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Schwerarbeit

Senkung des Nachtschwerarbeits-Beitrages

21.12.2015 - Heute wurde die Verordnung kundgemacht, mit der die Höhe des Nachtschwerarbeits-Beitrags festgesetzt wird (siehe Anlage). Der Nachtschwerarbeits-Beitrag sinkt demnach ab Jänner 2016 von 3,7 auf 3,4% (Art. XI Abs. 3 NSchG).
Damit ist einer der ersten Schritte zur allgemeinen Lohnnebenkostensenkung gesetzt worden.


Bundesgesetzblatt - Senkung des Nachtschwerarbeits-Beitrages


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