Energie
Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Thema Energie.
Zu den Bereichen Ăkodesign & Energielabel, EU-Energiepaket und Energieeffizienz beachten Sie bitte auch die weiteren Reiter rechts.
Gas-Verteilernetzinfrastrukturplanung in Ăsterreich fĂŒr den Zeitraum 2025 - 2040
Die langfristige und integrierte Planung bietet durch Schaffung und Erhaltung der erforderlichen Transportinfrastruktur fĂŒr Gase die Grundlage fĂŒr die effiziente Transformation des Energiesystems. Eine vollstĂ€ndige Dekarbonisierung des österreichischen Energiesystems ist ohne eine funktionierende und leistungsstarke Gasinfrastruktur nicht umsetzbar.
Die AGGM hat nun einen Entwurf der LFiP fĂŒr den Zeitraum 2025 â 2040 veröffentlicht: Langfristige und integrierte Planung
Das entsprechende Dokument finden Sie im Anhang dieser E-Mail. Nach allgemeinen AusfĂŒhrungen finden Sie die konkreten Projekte ab der Seite 46 im Anhang I des Dokuments detaillierter beschrieben.
Aufgrund der regionalen/örtlichen Verflochtenheiten ist eine gesamthafte Stellungnahme der WKà nicht geplant. Sollten Sie, als Unternehmen, die Möglichkeit nutzen wollen direkt eine Stellungnahme zur aktuellen LFiP einzubringen können Sie dies per E-Mail an netzplanung@aggm.at bis zum 23. November 2024 wahrnehmen.
Bei RĂŒckfragen stehen wir Ihnen selbstverstĂ€ndlich auch gerne per Mail: umweltteam@fmti.at oder telefonisch unter +43 (0)5 90 900-3465 zur VerfĂŒgung.
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Energiekostenpauschale 2 - Antragsbeginn 20. Juni 2024
Die Beantragung fĂŒr die Energiekostenpauschale 2 (fĂŒr 2023) beginnt am 20.06.2024, 12:00 Uhr und endet am 08.08.2024, 12:00 Uhr.
NĂ€here Informationen sowie die Richtlinie finden Sie auf www.energiekostenpauschale.at
Aktuelle Veröffentlichungen im BGBl
Am 10.04.2024 wurden u.a. folgende Gesetzesnovellen im BGBl veröffentlicht:
- Ănderung des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (BGBLA_2024_I_29.pdfsig (bka.gv.at):
Es wird eine Meldepflicht hinsichtlich Rechenzentren eingefĂŒhrt (§ 72a):
âEigentĂŒmer:innen und Betreiber:innen von Rechenzentren haben, wenn sie eine elektrische Nennleistung fĂŒr Informationstechnologie von mindestens 500 kW installiert haben, ab 15. Mai 2024 und danach jĂ€hrlich bis zum 15. Mai jeden Kalenderjahres die in Abs. 3 angefĂŒhrten Mindestangaben zu veröffentlichen und aktuell zu halten, âŠâ
Es wird in der Definition nicht etwa dahingehend unterschieden, ob Dienstleistungen aus dem Rechenzentrum am Markt angeboten werden:
⧠37 Z 33.: âRechenzentrumâ eine Struktur oder eine Gruppe von Strukturen, die fĂŒr die Beherbergung, die Vernetzung und den Betrieb von Computersystemen oder Servern und zugehöriger AusrĂŒstung fĂŒr die Speicherung, Verarbeitung bzw. Verbreitung von Daten sowie fĂŒr verbundene TĂ€tigkeiten genutzt wird âŠ..;â
Damit sind (groĂe) Rechenzentren auch betroffen die nur fĂŒr den Eigenbedarf betrieben werden. Die konsolidierte Fassung des Gesetzes finden Sie hier: RIS - Bundes-Energieeffizienzgesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 18.04.2024 (bka.gv.at).
- Ănderung des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetzes â UEZG (BGBLA_2024_I_28.pdfsig (bka.gv.at):
Mit dieser Novelle werden nur rechtliche Grundlagen fĂŒr die Datenabwicklung zwischen der Statistik Austria, BMF, aws, etc. geschaffen. Es gibt keine inhaltlichen Ănderungen fĂŒr Förderungen.
