RoHS
Konsultation der EU-Kommission zur Ăberarbeitung der RoHS RichtlinieÂ
Die EK hat eine Konsultation zur Vorbereitung der Ăberarbeitung der RoHS Richtlinie gestartet: Review: Restriction of the use of hazardous substances in electronics (europa.eu)
Der Zweck dieser Konsultation ist es, Informationen und Meinungen einzuholen, wie die RoHS-Richtlinie verbessert werden könnte. Im Zuge der Bewertung durch die KOM wurden folgende potenzielle Verbesserungsbereiche aufgezeigt:
- das Verfahren fĂŒr Ausnahmeregelungen,
- das Verfahren zur ĂberprĂŒfung der Liste der beschrĂ€nkten Stoffe,
- die Angleichung der RoHS-Richtlinie an andere EU-Rechtsrahmen (z. B. REACH) und
- die Umsetzung der Ziele des europÀischen Green Deal,
- hier insbesondere das Kreislaufwirtschaftspaket,
- die Chemikalienstrategie,
- den Aktionsplan zur Vermeidung von Umweltverschmutzung und
- die Initiative fĂŒr nachhaltige Produkte.
Die Antworten und Ergebnisse der Konsultation werden in die FolgenabschĂ€tzung zur Ăberarbeitung der RoHS-Richtlinie einflieĂen.
Die Konsultation lĂ€uft von 10.3 â 2.6.2022.
KĂŒnftig fallen alle ElektrogerĂ€te unter die RoHS-Bestimmungen, es sei denn, es gibt eine explizite Ausnahme.

Betroffenheit:
Hersteller, Importeure und Vertreiber (inkl. Fernabsatz) von Elektro(nik)gerÀten, wobei aufgrund des neuen Geltungsbereiches (seit 2019) mehr GerÀte und damit auch mehr Hersteller betroffen sind.
GemÀà dieser Richtlinie sind Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl (PBB) oder polybromierte Diphenylether (PBDE) in elektrischen und elektronischen GerÀten verboten.
Ab 1. Juli 2006 dĂŒrfen Herstellende keine elektrischen und elektronischen GerĂ€te mehr in Verkehr bringen, die die gefĂ€hrlichen Stoffe Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE) enthalten. Ausnahmen gibt es fĂŒr Anwendungen, bei denen derzeit noch keine Alternativen bestehen.
Detaillierte Ăbersichtsseite der WKO zur BeschrĂ€nkung gefĂ€hrlicher Stoffe in ElektrogerĂ€ten.
Die EuropĂ€ische Kommission hat eine aktualisierte EU-Tabelle veröffentlicht, die einen Ăberblick ĂŒber die Ausnahmen nach Anhang III und IV gibt, einschlieĂlich ihres GĂŒltigkeitsstatus und der eingereichten AusnahmeantrĂ€ge.
FĂŒr die Metalltechnische Industrie besonders wichtig ist die Beurteilung der Erneuerung fĂŒr die Ausnahmen:
- 6(a) - Blei als Legierungselement in Stahl fĂŒr Bearbeitungszwecke und in verzinktem Stahl mit einem Massenanteil von höchstens 0,35 % Blei
- 6(b) - Blei als Legierungselement in Aluminium mit einem Massenanteil von höchstens 0,4 % Blei
- 6(c) - Kupferlegierungen mit einem Massenanteil von bis zu 4 % Blei
- 7(a) - Blei in hochschmelzenden Loten mit â„ 85 % Pb und
- 7(c)-I - Blei in Keramiken, e.g. Piezokeramiken
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RoHS Ăberarbeitung
RoHS-GeneralĂŒberprĂŒfung von der EuropĂ€ischen Kommission veröffentlicht wurde: op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/5b807311-9d93-11eb-b85c-01aa75ed71a1/language-en
Diese Studie unterstĂŒtzt die Evaluierung der RoHS-Richtlinie. Aufbauend auf Desk Research und einer umfassenden Konsultationsstrategie liefert die Studie eine Bewertung der EffektivitĂ€t, Effizienz, Relevanz, KohĂ€renz und des EU-Mehrwerts der Richtlinie.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Richtlinie das Ziel erreicht hat, gefĂ€hrliche Stoffe in Elektro- und ElektronikgerĂ€ten in der EU zu reduzieren. Dies hat zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Umwelt beigetragen. Durch die Festlegung klarer Standards und die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen fĂŒr die Hersteller hat die Richtlinie auch zur Harmonisierung und zum Funktionieren des Binnenmarktes beigetragen. WĂ€hrend der Prozess der Ausnahmeregelungen als relevant und wichtig fĂŒr die Aufrechterhaltung erachtet wird, wiesen Industrievertreter auf Verzögerungen bei der Bewertung und Genehmigung von Ausnahmen hin. Das erneute Bekenntnis der EU zum Ăbergang zu einer Kreislaufwirtschaft und ein spezieller Fokus auf elektronische GerĂ€te als "SchlĂŒsselprodukt-Wertschöpfungskette" könnten zu einer Neubewertung einiger zentraler Mechanismen der RoHS fĂŒhren.
NĂ€chste Schritte der RoHS-ĂberprĂŒfung:
- FolgenabschÀtzung (ca. April 2021)
- Die Studie wird etwa im April 2021 beginnen und 10 Monate laufen
- Sie wird verschiedene politische Optionen bewerten, einschlieĂlich der Art von RoHS (soll es eine Verordnung oder eine Richtlinie sein?)
- Offene Konsultation der Interessengruppen (ca. Juli 2021)
- wird als Teil der FolgenabschÀtzung organisiert werden
- ein Stakeholder-Workshop (vor dem Sommer) und eine Stakeholder-Konferenz sind vorgesehen
- Legislativvorschlag der Kommission (erwartet fĂŒr Q1 2022)
Zuordnungsliste der GerÀte (Beispiele) RoHS
Diese Liste betrifft die Zuordnung der GerĂ€te unter die Bestimmungen der BeschrĂ€nkung gefĂ€hrlicher Stoffe in ElektrogerĂ€ten (RoHS-Bezug) in den §§ 4ff der EAG-VO. Dazu gehören auch die Bestimmungen zur MarktĂŒberwachung und CE-Kennzeichnung.
Anzumerken ist, dass es sich bei den Listen um unverbindliche Hilfstexte zur ElektroaltgerĂ€teverordnung handelt, die weder die Formulierungen der Verordnung ersetzen noch einem allfĂ€lligen Feststellungsverfahren vorgreifen können. Diese unverbindlichen Listen werden regelmĂ€Ăig, entsprechend den eingelangten Anfragen, ergĂ€nzt bzw. korrigiert und dienen als Hilfestellung zur ersten Beurteilung.
Diese Liste beinhaltet Beispiele an GerÀten in alphabetischer Reihenfolge. Es wird angegeben, ob ein GerÀt der ElektroaltgerÀteverordnung unterliegt (2. Spalte), welcher GerÀtekategorie gemÀà Anhang 1 der EAG-VO das GerÀt zuzurechnen ist (4. und 5. Spalte) und ab wann ein GerÀt nicht mehr in Verkehr gesetzt werden darf, wenn es den Stoffverboten nicht entspricht (6. Spalte).