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Innovation und Innovationsschutz

Digital Economy and Society Index (DESI) 2022

Der Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) überwacht die digitale Gesamtleistung Europas und verfolgt die Fortschritte der EU-Länder bei ihrer digitalen Wettbewerbsfähigkeit.Trotz der Zielsetzung der "Digital Decade" der Kommission für 2030 hinken viele Bereiche noch zurück, wie beispielsweise die Verwendung von AI und Big Data (8% und 14%im Vergleich zur Zielsetzung von 75%!). Ebenso hinken die digitalen Fähigkeiten der Arbeitnehmer, wobei im EU-Durchschnitt nur 54% der Arbeitnehmer grundlegende Kenntnisse aufweisen. Österreich befindet sich mit etwas über 60% dabei an neunter Stelle.

Den gesamten Bericht finden Sie in der Downloadbox!

Vorstellung der Europäischen Innovationsagenda

Mit einer neuen europäischen Innovationsagenda will die Europäische Kommission Europa zu einem führenden Akteur der globalen Innovationsszene machen. Die Innovationsagenda zielt auf fünf Schlüsselbereiche, in denen noch Lücken in der Innovationspolitik in der EU bestehen und enthält 25 konkrete Handlungsvorschläge. So soll der Zugang zu Finanzmitteln verbessert werden, um Start-ups mit bahnbrechenden Innovationen die Möglichkeit der schnellen Expansion zu bieten und neue Märkte zu schaffen. Die Agenda wird laut Exekutivvizepräsidentin Margrethe Vestager dazu beitragen, aktuelle Probleme wie die Abkehr von fossilen Brennstoffen oder die nachhaltige Sicherung unserer Lebensmittelversorgung besser anzugehen.

Folgende fünf Schlüsselbereiche werden erarbeitet:

  • Die Finanzierung von Scale-ups wird institutionelle und andere private Investoren in Europa motivieren, in europäische Start-ups im Bereich technologieintensiver Innovationen zu investieren, um davon zu profitieren.
  • Die Ermöglichung von Innovationen durch Versuchsräume und Vergabe öffentlicher Aufträge wird die Innovation durch verbesserte Rahmenbedingungen, einschließlich experimenteller Regulierungskonzepte (z. B. Reallabore, Testumgebungen, „Living Labs“ und Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich Innovation), erleichtern.
  • Die Beschleunigung und Stärkung der Innovation in europäischen Innovationsökosystemen in der gesamten EU wird die Schaffung von regionalen Räumen für Innovationen unterstützen und den Mitgliedstaaten und Regionen dabei helfen, mindestens 10 Mrd. EUR für konkrete interregionale Innovationsprojekte bereitzustellen, auch im Bereich der technologieintensiven Innovationen für Schlüsselprioritäten der EU. Dadurch werden zudem die Mitgliedstaaten bei der Förderung der Innovation in allen Regionen, auch durch den integrierten Einsatz der Kohäsionspolitik und der Instrumente von „Horizont Europa“, unterstützt.
  • Die Förderung, Anwerbung und Bindung von Talenten im technologieintensiven Bereich wird durch eine Reihe von Initiativen sicherstellen, dass Talente in der EU gefördert werden und ein kontinuierlicher Zustrom von Talenten in wichtige technologieintensive Bereiche in die EU gelenkt wird; zu diesen Maßnahmen zählen ein innovatives Praktikumsprogramm für Start-ups und Scale-ups, ein Talentpool der EU, um Start-ups und innovativen Unternehmen bei der Suche nach Talenten außerhalb der EU zu helfen, ein Programm für Unternehmertum und Führungsqualitäten für Frauen und Pionierarbeit im Bereich von Aktienoptionen für Start-up-Mitarbeiter.
  • Verbesserte Politikinstrumente werden eine Schlüsselrolle spielen in der Entwicklung und Nutzung robuster, vergleichbarer Datensätze und gemeinsamer Definitionen (Start-ups, Scale-up), die in die Politik auf allen Ebenen in der gesamten EU einfließen können, und sie werden durch das Forum des Europäischen Innovationsrats.

Sie finden die Innovationsagenda anbei zum Download.

Einheitspatentgericht – Finally here!

Mit der Etablierung des Einheitspatentgerichts (EPG) im Q2/Q3 2023, beginnt auch das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung (Einheitspatent) Realität zu werden. Nach der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Deutschlands in Brüssel startet die vertraglich (EPGÜ) fixierte „Sunrise Phase“, wobei der Vertrag danach automatisch in Kraft tritt. 

Das Einheitspatent ist vorerst in 17 Vertragsstaaten gültig, und erspart damit erhebliche Kosten für die Aufrechterhaltung von Schutzrechten (Jahresgebühren). Allerdings wird durch das EPG das Einheitspatent auch zentral angreifbar.

Das EPG wird auch zukünftig für Streitigkeiten (Klagen wegen Verletzung bzw. auf Nichtigerklärung eines europäischen Patents) aus dem „klassischen“ Bündelpatent zuständig sein. Es gibt allerdings die Möglichkeit des „Opt-Outs“ während des Verfahrens. Somit sind die nationalen Gerichte weiterhin zuständig für die oben genannten Streitigkeiten. Näheres finden Sie in den Präsentationen des Österreichischen Patentamts und des Präsidenten der Österreichischen Patentanwaltskammer anbei.

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