Industrieemissionsrichtlinie IED
Neue Industrieemissionsrichtlinie (IED): Was Sie wissen mĂŒssen

Die Industrieemissionsrichtlinie (IED) wurde im Herbst 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Diese Richtlinie zielt darauf ab, Emissionen aus industriellen Anlagen weiter zu verringern und umfasst wichtige Neuerungen, die auch unsere Branche betreffen. Die Frist fĂŒr die nationale Umsetzung ist der 1. Juli 2026, was uns noch ausreichend Zeit lĂ€sst, uns auf die VerĂ€nderungen vorzubereiten. Hier ein kurzer Ăberblick ĂŒber die wichtigsten Neuerungen:
Erweiterung des Anwendungsbereichs
Mit der ĂŒberarbeiteten IED-Richtlinie werden nun auch groĂe Intensivtierhaltungsbetriebe in den Anwendungsbereich aufgenommen, ebenso wie BergbautĂ€tigkeiten und die Batterieherstellung im groĂen MaĂstab. ZusĂ€tzlich prĂŒft die EU-Kommission, ob auch Industrieminerale in Zukunft unter die Richtlinie fallen werden. Dies bedeutet eine erhebliche Erweiterung des Einflussbereichs, und viele Betriebe werden sich auf strengere Umweltauflagen einstellen mĂŒssen.
Strengere Grenzwerte und neue Genehmigungskriterien
Die Behörde wird verpflichtet, fĂŒr industrielle Anlagen die strengstmöglichen Emissionsgrenzwerte festzulegen. Dabei werden die BVT-assoziierten Emissionswerte sowie die medienĂŒbergreifenden Auswirkungen berĂŒcksichtigt. Neben den Grenzwerten fĂŒr die Emissionen mĂŒssen die Genehmigungen auch verbindliche Umweltleistungsgrenzwerte fĂŒr Wasser sowie indikative Leistungswerte fĂŒr AbfĂ€lle und Ressourcen festlegen.
Umweltmanagementsysteme und TransformationsplÀne
Alle Unternehmen, die unter die IED fallen, mĂŒssen zukĂŒnftig ein Umweltmanagementsystem fĂŒr ihre Anlagen einfĂŒhren. Die genauen Anforderungen werden in den jeweiligen BVT-Schlussfolgerungen festgelegt. Ein wichtiger Bestandteil dieses Systems ist der indikativer Transformationsplan, der die MaĂnahmen beschreibt, die von 2030 bis 2050 zur Verbesserung der Umweltleistung umgesetzt werden sollen.
Krisenmechanismus und temporÀre Ausnahmen
Die neue Richtlinie sieht auch einen Krisenmechanismus vor. Dieser erlaubt es, im Falle von auĂergewöhnlichen UmstĂ€nden â wie etwa Energie- oder Ressourcenknappheit â temporĂ€re Ausnahmen von den Emissionsgrenzwerten zu gewĂ€hren. Diese Ausnahme kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Einhaltung der Grenzwerte ausgeschöpft sind und die Situation auĂerhalb der Kontrolle des Anlagenbetreibers liegt.
Effizientere Genehmigungsverfahren
Ein weiteres Ziel der neuen Richtlinie ist es, die Genehmigungserteilung effizienter zu gestalten. Bis spĂ€testens 2035 mĂŒssen alle Mitgliedstaaten ein elektronisches Genehmigungssystem einfĂŒhren, um die bĂŒrokratischen HĂŒrden zu verringern und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Strafen und SchadenersatzansprĂŒche
Sollten Unternehmen gegen die Bestimmungen der IED verstoĂen, können sie zur Zahlung von Sanktionen in Höhe von mindestens 3% des EU-weiten Jahresumsatzes verpflichtet werden. DarĂŒber hinaus gibt es nun fĂŒr Personen, deren Gesundheit durch Emissionen beeintrĂ€chtigt wurde, das Recht auf Schadenersatz.
