Energie

Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Thema Energie.
Zu den Bereichen Ăkodesign & Energielabel, EU-Energiepaket und Energieeffizienz beachten Sie bitte auch die weiteren Reiter rechts.
EU-Plattform fĂŒr die gemeinsame Beschaffung
Die EuropĂ€ische Kommission hat mit den Mitgliedstaaten eine EU-Plattform fĂŒr die gemeinsame Beschaffung von Erdgas, LNG und Wasserstoff eingerichtet, um im derzeitigen geopolitischen Kontext die Versorgung der EU mit Energie zu erschwinglichen Preisen zu sichern und um die AbhĂ€ngigkeit von russischem Gas so bald wie möglich zu verringern. Wie die Staats- und Regierungschefs auf der Tagung des EuropĂ€ischen Rates am 25. MĂ€rz 2022 vereinbarten, wird es sich um einen freiwilligen Koordinierungsmechanismus handeln, mit dem sich die Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam darum bemĂŒhen, bei Erdgas- und WasserstoffkĂ€ufen fĂŒr die Union das politische und wirtschaftliche Gewicht der EU optimal zu nutzen. Die Plattform wird sich um eine optimale Nutzung der bestehenden Gasinfrastruktur bemĂŒhen, zusĂ€tzlich die langfristige Zusammenarbeit mit wichtigen Lieferpartnern verbessern und diese â möglicherweise im Wege von Memoranda of Understanding â auch auf Wasserstoff und erneuerbare Energien ausweiten.
WeiterfĂŒhrende Informationen unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_2387
Wenn Ihr Unternehmen Interesse an der Teilnahme an der EU-Plattform fĂŒr die gemeinsame Beschaffung von Erdgas, LNG und Wasserstoff hat, wenden Sie sich bitte zu einem weiteren Informationsaustausch an:
Bundesministerium fĂŒr Klimaschutz, Umwelt, Energie, MobilitĂ€t, Innovation und Technologie
Sektionsleitung VI â Klima und Energie
Abteilung VI/11 â EuropĂ€ische Energieangelegenheiten
Dr. Michael Steurer
+43 1 711 62 â 605775
michael.steurer@bmk.gv.at
WeiterfĂŒhrende Links:
Informationen E-Control:
Fragen & Antworten allgemein - www.e-control.at
Informationen fĂŒr GasgroĂabnehmer - www.e-control.at
Informationen zur Flex-MOL der AGCS:
Demand Side Response (FlexibilitÀts-MOL) (agcs.at)
Informationen zur strategischen Gasreserve:
Strategische Gasreserve - AGGM - Austrian Gas Grid Management AG
Informationen zu den SpeicherstÀnden in der EU:
Gas Infrastructure Europe - AGSI+ (gie.eu)
Information zu Ăbergangsregelungen vom Energieeffizienzgesetz (alt) zum âEnergieeffizienzgesetz-Neuâ
Ein neues Energieeffizienzgesetz (âEnergieeffizienzgesetz-Neuâ) ist derzeit in Ausarbeitung.
In diesem Zusammenhang gilt es Folgendes zu beachten:
§ 9 EEffG: Die PrĂŒfung der eingemeldeten Energieaudits erfolgt noch bis 31. Dezember 2021 durch die Energieeffizienz-Monitoringstelle. Es besteht vorerst keine Verpflichtung fĂŒr eine DurchfĂŒhrung von Energieaudits ab 1. JĂ€nner 2021. KĂŒnftige Energieaudits werden, nach in Kraft treten des Energieeffizienzgesetz-Neu, bei der laut EnergieeffizienzgesetzâNeu zustĂ€ndigen Behörde zu melden sein. Betreffend Energieaudits sind im Energieeffizienzgesetz-Neu Ăbergangsbestimmungen geplant.
§ 10 EEffG: EnergieeffizienzmaĂnahmen fĂŒr das Jahr 2020 werden von der Energieeffizienz-Monitoringstelle noch bis 31. Dezember 2021 auf Basis von § 24 Abs. 6 EEffG ĂŒberprĂŒft. Es besteht vorerst keine Verpflichtung, EnergieabsĂ€tze gemÀà § 10 Abs. 6 EEffG fĂŒr das Jahr 2020 zu melden. Erst ab Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetz-Neu haben Absatzmeldungen an die dann zustĂ€ndige Behörde zu erfolgen.
FĂŒr das Jahr 2022 wird es im Energieeffizienzgesetz-Neu Ăbergangsregelungen geben. Rechtliche Verpflichtungen zur Setzung von EnergieeffizienzmaĂnahmen fĂŒr die neue Verpflichtungsperiode entstehen erst ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Energieeffizienzgesetzes-Neu.
EnergieeffizienzmaĂnahmen, die im Jahr 2021 oder 2022 vor Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetz-Neu gesetzt werden, sollen ab Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetz-Neu insofern angerechnet werden können, als sie den Anforderungen der EU-Energieeffizienz-Richtlinie und des Energieeffizienzgesetzes-Neu entsprechen.
§ 17 EEffG: Das Register von Energiedienstleistern ist auf der Website der nationalen Energieeffizienz - Monitoringstelle bei der AEA abrufbar. Ab Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes-Neu erfolgen neue Registrierungen bei der dann laut Energieeffizienzgesetz-Neu zustÀndigen Behörde.
Die zustÀndige Behörde wird mit dem Energieeffizienzgesetz-Neu festgelegt.
Anprechpartner:
Bundesministerium fĂŒr Klimaschutz, Umwelt, Energie, MobilitĂ€t, Innovation und Technologie
Sektion VI â Klima und Energie Abteilung 6 â Energieeffizienz und WĂ€rme
Dr. Heidelinde Adensam
Stubenring 1, 1010 Wien
T: 711 62-603054
E: heidelinde.adensam@bmk.gv.at
I: www.bmk.gv.at / infothek.bmk.gv.at
Studie Erneuerbarer Energien & Netzausbau

Volkswirtschaftliche Kurzstudien zu BIP- und BeschĂ€ftigungseffekten in Ăsterreich zur Bedeutung der heimischen Wertschöpfung beim Ausbau Erneuerbarer Energien sowie infolge ausgewĂ€hlter Szenarien des Netzausbaus.
Der Ausbau erneuerbarer Energien ist einer der Grundpfeiler eines zukĂŒnftigen Energiesystems, das Ăsterreich mit der Energiewende auf dem Weg in die KlimaneutralitĂ€t ansteuert. Der Ausbau fĂŒhrt zu zusĂ€tzlichen Investitionen, welche wiederrum zusĂ€tzliche Wertschöpfung und ArbeitsplĂ€tze schaffen können.
Vor diesem Hintergrund hat das Energieinstitut an der JKU Linz 2021 zwei zentrale Fragestellungen untersucht:
- Welche Rolle spielt der Anteil der heimischen Wertschöpfung innerhalb der zusÀtzlichen volkswirtschaftlichen Effekte durch die Expansion erneuerbarer Energie, welche durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) stimuliert werden soll?
- Welche volkswirtschaftliche Bedeutung kommt dem Netzausbau zu, welcher im Rahmen des Ausbaus von Erneuerbarer Energie notwendig ist?
Hier finden Sie die Ergebnisse der Kurzstudie.