Industrieemissionsrichtlinie IED
Neue Industrieemissionsrichtlinie (IED): Was Sie wissen müssen

Die überarbeitete Industrieemissionsrichtlinie (IED) wurde im Herbst 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Diese Richtlinie zielt darauf ab, Emissionen aus industriellen Anlagen weiter zu verringern und umfasst wichtige Neuerungen, die auch unsere Branche betreffen. Die Frist für die nationale Umsetzung ist der 1. Juli 2026. Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Neuerungen:
Mit der überarbeiteten IED-Richtlinie werden nun auch große Intensivtierhaltungsbetriebe in den Anwendungsbereich aufgenommen, ebenso wie Bergbautätigkeiten und die Batterieherstellung im großen Maßstab. Zusätzlich prüft die EU-Kommission, ob auch Industrieminerale in Zukunft unter die Richtlinie fallen werden. Dies bedeutet eine erhebliche Erweiterung des Einflussbereichs, und viele Betriebe werden sich auf strengere Umweltauflagen einstellen müssen.
Die Behörde wird verpflichtet, für industrielle Anlagen die strengstmöglichen Emissionsgrenzwerte festzulegen. Dabei werden die BVT-assoziierten Emissionswerte sowie die medienübergreifenden Auswirkungen berücksichtigt. Neben den Grenzwerten für die Emissionen müssen die Genehmigungen auch verbindliche Umweltleistungsgrenzwerte für Wasser sowie indikative Leistungswerte für Abfälle und Ressourcen festlegen.
Alle Unternehmen, die unter die IED fallen, müssen zukünftig ein Umweltmanagementsystem für ihre Anlagen einführen. Die genauen Anforderungen werden in den jeweiligen BVT-Schlussfolgerungen festgelegt. Ein wichtiger Bestandteil dieses Systems ist der indikative Transformationsplan, der die Maßnahmen beschreibt, die von 2030 bis 2050 zur Verbesserung der Umweltleistung umgesetzt werden sollen.
Die neue Richtlinie sieht auch einen Krisenmechanismus vor. Dieser erlaubt es, im Falle von außergewöhnlichen Umständen – wie etwa Energie- oder Ressourcenknappheit – temporäre Ausnahmen von den Emissionsgrenzwerten zu gewähren. Diese Ausnahme kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Einhaltung der Grenzwerte ausgeschöpft sind und die Situation außerhalb der Kontrolle des Anlagenbetreibers liegt.
Ein weiteres Ziel der neuen Richtlinie ist es, die Genehmigungserteilung effizienter zu gestalten. Bis spätestens 2035 müssen alle Mitgliedstaaten ein elektronisches Genehmigungssystem einführen, um die bürokratischen Hürden zu verringern und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Sollten Unternehmen gegen die Bestimmungen der IED verstoßen, können sie zur Zahlung von Sanktionen in Höhe von mindestens 3% des EU-weiten Jahresumsatzes verpflichtet werden. Darüber hinaus gibt es nun für Personen, deren Gesundheit durch Emissionen beeinträchtigt wurde, das Recht auf Schadenersatz.
Mit der Gründung des Innovationszentrums für industrielle Transformation und Emissionen (INCITE) wurde eine wichtige Maßnahme gesetzt, um Informationen zu zukunftsweisenden Technologien zu sammeln und zu analysieren. Dieses Zentrum wird eine zentrale Rolle dabei spielen, wie Unternehmen die Anforderungen der IED langfristig umsetzen können.
Im Rahmen der neuen Richtlinie gibt es eine Reihe von Fristen, die Unternehmen und Mitgliedstaaten beachten müssen:
- 31.12.2025: Die Europäische Kommission erlässt einen Durchführungsrechtsakt, der die Bestandteile des Umweltmanagementsystems bestimmt, die veröffentlicht werden müssen.
- 05.08.2028: Die Kommission wird Leitlinien zur Einstufung mehrerer Anlagen als eine Einheit veröffentlichen.
- 30.06.2030: Unternehmen müssen für jede Anlage einen indikativen Transformationsplan erarbeiten.
- 31.05.2035: Die Mitgliedstaaten müssen ein elektronisches Genehmigungssystem einführen.
Fazit
Die überarbeitete IED bringt erhebliche Änderungen für Unternehmen der Metalltechnischen Industrie mit sich. Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, sollten sich alle betroffenen Betriebe frühzeitig auf die Umsetzung vorbereiten. Insbesondere das Einführen von Umweltmanagementsystemen und das Erarbeiten von Transformationsplänen werden wesentliche Schritte sein, um die zukünftigen Umweltziele zu erreichen.
Industrieemissionsrichtlinie IED

Mit der Richtlinie über Industrieemissionen (RL 2010/75/EU) sind sieben separate EU-Richtlinien (IPPC, Großfeuerungsanlagen, Abfallverbrennung, 3xTitandioxid, VOC-flüchtige organische Verbindungen), die für Industrieemissionen gelten, in einer einzigen Richtlinie zusammengefasst worden.
Ziele
Ziel der IED-RL ist es, Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft soweit wie möglich zu vermeiden und, wo dies nicht möglich ist, zu vermindern, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. Dies geschieht vor allem durch die Merkblätter zu den besten verfügbaren Techniken (BVT=BAT engl. best available technique) für bestimmte Industriesektoren (z.B. chemische Industrie, Feuerverzinkung, Oberflächentechnik, ...). Die sogenannten BVT-Schlussfolgerungen werden im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Industrieemissionsrichtlinie wird in Österreich in verschiedenen Gesetzen auf Bundes- und Landesebene umgesetzt (im Bereich des BMK z.B. Abfallwirtschaftsgesetz oder Immissionsschutzgesetz-Luft).
Aufbau der Industrieemissionsrichtlinie
Die IED-RL gliedert sich in folgende Kapitel:
- Kap. I: Allgemeine Bestimmungen
- Kap. II + Anhänge I - IV: Vorschriften für die in Anhang I aufgeführten Tätigkeiten (IPPC-Tätigkeiten)
- Kap. III + Anhang V: Sondervorschriften für Feuerungsanlagen
- Kap. IV + Anhang VI: Sondervorschriften für Abfall(mit)verbrennungsanlagen
- Kap. V + Anhang VII: Sondervorschriften für Anlagen, die organische Lösungsmittel einsetzen (VOC-Anlagen)
- Kap. VI + Anhang VIII: Sondervorschriften für Titandioxid produzierende Anlagen
- Kap. VII + Anhänge IX - X: Übergangs- und Schlussbestimmungen
Unternehmen können in Anhang I der Richtlinie überprüfen ob Sie von der IED-RL betroffen sind. (ab Seite 35)
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