Innovationszentrum fĂŒr industrielle Transformation und Emissionen
Mit der GrĂŒndung des Innovationszentrums fĂŒr industrielle Transformation und Emissionen (INCITE) wurde eine wichtige MaĂnahme gesetzt, um Informationen zu zukunftsweisenden Technologien zu sammeln und zu analysieren. Dieses Zentrum wird eine zentrale Rolle dabei spielen, wie Unternehmen die Anforderungen der IED langfristig umsetzen können.
Zentrale Fristen
Im Rahmen der neuen Richtlinie gibt es eine Reihe von Fristen, die Unternehmen und Mitgliedstaaten beachten mĂŒssen:
- 31.12.2025: Die EuropĂ€ische Kommission erlĂ€sst einen DurchfĂŒhrungsrechtsakt, der die Bestandteile des Umweltmanagementsystems bestimmt, die veröffentlicht werden mĂŒssen.
- 05.08.2028: Die Kommission wird Leitlinien zur Einstufung mehrerer Anlagen als eine Einheit veröffentlichen.
- 30.06.2030: Unternehmen mĂŒssen fĂŒr jede Anlage einen indikativen Transformationsplan erarbeiten.
- 31.05.2035: Die Mitgliedstaaten mĂŒssen ein elektronisches Genehmigungssystem einfĂŒhren.
Fazit
Die ĂŒberarbeitete IED bringt erhebliche Ănderungen fĂŒr Unternehmen der Metalltechnischen Industrie mit sich. Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, sollten sich alle betroffenen Betriebe frĂŒhzeitig auf die Umsetzung vorbereiten. Insbesondere das EinfĂŒhren von Umweltmanagementsystemen und das Erarbeiten von TransformationsplĂ€nen werden wesentliche Schritte sein, um die zukĂŒnftigen Umweltziele zu erreichen.
Industrie-Emissionsrichtline (IED) - Politische Einigung
Politische Einigung zwischen EuropÀischem Parlament und Rat zu Industrieemissionen und Emissionsportal
Am 29.November haben Parlament und Rat eine politische Einigung zur Industrieemissions-Richtlinie und zum Industrieemissionsportal erzielt. Der endgĂŒltige Text der Einigung liegt noch nicht vor. Im Folgenden finden Sie einige Kernpunkte, die sich aus den Pressemeldungen ergeben.
Industrieemissions-Richtlinie (IED)
- Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, zur effizienteren Gestaltung der Genehmigung bis 2035 ein elektronisches Genehmigungssystem einzurichten.
- Die Mitgliedstaaten sollen wirksame, verhĂ€ltnismĂ€Ăige und abschreckende Strafen fĂŒr diejenigen einfĂŒhren, die gegen die zur Umsetzung der Richtlinie ergriffenen MaĂnahmen verstoĂen. Darunter eine Mindestsanktion von 3% des EU-weiten Jahresumsatzes fĂŒr die schwersten VerstöĂe. Es muss sichergestellt sein, dass Menschen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn infolge eines VerstoĂes gegen die Richtlinie ein Gesundheitsschaden entstanden ist.
- Im Jahr 2028 und danach alle fĂŒnf Jahre ist die EuropĂ€ische Kommission verpflichtet, die Umsetzung der IED zu ĂŒberprĂŒfen und zu bewerten. Darunter fallen auch neuartige Technologien (âemerging techniquesâ).
- Die IED soll auf Bergbau (Gewinnung und Aufbereitung von im industriellen MaĂstab produzierten nichtenergetischen Erzen wie Eisen, Kupfer, Gold, Nickel und Platin) und Batterieproduktion ab einer bestimmten GröĂe ausgeweitet werden. Vorbehaltlich einer ĂberprĂŒfung und eines Gesetzgebungsvorschlags durch die Kommission kann der Anwendungsbereich auch auf Industriemineralien ausgeweitet werden.
- Umweltleistungsgrenzwerte (EPLVs) werden verpflichtend eingefĂŒhrt. FĂŒr Abfall, Ressourceneffizienz, Energieeffizienz und Rohstoffnutzung werden diese Ziele innerhalb einer bestimmten Bandbreite liegen. FĂŒr den Wasserverbrauch muss die zustĂ€ndige Behörde einen Zielwert festlegen.
