Industrieemissionsrichtlinie IED

Mit der Richtlinie ĂŒber Industrieemissionen (RL 2010/75/EU) sind sieben separate EU-Richtlinien (IPPC, GroĂfeuerungsanlagen, Abfallverbrennung, 3xTitandioxid, VOC-flĂŒchtige organische Verbindungen), die fĂŒr Industrieemissionen gelten, in einer einzigen Richtlinie zusammengefasst worden.
Ziele
Ziel der IED-RL ist es, Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft soweit wie möglich zu vermeiden und, wo dies nicht möglich ist, zu vermindern, um ein hohes Schutzniveau fĂŒr die Umwelt insgesamt zu erreichen. Dies geschieht vor allem durch die MerkblĂ€tter zu den besten verfĂŒgbaren Techniken (BVT=BAT engl. best available technique) fĂŒr bestimmte Industriesektoren (z.B. chemische Industrie, Feuerverzinkung, OberflĂ€chentechnik, ...). Die sogenannten BVT-Schlussfolgerungen werden im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Industrieemissionsrichtlinie wird in Ăsterreich in verschiedenen Gesetzen auf Bundes- und Landesebene umgesetzt (im Bereich des BMK z.B. Abfallwirtschaftsgesetz oder Immissionsschutzgesetz-Luft).
Aufbau der Industrieemissionsrichtlinie
Die IED-RL gliedert sich in folgende Kapitel:
- Kap. I: Allgemeine Bestimmungen
- Kap. II + AnhĂ€nge I - IV: Vorschriften fĂŒr die in Anhang I aufgefĂŒhrten TĂ€tigkeiten (IPPC-TĂ€tigkeiten)
- Kap. III + Anhang V: Sondervorschriften fĂŒr Feuerungsanlagen
- Kap. IV + Anhang VI: Sondervorschriften fĂŒr Abfall(mit)verbrennungsanlagen
- Kap. V + Anhang VII: Sondervorschriften fĂŒr Anlagen, die organische Lösungsmittel einsetzen (VOC-Anlagen)
- Kap. VI + Anhang VIII: Sondervorschriften fĂŒr Titandioxid produzierende Anlagen
- Kap. VII + AnhĂ€nge IX - X: Ăbergangs- und Schlussbestimmungen
Unternehmen können in Anhang I der Richtlinie ĂŒberprĂŒfen ob Sie von der IED-RL betroffen sind. (ab Seite 35)
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