Innovation und Innovationsschutz
Digital Economy and Society Index (DESI) 2022
Der Index fĂŒr die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) ĂŒberwacht die digitale Gesamtleistung Europas und verfolgt die Fortschritte der EU-LĂ€nder bei ihrer digitalen WettbewerbsfĂ€higkeit.Trotz der Zielsetzung der "Digital Decade" der Kommission fĂŒr 2030 hinken viele Bereiche noch zurĂŒck, wie beispielsweise die Verwendung von AI und Big Data (8% und 14%im Vergleich zur Zielsetzung von 75%!). Ebenso hinken die digitalen FĂ€higkeiten der Arbeitnehmer, wobei im EU-Durchschnitt nur 54% der Arbeitnehmer grundlegende Kenntnisse aufweisen. Ăsterreich befindet sich mit etwas ĂŒber 60% dabei an neunter Stelle.
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Vorstellung der EuropÀischen Innovationsagenda
Mit einer neuen europĂ€ischen Innovationsagenda will die EuropĂ€ische Kommission Europa zu einem fĂŒhrenden Akteur der globalen Innovationsszene machen. Die Innovationsagenda zielt auf fĂŒnf SchlĂŒsselbereiche, in denen noch LĂŒcken in der Innovationspolitik in der EU bestehen und enthĂ€lt 25 konkrete HandlungsvorschlĂ€ge. So soll der Zugang zu Finanzmitteln verbessert werden, um Start-ups mit bahnbrechenden Innovationen die Möglichkeit der schnellen Expansion zu bieten und neue MĂ€rkte zu schaffen. Die Agenda wird laut ExekutivvizeprĂ€sidentin Margrethe Vestager dazu beitragen, aktuelle Probleme wie die Abkehr von fossilen Brennstoffen oder die nachhaltige Sicherung unserer Lebensmittelversorgung besser anzugehen.
Folgende fĂŒnf SchlĂŒsselbereiche werden erarbeitet:
- Die Finanzierung von Scale-ups wird institutionelle und andere private Investoren in Europa motivieren, in europÀische Start-ups im Bereich technologieintensiver Innovationen zu investieren, um davon zu profitieren.
- Die Ermöglichung von Innovationen durch VersuchsrĂ€ume und Vergabe öffentlicher AuftrĂ€ge wird die Innovation durch verbesserte Rahmenbedingungen, einschlieĂlich experimenteller Regulierungskonzepte (z. B. Reallabore, Testumgebungen, âLiving Labsâ und Vergabe öffentlicher AuftrĂ€ge im Bereich Innovation), erleichtern.
- Die Beschleunigung und StĂ€rkung der Innovation in europĂ€ischen Innovationsökosystemen in der gesamten EU wird die Schaffung von regionalen RĂ€umen fĂŒr Innovationen unterstĂŒtzen und den Mitgliedstaaten und Regionen dabei helfen, mindestens 10 Mrd. EUR fĂŒr konkrete interregionale Innovationsprojekte bereitzustellen, auch im Bereich der technologieintensiven Innovationen fĂŒr SchlĂŒsselprioritĂ€ten der EU. Dadurch werden zudem die Mitgliedstaaten bei der Förderung der Innovation in allen Regionen, auch durch den integrierten Einsatz der KohĂ€sionspolitik und der Instrumente von âHorizont Europaâ, unterstĂŒtzt.
- Die Förderung, Anwerbung und Bindung von Talenten im technologieintensiven Bereich wird durch eine Reihe von Initiativen sicherstellen, dass Talente in der EU gefördert werden und ein kontinuierlicher Zustrom von Talenten in wichtige technologieintensive Bereiche in die EU gelenkt wird; zu diesen MaĂnahmen zĂ€hlen ein innovatives Praktikumsprogramm fĂŒr Start-ups und Scale-ups, ein Talentpool der EU, um Start-ups und innovativen Unternehmen bei der Suche nach Talenten auĂerhalb der EU zu helfen, ein Programm fĂŒr Unternehmertum und FĂŒhrungsqualitĂ€ten fĂŒr Frauen und Pionierarbeit im Bereich von Aktienoptionen fĂŒr Start-up-Mitarbeiter.
- Verbesserte Politikinstrumente werden eine SchlĂŒsselrolle spielen in der Entwicklung und Nutzung robuster, vergleichbarer DatensĂ€tze und gemeinsamer Definitionen (Start-ups, Scale-up), die in die Politik auf allen Ebenen in der gesamten EU einflieĂen können, und sie werden durch das Forum des EuropĂ€ischen Innovationsrats.
Sie finden die Innovationsagenda anbei zum Download.
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Einheitspatentgericht â Finally here!
Mit der Etablierung des Einheitspatentgerichts (EPG) im Q2/Q3 2023, beginnt auch das EuropĂ€ische Patent mit einheitlicher Wirkung (Einheitspatent) RealitĂ€t zu werden. Nach der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Deutschlands in BrĂŒssel startet die vertraglich (EPGĂ) fixierte âSunrise Phaseâ, wobei der Vertrag danach automatisch in Kraft tritt.
Das Einheitspatent ist vorerst in 17 Vertragsstaaten gĂŒltig, und erspart damit erhebliche Kosten fĂŒr die Aufrechterhaltung von Schutzrechten (JahresgebĂŒhren). Allerdings wird durch das EPG das Einheitspatent auch zentral angreifbar.
Das EPG wird auch zukĂŒnftig fĂŒr Streitigkeiten (Klagen wegen Verletzung bzw. auf NichtigerklĂ€rung eines europĂ€ischen Patents) aus dem âklassischenâ BĂŒndelpatent zustĂ€ndig sein. Es gibt allerdings die Möglichkeit des âOpt-Outsâ wĂ€hrend des Verfahrens. Somit sind die nationalen Gerichte weiterhin zustĂ€ndig fĂŒr die oben genannten Streitigkeiten. NĂ€heres finden Sie in den PrĂ€sentationen des Ăsterreichischen Patentamts und des PrĂ€sidenten der Ăsterreichischen Patentanwaltskammer anbei.