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BAT/BVT

BAT-Best Available Techniques / BVT – beste verfĂŒgbare Techniken

Unter folgendem Link finden Sie einen Überblick ĂŒber alle BREF-Dokumente. https://eippcb.jrc.ec.europa.eu/reference
Die dortige Überblicks-Tabelle enthĂ€lt in alphabetischer Reihenfolge die Liste der Referenzdokumente, die im Rahmen des Informationsaustauschs gemĂ€ĂŸ Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie ĂŒber Industrieemissionen (IED, 2010/75/EU) erstellt wurden (oder erstellt werden sollen).

Enthalten sind die Referenzdokumente fĂŒr die beste verfĂŒgbare Techniken (BVT), die sogenannten BREFs (sowie einige andere Referenzdokumente), sowohl unter der IVU-Richtlinie (2008/1/EG) als auch unter der IED verabschiedet wurden. FĂŒr BVT-MerkblĂ€tter, die unter der IED angenommen wurden, zeigt die Tabelle in der Spalte "Angenommenes Dokument" auch die BVT-Schlussfolgerungen, die gemĂ€ĂŸ IED Artikel 13(5) angenommen wurden. 

Die "BVT-Schlussfolgerungen" sind ein Dokument, das die Teile eines BVT-Merkblatts enthĂ€lt, in denen die Schlussfolgerungen zu den besten verfĂŒgbaren Techniken festgelegt sind. 
GemĂ€ĂŸ Artikel 14 Absatz 3 der IED dienen die BVT-Schlussfolgerungen als Referenz fĂŒr die Festlegung der Genehmigungsbedingungen fĂŒr Anlagen, die unter die Richtlinie fallen.

Zu jedem BVT-Merkblatt in der Tabelle (https://eippcb.jrc.ec.europa.eu/reference) finden Sie die folgenden Informationen:

  • Das letzte Referenzdokument selbst. Kurz gesagt, enthĂ€lt jedes Dokument im Allgemeinen Informationen ĂŒber einen bestimmten industriellen/landwirtschaftlichen Sektor in der EU, ĂŒber die in diesem Sektor verwendeten Techniken und Prozesse, die aktuellen Emissions- und Verbrauchswerte, die bei der Bestimmung der besten verfĂŒgbaren Techniken (BVT) zu berĂŒcksichtigenden Techniken und die neu entstehenden Techniken.
  • Die Liste der Referenzen (Hintergrundmaterial), die im Referenzdokument zitiert werden.
  • Links zu Webseiten mit relevanten Gesetzen/Normen.
  • ZusĂ€tzliche technische Informationen.
  • Übersetzungen der Zusammenfassungen der BVT-MerkblĂ€tter, die im Rahmen der IVU-Richtlinie angenommen wurden.