BAT/BVT
IPPC-Anlagen
Die BAT-Conclusions gewinnen durch die Industrieemissions-Richtlinie an Bedeutung, da sie bei IPPC-Anlagen als Referenzdokument bei der Festlegung des Standes der Technik heranzuziehen sind.
AuĂerdem mĂŒssen IPPC-Anlagen innerhalb von 4 Jahren ab Veröffentlichung neuer BAT-Conclusions an den neu definierten Stand der Technik (= beste verfĂŒgbaren Techniken) angepasst werden.
Laut Kommission soll es zukĂŒnftig fĂŒr alle TĂ€tigkeit, die unter die Industrieemissions-Richtlinie fallen, BAT-Conclusions geben und jedes BREF Dokument soll alle 8 Jahre ĂŒberarbeitet und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden.
Im Papier der Kommission zum Arbeitsprogramm wird festgehalten, dass zukĂŒnftig mehr auf Effizienz und Zeitmanagement zu achten ist. Daher soll an einem BREF Dokument zukĂŒnftig maximal drei Jahre lang gearbeitet werden. AuĂerdem soll an nicht mehr als circa 10 BREF Dokumenten gleichzeitig gearbeitet werden. Es ist geplant, pro Jahr mit der Ăberarbeitung von vier neuen BREF Dokumenten zu beginnen und auch jedes Jahr vier BREF Dokumenten abzuschlieĂen.
BAT-Best Available Techniques / BVT â beste verfĂŒgbare Techniken
Unter folgendem Link finden Sie einen Ăberblick ĂŒber alle BREF-Dokumente. https://eippcb.jrc.ec.europa.eu/reference
Die dortige Ăberblicks-Tabelle enthĂ€lt in alphabetischer Reihenfolge die Liste der Referenzdokumente, die im Rahmen des Informationsaustauschs gemÀà Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie ĂŒber Industrieemissionen (IED, 2010/75/EU) erstellt wurden (oder erstellt werden sollen).
Enthalten sind die Referenzdokumente fĂŒr die beste verfĂŒgbare Techniken (BVT), die sogenannten BREFs (sowie einige andere Referenzdokumente), sowohl unter der IVU-Richtlinie (2008/1/EG) als auch unter der IED verabschiedet wurden. FĂŒr BVT-MerkblĂ€tter, die unter der IED angenommen wurden, zeigt die Tabelle in der Spalte "Angenommenes Dokument" auch die BVT-Schlussfolgerungen, die gemÀà IED Artikel 13(5) angenommen wurden.
Die "BVT-Schlussfolgerungen" sind ein Dokument, das die Teile eines BVT-Merkblatts enthĂ€lt, in denen die Schlussfolgerungen zu den besten verfĂŒgbaren Techniken festgelegt sind.
GemÀà Artikel 14 Absatz 3 der IED dienen die BVT-Schlussfolgerungen als Referenz fĂŒr die Festlegung der Genehmigungsbedingungen fĂŒr Anlagen, die unter die Richtlinie fallen.
Zu jedem BVT-Merkblatt in der Tabelle (https://eippcb.jrc.ec.europa.eu/reference) finden Sie die folgenden Informationen:
- Das letzte Referenzdokument selbst. Kurz gesagt, enthĂ€lt jedes Dokument im Allgemeinen Informationen ĂŒber einen bestimmten industriellen/landwirtschaftlichen Sektor in der EU, ĂŒber die in diesem Sektor verwendeten Techniken und Prozesse, die aktuellen Emissions- und Verbrauchswerte, die bei der Bestimmung der besten verfĂŒgbaren Techniken (BVT) zu berĂŒcksichtigenden Techniken und die neu entstehenden Techniken.
- Die Liste der Referenzen (Hintergrundmaterial), die im Referenzdokument zitiert werden.
- Links zu Webseiten mit relevanten Gesetzen/Normen.
- ZusÀtzliche technische Informationen.
- Ăbersetzungen der Zusammenfassungen der BVT-MerkblĂ€tter, die im Rahmen der IVU-Richtlinie angenommen wurden.