- Novelle des EAG (BGBLA_2024_I_27.pdfsig (bka.gv.at):
Diese Novelle repariert die gesetzliche Grundlage fĂŒr FörderantrĂ€ge von Unternehmen auf InvestitionszuschĂŒsse. Die konsolidierte Fassung des EAG finden Sie hier: RIS - Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 18.04.2024 (bka.gv.at).
Inhaltlich Ă€ndert sich fĂŒr die Förderungen nichts â insbesondere auch nicht fĂŒr den laufenden Förder-Call: Home (oem-ag.at).âââââââ
Energieeffizienz-Standardisierte-Kurzberichte-Verordnung im BGBl II Nr. 242/2023 veröffentlicht
Diese Mitte August in Kraft getretene Verordnung regelt das Format, die Struktur und die Gliederung des standardisierten Berichtswesens zum Nachweis durchgefĂŒhrterEnergieaudits und eingefĂŒhrterManagementsysteme fĂŒr verpflichtete Unternehmen gemÀà Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG), BGBl. I Nr. 72/2014 idF BGBl. I Nr. 59/2023.
GemÀà § 41 EEffG sind âgroĂe Unternehmenâ verpflichtete Unternehmen, also jene Unternehmen mit >= 250 BeschĂ€ftigten und mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro.
Der Verordnungstext: BGBLA_2023_II_242.pdfsig (bka.gv.at)
EU-Plattform fĂŒr die gemeinsame Beschaffung - neue Ausschreibung
Die EuropĂ€ische Kommission hat mit den Mitgliedstaaten eine EU-Plattform fĂŒr die gemeinsame Beschaffung von Erdgas, LNG und Wasserstoff eingerichtet, um im derzeitigen geopolitischen Kontext die Versorgung der EU mit Energie zu erschwinglichen Preisen zu sichern und um die AbhĂ€ngigkeit von russischem Gas so bald wie möglich zu verringern.
Nach der guten Annahme in den vorherigen Runden startet die EU-Plattform "Aggregate EU" eine weitere Runde. Diese wird am 21. September 2023 gestartet. Das Einmeldefenster steht bis am 27. September 2023 offen.
FĂŒr den Zugang zu der Plattform nutzen Sie bitte folgenden Link: AggregateEU (prisma-capacity.eu)
Den detailierten Zeitplan können Sie unter folgendem Link einsehen: AggregateEU Hub
Ăsterreichs Infoportal zur Energiesituation
Ab sofort informiert das Bundesministerium fĂŒr Klimaschutz, Umwelt, Energie, MobilitĂ€t, Innovation & Technologie die Bevölkerung unter https://energie.gv.at ĂŒber die aktuelle Energieversorgungslage. Hier findet man unter anderem Antworten auf Fragen: Wie voll sind die Gasspeicher, wie viel Gas wird verbraucht & wem gehört das Gas?
Wie funktioniert die Strompreiskompensation?
Wenn Stromlieferanten die Kosten, die ihnen fĂŒr den Erwerb von CO2 -Zertifikaten im EU-Emissionshandelssystem entstehen, ĂŒber den Strompreis an die Letztverbraucher weitergeben, spricht man von âindirekten CO2 -Kostenâ. Ein Teil davon kann in Form einer Beihilfe rĂŒckerstattet werden.
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Förderung fĂŒr kleine und mittlere Unternehmen fĂŒr die EinfĂŒhrung eines Energiemanagement-Systemes
aws Energie & Klima, die Förderschiene des Klimaschutzministeriums zur EinfĂŒhrung von Energiemanagement-Systemen, unterstĂŒtzt Klein- und Mittelbetriebe (bis zu 250 BeschĂ€ftigten) beim Einstieg ins Energiemanagement, zugeschnitten auf ihre BedĂŒrfnisse. Eine ISO 50001-Zertifizierung ist förderbar, aber nicht Bedingung
aws Energie & Klima in KĂŒrze
Gesamtvolumen der Förderung: bis EUR 50.000,â
Was wird gefördert? EinfĂŒhrung von Energiemanagement-Systemen
Förderungsart: Zuschuss
Zielgruppe: KMU
Branchen: Alle (bis auf wenige Ausnahmen laut Detailbeschreibung)
Einreichtermin: jederzeit, bis 30. Juni 2025
Projektlaufzeit: 1 bis 2 Jahre
Dauer der Genehmigung: 1 bis 6 Wochen
Erfolgsquote: 80 bis 90 Prozent
Wer wird gefördert und unter welchen Vorraussetzungen?
