Springe zum Seiteninhalt
Metalltechnische Industrie Logo

Industrieemissionsrichtlinie IED

Industrie-Emissionsrichtline (IED) - Politische Einigung

Politische Einigung zwischen EuropÀischem Parlament und Rat zu Industrieemissionen und Emissionsportal

Am 29.November haben Parlament und Rat eine politische Einigung zur Industrieemissions-Richtlinie und zum Industrieemissionsportal erzielt. Der endgĂŒltige Text der Einigung liegt noch nicht vor. Im Folgenden finden Sie einige Kernpunkte, die sich aus den Pressemeldungen ergeben.

Industrieemissions-Richtlinie (IED)

  • Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, zur effizienteren Gestaltung der Genehmigung bis 2035 ein elektronisches Genehmigungssystem einzurichten.
  • Die Mitgliedstaaten sollen wirksame, verhĂ€ltnismĂ€ĂŸige und abschreckende Strafen fĂŒr diejenigen einfĂŒhren, die gegen die zur Umsetzung der Richtlinie ergriffenen Maßnahmen verstoßen. Darunter eine Mindestsanktion von 3% des EU-weiten Jahresumsatzes fĂŒr die schwersten VerstĂ¶ĂŸe. Es muss sichergestellt sein, dass Menschen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn infolge eines Verstoßes gegen die Richtlinie ein Gesundheitsschaden entstanden ist.
  • Im Jahr 2028 und danach alle fĂŒnf Jahre ist die EuropĂ€ische Kommission verpflichtet, die Umsetzung der IED zu ĂŒberprĂŒfen und zu bewerten. Darunter fallen auch neuartige Technologien („emerging techniques“).
  • Die IED soll auf Bergbau (Gewinnung und Aufbereitung von im industriellen Maßstab produzierten nichtenergetischen Erzen wie Eisen, Kupfer, Gold, Nickel und Platin) und Batterieproduktion ab einer bestimmten GrĂ¶ĂŸe ausgeweitet werden. Vorbehaltlich einer ÜberprĂŒfung und eines Gesetzgebungsvorschlags durch die Kommission kann der Anwendungsbereich auch auf Industriemineralien ausgeweitet werden.
  • Umweltleistungsgrenzwerte (EPLVs) werden verpflichtend eingefĂŒhrt. FĂŒr Abfall, Ressourceneffizienz, Energieeffizienz und Rohstoffnutzung werden diese Ziele innerhalb einer bestimmten Bandbreite liegen. FĂŒr den Wasserverbrauch muss die zustĂ€ndige Behörde einen Zielwert festlegen.

 
Industrieemissionsportal-Verordnung (IEP)

  • Es wurde eine allgemeine Klauser zur ÜberprĂŒfung der unter die Verordnung fallenden TĂ€tigkeiten und Schadstoffe sowie der geltenden Schwellenwerte in Anhang I und Anhang II eingefĂŒhrt.
  • Dicofol und zwei Arten von PFAS (PerfluoroctansĂ€ure (PFOA) und ihre Salze sowie Perfluorhexan-1-sulfonsĂ€ure (PFOS)) wurden in Anhang II aufgenommen.
  • Bis 2026 wird die EuropĂ€ische Kommission eine ÜberprĂŒfung von Anhang II herausgeben und Leitlinien zur Messmethodik fĂŒr diese Stoffe bereitstellen.
  • Bestimmungen zur Angleichung des IEP-R an die IED und das Protokoll von Kiew zu Registern ĂŒber die Freisetzung und Verbringung von Schadstoffen.
  • Inkrafttreten im Jahr 2028, sodass den Mitgliedstaaten genĂŒgend Zeit bleibt, sich an die neuen Regeln anzupassen.

NĂ€chste Schritte
Parlament und Rat verhandeln ĂŒber einige technische Details weiter. Daraufhin muss der Kompromiss noch formal abgesegnet werden. Im Parlamentsplenum wird die Einigung zu IED und IEP voraussichtlich im JĂ€nner zur Abstimmung gelangen. Nach Übersetzung und formaljuristischer PrĂŒfung wird der Text im EU-Amtsblatt veröffentlich und tritt 20 Tage danach in Kraft. Dann haben die Mitgliedstaaten 22 Monate Zeit, die IED in nationales Gesetz umzusetzen.
 
WeiterfĂŒhrende Infos

Industrieemissionsrichtlinie IED

Pumpen und Rohrleitungssystem in einer Industrieanlage
@Shutterstock

Mit der Richtlinie ĂŒber Industrieemissionen (RL 2010/75/EU) sind sieben separate EU-Richtlinien (IPPC, Großfeuerungsanlagen, Abfallverbrennung, 3xTitandioxid, VOC-flĂŒchtige organische Verbindungen), die fĂŒr Industrieemissionen gelten, in einer einzigen Richtlinie zusammengefasst worden.

 

Ziele
Ziel der IED-RL ist es, Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft soweit wie möglich zu vermeiden und, wo dies nicht möglich ist, zu vermindern, um ein hohes Schutzniveau fĂŒr die Umwelt insgesamt zu erreichen. Dies geschieht vor allem durch die MerkblĂ€tter zu den besten verfĂŒgbaren Techniken (BVT=BAT engl. best available technique) fĂŒr bestimmte Industriesektoren (z.B. chemische Industrie, Feuerverzinkung, OberflĂ€chentechnik, ...). Die sogenannten BVT-Schlussfolgerungen werden im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Industrieemissionsrichtlinie wird in Österreich in verschiedenen Gesetzen auf Bundes- und Landesebene umgesetzt (im Bereich des BMK z.B. Abfallwirtschaftsgesetz oder Immissionsschutzgesetz-Luft).

Aufbau der Industrieemissionsrichtlinie
Die IED-RL gliedert sich in folgende Kapitel:

  • Kap. I: Allgemeine Bestimmungen
  • Kap. II + AnhĂ€nge I - IV: Vorschriften fĂŒr die in Anhang I aufgefĂŒhrten TĂ€tigkeiten (IPPC-TĂ€tigkeiten)
  • Kap. III + Anhang V: Sondervorschriften fĂŒr Feuerungsanlagen
  • Kap. IV + Anhang VI: Sondervorschriften fĂŒr Abfall(mit)verbrennungsanlagen
  • Kap. V + Anhang VII: Sondervorschriften fĂŒr Anlagen, die organische Lösungsmittel einsetzen (VOC-Anlagen)
  • Kap. VI + Anhang VIII: Sondervorschriften fĂŒr Titandioxid produzierende Anlagen
  • Kap. VII + AnhĂ€nge IX - X: Übergangs- und Schlussbestimmungen

Unternehmen können in Anhang I der Richtlinie ĂŒberprĂŒfen ob Sie von der IED-RL betroffen sind. (ab Seite 35)

Lesen Sie mehr

Nach oben