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Industrieemissionsrichtlinie IED

Industrie-Emissionsrichtline (IED) - Politische Einigung

Politische Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat zu Industrieemissionen und Emissionsportal

Am 29.November haben Parlament und Rat eine politische Einigung zur Industrieemissions-Richtlinie und zum Industrieemissionsportal erzielt. Der endgültige Text der Einigung liegt noch nicht vor. Im Folgenden finden Sie einige Kernpunkte, die sich aus den Pressemeldungen ergeben.

Industrieemissions-Richtlinie (IED)

  • Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, zur effizienteren Gestaltung der Genehmigung bis 2035 ein elektronisches Genehmigungssystem einzurichten.
  • Die Mitgliedstaaten sollen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Strafen für diejenigen einführen, die gegen die zur Umsetzung der Richtlinie ergriffenen Maßnahmen verstoßen. Darunter eine Mindestsanktion von 3% des EU-weiten Jahresumsatzes für die schwersten Verstöße. Es muss sichergestellt sein, dass Menschen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn infolge eines Verstoßes gegen die Richtlinie ein Gesundheitsschaden entstanden ist.
  • Im Jahr 2028 und danach alle fünf Jahre ist die Europäische Kommission verpflichtet, die Umsetzung der IED zu überprüfen und zu bewerten. Darunter fallen auch neuartige Technologien („emerging techniques“).
  • Die IED soll auf Bergbau (Gewinnung und Aufbereitung von im industriellen Maßstab produzierten nichtenergetischen Erzen wie Eisen, Kupfer, Gold, Nickel und Platin) und Batterieproduktion ab einer bestimmten Größe ausgeweitet werden. Vorbehaltlich einer Überprüfung und eines Gesetzgebungsvorschlags durch die Kommission kann der Anwendungsbereich auch auf Industriemineralien ausgeweitet werden.
  • Umweltleistungsgrenzwerte (EPLVs) werden verpflichtend eingeführt. Für Abfall, Ressourceneffizienz, Energieeffizienz und Rohstoffnutzung werden diese Ziele innerhalb einer bestimmten Bandbreite liegen. Für den Wasserverbrauch muss die zuständige Behörde einen Zielwert festlegen.

 
Industrieemissionsportal-Verordnung (IEP)

  • Es wurde eine allgemeine Klauser zur Überprüfung der unter die Verordnung fallenden Tätigkeiten und Schadstoffe sowie der geltenden Schwellenwerte in Anhang I und Anhang II eingeführt.
  • Dicofol und zwei Arten von PFAS (Perfluoroctansäure (PFOA) und ihre Salze sowie Perfluorhexan-1-sulfonsäure (PFOS)) wurden in Anhang II aufgenommen.
  • Bis 2026 wird die Europäische Kommission eine Überprüfung von Anhang II herausgeben und Leitlinien zur Messmethodik für diese Stoffe bereitstellen.
  • Bestimmungen zur Angleichung des IEP-R an die IED und das Protokoll von Kiew zu Registern über die Freisetzung und Verbringung von Schadstoffen.
  • Inkrafttreten im Jahr 2028, sodass den Mitgliedstaaten genügend Zeit bleibt, sich an die neuen Regeln anzupassen.

Nächste Schritte
Parlament und Rat verhandeln über einige technische Details weiter. Daraufhin muss der Kompromiss noch formal abgesegnet werden. Im Parlamentsplenum wird die Einigung zu IED und IEP voraussichtlich im Jänner zur Abstimmung gelangen. Nach Übersetzung und formaljuristischer Prüfung wird der Text im EU-Amtsblatt veröffentlich und tritt 20 Tage danach in Kraft. Dann haben die Mitgliedstaaten 22 Monate Zeit, die IED in nationales Gesetz umzusetzen.
 
Weiterführende Infos

Industrieemissionsrichtlinie IED

Pumpen und Rohrleitungssystem in einer Industrieanlage
@Shutterstock

Mit der Richtlinie über Industrieemissionen (RL 2010/75/EU) sind sieben separate EU-Richtlinien (IPPC, Großfeuerungsanlagen, Abfallverbrennung, 3xTitandioxid, VOC-flüchtige organische Verbindungen), die für Industrieemissionen gelten, in einer einzigen Richtlinie zusammengefasst worden.

 

Ziele
Ziel der IED-RL ist es, Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft soweit wie möglich zu vermeiden und, wo dies nicht möglich ist, zu vermindern, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. Dies geschieht vor allem durch die Merkblätter zu den besten verfügbaren Techniken (BVT=BAT engl. best available technique) für bestimmte Industriesektoren (z.B. chemische Industrie, Feuerverzinkung, Oberflächentechnik, ...). Die sogenannten BVT-Schlussfolgerungen werden im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Industrieemissionsrichtlinie wird in Österreich in verschiedenen Gesetzen auf Bundes- und Landesebene umgesetzt (im Bereich des BMK z.B. Abfallwirtschaftsgesetz oder Immissionsschutzgesetz-Luft).

Aufbau der Industrieemissionsrichtlinie
Die IED-RL gliedert sich in folgende Kapitel:

  • Kap. I: Allgemeine Bestimmungen
  • Kap. II + Anhänge I - IV: Vorschriften für die in Anhang I aufgeführten Tätigkeiten (IPPC-Tätigkeiten)
  • Kap. III + Anhang V: Sondervorschriften für Feuerungsanlagen
  • Kap. IV + Anhang VI: Sondervorschriften für Abfall(mit)verbrennungsanlagen
  • Kap. V + Anhang VII: Sondervorschriften für Anlagen, die organische Lösungsmittel einsetzen (VOC-Anlagen)
  • Kap. VI + Anhang VIII: Sondervorschriften für Titandioxid produzierende Anlagen
  • Kap. VII + Anhänge IX - X: Übergangs- und Schlussbestimmungen

Unternehmen können in Anhang I der Richtlinie überprüfen ob Sie von der IED-RL betroffen sind. (ab Seite 35)

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