung

Das Europäische Parlament und der Rat haben eine vorläufige Einigung über die Revision der CLP-Verordnung erreicht. Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese Einigung in den kommenden Wochen auch formal angenommen wird und damit die CLP-Revision unter Dach und Fach ist.

Hier finden Sie mehr zu diesem Thema.


Gemische Meldung – Übergangsfrist endet

Die CLP-Verordnung sieht eine Meldung für bestimmte gefährliche Gemische vor. Dabei werden Daten gemeldet, die relevant für Vergiftungsinformationszentralen sind. Auch der UFI, ein neues Kennzeichnungselement, ist Teil dieser Meldung. Mit 1. Jänner 2024 endet nun auch die Übergangsfrist für industrielle Verwendungen.

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Änderung der CLP Verordnung

Am 31. März 2023 wurde die delegierte Verordnung (EU) 2023/707 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in Bezug auf die Gefahrenklassen und die Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen veröffentlicht. Dadurch werden bisher nicht abgedeckte gefährliche Eigenschaften eingeführt (siehe unten).
Die neuen Gefahrenklassen sind für Stoffe spätestens ab 01. Mai.2025 und für Gemische ab 01. Mai 2026 anzuwenden.
Zusätzlich hat die EU-Kommission am 19. Dezember 2022 einen Vorschlag zur Revision der CLP-VO vorgelegt. Dadurch soll die CLP-VO modernisiert und erkannte Defizite beseitigt werden.

Darin werden die Anhänge I, II, III und VI der CLP-VO geändert. Im Anhang I werden folgende Umwelt- und Gesundheitsgefahrenklassen hinzugefügt:

 

T e i lGefahrenklasseInkrafttreten für Stoffe(Klassifizierung & Kennzeichnung)Inkrafttreten für Gemische(Klassifizierung & Kennzeichnung)
3Endokrine Disruptoren menschliche Gesundheit, Kat. 1 und 21. Tag des Monats, der 24 Monate nach dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung folgt
(42 Monate für Stoffe, die vor Ablauf der 24 Monate auf den Markt gebracht wurden)
1. Tag des Monats, der 36 Monate nach dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung folgt
(60 Monate für Stoffe, die vor Ablauf der 36 Monate auf den Markt gebracht wurden)
4Endokrine Disruptoren Umwelt, Kat. 1 und 2  
4Persistent, Bioakkumulativ und Toxisch (PBT) oder Sehr Persistent, Sehr Bioakkumulativ (vPvB)  
4Persistent, mobil und toxisch (PMT) oder sehr persistent, sehr mobil (vPvM)  


Links

Delegierter Rechtsakt zur Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung)

Anhang zum Delegierten Rechtsakt zur Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung)


Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien

Alle in Verkehr gebrachten Gemische und Stoffe müssen ab dem 1. Juni 2017 ausschließlich nach der CLP-Verordnung gekennzeichnet sein. Damit ist die letzte Übergangsperiode für die Kennzeichnung von Gemischen verstrichen. Wenn sie immer noch Produkte in ihren Regalen haben, die Kennzeichnungen der alten Gesetzgebung aufweisen, dann müssen sie diese vom Markt nehmen, neu einstufen und gemäß CLP kennzeichnen.

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