Industrieemissionsportal-Verordnung (IEP)
- Es wurde eine allgemeine Klauser zur ĂberprĂŒfung der unter die Verordnung fallenden TĂ€tigkeiten und Schadstoffe sowie der geltenden Schwellenwerte in Anhang I und Anhang II eingefĂŒhrt.
- Dicofol und zwei Arten von PFAS (PerfluoroctansÀure (PFOA) und ihre Salze sowie Perfluorhexan-1-sulfonsÀure (PFOS)) wurden in Anhang II aufgenommen.
- Bis 2026 wird die EuropĂ€ische Kommission eine ĂberprĂŒfung von Anhang II herausgeben und Leitlinien zur Messmethodik fĂŒr diese Stoffe bereitstellen.
- Bestimmungen zur Angleichung des IEP-R an die IED und das Protokoll von Kiew zu Registern ĂŒber die Freisetzung und Verbringung von Schadstoffen.
- Inkrafttreten im Jahr 2028, sodass den Mitgliedstaaten genĂŒgend Zeit bleibt, sich an die neuen Regeln anzupassen.
NĂ€chste Schritte
Parlament und Rat verhandeln ĂŒber einige technische Details weiter. Daraufhin muss der Kompromiss noch formal abgesegnet werden. Im Parlamentsplenum wird die Einigung zu IED und IEP voraussichtlich im JĂ€nner zur Abstimmung gelangen. Nach Ăbersetzung und formaljuristischer PrĂŒfung wird der Text im EU-Amtsblatt veröffentlich und tritt 20 Tage danach in Kraft. Dann haben die Mitgliedstaaten 22 Monate Zeit, die IED in nationales Gesetz umzusetzen.
WeiterfĂŒhrende Infos
Industrieemissionsrichtlinie IED

Mit der Richtlinie ĂŒber Industrieemissionen (RL 2010/75/EU) sind sieben separate EU-Richtlinien (IPPC, GroĂfeuerungsanlagen, Abfallverbrennung, 3xTitandioxid, VOC-flĂŒchtige organische Verbindungen), die fĂŒr Industrieemissionen gelten, in einer einzigen Richtlinie zusammengefasst worden.
Ziele
Ziel der IED-RL ist es, Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft soweit wie möglich zu vermeiden und, wo dies nicht möglich ist, zu vermindern, um ein hohes Schutzniveau fĂŒr die Umwelt insgesamt zu erreichen. Dies geschieht vor allem durch die MerkblĂ€tter zu den besten verfĂŒgbaren Techniken (BVT=BAT engl. best available technique) fĂŒr bestimmte Industriesektoren (z.B. chemische Industrie, Feuerverzinkung, OberflĂ€chentechnik, ...). Die sogenannten BVT-Schlussfolgerungen werden im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Industrieemissionsrichtlinie wird in Ăsterreich in verschiedenen Gesetzen auf Bundes- und Landesebene umgesetzt (im Bereich des BMK z.B. Abfallwirtschaftsgesetz oder Immissionsschutzgesetz-Luft).
Aufbau der Industrieemissionsrichtlinie
Die IED-RL gliedert sich in folgende Kapitel:
- Kap. I: Allgemeine Bestimmungen
- Kap. II + AnhĂ€nge I - IV: Vorschriften fĂŒr die in Anhang I aufgefĂŒhrten TĂ€tigkeiten (IPPC-TĂ€tigkeiten)
- Kap. III + Anhang V: Sondervorschriften fĂŒr Feuerungsanlagen
- Kap. IV + Anhang VI: Sondervorschriften fĂŒr Abfall(mit)verbrennungsanlagen
- Kap. V + Anhang VII: Sondervorschriften fĂŒr Anlagen, die organische Lösungsmittel einsetzen (VOC-Anlagen)
- Kap. VI + Anhang VIII: Sondervorschriften fĂŒr Titandioxid produzierende Anlagen
- Kap. VII + AnhĂ€nge IX - X: Ăbergangs- und Schlussbestimmungen
Unternehmen können in Anhang I der Richtlinie ĂŒberprĂŒfen ob Sie von der IED-RL betroffen sind. (ab Seite 35)
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