CLP Verordnung
Meldeverpflichtung fĂŒr Gemische
Zur neuen Meldeverpflichtung fĂŒr Gemische nach der CLP-Verordnung wurde eine eigene Informationsseite aufgebaut, welche regelmĂ€Ăig aktualisiert wird.
Aktuell wurden Informationen zu praktischen Aspekten, wie z.B. die Vorbereitung einer Einreichung, veröffentlicht.
Mehr dazu hier
Zum selben Thema fand am 5. September 2018 auch ein Workshop in der WKĂ statt.
Die PrÀsentationen dazu finden Sie hier.
Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien
Alle in Verkehr gebrachten Gemische und Stoffe mĂŒssen ab dem 1. Juni 2017 ausschlieĂlich nach der CLP-Verordnung gekennzeichnet sein. Damit ist die letzte Ăbergangsperiode fĂŒr die Kennzeichnung von Gemischen verstrichen. Wenn sie immer noch Produkte in ihren Regalen haben, die Kennzeichnungen der alten Gesetzgebung aufweisen, dann mĂŒssen sie diese vom Markt nehmen, neu einstufen und gemÀà CLP kennzeichnen.
CLP 2017 Webseite fĂŒr EinzelhĂ€ndler I News I WKĂ-Folder zu CLP