Springe zum Seiteninhalt
Metalltechnische Industrie Logo

Barrierefreiheitserklärung

Die Barrierefreiheit von www.metalltechnischeindustrie.at ist uns ein großes Anliegen. Die Informationen auf unserer Website sollen nach Möglichkeit von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von technischer Ausstattung, Sicherheitseinstellungen oder persönlichen Handicaps. 

In diesem Sinne ist der Fachverband Metalltechnische Industrie bemüht, die Webseite im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.metalltechnischeindustrie.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist wegen diversen Unvereinbarkeiten teilweise mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) noch nicht vereinbar. Eine externe Prüfung nach den Bestimmungen der WCAG 2.1 ist in der Durchführung. 

Nicht barrierefreie Inhalte:
Aufgrund der historischen Entwicklung der Webseite gehen wir davon aus, dass die Inhalte der Webseite nicht vollständig barrierefrei zugänglich sind.

Nach einer ersten externen Prüfung entspricht die Webseite in den folgenden Punkten nicht den Bestimmungen der WCAG 2.1

  • Alternativtexte bei Bildern teilweise überhaupt nicht ausreichend.

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
Es stehen auch Dokumente zum Download zur Verfügung, die dem Fachverband von diversen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Diese Dokumente sind weitgehend nicht barrierefrei.
Wir arbeiten an weiteren Verbesserungen im Bereich der Bereitstellung von PDF-Dokumenten in barrierefreier Form und bitten Sie, sich bei uns zu melden, falls Ihnen Barrieren auffallen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26. Mai 2021 erstellt und am 12. Juli 2021 aktualisiert.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Web-Zugänglichkeitsgesetz zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU(Europäische Union) 2016/2102 wird in Form externen Test nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im September 2020 durchgeführt. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei der Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben
Die Inhalte dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut, dabei ist uns die Zugänglichkeit und Bedienbarkeit ein großes Anliegen.

Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website hindern - Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen - so bitten wir Sie, uns diese an unten stehenden Kontakt zu melden.

Wir kontaktieren Sie ehestmöglich nach Prüfung Ihrer Anfrage.
Kontakt: office@fmti.at 

Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
 
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter: www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle


XS SM MD LG XL