Branchen
Alle, ausgenommen:
- Fischerei und Aquakultur, Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Bank- und sonstiges Finanzierungswesen, Versicherungswesen und RealitÀtenwesen
- GemeinnĂŒtzige Vereine
- Gebietskörperschaften
- Unternehmen in Schwierigkeiten
UnternehmensgröĂe
- KMU
Voraussetzungen
- Der Antrag wird vor Projektstart gestellt.
- Sie senden uns Angebote und eine Ăbersicht zum aktuellen Energieverbrauch.
- Sie senden uns eine WillenserklĂ€rung der GeschĂ€ftsfĂŒhrung, dass das Unternehmen sorgsam mit Energie umgehen und sich kontinuierlich verbessern will,
- sich strategische und operative Energieziele setzen will,
- ein Energie-Informationssystem zum Ermitteln und ĂberprĂŒfen der EnergieverbrĂ€uche einfĂŒhren will (Energiebuchhaltung),
- fĂŒr Energie-Bewusstsein und Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit Energie sorgen will,
- interne Kontrollmechanismen aufbauen will â inkl. Korrektur- und VorbeugemaĂnahmen und
- das System durch die Unternehmensleitung ĂŒberprĂŒft werden soll.
- Die Kriterien der EnMS-Richtline sind erfĂŒllt.
WeiterfĂŒhrender Link: aws Energie & Klima - Austria Wirtschaftsservice
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EU-Plattform fĂŒr die gemeinsame Beschaffung
Die EuropĂ€ische Kommission hat mit den Mitgliedstaaten eine EU-Plattform fĂŒr die gemeinsame Beschaffung von Erdgas, LNG und Wasserstoff eingerichtet, um im derzeitigen geopolitischen Kontext die Versorgung der EU mit Energie zu erschwinglichen Preisen zu sichern und um die AbhĂ€ngigkeit von russischem Gas so bald wie möglich zu verringern. Wie die Staats- und Regierungschefs auf der Tagung des EuropĂ€ischen Rates am 25. MĂ€rz 2022 vereinbarten, wird es sich um einen freiwilligen Koordinierungsmechanismus handeln, mit dem sich die Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam darum bemĂŒhen, bei Erdgas- und WasserstoffkĂ€ufen fĂŒr die Union das politische und wirtschaftliche Gewicht der EU optimal zu nutzen. Die Plattform wird sich um eine optimale Nutzung der bestehenden Gasinfrastruktur bemĂŒhen, zusĂ€tzlich die langfristige Zusammenarbeit mit wichtigen Lieferpartnern verbessern und diese â möglicherweise im Wege von Memoranda of Understanding â auch auf Wasserstoff und erneuerbare Energien ausweiten.
WeiterfĂŒhrende Informationen unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_2387
Wenn Ihr Unternehmen Interesse an der Teilnahme an der EU-Plattform fĂŒr die gemeinsame Beschaffung von Erdgas, LNG und Wasserstoff hat, wenden Sie sich bitte zu einem weiteren Informationsaustausch an:
Bundesministerium fĂŒr Klimaschutz, Umwelt, Energie, MobilitĂ€t, Innovation und Technologie
Sektionsleitung VI â Klima und Energie
Abteilung VI/11 â EuropĂ€ische Energieangelegenheiten
Dr. Michael Steurer
+43 1 711 62 â 605775
michael.steurer@bmk.gv.at
WeiterfĂŒhrende Links:
Informationen E-Control:
Fragen & Antworten allgemein - www.e-control.at
Informationen fĂŒr GasgroĂabnehmer - www.e-control.at
Informationen zur Flex-MOL der AGCS:
Demand Side Response (FlexibilitÀts-MOL) (agcs.at)
Informationen zu den SpeicherstÀnden in der EU:
Gas Infrastructure Europe - AGSI+ (gie.eu)