Industrieemissionsrichtlinie IED

Mit der Richtlinie über Industrieemissionen (RL 2010/75/EU) sind sieben separate EU-Richtlinien (IPPC, Großfeuerungsanlagen, Abfallverbrennung, 3xTitandioxid, VOC-flüchtige organische Verbindungen), die für Industrieemissionen gelten, in einer einzigen Richtlinie zusammengefasst worden.
Ziele
Ziel der IED-RL ist es, Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft soweit wie möglich zu vermeiden und, wo dies nicht möglich ist, zu vermindern, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. Dies geschieht vor allem durch die Merkblätter zu den besten verfügbaren Techniken (BVT=BAT engl. best available technique) für bestimmte Industriesektoren (z.B. chemische Industrie, Feuerverzinkung, Oberflächentechnik, ...). Die sogenannten BVT-Schlussfolgerungen werden im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Industrieemissionsrichtlinie wird in Österreich in verschiedenen Gesetzen auf Bundes- und Landesebene umgesetzt (im Bereich des BMK z.B. Abfallwirtschaftsgesetz oder Immissionsschutzgesetz-Luft).
Aufbau der Industrieemissionsrichtlinie
Die IED-RL gliedert sich in folgende Kapitel:
- Kap. I: Allgemeine Bestimmungen
- Kap. II + Anhänge I - IV: Vorschriften für die in Anhang I aufgeführten Tätigkeiten (IPPC-Tätigkeiten)
- Kap. III + Anhang V: Sondervorschriften für Feuerungsanlagen
- Kap. IV + Anhang VI: Sondervorschriften für Abfall(mit)verbrennungsanlagen
- Kap. V + Anhang VII: Sondervorschriften für Anlagen, die organische Lösungsmittel einsetzen (VOC-Anlagen)
- Kap. VI + Anhang VIII: Sondervorschriften für Titandioxid produzierende Anlagen
- Kap. VII + Anhänge IX - X: Übergangs- und Schlussbestimmungen
Unternehmen können in Anhang I der Richtlinie überprüfen ob Sie von der IED-RL betroffen sind. (ab Seite 35)
Lesen Sie mehr